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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erkenntnisse der Bundesregierung über die Qualifikation und Aufgaben von Schulhelferinnen und Schulhelfern im Bereich inklusiver Bildung und Kindertagesbetreuung

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

21.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/685504.01.2019

Erkenntnisse der Bundesregierung über die Qualifikation und Aufgaben von Schulhelferinnen und Schulhelfern im Bereich inklusiver Bildung und Kindertagesbetreuung

der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist die inklusive Bildung in Deutschland in den Vordergrund gestellt worden. Schulhelferinnen und Schulhelfer leisten einen wichtigen Beitrag für das Gelingen von Inklusion in der Schulbildung. Sie sind nicht nur für die auf sie angewiesenen Schüler eine große Hilfe, sondern sie unterstützen und entlasten auch die Lehrkräfte bei der Gestaltung und Durchführung inklusiven Unterrichts.

Während der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (NAP 2.0) im Handlungsfeld „Bildung“ einen Maßnahmenfokus auf Forschungsvorhaben zur Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften legt, ist die Datenlage zu der Situation von Schulhelferinnen und Schulhelfern aus Sicht der Fragesteller unbefriedigend. Auch die Bundesregierung sieht „[…] Wissenslücken und Forschungsdesiderate hinsichtlich inklusiver Bildung […]“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2685). Inwieweit hier die zentrale Rolle von Schulhelferinnen und Schulhelfern berücksichtigt wird, ist aus Sicht der Fragesteller unklar.

Die Schülerinnen und Schüler sind auf die Schulhelferinnen und Schulhelfer angewiesen, was deren Aufgabe besonders verantwortungsvoll macht. Deshalb ist der Grad der Qualifizierung und die Art der Ausbildung von Schulhelfern von besonderem Interesse. Auch die unterstützende Wirkung von Schulhelferinnen und Schulhelfern für die Lehrkräfte vor Ort macht einen Blick auch auf die pädagogischen Qualifikationen von Schulhelferinnen und Schulhelfern zu einem wichtigen Fokus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie stellt sich der finanzielle Umfang der Förderung des Bundes für Forschungsvorhaben, die sich mit der Aus-, Fort- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte für inklusive Bildung befassen, für das Jahr 2019 dar, und wie hat sich der Finanzierungsansatz im Vergleich zu den Jahren 2017 und 2018 verändert (bitte absolut und in Prozent angeben)?

2

Wird die korrekte Mittelverwendung der Förderung des Bundes für Forschungsvorhaben, die sich mit der Aus-, Fort- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte für inklusive Bildung befassen, nach Kenntnis der Bundesregierung kontrolliert und überprüft (wenn ja, auf welcher Grundlage, und wenn nein, bitte begründen)?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz und die Aufgabenfelder von Schulhelferinnen und Schulhelfern an Regelschulen? Falls der Bundesregierung keine Erkenntnisse vorliegen, plant die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern eine strukturelle Datenerhebung sowie eine Evaluation (bitte begründen)?

4

Wie bewertet die Bundesregierung den Aufgabenbereich und das Aufgabenspektrum von Schulhelferinnen und Schulhelfern im Vergleich zu den Anforderungen an pädagogische Fachkräfte im Zusammenhang inklusiver Schulbildung (bitte erläutern)?

5

Ist im Zusammenhang mit Schulhelferinnen und Schulhelfern eine ähnliche Initiative wie die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ geplant (wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, bitte begründen)?

6

Welche Voraussetzungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllt sein, damit Anspruch auf die Bereitstellung von Schulhelfern besteht (bitte erläutern)?

7

Sind einheitliche Kriterien für die Inanspruchnahme von Schulhelferinnen und Schulhelfern in den Bundesländern aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, um im ganzen Bundesgebiet einen einheitlich geregelten und gleichwertigen Zugang im Sinne von Artikel 24 der UN-BRK sicherzustellen? Wenn ja, welche konkreten Schritte plant oder unternimmt die Bundesregierung, um solche Standards in Abstimmung mit den Ländern zu erarbeiten (wenn nein, bitte begründen)?

8

Spricht aus Sicht der Bundesregierung inhaltlich etwas dagegen, mit den Ländern gemeinsam einheitliche Bildungsstandards zur inklusiven Bildung zu entwickeln (bitte begründen)?

9

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Einsatz von Schulhelferinnen und Schulhelfern in anderen Mitgliedstaaten der EU vor?

10

Sind Informationen über das Zusammenwirken von Lehrkräften und Schulhelfern Teil des im NAP 2.0 im Handlungsfeld „Bildung“ als Maßnahme aufgeführten „zwischenstaatlichen Austauschs von Wissen und Erfahrungen […] mit dem Ziel kontinuierlicher Qualitätsverbesserungen sonderpädagogischer Förderung […]“ im Rahmen der von der Bundesregierung geförderten „European Agency für Special Needs and Inclusive Education“?

11

Plant die Bundesregierung im Rahmen des NAP 2.0 die Förderung von Forschungsvorhaben zu Schulhelferinnen und Schulhelfern (wenn ja, welche, und wenn nein, bitte begründen)?

12

Plant die Bundesregierung, die Bezeichnung „Schulhelfer/-in“ als Begriff zu schützen und mit ihm ein klar umrissenes Ausbildungs- oder Berufsbild zu verbinden? Wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung (wenn nein, bitte begründen)?

13

Welche Qualifizierungsschnittstellen für Schulhelfer sieht die Bundesregierung im Vergleich zu den Qualifikationsanforderungen an sonderpädagogische Fachkräfte im Schulbereich und in der frühkindlichen Bildung? Falls der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, plant die Bundesregierung eine entsprechende Datenlage herzustellen?

14

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Kindertagesbetreuung seit Inkrafttreten der UN-BRK im Jahr 2009 entwickelt (bitte nach Jahren und Altersgruppen aufschlüsseln)?

15

Ist im Rahmen der Verleihung des „Jakob Muth-Preises“ nach Kenntnis der Bundesregierung eine Evaluation über die Gründe und Rahmenbedingungen guten Gelingens von inklusiver Bildung am Beispiel der Preisträger vorgenommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis (wenn nein, bitte begründen)?

Berlin, den 12. Dezember 2018

Christian Lindner und Fraktion

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