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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Strategischer Ansatz der Bundesregierung für eine Batteriezellfertigung

(insgesamt 44 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

28.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/675402.01.2019

Strategischer Ansatz der Bundesregierung für eine Batteriezellfertigung

der Abgeordneten Kerstin Andreae, Lisa Badum, Dr. Anna Christmann, Dieter Janecek, Ingrid Nestle, Uwe Kekeritz, Dr. Julia Verlinden, Anja Hajduk, Katharina Dröge, Claudia Müller, Dr. Danyal Bayaz, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung plant den Aufbau einer Batteriezellfertigung mit öffentlichen Mitteln von 1 Mrd. Euro bis zum Jahr 2022 aus dem Energie – und Klimafonds zu unterstützen (Titel 893 04 „Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher“). Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, hat sich gegen eine direkte Staatsbeteiligung ausgesprochen und strebt die Realisierung der Batteriezellfertigung durch ein Konsortium aus privaten Unternehmen an, das aus industriepolitischen Gründen gefördert werden soll (Handelsblatt, 14. November 2018). Was genau mit diesen Mitteln unterstützt wird und wo genau die Batteriezellfertigung angesiedelt wird, ist offen. Der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat kürzlich ein Thesenpapier zur industriellen Batteriezellfertigung in Deutschland und Europa vorgestellt (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/thesen-zur-industriellen-batteriezellfertigung-in-deutschland-und-europa.pdf?__blob=publicationFile&v=4).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen44

1

Wie genau lautet der strategische Ansatz zu einer industriellen Batteriezellfertigung, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in seinen „Thesen zur industriellen Batteriezellfertigung in Deutschland und Europa“ erwähnt (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/thesen-zurindustriellen-batteriezellfertigung-in-deutschland-und-europa.pdf?__blob=publicationFile&v=4)?

2

Welche Erwägungen der Bundesregierung zur Marktentwicklung für Batteriezellen, insbesondere in den Anwendungsfeldern Elektromobilität und stationäre Speicher, liegen der Zielmarke, im Jahr 2030 30 Prozent der weltweiten Batteriezellnachfrage aus deutscher und europäischer Produktion zu beliefern, zugrunde, und welche Gesamtnachfrage nach Batteriezellen erwartet die Bundesregierung im Jahr 2030?

3

Mit welchen möglichen Konsortien führt die Bundesregierung derzeit Gespräche über die Realisierung einer Batteriezellfertigung, welche sind die jeweiligen beteiligten Unternehmen, und wer die jeweiligen europäischen Kooperationspartner?

4

Über welche Standorte, Realisierungszeitpunkte, Investitionssummen und Arbeitsplätze wird mit den jeweiligen Konsortien verhandelt?

5

Für welche Unternehmen käme eine beihilferechtlich genehmigte Förderung der Batteriezellfertigung in Betracht?

6

Wer ist Mitglied der „European Battery Alliance“ (Mitgliedstaaten, eingebundene Unternehmen und eingebundene Institutionen)?

7

Wer war bei der BMWi-Vernetzungskonferenz Elektromobilität am 13. November 2018 konkret an den Gesprächsrunden mit der Industrie zur Batteriezellfertigung beteiligt, und wie bewertet das BMWi die Bereitschaft der teilnehmenden Unternehmen, entlang der gesamten Wertschöpfungskette einschließlich der Batteriezellfertigung zu investieren?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung, die im Thesenpapier genannten Kriterien für die Batteriezellen bzw. die Batteriezellfertigung, wie hohe Energiedichte und Leistungsfähigkeit zu wettbewerbsfähigen Preisen, lange Lebensdauer und hohe Zahl von Ladezyklen, nachhaltige und umweltverträgliche Produktions- und Entsorgungsbedingungen und faire Arbeitsbedingungen in der gesamten Wertschöpfungskette für die geförderten Konsortien verbindlich auszugestalten?

9

Welche Benchmarks sind für die Erfüllung der genannten Kriterien vorgesehen, und ist ein begleitender Monitoringprozess o. Ä. geplant?

10

Wie hoch ist der Anteil mittelständischer Firmen (bis 500 Beschäftigte), die in die Gespräche einbezogen sind?

11

Befürwortet die Bundesregierung ein europäisches Gemeinschaftsunternehmen analog Airbus, unter dessen Dach auch kleine und mittelständische Unternehmen angesiedelt sein könnten?

