Kein Dieselfahrverbot für Kraftfahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen
der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Matthias Büttner, Leif-Erik Holm, Frank Magnitz, Andreas Mrosek, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit der geplanten Neunten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Bundesratsdrucksache 574/18) zur Überwachung von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen ist – nach Ansicht der Fragesteller – nicht sichergestellt, dass diese Fahrzeuge geprüft werden können und Fahrverbote faktisch nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge gelten.
Das Gesetzesvorhaben sieht vor, dass die Kennzeichen mit dem Datenbestand des Zentralen Fahrzeugregister abgeglichen werden (Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzentwurfes). Das Zentrale Fahrzeugregister wird beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geführt. Es enthält, nach Angaben auf dessen Internetseite, „die von den örtlichen Zulassungsbehörden und ergänzend von den Versicherungsunternehmen übermittelten Fahrzeug- und Halterdaten aller mit Kennzeichen bzw. mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuge sowie die von den Technischen Überwachungsinstitutionen übermittelten Daten der Haupt- und Sicherheitsuntersuchungen“ (www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ZFZR/zfzr_node.html).
Die Überwachung des Dieselfahrverbotes soll technisch in der Weise erfolgen, dass anhand des Kennzeichens der mit diesem verknüpfte Fahrzeugtyp und der für diesen Typ oder der durch individuelle Nachrüstung bestimmte NOx-Ausstoß bestimmt wird (siehe: „erforderlichen Merkmale des Fahrzeugs“ gemäß § 63c Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung des Gesetzentwurfs). Auf dieser Grundlage kann der NOx-Ausstoß von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen nicht überprüft werden, weil ein entsprechender Datensatz für diese Fahrzeuge in der Zentralen Verkehrsdatei nicht hinterlegt ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass sich in der Datei des KBA nur deutsche Fahrzeuge befinden?
Wie viele Datensätze werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Dieselfahrverbotskontrolle voraussichtlich pro Jahr generiert (bitte nach Fahrzeugen aufschlüsseln)?
Wie viele Datensätze werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Dieselfahrverbotskontrolle voraussichtlich pro Jahr generiert (bitte nach Einfahrten in die Fahrverbotszone aufschlüsseln)?
Mit welchen Kosten pro Jahr rechnet die Bundesregierung für die Kontrolle der Dieselfahrverbote (bitte pro Fahrzeug, pro Einfahrt und pro Datensatz aufschlüsseln)?
Mit welchem Anteil ausländischer Fahrzeuge rechnet die Bundesregierung?
Wie plant die Bundesregierung, die Daten von ausländischen Fahrzeugen zu prüfen (bitte nach EU-Ausland und Nicht-EU-Ausland aufschlüsseln)?
Da nach Ansicht der Fragesteller Prüfung und Anforderung der Daten ausländischer Fahrzeuge sehr zeitaufwändig ist, mit welchem Aufwand, und welchen Kosten rechnet die Bundesregierung?
In welchen Haushaltstiteln sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten abgebildet, die entstehen?
In welchen Haushaltstiteln sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten abgebildet, die entstehen, wenn die Nachbarländer eine Rechnung stellen?
Wie geht die Bundesregierung vor, wenn die ausländische Behörde die nötigen Daten nicht zeitnah oder gar nicht liefern wird?
Wird diese eventuelle Ungleichbehandlung gegen das SDG-10-Ziel verstoßen, wo „Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten verringern“ gefordert wird?