Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland
der Abgeordneten Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Alexander Kulitz, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die fortschreitende Digitalisierung bietet für Deutschland zahlreiche neue Möglichkeiten und Chancen. Dies gilt in besonderem Maße für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Die Stellen der Verwaltung in Städten und Gemeinden sind regelmäßiger Kontaktpunkt für die Bürgerinnen und Bürger mit den Institutionen der Bundesrepublik Deutschland. Ihnen kommt daher nach Auffassung der Fragesteller zwangsläufig auch eine repräsentative Funktion für die Leistungsfähigkeit unseres Landes zu.
Laut Digital Economy and Society Index 2018 befindet sich die Bundesrepublik Deutschland bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung jedoch lediglich auf Rang 21 im Vergleich der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Im Vergleich zur Vorjahresstudie zeigen sich lediglich leichte Verbesserungen. Dies kann dem Anspruch Deutschlands als Industrienation und digitalem Vorreiter nicht gerecht werden. Aus Sicht der Fragesteller ist dies vor allem darin begründet, dass auf Bundesebene bisher keine hinreichende E-Government-Strategie implementiert wurde. Bei genauer Betrachtung der momentan verfügbaren digitalen Verwaltungsleistungen in Deutschland offenbart sich vielmehr ein Flickenteppich von verschiedensten elektronischen Verwaltungsdienstleistungen, die von Kommune zu Kommune und von Land zu Land variieren.
Dabei eröffnet die Digitalisierung eine Vielzahl von Möglichkeiten für die öffentliche Verwaltung. Informations- und Auskunftsdienste, die Auswertung und Verarbeitung von Textdokumenten oder ein sicheres und effizientes Identitätsmanagement könnten für eine massive Entlastung der Verwaltungsangestellten und der Bürger sorgen. Verwaltungsmitarbeiter verbringen einen nicht unerheblichen Teil ihrer Arbeit mit Routineaufgaben ohne Ermessensspielraum, wie beispielsweise die Erstellung eines Anwohnerparkausweises oder die Beantragung von Briefwahlunterlagen. In diesen Fällen genügen oft wenige Fakten, um die Berechtigung des Antragstellers zweifelsfrei festzustellen. Allein diese Einzelbeispiele verdeutlichen die Anwendungsmöglichkeiten von automatisierten Systemen. Aus Sicht der Fragesteller werden die zahlreichen Chancen einer digitalisierten öffentlichen Verwaltung in Deutschland gegenwärtig in nicht hinnehmbarer Weise vernachlässigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland?
Welche 575 Verwaltungsleistungen (www.it-planungsrat.de/DE/Projekte/ Koordinierungsprojekte/Digitalisierungsprogramm/DigPro_node.html) hat die Bundesregierung zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) identifiziert, die bis 2022 digitalisiert werden sollen (bitte vollständig aufzählen)?
a) Warum ist der OZG-Umsetzungskatalog, der im Rahmen des Digitalisierungsprogramms des IT-Planungsrats die 575 zu digitalisierenden Leistungen identifiziert und in 14 Themenfelder kategorisiert, nicht öffentlich abrufbar?
b) Warum ist der Zugang zur Onlineversion des OZG-Umsetzungskatalogs zugangsbeschränkt und kann nur durch alle Beschäftigten der Verwaltung beantragt werden? Wann ist der Zugang für die Bevölkerung geplant?
c) Welches sind die 35 Lebenslagen, welches sind die 17 Unternehmenslagen und welches sind die 14 übergeordneten Themenfelder, in welche die identifizierten Dienstleistungen gegliedert werden?
d) Welches sind die 115 „Typ-1-Leistungen“ mit Regelungs- und Vollzugskompetenz beim Bund?
e) Welches sind die 370 „Typ-2/3-Leistungen“ mit Regelungskompetenz beim Bund und Umsetzungskompetenz bei Ländern und Kommunen?
f) Welches sind die 90 „Typ-4/5-Leistungen“ mit Regelungs- und Vollzugskompetenz bei Ländern und Kommunen?
g) Hat der IT-Planungsrat das „Digitalisierungsprogramm Föderal“ zur arbeitsteiligen Umsetzung der 575 Leistungen von Bund, Ländern und Kommunen bereits beschlossen? Wenn ja, wo ist dieses abrufbar (bitte Link angeben)? Wenn nein, wann wir das Programm beschlossen, und wo wird es abrufbar sein (bitte Link angeben)?
