[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
31. Januar 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7651
19. Wahlperiode 08.02.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn König, Thomas Ehrhorn,
Martin Hebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/7149 –
Erhöhter Benzinpreis in der Bundesrepublik Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Wie der Presse zu entnehmen ist (
www.autozeitung.de/benzinpreise-aktuell-
180784.html#), begründet sich das derzeitige hohe Benzinpreisniveau in
Deutschland durch eine Verknappung der Angebotsmenge aufgrund niedriger
Flusspegel, was zu einer Begrenzung der Ladekapazität von Binnenschiffen führt,
welche insbesondere am Rhein anliegende Raffinerien beliefern. Ein Vergleich
der aktuellen europäischen Benzinpreise (
www.adac.de/der-adac/verein/aktuelles/
benzinpreise-ausland/) zeigt erhebliche Preisunterschiede.
1. Hält die Bundesregierung die in den in der Vorbemerkung der Fragesteller
angeführten Medien genannte Begründung für plausibel und glaubwürdig?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, die bezüglich der
erfragten Situation in 2018 auf eine missbräuchliche Preisgestaltung durch
Mineralölkonzerne schließen lassen. Bei der Preisgestaltung von Kraftstoffen besteht
keine staatliche Regulierung, so dass sich die Kraftstoffpreise am Markt bilden
können. Dabei spielen – ungeachtet weiterer Preisbildungsfaktoren, wie z. B.
Rohölpreis, Steuern oder Verarbeitungskosten – auch die verfügbare
Transportinfrastruktur und die Angebots- und Nachfragesituation vor Ort eine wesentliche
Rolle. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das Bundeskartellamt,
insbesondere mit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, die Preisentwicklung der
Kraftstoffe sehr genau beobachtet. Das Bundeskartellamt hat in einer
Pressemeldung vom 30. November 2018 darauf hingewiesen, dass Transportprobleme und
der Raffineriebrand in Vohburg bei Ingolstadt für die teilweise hohen Preise
mitverantwortlich gewesen sein könnten.
2. Warum sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Benzinpreise in
Staaten, die ebenfalls über den „Transportweg Rhein“ versorgt werden,
wesentlich niedriger (Beispiel Luxemburg, Belgien)?
Zur Zusammensetzung des Benzinpreises wird auf die Antwort zur Frage 3
verwiesen. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass der Benzinsteuersatz in
Luxemburg knapp 19 Cent/Liter niedriger liegt als in Deutschland.
3. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass in europäischen Staaten ohne
Meereshäfen (Binnenstaaten wie Tschechien, Slowenien und Österreich)
trotz erhöhtem Logistikaufwand in der Benzinversorgung niedrigere
Verbraucherendpreise am Markt vorherrschen?
Auch in Tschechien, Slowenien und Österreich sind die Benzinsteuersätze
geringer als in Deutschland (siehe
https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/
files/resources/documents/taxation/excise_duties/energy_products/rates/excise_
duties-part_ii_energy_products_en.pdf).
Der Benzinpreis setzt sich grundsätzlich aus den Beschaffungskosten und
verschiedenen zum Teil schwankenden Kosten wie den Kosten für Logistik und den
Betrieb der Raffinerien und der Tankstellen zusammen. Darüber hinaus spielt die
Wettbewerbssituation vor Ort einschließlich Produktverfügbarkeiten eine Rolle.
Im Einzelnen setzt sich der Kraftstoffpreis wie folgt zusammen:
Rohölpreis,
Transport des Rohöls vom Produzenten bis zur Raffinerie
(Pipelinenutzungskosten, Schifftransporte),
Verarbeitungskosten der Raffinerien,
Lagerumschlag in der Raffinerie,
ggf. Transportkosten zu einem Tanklager,
ggf. Lagerumschlag im Tanklager,
Tankwagentransport Raffinerie/Tanklager-Tankstelle,
Energiesteuer,
Bevorratungsabgabe,
Tankstellenbetrieb, Pächter, Beimischungskosten Biokraftstoffe, Gewinn,
Umsatzsteuer.
Die genannten Faktoren werden unternehmensbezogen kalkuliert und bedingen
demzufolge einen unterschiedlichen Kraftstoffpreis.
4. Im welchen Umfang findet nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der
Preisunterschiede ein grenznaher „Tanktourismus“ und deutschen
Außengrenzen statt?
5. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Steuerverluste (Mehrwertsteuer,
Mineralölsteuer) durch grenznahen „Tanktourismus“?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass durch Tanktourismus der deutschen
Autofahrer in die angrenzenden Nachbarstaaten Einnahmeverluste verursacht werden.
Andererseits entstehen aber auch Einnahmen durch ausländische Autofahrer, die
in Deutschland tanken. Eine genaue Bezifferung der derzeitigen
Mindereinnahmen, die aus dem Tanktourismus resultieren, kann von der Bundesregierung nicht
vorgenommen werden. Der Anreiz zum Tanken in den Nachbarstaaten hängt
nicht nur von den jeweiligen Preis- und Steuerunterschieden bei den Kraftstoffen
ab, sondern von zahlreichen anderen im Einzelfall zum Tragen kommenden
Faktoren.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Umweltbelastung dieser
„Tanktourismusfahrten“?
Der Bundesregierung liegen zum Umfang, zur Anzahl und somit zur
Umweltbelastung von sog. Tanktourismusfahrten keine Informationen vor.
7. Wie reagiert die Bundesregierung auf Wettbewerbsnachteile für grenznahe
deutsche Tankstellen, die von solchen Preisunterschieden betroffen sind?
Die Bundesregierung vertritt nach wie vor die Auffassung, dass eine dauerhafte
und binnenmarktgerechte Lösung des Problems des Tanktourismus allein über
eine weitgehende Harmonisierung der Kraftstoffsteuersätze innerhalb der
Europäischen Union zu erreichen ist.
8. Plant die Bundesregierung eine Entlastung für Betroffene, insbesondere
berufsbedingte Pendler und benzinabhängiges Gewerbe?
Die Bundesregierung hat 2018 zur Verbesserung der Versorgungslage Reserven
freigegeben. Inzwischen haben sich der Wasserpegel des Rheins und damit die
Transportkosten für Mineralöle normalisiert. Die zwischenzeitlich eingetretenen
Erhöhungen bei den regionalen Kraftstoffpreisen sind weitgehend rückläufig. Es
existieren derzeit keine Pläne, die Systematik der Besteuerung von Kraftstoffen
oder die entsprechenden Steuersätze zu ändern.
9. Wie bewertet die Bundesregierung den Wettbewerbsnachteil der deutschen
Wirtschaft aufgrund erhöhter berufs- oder gewerbebedingter Fahrtkosten?
Erhöhte Fahrtkosten für Pendlerinnen und Pendler haben keine direkten
Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, soweit es sich um eine
Einkommensverwendung privater Haushalte handelt. Soweit erhöhte
gewerbebedingte Fahrtkosten durch Niedrigwasser entstehen, wäre dies ein
vorübergehender Effekt und damit ebenfalls ohne nachhaltige Auswirkungen auf die
internationale Wettbewerbsfähigkeit.
10. Sieht die Bundesregierung beim jetzigen Preisniveau von Benzin trotz
sinkender Rohölpreise (
https://et-energie-online.de/Zukunftsfragen/tabid/63/
Newsld/1356/Niedrige-Olpreise-Ursachen-Wirkungen-undRisiken.aspx.)
eine Störung des Energiemarktes mit staatlichem Handlungsbedarf (z. B.
Kartellrecht)?
Wie in der Antwort zu Frage 8 ausgeführt, sind die zeitweiligen regionalen
Erhöhungen der Kraftstoffpreise inzwischen weitgehend rückläufig.
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, die bezüglich der
erfragten Situation auf eine missbräuchliche Preisgestaltung durch
Mineralölkonzerne schließen lassen. Es wird daher kein Handlungsbedarf gesehen. Die
wirksame Missbrauchs- und Kartellaufsicht des Bundeskartellamtes ist ein
wesentliches Mittel, den Wettbewerb zu schützen. Die Markttransparenzstelle für
Kraftstoffe beobachtet die Preisentwicklung bei den Kraftstoffpreisen. Dies ermöglicht
den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Preise zu vergleichen.
