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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Innovative Mobilität durch TramTrain-Systeme stärken

(insgesamt 8 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

11.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/733024.01.2019

Innovative Mobilität durch TramTrain-Systeme stärken

der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Torsten Herbst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Mobilitätswandel erfordert innovative Lösungen. Dazu gehört auch, bestehende Mobilitätsmittel neu zu denken oder ähnliche Mobilitätsmittel zu kombinieren. So geschehen beim TramTrain-System. Eine Kombination aus Eisenbahn und Straßenbahn, die als „Karlsruher Modell“ erstmals 1992 eine Verbindung der Schieneninfrastrukturen möglich machte (Umweltzentrum Braunschweig: www.umweltzentrum-braunschweig.de/fileadmin/_uwz-pdfs/2014-01/Ein_Tram-Train_ fuer_die_Region.pdf.)

Die Einführung in Karlsruhe hatte eine Verzehnfachung der Fahrgastzahlen auf der entsprechenden Strecke zur Folge. Weitere Städte zogen nach und etablierten einen TramTrain, um die Verbindung von Stadt und Land zu fördern. Doch trotz der offensichtlich positiven Auswirkungen der TramTrain-Systeme ist eine Definition als drittes Schienensystem, neben Straßen- und Eisenbahn, ausgeblieben. Eine ausdrückliche Erwähnung im Eisenbahnregulierungsgesetz oder im Allgemeinen Eisenbahngesetz ist bislang nicht erfolgt. Dies ist zum einen notwendig, um die Rechtsentwicklung voranzutreiben. Zum anderen würde die Aufnahme aber auch eine konsequente Weiterentwicklung ermöglichen. Vorstellbar wären beispielsweise autonom fahrende TramTrain-Systeme in nicht abgeschlossenen Schienensystemen beziehungsweise in öffentlich zugänglichen Bahnkörpern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele TramTrain-Systeme sind derzeit in Deutschland in Betrieb (bitte nach Strecken aufschlüsseln)?

2

Wie viele gefahrene Kilometer wurden mit TramTrain-Systemen in den letzten zehn Jahren erbracht?

3

Wie haben sich auf den entsprechenden Strecken nach Kenntnis der Bundesregierung die Passagierzahlen seit Inbetriebnahme entwickelt?

4

Stellen TramTrain-Systeme für die Bundesregierung eine dritte Form der Schieneninfrastruktur dar? Wenn ja, wie würde die Bundesregierung diese Systeme definieren? Wenn nein, warum nicht?

5

Stellt die Bundesregierung Mittel für Forschungsprojekte für die Weiterentwicklung von TramTrain-Systemen zur Verfügung? Wenn ja, wie hoch sind diese, und an welche Institute werden diese ausgeschüttet? Wenn nein, sind Förderungen geplant?

6

Ist in einer Novellierung des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) geplant, die Aufnahme von TramTrain-Systemen in das ERegG zu vollziehen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

7

Ist in einer Novellierung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) geplant, die Aufnahme von TramTrain-Systemen in das AEG zu vollziehen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

8

Fördert die Bundesregierung die Entwicklung und Erprobung von autonom fahrenden Schienenfahrzeugen, wie beispielsweise autonomen TramTrains, insbesondere in nicht abgeschlossenen Systemen beziehungsweise im öffentlich zugänglichen Bahnkörper? Wenn ja, wie hoch sind die Fördersummen (bitte nach Projekt aufschlüsseln)? Wenn nein, ist eine Förderung geplant?

Berlin, den 16. Januar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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