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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Herstellung und Entsorgung von Akkumulatoren für mobile Anwendungen (Pkw, Nutzfahrzeuge, Schiffe, Bahnen)

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

31.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/690908.01.2019

Herstellung und Entsorgung von Akkumulatoren für mobile Anwendungen (Pkw, Nutzfahrzeuge, Schiffe, Bahnen)

der Abgeordneten der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, Wolfgang Wiehle, Andreas Mrosek, Frank Magnitz, Matthias Büttner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mit der Strategie für emissionsarme Mobilität will die EU-Kommission dazu beitragen, die verkehrsbedingten Emissionen von CO2 und Luftschadstoffen zu reduzieren (https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/themes/strategies/news/ doc/2016-07-20-decarbonisation/com(2016)501_de.pdf; Einleitung). Aus Sicht der Fragesteller sind die Maßnahmenvorschläge der EU-Kommission überwiegend ungeeignet, diese verkehrsbedingten Emissionen „kosteneffizient und unter Wahrung der Technologieneutralität“ zu senken.

Bei aller Notwendigkeit der Reduktion verkehrsbedingter Emissionen von wirklich für die Bevölkerung gefährlichen Luftschadstoffen stößt der Gebrauch von Akkumulatoren für die Nutzung in der E-Mobilität für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge rasch an technische Grenzen und erzeugt hohe Vermeidungs- bzw. Umrüstkosten. Flugzeug, Schiffe und Bahnen sind nach Kenntnis der Fragesteller faktisch nicht im Batteriebetrieb zu nutzen.

Sehr fragwürdig ist nach Kenntnis der Fragesteller die Sicherung der Rohstoffversorgung für Batteriezellen, sofern deren Produktion überhaupt in der Europäischen Union stattfindet, beziehungsweise die Preisgestaltung für die Batteriezellen durch die überwiegend monopolähnlich organisierten asiatischen Anbieter.

Die Fragesteller sehen hier einen ganz erheblichen Nachteil für die Europäische Union.

Unter der Vorgabe, lokal emissionsfreie Mobilität sicherzustellen, erhalten Akkumulatoren dennoch eine zunehmende Bedeutung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche chemischen Systeme von Akkumulatoren zur Nutzung in der E-Mobilität sind der Bundesregierung bekannt?

2

Welche Systeme stehen nach Einschätzung der Bundesregierung kurz- und mittelfristig für großtechnische Serienanwendung zur Verfügung?

3

Welche Energiedichten werden die Systeme in mobilen Anwendungen voraussichtlich erreichen?

4

Wie schätzt die Bundesregierung das langfristige Preisgefüge für die Rohstoffe der Batteriezellen und der Batteriezellen als Ganzes ein, besonders unter dem Gesichtspunkt der Monopolstellung asiatischer Anbieter?

5

Was ist der Bundesregierung zum Gesamtproduktionsaufwand, inklusive Rohstoffgewinnung zu den verschiedenen Systemen bekannt?

6

Wie wird der Reifegrad, das heißt die kurzfristige Anwendbarkeit der Massenherstellung, eingeschätzt?

7

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Bedarf an Akkumulatoren für die Jahre 2020, 2025 und 2030 ein?

8

Wie ist überprüft worden, ob die Rohstoffversorgung auf zehn, 20 oder 30 Jahre in den benötigten Mengen sichergestellt ist?

9

Hat die Bundesregierung für die geplante deutsche Batteriefertigung entsprechende Rohstoffsicherungsabkommen mit anderen Staaten geschlossen? Wenn ja, mit welchen?

10

Wie wird sichergestellt, dass die Förderung der Rohstoffe mit den entsprechenden Staaten nach Kriterien der internationalen Menschenrechtskonvention und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) erfolgt?

11

Da die Batteriezellen der CO2-Einsparung im Verkehrssektor dienen, in welchem Sektor wird die Herstellung der Batteriezellen in der CO2-Bilanz berücksichtigt? Oder wird geplant, diese ggf. im Ausland zu fertigen?

12

Werden die CO2-Kontingente dann in den deutschen Verkehrssektor übertragen?

13

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Energieaufwand für die Rohstoffgewinnung und die Herstellung bei 20 Prozent bzw. 50 Prozent Marktdurchdringung pro KWh Batteriekapazität?

14

Wie schätzt die Bundesregierung die Dauerhaltbarkeit bzw. Lebensdauer der unterschiedlichen Batteriesysteme ein?

15

Welche garantierte Lebensdauer bzw. Mindestleistung ist nach einem Jahr bis zehn Jahren geplant (bitte nach Jahren getrennt aufschlüsseln)?

16

Wie sieht das Entsorgungskonzept für die unterschiedlichen chemischen Systeme nach Kenntnis der Bundesregierung aus?

17

Welche Deponiekapazität für die Reststoffe wird nach Kenntnis der Bundesregierung für 20 Prozent bis 50 Prozent Marktdurchdringung bei 40 Millionen Batteriesätzen benötigt?

18

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende Deponiekapazität vorhanden?

19

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Entsorgung von Sondermüll ins Ausland geplant?

Berlin, den 5. November 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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