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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Geplante Maßnahmen zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

27.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/759811.02.2019

Geplante Maßnahmen zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

der Abgeordneten Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die zügige und rechtsstaatliche Durchsetzung der Ausreisepflicht von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen aus Drittstaaten ist der Bestandteil eines funktionierenden Asylsystems. Insgesamt wurden von Anfang Januar bis Oktober 2018 nach Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) 19 781 Asylbewerber abgeschoben. 20 857 geplante Abschiebungen hingegen wurden nicht durchgeführt. 14 491 wurden im Vorfeld storniert, 5 788 scheiterten an der „nicht erfolgten Zuführung am Flugtag“ (DW Online, Seehofer plant Verschärfungen bei Abschiebungen, 12. Dezember 2018). Auch Widerstandshandlungen der Betroffenen oder die Beförderungsverweigerung durch die jeweiligen Luftfahrzeugführer hatten in vielen Fällen die Nichtdurchführung einer Abschiebung zur Folge.

Vor dem Hintergrund dieser Umstände und angesichts verschiedener Vorfälle, zuletzt in Amberg, hat Bundesminister Horst Seehofer in der Vergangenheit mehrfach Maßnahmen angekündigt, die zu einer besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht führen sollen (z. B. Süddeutsche Zeitung Online, Seehofer fordert erneut härtere Abschieberegelungen, 2. Januar 2019).

Dazu arbeitet das BMI an einem „Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“, das verschiedene Maßnahmen enthalten soll, um dieses Ziel zu erreichen, unter anderem eine zeitlich begrenzte Zusammenlegung von Abschiebehaft und Justizvollzug, die auch rückwirkende Einführung eines rechtlichen Status unterhalb der Duldung für Ausreisepflichtige, denen die Rückführungshindernisse zuzurechnen sind („Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht (Ausreiseaufforderung)“), eine Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Passbeschaffung, eine Verschärfung des gesetzlichen Mindeststrafmaßes, das ein besonderes Ausweisungsinteresse begründet sowie zahlreiche weitere Maßnahmen.

Um Auswirkungen und Wirksamkeit dieser geplanten Maßnahmen einschätzen zu können, sind jedoch nach Ansicht der Fragesteller zusätzliche Informationen erforderlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Abschiebungen konnten seit 2015 pro Jahr nicht erfolgreich durchgeführt werden, und was waren jeweils die Ursachen (z. B. Nichtantreffen der Person, Widerstandshandlungen, Flucht oder Fluchtversuch, Beförderungsverweigerung durch den Luftfahrzeugführer, Nichtzuführung der betreffenden Person, Stornierung der Maßnahmen im Vorfeld, ggf. nach Gründen)?

2

In wie vielen Fällen erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Ausweisung von Ausländern aus Drittstaaten nach § 53 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) (bitte jährlich und nach Möglichkeit aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Gründen zur Ausweisung nach § 53 AufenthG angeben), und in wie vielen Fällen erfolgte tatsächlich eine Ausreise oder Abschiebung der betreffenden Personen (bitte aufgeschlüsselt nach Ausweisung und erfolgter Ausreise oder Abschiebung nach Jahren, insgesamt sowie nach Herkunftsländern angeben)?

3

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse festgestellt (bitte jährlich und nach Möglichkeit aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Anhaltspunkten für ein besonderes Ausweisungsinteresse nach § 54 AufenthG angeben), und in wie vielen Fällen erfolgte tatsächlich eine Ausreise oder Abschiebung der betreffenden Personen (bitte aufgeschlüsselt nach Ausweisung und erfolgter Ausreise oder Abschiebung nach Jahren, insgesamt sowie nach Herkunftsländern angeben)?

4

Wie viele Ausländer aus Drittstaaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 zu einer Haftstrafe von einem Monat bis sechs Monaten, sechs bis zwölf Monaten, einem Jahr bis zwei Jahren, zwei bis fünf Jahren oder mehr als fünf Jahren verurteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, insgesamt sowie nach Aufenthaltsstatus angeben), und wie hoch ist jeweils der Anteil der Personen (in absoluten und relativen Zahlen angeben),

a) gegen die in der Folge eine Ausweisung ergangen ist,

b) die aus Deutschland ausgereist sind,

c) sich gegenwärtig in der Vorbereitung zu einer Abschiebung befinden oder

d) abgeschoben wurden?

5

Wie hoch war seit dem 1. Mai 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung die monatliche Auslastung der Abschiebehaftanstalten der Länder, und an wie vielen Tagen waren die einzelnen Anstalten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils voll belegt (bitte alle Angaben nach Monaten und einzelnen Anstalten aufschlüsseln)?

6

Welche Auswirkungen hätte eine Umsetzung der im Referentenentwurf des BMI geplanten Änderungen auf die Auslastung der Abschiebehaftanstalten der Länder, und wie viele Personen würden bis 2022 schätzungsweise zusätzlich zur (erweiterten) Vorbereitung der Abschiebung jeweils jährlich in Haft genommen?

