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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung der Akademisierung der Hebammenausbildung

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

27.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/759411.02.2019

Umsetzung der Akademisierung der Hebammenausbildung

der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Anfang Januar 2019 bekannt gewordenen Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit zu Sofortmaßnahmen zur Stärkung der Geburtshilfe legt die Bundesregierung dar, dass beabsichtigt sei, die Hebammenausbildung vollständig zu akademisieren, um den gestiegenen Anforderungen an den Hebammenberuf gerecht zu werden und EU-Vorgaben umzusetzen. Das zukünftige Hebammenstudium solle sich an der dualen Studienform orientieren und dabei einen hohen Praxisanteil aufweisen. Durch die Akademisierung werde die Qualität der Hebammenausbildung verbessert, der Hebammenberuf weiterentwickelt und aufgewertet sowie die Attraktivität der Ausbildung gesteigert. Die Akademisierung stärke die Hebammen und Entbindungspfleger zudem in der interprofessionellen Zusammenarbeit. Dies werde der hohen Verantwortung, die die Hebammentätigkeit mit sich bringe, gerecht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Plant die Bundesregierung eine Vollakademisierung des Hebammenberufs?

a) Wenn ja, soll diese bis zum Stichtag 18. Januar 2020 umgesetzt werden?

b) Falls nein, bis wann soll die Vollakademisierung umgesetzt sein?

2

An wie vielen deutschen Hochschulen wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bereits eine akademische Hebammenausbildung angeboten?

3

Sollen nach Ansicht der Bundesregierung bestehende Hebammenschulen in die akademische Ausbildung integriert werden?

a) Wenn ja, auf welche Weise und für welche Inhalte sowie welchen Umfang sollen sie integriert werden, und soll das gesamte dortige Personal ebenfalls in die neue akademische Ausbildung einbezogen werden?

b) Wenn nein, was soll mit den bestehenden Hebammenschulen und dem gesamten dortigen Personal geschehen?

4

Welchen Umfang soll der Praxisanteil nach Ansicht der Bundesregierung im Hebammenstudium künftig einnehmen?

5

Wie viele Studienplätze stehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der bestehenden akademischen Hebammenausbildung gegenwärtig zur Verfügung?

6

Wie viele Studienplätze werden nach Prognose der Bundesregierung in Zukunft benötigt?

7

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Zahl der benötigten Studienplätze bis zum 18. Januar 2020 vollständig bereitgestellt werden kann?

8

Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung bundesweit der Bedarf an promovierten und habilitierten Hebammenwissenschaftlerinnen und Hebammenwissenschaftlern an den Hochschulen, damit zum Stichtag ausreichend zur Verfügung stehen?

9

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die benötigten Stellen für promovierte und habilitierte Hebammenwissenschaftlerinnen und Hebammenwissenschaftler bis zum Stichtag 18. Januar 2020 vollständig besetzt werden können?

10

Welche Möglichkeiten soll es für bereits ausgebildete Hebammen und Entbindungspfleger geben, sich zu Akademikerinnen bzw. Akademikern weiterzuqualifizieren, und wie umfangreich sollen die entsprechenden Fortbildungen inhaltlich und zeitlich sein?

11

Inwiefern soll sich nach Ansicht der Bundesregierung das geplante Hebammenstudium inhaltlich von der bisherigen Hebammenausbildung unterscheiden?

a) Welche Inhalte sollen ergänzt werden, welche wegfallen?

b) Welche Inhalte sollen einen größeren Schwerpunkt erhalten, welche einen geringeren?

12

Sollen sich die verschiedenen Qualifikationen der Hebammen und Entbindungspfleger nach Auffassung der Bundesregierung in der Kompetenzverteilung widerspiegeln?

a) Wenn ja, wie konkret?

b) Wenn nein, warum nicht?

13

Sollen sich die verschiedenen Qualifikationen der Hebammen und Entbindungspfleger nach Auffassung der Bundesregierung in der Vergütung widerspiegeln?

a) Wenn ja, wie konkret?

b) Wenn nein, warum nicht?

14

Erwartet die Bundesregierung, dass sich die verschiedenen Qualifikationen der Hebammen und Entbindungspfleger auf die Nachfrage durch werdende Eltern auswirken wird?

a) Wenn ja, auf welche Weise?

b) Wenn nein, warum nicht?

15

Soll künftig für Personen mit mittlerer Reife noch eine Möglichkeit bestehen, in der Geburtshilfe (gegebenenfalls auch unterstützend) tätig zu werden?

Wenn ja, auf welche Weise?

16

Welche Auswirkungen wird die Akademisierung des Hebammenberufs nach Prognose der Bundesregierung auf die Zahl der neu ausgebildeten Hebammen haben?

Berlin, den 30. Januar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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