Reformbedarf und Kooperation der nationalen und europäischen Geldwäscheaufsicht und insbesondere die Rolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Irene Mihalic, Anja Hajduk, Dr. Danyal Bayaz, Stefan Schmidt, Canan Bayram, Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Britta Haßelmann, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die aktuellen Geldwäscheskandale bei Banken in Malta, Lettland, Estland, Niederlande und Dänemark haben in der letzten Zeit für viel Aufsehen und Unmut gesorgt (www.ft.com/content/31033864-f0b3-11e8-ae55-df4bf40f9d0d?segmentId=9b41d47b-8acb-fadb-7c70-37ee589b60ab). Mit den möglichen Verstrickungen der Deutschen Bank als Korrespondenzbank in den Danske Bank Geldwäscheskandal und erneuten Ermittlungen im Zusammenhang mit den Panama Papers wurde auch in Deutschland eine Debatte über die Funktionsfähigkeit und effektive Organisation der Aufsichtsstrukturen auf europäischer und nationaler Ebene angestoßen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als zuständige Aufsicht rückte in diesem Zusammenhang in den Fokus der Debatte.
Aufgrund der grenzüberschreitenden Ansteckungsgefahr von Geldwäscherisiken und der Konsequenzen für den Binnenmarkt ist ein verbesserter, einheitlicher Aufsichtsmechanismus auch ein zentraler Bestandteil der Vorstöße zur Europäischen Bankenunion. Dies sollte auch für die Aufdeckung und Überwachung von Risiken im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gelten. Ziel ist es, bestehende Strukturen zu stärken, und die nationalen Aufsichten mit der europäischen Aufsicht besser zu verschränken. Die Europäische Kommission schlug so in einer Mitteilung und einem begleitenden Legislativvorschlag vom 12. September 2018 weitere Maßnahmen zur Stärkung der Geldwäschebekämpfung (COM(2018) 645 final) vor. Auch der Europäische Rat verabschiedete kürzlich am 4. Dezember 2018 einen Aktionsplan und ein Paket nichtlegislativer Sofort-Maßnahmen (www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2018/12/04/money-laundering-council-adopts-conclusions-on-an-action-plan-for-enhancedmonitoring/). Darüber hinaus sind einige Änderungen als Teil der Novellierung der Vierten Geldwäscherichtlinie beschlossen worden, welche im Juli 2018 in Kraft getreten ist, und bis spätestens zum 10. Januar 2020 in nationales Recht umzusetzen ist.
Während in der Vergangenheit bereits eine ganze Reihe an Initiativen von der EU-Ebene gekommen sind, standen vor allem die nationale Umsetzung und die effektive Zusammenarbeit zwischen nationaler und europäischer Ebene immer wieder in der Kritik. In der praktischen Umsetzung fehlte es häufig an Ressourcen, an ausreichend klar zugewiesenen Zuständigkeiten und der Kooperation sowie einem effektiven Informationsaustausch zwischen Aufsichtsbehörden auf nationaler und europäischer Ebene.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage werden derzeit Kooperation und der Informationsaustausch zwischen nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geregelt?
Welche Behörden sind in diesem Zusammenhang auf deutscher und europäischer Ebene derzeit beteiligt?
Wie viele Mitarbeiter sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den auf EU-Ebene mit der Geldwäscheaufsicht befassten Institutionen (insbesondere die Europäische Bankenaufsicht – EBA, die Europäische Zentralbank – EZB oder der einheitliche Bankenaufsichtsmechanismus – SSM, Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung – EIOPA, Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde – ESMA) derzeit jeweils beschäftigt (bitte nach Institution und Vollzeitäquivalenten angeben)?
Welche personellen Kapazitäten sind nach Einschätzung der Bundesregierung für eine effektive Geldwäscheaufsicht auf EU-Ebene notwendig (bitte nach Institution aufschlüsseln)?
Welche formellen und informellen Plattformen und Gremien zum Zwecke des gemeinsamen Austausches zwischen den EU-Aufsichtsbehörden und der BaFin (z. B. Joint Supervisory Teams – JST bei der EZB) gibt es, und wie häufig, und in welcher Form findet dort ein Austausch statt?
Welche Eckpunkte umfasst das Memorandum of Understanding (MoU) zwischen der EZB und nationalen Behörden, welches im Rahmen der 5. Geldwäscherichtlinie bis Januar 2019 (www.consilium.europa.eu/media/37283/st15164-en18.pdf) erarbeitet werden soll?
Welchen Anpassungsbedarf gibt es nach Ansicht der Bundesregierung aktuell, was die Zusammenarbeit der BaFin mit anderen europäischen Aufsichtsbehörden angeht?
In wie vielen Fällen hat die BaFin 2017 und 2018 konkrete Informationen bezüglich möglicher Geldwäschefälle an die europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EZB, SSM, EIOPA, ESMA) und andere Aufsichtsbehörden Europäischer Mitgliedstaaten im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weitergeleitet (bitte nach EU-Behörde bzw. Mitgliedsland auflisten)?
In wie vielen Fällen hat die BaFin 2017 und 2018 konkrete Informationen bezüglich möglicher Geldwäschefälle von den europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EZB, SSM, EIOPA, ESMA) und anderen Aufsichtsbehörden Europäischer Mitgliedstaaten im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weitergeleitet bekommen (bitte nach EU-Behörde bzw. Mitgliedsland auflisten)?
Leitet die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, die Financial Intelligence Unit (FIU), relevante Meldungen und Informationen aus dem Finanzbereich an die BaFin und die europäischen Aufsichtsbehörden weiter, und wenn ja, wie viele Meldungen wurden 2017 und 2018 weitergeleitet (bitte nach Institution aufschlüsseln)?
