Social Entrepreneurs als Akteure der ökologischen und sozialen Modernisierung der Wirtschaft stärken
der Abgeordneten Dieter Janecek, Markus Kurth, Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Katharina Dröge, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Social Entrepreneurs sind wichtige Antreiber der ökologischen und sozialen Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Mit neuen, am Gemeinwohl orientierten Geschäftsmodellen und Projekten helfen sie, eine Vielzahl Herausforderungen zu bewältigen. Sie sind kreativ, gehen neue Wege und nutzen dabei auch digitale Technologien.
Laut Europäischer Kommission steckt hinter jeder vierten Gründung in Europa ein Sozialunternehmen. Aus der Sicht einer ökologisch und sozial orientierten Politik ist das erfreulich. Social Entrepreneurs alleine können zwar nicht die Klimakrise aufhalten oder die Agrarwende umsetzen. Sie können aber entscheidende Akteure sein, um diese Aufgaben zu meistern. Sie zeigen, dass soziale oder ökologische Herausforderungen auch unternehmerisch bearbeitet werden können. Große Unternehmen, die sich strukturell erneuern oder neue, nachhaltige Geschäftsmodelle entwickeln wollen, können von der Innovationskraft von Social Entrepreneurs lernen.
Die Rahmenbedingungen für Social Entrepreneurs sind in Deutschland nicht optimal. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird eine stärkere Förderung für Social Start-ups angekündigt. Damit stehen Social Entrepreneurs erstmals ausdrücklich in einem Koalitionsvertrag auf Bundesebene. Dieser Absichtserklärung sind bislang aber noch keine konkreten Maßnahmen gefolgt.
Andere europäische Länder sind bei der Unterstützung von Social Entrepreneurs weiter. In Großbritannien existieren beispielsweise steuerliche Vorteile für sie. Eine finanzkräftige Stiftung wie die Nesta Foundation arbeitet dort mit Social Entrepreneurs in Partnerschaft daran, technische Innovationen für das Gemeinwohl und eine nachhaltige Zukunft nutzbar zu machen. In Frankreich wurde zu Beginn des Jahres ein Fonds in Höhe von 1 Mrd. Euro für fünf Jahre zur Förderung sozialer Innovationen aufgesetzt. Deutschland hat hingegen als eines der wenigen Länder in der EU noch nicht einmal eine offizielle Definition für Social Entrepreneurship
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen16
Wie will die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart Ziel, Social Entrepreneurs stärker zu unterstützen und zu fördern, umsetzen, und welche konkreten Maßnahmen sind hierfür für das Jahr 2019 geplant?
Mit welcher Definition von Social Entrepreneurship arbeitet die Bundesregierung dabei?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Social Entrepreneurs grundsätzlich bei der Stärkung der Sozialen Marktwirtschaft bei?
Plant die Bundesregierung die Erstellung einer Strategie zu Social Entrepreneurship bzw. zu sozialen Innovationen, wie sie bereits in verschiedenen EU-Staaten bestehen (vgl. EU-Bericht „A map of social enterprise and their ecosystems in Europe – Synthesis report (2014)“, der bereits sieben nationale Strategien auflistet, https://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=89&newsId=2149)? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, wieso ist dies aus Sicht der Bundesregierung nicht notwendig?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis der Studie „The best Country to be a Social Entrepreneur“ (siehe www.send-ev.de/2018-07-02_ social-entrepreneurship-und-politik-ein-rückblick-auf-110-tage-groko/) und insbesondere die Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland unter den 45 wirtschaftlich stärksten Nationen in der Kategorie „Unterstützung durch die Politik“ lediglich Rang 34 erreicht?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Koordination sozialer Innovation zwischen den Bundesministerien zu verbessern bzw. so zu ordnen, dass eine für Social Entrepreneurs und ihre Verbände eindeutige Anlaufstelle existiert? Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Übertragung einer expliziten Verantwortlichkeit für soziale Innovationen bzw. social Entrepreneurs in das Portfolio eines Staatssekretärs bzw. einer Staatssekretärin ein geeignetes Instrument sein könnte, Social Entrepreneurs tatsächlich stärker zu fördern? Falls nein, wieso nicht (bitte in diesem Fall begründen, worin aus Sicht der Bundesregierung die Vorteile einer auf mehrere Ressorts verteilten Zuständigkeit liegt)?
Sind der Bundesregierung Best-Practice-Beispiele zur Förderung von Social Entrepreneurs durch die jeweiligen nationalen Regierungen anderer, mit Deutschland vergleichbarer Staaten (beispielsweise Frankreich, Großbritannien) bekannt, und falls ja, was sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung die jeweiligen Erfolgsfaktoren?
Wie plant die Bundesregierung, den Zugang zu Finanzierungsinstrumenten für Social Entrepreneurs konkret zu verbessern, und welcher Zeitplan existiert für die Umsetzung?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Entscheidung des Landes Berlins, die Förderprogramme der landeseigenen Förderbank (Investitionsbank Berlin) auf Sozialunternehmen zu erweitern (siehe Presseerklärung der IBB vom 12. Oktober 2018, www.ibb.de/de/ueber-die-ibb/aktuelles/presse/pressemitteilungen/erweiterung-der-ibb-foerderprogramme-auf-sozialunternehmen.html), geeignet ist, die Finanzierungsmöglichkeiten für Social Entrepreneurs zu verbessern, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass dies ein Vorbild für die Förderpolitik des Bundes sein kann? Falls nein, wieso nicht?
Plant die Bundesregierung die Ausweitung bzw. die Anpassung der Förderkriterien bestehender Förderprogramme (KfW-Startgeld, EXIST, Hightech-Gründerfonds, INVEST u. Ä.), um diese für Social Entrepreneurs besser zugänglich zu machen? Falls ja, bis wann? Falls nein, wieso nicht?
Hält die Bundesregierung die Einrichtung eines speziellen Fonds für soziale Innovationen, wie ihn beispielsweise Frankreich mit einer Höhe von 1 Mrd. Euro für die nächsten fünf Jahre beschlossen hat (siehe „French Impact : innovier au service de l’intérêt général“, www.ecologique-solidaire.gouv.fr/french-impact-innover-au-service-linteret-general, 18. Januar 2018) für geeignet, um Social Entrepreneurs zu stärken, und hält die Bundesregierung eine Fonds-Lösung nach französischem Vorbild auf Deutschland übertragbar? Falls nein, wieso nicht?
Bis wann soll die zielgruppenspezifisch auf Social Entrepreneurs zugeschnittene Weiterentwicklung der Onlineportale www.existenzgruender.de und www.gruenderplattform.de (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 41 der Kleinen Anfrage „Status quo und Pläne der Bundesregierung zur Verbesserung von Start-up- und Gründungsfinanzierungen“ auf Bundestagsdrucksache 19/4439) umgesetzt sein?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Schaffung einer neuen Rechtsform oder die Reform bestehender Rechtsformen sinnvoll bzw. zielführend ist, um Social Entrepreneurs zu stärken? Wenn ja, wie sollte aus Sicht der Bundesregierung diese neue bzw. reformierte Rechtsform bzw. diese neuen bzw. reformierten Rechtsformen aussehen?
Hält die Bundesregierung es für wichtig, das Thema Social Entrepreneurship in Beratung, Lehre und Forschung zu stärken? Wenn ja, wie?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung Ausgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie deren Kooperation mit sozialen Unternehmen bei, und was plant die Bundesregierung, um diese zu unterstützen?