11. Welche zukünftige Benzinpreisentwicklung prognostiziert die
Bundesregierung für Deutschland (mittel- bis langfristig)?
Die Bundesregierung erstellt keine mittel- und langfristige Prognose zur
Benzinpreisentwicklung.
12. Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der erhöhten
Endverbraucherpreise die Höhe der Mineralölsteuer und ihre zukünftige Weiterentwicklung,
insbesondere auch im europäischen Vergleich?
Die Energiesteuersätze für Benzin und Diesel sind seit 2003 unverändert und
angesichts der inzwischen eingetretenen Inflation somit real rückläufig. Die
Bundesregierung plant keine Anpassung der Steuersätze.
13. Ist der Bundesregierung bewusst, dass eine geplante neue CO2-Abgabe des
Bundesumweltministeriums den Endverbraucher noch stärker belastet, und
wird damit eine Beeinträchtigung des Individualverkehrs beabsichtigt?
14. Wie begründet die Bundesregierung eine Verrechnung der neuen CO2-
Abgabe mit einer Absenkung der Strompreise, und wird diese Verrechnung für
jeden Endverbraucher eine Belastungsneutralität ergeben?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Auch in den Bereichen Wärme und Kälte sowie Verkehr (Antrieb) können die
notwendigen Emissionsminderungen nur erreicht werden, wenn der
Energiebedarf – nachdem die konsequente Nutzung der Effizienzpotenziale und der direkte
Einsatz von erneuerbaren Energien erfolgt ist – künftig mit Strom aus
erneuerbaren Energien gedeckt wird. Damit die weitgehende Dekarbonisierung bis 2050
auch in diesen Sektoren gelingt, müssen effiziente Technologien zum Einsatz
kommen, die mit möglichst wenig erneuerbarem Strom möglichst viele
Brennstoffe ersetzen. Um diese Sektorkopplung effizient zu ermöglichen, hat die
Bundesregierung im Klimaschutzplan 2050 beschlossen, die
Wettbewerbsbedingungen für erneuerbaren Strom im Wärme- und Verkehrssektor zu verbessern.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, den
Klimaschutzplan 2050 mit den für alle Sektoren vereinbarten Maßnahmenpaketen und Zielen
vollständig umzusetzen. Die Bundesregierung wird hierfür u. a. die Anreiz- und
die Lenkungswirkung derzeit bestehender, hoheitlich veranlasster
Energiepreisbestandteile in Form von Abgaben, Umlagen und Steuern überprüfen und dabei
insbesondere auch die Belastungswirkungen möglicher Anpassungen
berücksichtigen.
Zu einzelnen Maßnahmen existieren in der Bundesregierung jedoch derzeit keine
konkreten Pläne, auch keine Beschlüsse zu steuerlichen Maßnahmen, Abgaben
oder Umlagen.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 127 des Abgeordneten Dr. Lukas Köhler auf
Bundestagsdrucksache 19/6961 sowie auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN betreffend Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer CO2-
Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr auf Bundestagsdrucksache 19/7016
verwiesen.
15. Welche Zukunftsperspektiven für einen bezahlbaren Individualverkehr
breiter Bevölkerungsschichten entwickelt die Bundesregierung?
Die Bundesregierung hat im September 2018 die Nationale Plattform „Zukunft
der Mobilität“ eingesetzt. Ziel ist es, unter Einbeziehung von Vertreterinnen und
Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft Handlungsempfehlungen
zu entwickeln, die auch zukünftig eine bezahlbare, nachhaltige und
klimafreundliche Mobilität sicherstellen.
16. Strebt die Bundesregierung ein einheitliches europaweites
Benzinpreisniveau an, welche Initiativen ergreift sie zur Umsetzung, und welches Niveau
ist dabei Zielvorstellung?
Zur Frage der Benzinsteuern wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Welche
Preisniveaus sich bei einer möglichen Steuerharmonisierung herausbilden
würden, hinge neben dem Einfluss des Rohölpreises vom Einfluss der in der Antwort
zu Frage 3 genannten Faktoren ab.
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