Fahndung nach ausreisepflichtigen Ausländern – wachsende Zahlen Untergetauchter und Flüchtiger (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4388)
der Abgeordneten Jürgen Braun, Siegbert Droese, Matthias Büttner, Udo Theodor Hemmelgarn, Prof. Dr. Harald Weyel, Andreas Mrosek, Stephan Brandner, Jörg Schneider, Marc Bernhard, Thomas Seitz, Steffen Kotré, Jens Maier, Nicole Höchst, Jan Ralf Nolte, Jörn König, Enrico Komning, Tobias Matthias Peterka, Joana Cotar, Peter Felser, Armin-Paulus Hampel, Dietmar Friedhoff, Dr. Götz Frömming und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4388 durch die Bundesregierung ist nach Ansicht der Fragesteller nicht zufriedenstellend und gebietet es, in einigen Punkten nachzufragen. Darüber hinaus stellen sich weitere Fragen.
Die entsprechenden Personen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die materiell hilfsbedürftige Asylbewerber, Geduldete sowie Ausländer, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind, beanspruchen können. Zwar werden die Leistungen jeweils durch die landeseigenen regionalen Verwaltungen ausbezahlt. Gleichwohl handelt es sich um Bundesmittel, die zur Auszahlung kommen. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie diese Mittelabflüsse und deren missbräuchliche Inanspruchnahme überwacht, erfasst und kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass ausschließlich Berechtigte hierüber alimentiert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Anstrengungen, wie in der Antwort der Bundesregierung angegeben, hat die „Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern“ (bitte nach vertraglichen Abkommen und den einzelnen Maßnahmen – wie ministerielle Erlasse, Dienstanweisungen, zwischenstaatlichen Abkommen und sonstigen Erlässen – und nach Bundes- und Landeszuständigkeiten auflisten) unternommen, und welche tatsächlichen Verbesserungen wurden (bitte vorherigen und jetzigen Zustand gegenüberstellen und für den Bundes- und Länderbereich auflisten) erreicht?
Wonach werden diese „maßgeblichen Verbesserungen im Bereich der Rückkehrpolitik“ bemessen?
Gibt es hierzu verwertbare Zahlen?
Wenn ja, wie viele Rückführungen in Zahlen gab es?
Wenn nein, wieso werden diese Vorgänge nicht erfasst?
Wenn nunmehr vermehrt auch in Herkunftsländer zurückgeführt wird, wohin wurde dann zuvor zurückgeführt?
In welche konkreten Herkunftsländer (außer dem Westbalkan) wurden konkret Rückführungen durchgeführt, und inwiefern lassen prozentuale Angaben, aus denen sich eine konkrete Verbesserung ableiten lässt, darstellen (bitte nach Zahlen auf Bundes- und Landesebenen auflisten)?
Inwiefern ist eine Verbesserung in Zahlen ausgedrückt messbar?
Was versteht die Bundesregierung unter einer „erheblichen Dynamisierung“ und „beachtlichen Erfolgen“ im Zusammenhang von Anzahl, Verfahrens- und Abschiebedauer bei der von ihr sogenannten kohärenten Vorgehensweise (bitte in Zahlen ausdrücken und nach Vorgängen und Staatsangehörigkeiten sowie Zeiträumen bei Personen ohne gültige Papiere aufschlüsseln)?
Warum wird die Einreise ohne gültige Ausweispapiere weiterhin zugelassen, wenn eine Abschiebung ohne solche Papiere faktisch unmöglich ist?
Warum werden Personen, die diesem Personenkreis zuzuordnen sind, nicht zur Beschleunigung des Verfahrens in Gewahrsam genommen?
Warum ist dies nicht möglich und zumindest bei Mehrfach- und Intensivtätern nicht die Regel?
Welche konkreten Unterstützungshandlungen werden durch das Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr – ZUR – erbracht?
Wie drücken sich diese in konkreten Zahlen aus (bitte nach Maßnahmen und Umsetzung auflisten sowie nach Tätergruppen und Nationalität aufschlüsseln)?
Werden bei der Ausschreibung von Stellen und den genannten Werbemaßnahmen auch gezielt nichtdeutsche Einwohnergruppen angesprochen?
