Energieversorgung in Deutschland: Katastrophenschutzübung LÜKEX 18, Flüssigerdgas LNG und die Pipeline Nord Stream 2
der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Udo Theodor Hemmelgarn, Jörn König, Dr. Rainer Kraft, Enrico Komning, Dr. Robby Schlund, Frank Magnitz, Wolfgang Wiehle, Dietmar Friedhoff, Matthias Büttner, Jürgen Braun, Dr. Roland Hartwig, Johannes Huber und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Ende November 2018 fand die achte länder- und ressortübergreifende Krisenmanagementübung LÜKEX 18 unter Federführung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) statt. Der Titel des Szenarios lautete „Gasmangellage in Süddeutschland“. Bereits im Vorfeld wurde durch Planuntersuchungen eine Risikobewertung durch das BBK als Grundlage für die Übung durchgeführt, deren Ergebnisse auch teilweise veröffentlicht wurden (www.bbk. bund.de/DE/AufgabenundAusstattung/Krisenmanagement/Luekex/LUEKEX_18/ LUEKEX_18_node.html).
Der Konflikt zwischen dem wichtigsten Erdgaslieferstaat aus deutscher Sicht, der Russischen Föderation, und dem Transitland Ukraine befindet sich aktuell in einer Eskalationsphase, wobei die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller Partei für die ukrainische Sichtweise auf den Streitpunkt – die Zufahrt für ukrainische Schiffe zum Asowschen Meer – ergreift (www.tagesschau.de/ausland/ putin-ukraine-russland-101.html).
Der Unsicherheit des Erdgastransits durch die Ukraine wird durch den Bau der Erdgaspipeline „Nord Stream 2“ begegnet. Dieses Projekt wird jedoch dafür kritisiert, dass es geeignet sei, die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Erdgaslieferungen weiter zu vertiefen und dass es einen unfreundlichen Akt gegenüber unserem Nachbarland Polen darstelle (www.zeit.de/2018/41/nordstream-2- konflikt-polen-usa-deutschland-gaspipeline).
Die privatwirtschaftlichen deutschen Versorgungsunternehmen legen derweil ihre Erdgasspeicher aufgrund von Unwirtschaftlichkeit teilweise still (www. tagesspiegel.de/berlin/energieversorgung-in-berlin-gasag-legt-gasspeicher- imgrunewald-still/19163648.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche allgemeinen Schlussfolgerungen zur Erdgasversorgung in Deutschland zieht die Bundesregierung aus den Analysen und Ergebnissen der Katastrophenschutzübung LÜKEX 18?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Analysen und Ergebnissen der Katastrophenschutzübung LÜKEX 18 für die Versorgung von Privathaushalten mit Erdgas?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Analysen und Ergebnissen der Katastrophenschutzübung LÜKEX 18 für die Versorgung kritischer Infrastruktur (Krankenhäuser etc.) mit Erdgas?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Analysen und Ergebnissen der Katastrophenschutzübung LÜKEX 18 für die Versorgung von Industriebetrieben mit Erdgas?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Analysen und Ergebnissen der Katastrophenschutzübung LÜKEX 18 für die Versorgung von Gaskraftwerken mit Erdgas, auch im Hinblick auf ein mögliches Zusammenkommen eines Lieferengpasses bei Erdgas mit einer geringen Stromerzeugungsmenge durch Sonnen- und Windenergieanlagen, insbesondere im Winter?
Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf Frage 5 aktuell die Bedeutung der Kohlekraft und der Kernkraft für die Sicherheit der Energieversorgung Deutschlands, ggf. in Abweichung zu Einschätzungen und Verlautbarungen der jüngsten Vergangenheit?
Sieht die Bundesregierung im aktuellen Konflikt zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine das Potential für eine Gefährdung der Erdgasversorgung Deutschlands?
Ist die Bundesregierung dazu bereit oder plant sie, den Bezug von Flüssigerdgas (LNG) durch deutsche Unternehmen trotz des Baus der Erdgaspipeline Nord Stream 2, etwa durch Bau neuer entsprechender Terminals, zu subventionieren, um die Abhängigkeit Deutschlands von Erdgaslieferungen aus der Russischen Föderation in einem möglichen Konfliktfall zu verringern (bei gleichzeitiger Möglichkeit, bei russischem Wohlverhalten das subventionierte Flüssigerdgas auch aus der Russischen Föderation zu beziehen)?
Wie bewertet die Bundesregierung – unter Einbeziehung der neuesten Erkenntnisse – die bereits begonnene Stilllegung des Berliner Erdgasspeichers im Hinblick auf die Energiesicherheit Deutschlands?
Hält die Bundesregierung die Vergütung der Versorgungsunternehmen für die Speicherung von Erdgas in jedem Fall für ausreichend, und wenn nein, wo sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf?