Aufnahme von Mitgliedern der „Weißhelme“ aus Syrien in Deutschland
der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Hunderte Mitglieder der in Syrien aktiven privaten Organisation „Weißhelme“ und deren Familien sind im Juli 2018 mithilfe eines israelischen Spezialkommandos aus umkämpften Gebieten in Syrien nach Jordanien gebracht worden (www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-400-weisshelme-sitzen-noch-immer-im- kriegsgebiet-fest-a-1220117.html).
Deutschland hatte sich bereit erklärt, Evakuierte binnen drei Monaten aufzunehmen, ohne dass diese einen Asylantrag würden stellen müssen (www.tagesspiegel.de/politik/krieg-in-syrien- hunderteweisshelme-aus-syrien-über-israel-gerettet/22830422.html).
Rechtlich ist dies nach Auskunft der Bundesregierung zur „Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik möglich“ (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4487).
Die Personen, die nach Deutschland kommen sollen, werden bzw. wurden laut Bundesregierung sicherheitsüberprüft (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4487; www.spiegel.de/politik/ausland/ syrien-weisshelme-in-deutschland-gelandet-a-1233957.html).
Inzwischen scheinen die Sicherheitsüberprüfungen abgeschlossen, und laut Presseberichten wurden drei Männer und 14 Frauen und Kinder aufgenommen (www. spiegel.de/politik/ausland/syrien-weisshelme-in-deutschland-gelandet-a-1233957. html).
Diese Zahlen stehen den ursprünglichen Angaben des Auswärtigen Amtes entgegen, denen zufolge acht der evakuierten „Weißhelme“ und ihre Familien in Deutschland aufgenommen werden sollten (www.auswaertiges-amt.de/de/ aussenpolitik/laender/syrien-node/weisshelme-evakuierung/2121324).
Im Sommer war zunächst von 800 nach Jordanien evakuierten „Weißhelmen“ die Rede (www.welt.de/politik/article179762738/Buergerkrieg-Israel-rettet-syrische- Weisshelme-Deutschland-nimmt-50-auf.html).
In späteren Meldungen des Auswärtigen Amtes wird die Zahl von 442 evakuierten „Weißhelmen“ angegeben (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/syrien-node/ weisshelmeevakuierung/2121324).
Die Bundesregierung hat die „Weißhelme“ finanziell bereits bis 2015 mit mindestens 7 Mio. Euro (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/160923-weisshelme/ 283680) und für den Zeitraum von 2016 bis 2017 mit 12 Mio. Euro unterstützt (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/2946).
Aufgrund des dargestellten Sachverhalts, ergeben sich für die Fragestellerinnen und Fragesteller folgende Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Mitglieder der „Weißhelme“, und wie viele Familienangehörige wurden nach Jordanien evakuiert (bitte einzeln nach Mitglied und Verwandtschaftsverhältnis auflisten)?
2. Wie viele aktive Mitglieder der „Weißhelme“ wurden in Deutschland aufgenommen?
3. Wie viele Familienangehörige der „Weißhelme“-Mitglieder hat die Bundesregierung aufgenommen, und in welchem Verwandtschaftsverhältnis stehen die Personen zueinander (bitte einzeln auflisten)?
4. Nach welchen konkreten Kriterien erfolgte die Auswahl derjenigen „Weißhelme“, die in Deutschland aufgenommen wurden?
- Woran bemisst sich der „individuellen Grad der Gefährdung“ der aufgenommenen „Weißhelme“ (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4487)?
- Wurde bei den aufgenommenen „Weißhelmen“ ein „vorhandener Bezug zu Deutschland berücksichtigt“, und wenn ja, inwiefern (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4487)?
5. Wurden alle von der Bundesregierung geplanten Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt, wenn ja, wie viele, wenn nein, warum nicht?
6. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden waren an den Sicherheitsüberprüfungen beteiligt (bitte einzeln auflisten)?
7. Wie viele in Deutschland aufzunehmende „Weißhelme“ und ihre Familienangehörige wurden insgesamt Sicherheitsüberprüfte (bitte einzeln auflisten aufgeschlüsselt nach Verwandtschaftsverhältnis zueinander)?
- Wie viele der sicherheitsüberprüfte Personen bestanden die Sicherheitsüberprüfung?
- Wie viele der sicherheitsüberprüfte Personen, die die Sicherheitsüberprüfung bestanden haben, wurden in Deutschland aufgenommen? Wenn nicht alle aufgenommen wurden, warum nicht?
- Wie viele der sicherheitsüberprüfte Personen bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneten Behörden die Sicherheitsüberprüfung nicht, und warum nicht?
8. Konnte durch die „Sicherheitsüberprüfung“ der „Weißhelme“ von Seiten der Bundesregierung ausgeschlossen werden, dass die in Deutschland aufgenommenen „Weißhelme“ Verbindungen zu Terrororganisationen haben, aktive oder ehemalige Mitglieder extremistischer Gruppen sind oder mit diesen sympathisieren?
9. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich unter den in Deutschland aufgenommenen „Weißhelmen“ oder ihren Angehörigen islamistische Kämpfer und Extremisten befinden, und wenn ja, wie?
10. Wurden die aufgenommenen „Weißhelme“ von Seiten der Bundesregierung auf eine Beteiligung an möglichen Menschenrechtsverletzungen hin überprüft? Wenn ja, wie erfolgte diese Überprüfung? Wenn nein, warum nicht?
11. Liegen der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneten Behörden Kenntnisse von Strafbeständen durch Mitglieder der sicherheitsüberprüfte „Weißhelme“ vor, und wenn ja, wurde eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet, wenn nein, warum nicht?
12. Wo befinden sich die anderen evakuierten, nicht von der Bundesrepublik Deutschland aufgenommenen „Weißhelme“ zurzeit?
- Wenn sie bereits von anderen Staaten aufgenommen wurden, von welchen (bitte einzeln nach Staat und Anzahl der aufgenommenen „Weißhelme“ und ihrer Familien auflisten)?
- Wenn sie sich noch in Jordanien befinden, wie erklärt sich die Bundesregierung die zeitliche Verzögerung entgegen der Planungen im Juli?
13. Hat die Bundesregierung die Organisation „Weißhelme“ in Syrien im Jahr 2018 finanziell unterstützt, wenn ja, in welcher Höhe, und wie konkret, wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Fragen13
Wie viele Mitglieder der „Weißhelme“, und wie viele Familienangehörige wurden nach Jordanien evakuiert (bitte einzeln nach Mitglied und Verwandtschaftsverhältnis auflisten)?
Wie viele aktive Mitglieder der „Weißhelme“ wurden in Deutschland aufgenommen?
Wie viele Familienangehörige der „Weißhelme“-Mitglieder hat die Bundesregierung aufgenommen, und in welchem Verwandtschaftsverhältnis stehen die Personen zueinander (bitte einzeln auflisten)?
Nach welchen konkreten Kriterien erfolgte die Auswahl derjenigen „Weißhelme“, die in Deutschland aufgenommen wurden?
Woran bemisst sich der „individuellen Grad der Gefährdung“ der aufgenommenen „Weißhelme“ (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4487)?
Wurde bei den aufgenommenen „Weißhelmen“ ein „vorhandener Bezug zu Deutschland berücksichtigt“, und wenn ja, inwiefern (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4487)?
Wurden alle von der Bundesregierung geplanten Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt, wenn ja, wie viele, wenn nein, warum nicht?
Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden waren an den Sicherheitsüberprüfungen beteiligt (bitte einzeln auflisten)?
Wie viele in Deutschland aufzunehmende „Weißhelme“ und ihre Familienangehörige wurden insgesamt Sicherheitsüberprüfte (bitte einzeln auflisten aufgeschlüsselt nach Verwandtschaftsverhältnis zueinander)?
Wie viele der sicherheitsüberprüfte Personen bestanden die Sicherheitsüberprüfung?
Wie viele der sicherheitsüberprüfte Personen, die die Sicherheitsüberprüfung bestanden haben, wurden in Deutschland aufgenommen? Wenn nicht alle aufgenommen wurden, warum nicht?
Wie viele der sicherheitsüberprüfte Personen bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneten Behörden die Sicherheitsüberprüfung nicht, und warum nicht?
Konnte durch die „Sicherheitsüberprüfung“ der „Weißhelme“ von Seiten der Bundesregierung ausgeschlossen werden, dass die in Deutschland aufgenommenen „Weißhelme“ Verbindungen zu Terrororganisationen haben, aktive oder ehemalige Mitglieder extremistischer Gruppen sind oder mit diesen sympathisieren?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich unter den in Deutschland aufgenommenen „Weißhelmen“ oder ihren Angehörigen islamistische Kämpfer und Extremisten befinden, und wenn ja, wie?
Wurden die aufgenommenen „Weißhelme“ von Seiten der Bundesregierung auf eine Beteiligung an möglichen Menschenrechtsverletzungen hin überprüft? Wenn ja, wie erfolgte diese Überprüfung? Wenn nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneten Behörden Kenntnisse von Strafbeständen durch Mitglieder der sicherheitsüberprüfte „Weißhelme“ vor, und wenn ja, wurde eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet, wenn nein, warum nicht?
Wo befinden sich die anderen evakuierten, nicht von der Bundesrepublik Deutschland aufgenommenen „Weißhelme“ zurzeit?
Wenn sie bereits von anderen Staaten aufgenommen wurden, von welchen (bitte einzeln nach Staat und Anzahl der aufgenommenen „Weißhelme“ und ihrer Familien auflisten)?
Wenn sie sich noch in Jordanien befinden, wie erklärt sich die Bundesregierung die zeitliche Verzögerung entgegen der Planungen im Juli?
Hat die Bundesregierung die Organisation „Weißhelme“ in Syrien im Jahr 2018 finanziell unterstützt, wenn ja, in welcher Höhe, und wie konkret, wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?