Ist es zutreffend, dass diese in ihren Heimatsprachen angeworben werden?
Wie wird sichergestellt, dass solche Bewerber keine Verbindungen oder Zugehörigkeiten – wie etwa in Berlin – zu kriminellen Clans, der organisierten Kriminalität oder religiös-extremistischen Gruppierungen haben (Quelle: www.spiegel.de/panorama/justiz/polizeiakademie-berlin-der-ueberblick-zur-angeblichen-unterwanderung-a-1177273.html)?
Wie soll sichergestellt werden, dass solche Personenkreise innerhalb der doch recht kurzen Ausbildungsdauer das erforderliche Ausbildungsniveau erreichen?
Wurde dieses, um diesen Personen den Zugang zum Polizeiberuf zu ermöglichen, entsprechend angepasst?
Falls nein, sind die Abbrecherquoten in diesen Personenkreisen höher?
Falls ja, durch welche Maßnahmen ist dies geschehen (bitte insbesondere nach technischer Umsetzung und einzelner Veränderung, wie bspw. einfacherer Sprache, Multiple-Choice-Verfahren oder Ähnlichem aufschlüsseln)?
Welche Anforderungen müssen Bewerber für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst regelmäßig erfüllen, und werden für nicht muttersprachlich deutsche Bewerber vergleichbare ausländische Abschlüsse anerkannt?
Wenn ja, welche (bitte nach Herkunftsländern und Anzahl der Bewerber aufschlüsseln)?
Falls nein, wie wird überprüft, dass diese Bewerber die Zugangsvoraussetzungen sonst erfüllen können?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Gesuchten überhaupt nicht aufgegriffen werden können, wenn ihr überhaupt keine Erkenntnisse vorliegen, wie und vor allem auch wo Aufgegriffene gegebenenfalls untergebracht werden können?
Und warum werden auf Bundesebene keine Unterbringungsmöglichkeiten bzw. Anstalten geplant, die eine Ingewahrsamnahme und zentrale Verwaltung ermöglichen würde?
Gibt es Planungen, da auf Länderebene nur Vollzugsanstalten sowie dezentrale polizeiliche Unterbringungen bestehen, auch außerhalb von Bayern zentrale Unterbringungsmöglichkeiten (für Gefährder und Abzuschiebende) zu schaffen?
Welche Straftaten wurden begangen (bitte nach Delikten, von den zur Festnahme ausgeschriebenen Geflüchteten und nach deutschen, nichtdeutschen und deutschen Tätern mit Migrationshintergrund aufschlüsseln und diese wiederum bei nicht deutschen und deutschen Tätern mit Migrationshintergrund nach deren ursprünglicher oder noch bestehender weiterer Staatszugehörigkeit aufschlüsseln)?
Wie viele Grenzübergänge zu anderen Staaten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland (bitte nach Übergängen und Straßen, Wegen und Straßenklassifikationen, Feld- und Waldwegen und den jeweiligen Bundesländern aufschlüsseln)?
An wie vielen Grenzübergängen und zu welchen Staaten finden überhaupt und wo Kontrollen statt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welcher Art sind diese Kontrollen und von welchen Behörden werden diese durchgeführt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wird hierbei gezielt nach illegal Einreisenden kontrolliert oder sind diese nur allgemeinen Grenzkontrollen im Sinne einer zufälligen Kontrolle unterworfen?
Sollen bei der Personalaufstockung, wie in der Vergangenheit geschehen, nochmals bevorzugt „fachfremde“ Personenkreise angesprochen werden?
Wie soll sichergestellt werden, dass diese intern qualifiziert werden können, wenn dies bereits einmal gescheitert ist?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass hinreichende Mittel zumindest auf Bundesebene zur Verfügung stehen, wenn ihr keine Informationen über die Kosten vorliegen?
Und wie soll künftig der Fahndungsdruck erhöht werden können, wenn nicht absehbar ist, welche Mittel aufgebracht werden müssen, weil der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vorliegen bzw. somit nicht absehbar ist, welche Haushaltsmittel hierfür bereitgestellt werden müssen?
Warum werden solche Kosten bislang nicht gesondert erfasst?