Welche formellen und informellen Plattformen und Gremien zum Zwecke des gemeinsamen Austausches zwischen FIU und BaFin im Bereich der Geldwäsche gibt es, und wie häufig und in welcher Form fand dort 2017 und 2018 ein Austausch statt?
Welche formellen und informellen Plattformen und Gremien zum Zwecke des gemeinsamen Austausches zwischen FIU und den EU-Aufsichtsbehörden im Bereich der Geldwäsche gibt es, und wie häufig und in welcher Form fand 2017 und 2018 dort ein Austausch statt?
Welche Informationen werden von der BaFin und FIU automatisch, und welche auf Ersuchen an EU-Aufsichtsbehörden im Bereich der Geldwäsche weitergeleitet?
Wie wird sichergestellt, dass alle relevanten Informationen an die zuständigen Behörden auf europäischer Ebene weitergeleitet werden (dies gilt insbesondere für sensible Daten aus laufenden Ermittlungen oder sicherheitsrelevante Informationen)?
Inwiefern stimmt die Bundesregierung mit der Ansicht überein, dass gerade in kleineren EU-Mitgliedstaaten eine effektive Geldwäscheaufsicht vor allem durch die fehlende Verfügbarkeit der nötigen personellen und technischen Ressourcen verhindert wird?
Inwiefern stimmt die Bundesregierung mit der Ansicht überein, dass eine mangelhafte Geldwäscheaufsicht in einzelnen Mitgliedstaaten der EU aufgrund der integrierten Märkte und der Fortentwicklung der Bankenunion ein Risiko für deutsche Geldinstitute und Unternehmen (vgl. Bericht www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/01/geldwaesche-skandal-danske-bank-estland-brandenburg-berlin.html) darstellt?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen, komplementäre Strukturen auf EU-Ebene aufzubauen, dort zusätzliche Ressourcen bereitzustellen, und eine dortige Bündelung der aufsichtsrechtlichen und ermittlungstechnischen Kompetenzen im Sinne einer einheitlichen Aufsichtsstruktur voranzutreiben?
Inwiefern würde Deutschland nach Ansicht der Bundesregierung von einer weiteren Stärkung des europäischen Aufsichtsbehörden im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung profitieren?
a) Welche institutionelle Struktur favorisiert die Bundesregierung im Zuge der Stärkung der Europäischen Aufsicht (die EBA, EZB, SSM, EIOPA oder die ESMA)?
b) Welche Gründe sprechen im Einzelnen für und gegen die jeweilige Institution?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die auf EU-Ebene diskutierten Vorschläge, die EBA als Aufsichtsbehörde in diesem Zusammenhang entscheidend zu stärken?
b) Inwieweit wird die EBA eine effektive Aufsicht für den gesamten Finanzbereich, einschließlich des Wertpapier- und Versicherungsmarktes, für den insbesondere die EIOPA und die ESMA zuständig ist, sicherstellen können?
a) Wird nach Kenntnis der Bundesregierung ein neu geschaffenes Direktorium der EBA auch eigenständig Untersuchungen für den Zuständigkeitsbereich der EIOPA und ESMA einleiten können?
b) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?
Nach welchen Kriterien oder in welchen Bereichen soll nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig die Abgrenzung zwischen den Zuständigkeiten nationaler und europäischer Aufsichtsbehörden im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfolgen?
Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen nach einer einheitlichen EU-Meldestelle für Geldwäsche (EU-FIU)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung, perspektivisch eine Europäische Geldwäschebehörde mit Zuständigkeiten für den Nicht-Finanzsektor aufzubauen?
Unterstützt die Bundesregierung Forderungen, wonach Geldwäscherisiken im Rahmen der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive – CRD) bzw. Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) stärker systematisch bei den Eigenkapitalanforderungen für Banken Berücksichtigung finden sollen?
Inwiefern strebt die Bundesregierung analog zu der „post-mortem Analyse des EU-Kommission“ zu den Vorkommnissen und Problemen im Zusammenhang mit den aktuellen Geldwäscheskandalen im Bankenbereich eine Überprüfung der deutschen Finanzaufsicht und der Rolle der BaFin an?
a) In wie vielen Europäischen Mitgliedstaaten wurde die Vierte Geldwäscherichtlinie nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vollständig umgesetzt?
b) In welchen Mitgliedstaaten besteht bei der Umsetzung im Finanzbereich der größte Handlungsbedarf?
Sieht die Bundesregierung, auch und mit Blick auf die zum Teil erhebliche Kritik an ihrer Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie sowie die bereits nächste verabschiedete Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie Veranlassung, eine wissenschaftliche und unabhängige Evaluation der Wirksamkeit der Verbindung aus erweiterten Meldepflichten, Registersammlungen und erweiterten Befugnissen und behördlicher Vollzugspraxis einerseits sowie auch und mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. insgesamt 26. Tätigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, S. 84) zu veranlassen?
Wie steht die Bundesregierung zu den Überlegungen, zukünftig aus der Geldwäscherichtlinie eine Verordnung zu machen?
a) Ist es zutreffend, dass die Geldwäschereferate im Bundesministerium der Finanzen (BMF) ausgebaut werden sollen?
b) Wenn ja, in welchem personellen und organisatorischen Umfang sind Erweiterungen geplant?
c) Mit welchen neuen Aufgaben?
d) Bis wann soll der Ausbau stattfinden?
e) Was ist der Anlass und der Hintergrund hierfür?