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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Neue Fragen im Zusammenhang mit den Cum-Fake-Geschäften

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

17.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/675302.01.2019

Neue Fragen im Zusammenhang mit den Cum-Fake-Geschäften

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Anja Hajduk, Lisa Paus, Dr. Danyal Bayaz, Stefan Schmidt, Kerstin Andreae, Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nachdem im Oktober 2018 durch Presseberichte im Rahmen der sogenannten Cum-Ex-Files klar wurde, dass der Steuerbetrug mit Aktiengeschäften eine internationale Dimension hat und möglicherweise auch in Deutschland weitergeht, haben Journalisten im November 2018 eine neue Masche der Betrüger offengelegt: Cum Fake. Hierbei werden sogenannte American Depository Receipts (ADR) – Hinterlegungsscheine für Aktien, die deren Handel im Ausland erleichtern sollen – genutzt, um Kapitalertragsteuererstattungen zu erwirken, obwohl nie eine Steuer gezahlt wurde.

Diese neuen Erkenntnisse werfen eine Reihe Fragen auf, die die Fragsteller in dieser Anfrage an die Bundesregierung richten. Auch wurden einige der Nachfragen, die die Fragesteller an die Bundesregierung richteten, nur unzureichend beantwortet, weshalb die Fragesteller auf diesem formalen Weg um vollständige Beantwortung bitten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viel Kapitalertragsteuer auf Dividenden hat Deutschland seit 2007 jeweils pro Jahr bescheinigt, eingenommen und rückerstattet? Wie viel davon entfiel jeweils auf beschränkt Steuerpflichtige?

2

Wie viel Kapitalertragsteuer auf Dividenden hat Deutschland jeweils für die Veranlagungszeiträume seit 2007 bescheinigt, eingenommen und rückerstattet? Wie viel davon entfiel jeweils auf beschränkt Steuerpflichtige?

3

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Unternehmen in den Jahren seit 2007 jeweils Dividenden ausgeschüttet? Wie viel davon wurde nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils an beschränkt Steuerpflichtige ausgeschüttet?

4

Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil deutscher Aktien, der von beschränkt Steuerpflichtigen gehalten wurde, seit 2007 (bitte Anteil jährlich angeben)?

5

Wie erklärt die Bundesregierung die Trends in den Rückerstattungsvolumen, die sich in den in den Fragen 2 und 3 erfragten Daten abzeichnen?

a) Gab es relevante Änderungen in den Entlastungsberechtigungen, die zu Erklärung der Trends beitragen?

b) Wenn ja, welche Änderungen fanden jeweils wann statt, und wie wirkten sich diese ungefähr auf das Erstattungsvolumen aus (vermindert oder erhöht; bitte falls vorhanden quantitative Schätzung vornehmen)?

6

Was tut das Bundesministerium, um künftig selber Informationen über neue Gestaltungssachverhalte zu erlangen und nicht nur durch journalistische Arbeit oder Ermittlungen nicht nationaler Aufsichtsbehörden (z. B. SEC) auf sie aufmerksam gemacht zu werden?

7

Welchen Weg muss nach Ansicht der Bundesregierung eine Staatsanwaltschaft gehen, falls sie den Bundesminister der Finanzen vor dem Hintergrund von Ermittlungsergebnissen vor einem neuen Steuertrick warnen will? Funktioniert dieser Informationsweg in der Praxis?

8

Hat eine Staatsanwaltschaft Informationen über den ADR-Trick ggf. über eine andere Behörde bzw. Institution in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gegeben? Wenn ja, wen hat diese Information wann erreicht?

9

Ist es Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Hinweisen auf mögliche Rechtsverstöße von Unternehmen, für deren Beaufsichtigung sie zuständig ist oder an deren Aufsicht sie mitwirkt, auch dann nachzugehen, wenn sich diese Rechtsverstöße auf das Steuerrecht beziehen?

10

Sollte die BaFin nach Auffassung der Bundesregierung, wenn Behörden im Ausland gegen Unternehmen, für deren Beaufsichtigung sie zuständig ist oder an deren Aufsicht sie mitwirkt, wegen möglicher Verstöße gegen Rechtsnormen im Ausland ermitteln und überprüfen, ob im Zusammenhang mit diesen möglichen Rechtsverstößen im Ausland auch gegen deutsches Recht verstoßen wurde, bzw. entsprechende Informationen an die Strafverfolgungsbehörden im Inland weitergeben?

11

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des Datenträgerverfahrens nach dem 31. Dezember 2011 technisch möglich gewesen, über so genannte pre-ADRs Kapitalertragsteuererstattungen zu erhalten, ohne dass die entsprechende Kapitalertragsteuer abgeführt wurde? Wie hat sich ggf. der Kenntnisstand im BMF zu dieser technischen Möglichkeit im Laufe der Zeit verändert?

12

Wie erlangen ausländische Eigentümer von ADRs die ihnen zustehende Kapitalertragsteuererstattung, während das Datenträgerverfahren ausgesetzt ist? Ist es geplant, dieses wieder einzusetzen?

Berlin, den 11. Dezember 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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