Aufklärungs-, Anerkennungs- und Präventionsarbeit für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs im Umfeld von Religionsgemeinschaften
der Abgeordneten Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Jimmy Schulz, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am Dienstag, dem 25. September 2018 wurden die Ergebnisse des von der Deutschen Bischofskonferenz in Auftrag gegebenen Forschungsprojekts mit dem Titel „Sexueller Missbrauch durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige“ (MGH-Studie: www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_ downloads/dossiers_2018/MHG-Studie-gesamt.pdf) vorgestellt. Die Deutsche Bischofskonferenz verfolgte mit dem in Auftrag gegebenen Forschungsprojekt nach eigenen Angaben das Ziel, die Häufigkeit des sexuellen Kindesmissbrauchs durch Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige in der katholischen Kirche festzustellen und herauszuarbeiten, wie der Missbrauch von Minderjährigen möglich wurde. Damit soll das Forschungsprojekt einen Beitrag in der Aufklärungs- und Anerkennungsarbeit für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs im Umfeld der katholischen Kirche leisten und die Prävention derartiger Straftaten verbessern.
Mitte November 2018 hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) angekündigt, eigene Studien zu sexuellem Missbrauch in den eigenen Reihen durchführen zu lassen. Geplant sei dabei eine Studie über das Dunkelfeld des Missbrauchs sowie eine weitere über Risikofaktoren. Bei der Durchführung der Studien wolle man mit den einschlägigen Stellen beim Bund zusammenarbeiten (www.zeit.de vom 11. November 2018, „Evangelische Kirche kündigt Aufklärung an“).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des von der Deutschen Bischofskonferenz in Auftrag gegebenen Forschungsprojekts (MGH-Studie), und welche konkreten Handlungsmaßnahmen ergeben sich daraus für die Bundesregierung, um die Aufklärungs-, Anerkennungs- und Präventionsarbeit für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs im Umfeld der katholischen Kirche und anderer Religionsgemeinschaften zu verbessern?
Welche konkreten Angebote seitens der Bundesregierung bzw. seitens der katholischen Kirche hat es zur Zusammenarbeit gegeben, nachdem der Vorsitzende der Bischofskonferenz erklärt hat, für eine engere Zusammenarbeit mit dem Staat, der Justiz und dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung grundsätzlich offen zu sein (www.domradio.de vom 25. September 2018, „Sexueller Missbrauch ist ein Verbrechen“)?
Die Bereitschaft der betroffenen Religionsgemeinschaften zum Abschluss eines entsprechenden Staatskirchenvertrages vorausgesetzt, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine derartige Vereinbarung nach dem geltenden Religionsverfassungsrecht rechtlich zulässig wäre?
Befürwortet die Bundesregierung die Einsetzung einer bundesweiten unabhängigen Kommission zur umfassenden Aufklärung in Kooperation mit betroffenen Religionsgemeinschaften, wie sie z. B. der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki für sein Erzbistum angekündigt hat (www.domradio.de vom 21. September 2018, „Werden uns der Wahrheit stellen“)?
Wenn ja, wie sehen ggf. die weiteren Schritte für die Einrichtung einer solchen Kommission aus?
Trifft es zu, dass die seit einigen Jahren angekündigte „Reform des Sozialen Entschädigungsrechts […], zu dem auch das Opferentschädigungsgesetz gehört“ in Form einer Neufassung „vor dem Jahr 2020 […] voraussichtlich nicht in Kraft treten“ wird (https://beauftragter-missbrauch.de/recht/schadensersatz-und-entschaedigung/leistungen-nach-dem-opferentschaedigungsgesetz/)?
Wenn ja, was sind die Gründe hierfür?
Was ist nach Auffassung der Bundesregierung die angemessene Höhe einer Entschädigungszahlung für Betroffene sexuellen Missbrauchs?
Welche Form der Unterstützung steht Betroffenen des sexuellen Kindesmissbrauchs nach Ablauf der Verjährungsfristen im Straf- und Zivilrecht zur Verfügung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit von bestehenden Präventionsmaßnahmen von bundeseigenen oder von der Bundesregierung geförderten Initiativen, wie z. B. die bundesweite Initiative „Trau dich!“ oder die Initiative „Kein Raum für Missbrauch“ des UBSKM (Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindermissbrauchs), für Kinder- und Jugendliche, die in religiösen Einrichtungen aufwachsen?
Werden Strafverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und wegen Strafvereitelung von sexuellem Kindesmissbrauch im Umfeld von Religionsgemeinschaften statistisch erfasst?
Wenn ja, wie viele Strafverfahren sind mit welchem Ergebnis in den letzten zehn Jahren durchgeführt worden?
Plant die Bundesregierung anlässlich der durch die MGH-Studie bekanntgewordenen Erkenntnisse zum Ausmaß der Anzahl Betroffener sexuellen Missbrauchs einen Ausbau der bestehenden Hilfeangebote für eben diese Betroffenen oder eine Aufstockung des in den Beratungsstellen tätigen Personals?
Wie bewertet die Bundesregierung das im Rahmen der „Erklärung der deutschen Bischöfe zu den Ergebnissen der Studie“ formulierte Vorhaben, ein „verbindliches überdiözesanes Monitoring für die Bereiche der Intervention und Prävention“ einzurichten (www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_ downloads/presse_2018/2018-154a-Anlage1-Erklaerung-der-Deutschen- Bischofskonferenz-zu-den-Ergebnissen-der-MHG-Studie.pdf)?