12

Mit welchem der europäischen Gesprächspartner Frankreich, Polen oder Österreich, mit denen die Bundesregierung konkrete Gespräche für grenzüberschreitende Kooperationen zu Batteriezellfertigungen führt, sind die Gespräche am weitesten fortgeschritten?

13

Nach welchen Kriterien beurteilt die Bundesregierung dabei den innovativen Ansatz der Projekte, der laut Thesen des Bundeswirtschaftsministeriums das wesentliche Kriterium für die Förderung ausmacht?

14

Welche Rolle spielt hierbei insbesondere der Aufbau von Fähigkeiten, zu einem späteren Zeitpunkt Batterien der nächsten Generation mit Feststofftechnik produzieren zu können?

15

Welche weiteren staatlichen und europäischen Fördermittel (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur, Strukturhilfen für den Kohleausstieg) in welcher jeweiligen Höhe sind neben der anteiligen Anschubfinanzierung von 1 Mrd. Euro Teil der in Aussicht gestellten Förderpakete?

16

Welche weiteren staatlichen Maßnahmen sind ergänzend geplant, um die Rahmenbedingungen für eine Ansiedlung zu verbessern, wie z. B. die Ansiedlung von Forschungsinstituten?

17

Wie unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung andere europäische Länder die Ansiedlung von Batteriezellfertigungen in ihrem jeweiligen Land und Europa, insbesondere in welcher Höhe sind dort öffentliche Gelder zu Anschubfinanzierung angekündigt bzw. bereits etatisiert?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Planungen des chinesischen Herstellers CATL zur Zellproduktion in Thüringen, und sieht die Bundesregierung die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb gegeben, angesichts der Tatsache, dass China dem Anbieter CATL mit Krediten Wettbewerbsvorteile verschafft (Jahresgutachten 2018/19 Sachverständigenrat auf Bundestagsdrucksache 19/5800, S. 78)?

19

Nach welchen Kriterien beurteilt die Bundesregierung mögliche Standorte für eine Batteriezellfertigung, und welche Kriterien genießen dabei Vorrang (bitte begründen)?

20

Die Realisierung wie vieler Batteriezellfertigungsstandorte in Deutschland wird von der Bundesregierung kurz- und mittelfristig bis zum Jahr 2025 angestrebt?

21

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Stärkung der Batterieforschung in Deutschland und Europa mit dem Ziel, effizientere und weitgehend recycelbare Batterien zu fertigen?

22

In welcher Höhe plant die Bundesregierung in den Jahren 2019 bis 2022 Forschung und Entwicklung im Bereich der Lithium-Ionen-Batterie zu fördern, und mit welchen Mitteln wird die Erforschung neuartiger Batterien, wie z. B. der Feststoff-Batterie, finanziell unterstützt?

23

Welche weiteren Förderermaßnahmen zu Forschung und Entwicklung (FuE) sind, neben der Förderung des Kompetenzclusters für Festkörperbatterien, durch die Bundesregierung für die Jahre 2019 bis 2022 im Bereich Feststoff-Batterietechnologie geplant?

24

Inwiefern ist das Thema „Batterieforschung“ ein Förderschwerpunkt der geplanten Agentur für Sprunginnovationen?

25

Wann kann nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Marktreife von weitgehend recycelbaren wettbewerbsfähigen Batterien gerechnet werden?

26

Welcher Anteil der Anschubfinanzierung von 1 Mrd. Euro ist für FuE- und Innovationsunterstützung vorgesehen?

27

Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, den zu erwartenden Arbeitskräfte- bzw. Fachkräftebedarf an den jeweiligen zukünftigen Batteriezellfertigungsstandorten zu unterstützen?

28

Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die im Thesenpapier genannten Kriterien für die Batteriezellfertigung, wie faire Arbeitsbedingungen in der gesamten Wertschöpfungskette der Batterieherstellung von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung, insbesondere für die Rohstoffgewinnung, sicherzustellen und zu unterstützen?

29

Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung eine vollständige bzw. weitgehende Versorgung der Batteriezellfertigungsstandorte mit erneuerbaren Energien sicherzustellen, und wird die Bundesregierung die geförderten Konsortien dafür in die Pflicht nehmen (bitte begründen)?

30

Welche Formen des Nachweises zur Verwendung von Ökostrom im Zellfertigungsprozess existieren nach Erkenntnissen der Bundesregierung, und welche Form bevorzugt die Bundesregierung, um die Verwendung von Ökostrom im Produktionsprozess in Deutschland nachzuweisen?