Welche Stelle ist dabei für die Digitalisierung welches Verwaltungsvorgangs verantwortlich?
Welche Stelle ist übergeordnet für das Gesamtprojekt verantwortlich?
Sofern nicht der Bund für die Digitalisierung einer Verwaltungsleistung zuständig ist, wie gewährleistet die Bundesregierung, dass diese digital transformiert wird?
Wie viele und welche Verwaltungsleistungen wurden seit 2013 digitalisiert (bitte einzeln und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der von ihr geplante einheitliche Zugriff auf alle Verwaltungsdienstleistungen durch alle Bürger mittels eines einheitlichen Passwortes (www.tagesspiegel.de/politik/kanzleramtsminister-helge-braun-im-interview-ein-grundeinkommen-istkein-projekt-dieser-koalition/21176092.html) den Grundsätzen der Datensicherheit entspricht?
Wie soll die Datensicherheit im Portalverbund Verwaltungsdienstleistungen gewährleistet werden?
Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren eine oder mehrere Verwaltungsdienstleistungen auf elektronischem Wege in Anspruch genommen (bitte in absoluten und relativen Zahlen im Verhältnis zu anderen Formen der Antragsstellungen nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
Führt die Bundesregierung statistische Erhebungen zur Zufriedenheit der Bürger und Unternehmen mit den digitalen Angeboten der öffentlichen Verwaltung durch? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kamen die Erhebungen? Wenn nein, warum nicht?
Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung die Akzeptanz und Bekanntheit digitaler Verwaltungsakte kurz- und mittelfristig verbessert werden?
Führt die Bundesregierung statistische Erhebungen durch, inwieweit die Digitalisierung der Antragsstellung zu einer Zeitersparnis bei den zuständigen Behörden und den Bürgern und Unternehmen führt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Wie viele der seit 2011 ausgegebenen neuen Personalausweise wurden für die Nutzung der eID-Funktion freigeschaltet (bitte in relativen und absoluten Zahlen im Vergleich zu Personalausweisen ohne freigeschalteter eID-Funktion sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Bürgerinnen und Bürger mit dem neuen Personalausweis und freigeschalteter eID-Funktion haben die eID-Funktion seit deren Einführung genutzt (bitte in relativen und absoluten Zahlen, nach Verwendungsart und Verwendungsgrund aufschlüsseln)?
Welche Bundesländer nutzen die eID-Funktion des Personalausweises im Rahmen digitaler Verwaltungsverfahren?
Wie viele aktive Nutzer hat die AusweisApp2, und wie viele davon auf welcher Plattform (bitte einzeln ausweisen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Zieht die Bundesregierung in Zukunft weitere konkrete Möglichkeiten zur digitalen Identitätsfeststellung von Bürgern beispielsweise mittels intelligenter Gesichtserkennungssoftware in Betracht? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung den Einsatz von KI-gestützten Systemen zur vollautomatisierten Verwaltungsdienstleistung? Falls ja, wie ist der aktuelle Verfahrensstand? Falls nein, warum nicht?
Welche Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung beim Einsatz von KI-gestützten Systemen zur vollautomatisierten Verwaltungsdienstleistung?
Inwiefern plant die Bundesregierung, verwaltungsinterne Prozesse zur Bearbeitung von digitalisierten Anträgen im Rahmen der Umsetzung des OZG zu digitalisieren?
Wie soll der Portalverbund an die dahinterliegenden Prozessketten bei den zuständigen Verwaltungen anknüpfen?