31

Wie bewertet die Bundesregierung die Verfügbarkeit von regenerativem Strom im Produktionsprozess einer Batteriezelle vor dem Hintergrund der Akzeptanz für die Elektromobilität in Deutschland und Europa?

32

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass zum Zwecke der Versorgung des Produktionsprozesses von Batteriezellen mit zusätzlichem regenerativem Strom, ein Produktionsstandort vor dem größten Netzengpass liegen sollte (bitte begründen)?

33

Wird die Bundesregierung auf die europäischen Gesprächspartner, wie beispielsweise Frankreich, Polen oder Österreich, mit denen die Bundesregierung konkrete Gespräche für grenzüberschreitende Kooperationen zu Batteriezellfertigungen führt, einwirken, damit auch diese eine hohe Verfügbarkeit von regenerativem Strom im Produktionsprozess der Batteriezellen sicherstellen?

a) Wenn ja, wann, und in welcher Form wird dies passieren?

b) Wenn nein, warum nicht?

34

Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung den zu erwartenden Rohstoffbedarf für die Batteriezellfertigungen zu sichern, und sind hierfür neue Rohstoffpartnerschaften geplant?

35

Wie ist der Stand der Analyse, durchgeführt durch die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, zur möglichen Versorgung europäischer Batteriezellfertigungen mit den entsprechenden Rohstoffen, und welche ersten konkreten Ergebnisse liegen hier vor (Eckpunkte des Batteriezellkonzepts, Ausschussdrucksache 19(9)120)?

36

Beinhalten die im in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Thesenpapier (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/thesen-zur-industriellen-batteriezellfertigung-in-deutschland-und-europa.pdf?__blob=publication File&v=4) genannten Kriterien für die Batteriezellfertigung, wie nachhaltige und umweltverträgliche Produktions- und Entsorgungsbedingungen auch die gesamte Wertschöpfungskette inklusive der Förderung von Rohstoffen wie Lithium, Kobalt, Nickel und Grafit, und falls ja, mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, dies sicherzustellen, und ist hier insbesondere eine Verpflichtung der geförderten Konsortien angedacht?

37

Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Selbstverpflichtung der geförderten Konsortien zu initiieren, ökologisch, sozial und menschenrechtlich unbedenklich gewonnene Rohstoffe zu verwenden (bitte begründen)?

38

Plant die Bundesregierung, in diesem Zusammenhang die Initiative zur Verbesserung der Transparenz in der Rohstoffindustrie (Extractive Industries Transparency Initiative, EITI) zu unterstützen (bitte begründen)?

39

Wird sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund eines erhöhten Bedarfs an kritischen Rohstoffen für eine Erweiterung der Sorgfaltspflichten laut Verordnung der Europäischen Union zu Konfliktmineralien auf die weiterverarbeitende Industrie sowie den Einzelhandel („Downstream-Bereich“) einsetzen (bitte begründen)?

40

Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfolgsaussicht, eine deutliche Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im Kobalt-Kleinstbergbau in der Demokratischen Republik Kongo zu erreichen (siehe Handelsblatt „BMW und BASF testen fairen Kobalt-Abbau im Kongo“ vom 29. November 2018, www.handelsblatt.com/23699842.html?share=mail), und hält die Bundesregierung es für möglich, dass grundlegende Sozial- und Umweltstandards im Kobalt-Kleinstbergbau eingehalten werden können?

41

Welche konkreten Weiterentwicklungen der Batterierichtlinie der Europäischen Kommission (z. B. bei Verwertungsquoten), strebt die Bundesregierung an, um vor dem Hintergrund eines erhöhten Rohstoffbedarfs ein verstärktes Recycling von Batterien zu erreichen?

42

Welche weiteren nationalen Maßnahmen insbesondere Verpflichtungen zu standardisierten und leicht demontierbaren Produktdesigns, Regelungen zur Nachverfolgbarkeit von Batterien, Aufbau von Rücknahme- und Wartungsnetzwerken sind hierfür geplant?

43

Welche Nachnutzungsquote der Batterien als stationäre Energiespeicher strebt die Bundesregierung an, und wie soll diese Quote erreicht werden?

44

Was genau versteht die Bundesregierung unter der im in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Thesenpapier (www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Downloads/S-T/thesen-zur-industriellen-batteriezellfertigung-in-deutschland- und-europa.pdf?__blob=publicationFile&v=4) genannten „hohen Recyclingquote“, und ab welcher Quote stellt diese nach Kenntnis der Bundesregierung einen internationalen Benchmark dar?

Berlin, den 11. Dezember 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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