7

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Personen (in absoluten und relativen Zahlen), die seit dem 1. Mai 2017 in Abschiebehaftanstalten untergebracht waren, die

a) als Straftäter verurteilt und/oder als Gefährder eingestuft waren,

b) unter sechs, sechs bis zehn, zehn bis 14, 14 bis 18, 18 bis 21 oder über 21 Jahre alt waren?

8

Wie viele Personen können nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig in Gewahrsamseinrichtungen des Bundes oder der Länder an Verkehrsflughäfen untergebracht werden (bitte nach Einrichtungen, getrennt nach Zuständigkeit von Bund und Ländern aufschlüsseln), und welche Maßnahmen sind seit dem 4. Juli 2018 durch den Bund ergriffen worden, um entsprechende Einrichtungen zu erweitern oder neu zu errichten, und bis wann ist mit wie vielen neuen Plätzen an welchen Standorten zu rechnen?

9

Wie viele Personen können nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften der Länder untergebracht werden, wie hoch ist gegenwärtig die Auslastung der entsprechenden Einrichtungen (bitte nach Bundesländern und Aufnahmekapazität bzw. Auslastung der einzelnen Standorte aufschlüsseln)?

10

Bei welchen der vorgenannten Einrichtungen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um AnkER-Zentren oder Einrichtungen, die analog zum Konzept der AnkER-Zentren die Präsenz und Zusammenarbeit aller am Asylverfahren beteiligten Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, d. h. insbesondere Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundesagentur für Arbeit, Ausländerbehörden, Jugendämter und Verwaltungsgerichte, gewährleisten?

11

Wie hoch war seit dem 1. Januar 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung die monatliche Auslastung der Justizvollzugsanstalten der Länder (verfügbare und belegte Plätze, bitte alle Angaben, soweit möglich, nach Monaten und einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?

12

Wie viele Personen halten sich gegenwärtig mit einer Duldung in Deutschland auf (bitte differenziert nach Geschlecht, Alter, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren und zehn wichtigsten Herkunftsländern angeben), und wie häufig lagen dabei jeweils welche Duldungsgründe nach § 60a AufenthG vor?

13

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt oder nach Stichproben, Studien oder anderweitigen Untersuchungen der Anteil ausreisepflichtiger Ausländer aus Drittstaaten, die

a) bei der Beschaffung von Passdokumenten oder Passersatzpapieren nicht kooperieren,

b) falsche Angaben zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit gemacht haben,

c) als Staatsangehörige eines sicheren Herkunftsstaates nach § 29a des Asylgesetzes (AsylG) nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt haben, der abgelehnt oder zurückgenommen wurde?

14

In wie vielen „Altfällen“ würde nach Einschätzung der Bundesregierung eine Duldung widerrufen und stattdessen eine „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht (Ausreiseaufforderung)“ ausgestellt, wenn die im Referentenentwurf des BMI geplanten Regelungen in Kraft treten (sofern keine exakte Einschätzung möglich ist, bitte auch unter Angabe der möglichen Spannbreiten angeben)?

15

Wie viele Ausländer aus Drittstaaten, deren Asylantrag 2018 ablehnend beschieden wurde und sich gegenwärtig mit einer Duldung in Deutschland aufhalten, haben nach Kenntnis der Bundesregierung

a) bei der Beschaffung von Passdokumenten oder Passersatzpapieren nicht kooperiert,

b) falsche Angaben zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit gemacht,

c) als Staatsangehörige eines sicheren Herkunftsstaates nach § 29a AsylG nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt, der abgelehnt oder zurückgenommen wurde?

16

Wie viele Personen würden nach Einschätzung der Bundesregierung eine „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht (Ausreiseaufforderung)“ erhalten, wenn die im Referentenentwurf des BMI geplanten Regelungen in Kraft treten (bitte insgesamt sowie anteilig zur Zahl aller abgelehnten Asylbewerber aus Drittstaaten angeben; sofern keine exakte Einschätzung möglich ist, bitte auch unter Angabe der möglichen Spannbreiten beantworten)?

17

Wie hoch sind die Kosten, die bei der Berechnung des Erfüllungsaufwandes von Ländern und Kommunen im Einzelfall durchschnittlich für den Widerruf einer Duldung und Ausstellung einer „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht (Ausreiseaufforderung)“ entstehen, die im Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht durch das BMI zugrunde gelegt werden?

18

Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen seit 2015 Personen oder Organisationen

a) ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde geplante Zeitpunkte oder Zeiträume einer bevorstehenden Abschiebung veröffentlicht haben, an einen unbestimmten Personenkreis gelangen ließen oder einem ausreisepflichtigen Ausländer mitgeteilt haben bzw.

b) eine Abschiebung durch Protest oder Gewaltanwendung behindert oder unterbunden haben?

Berlin, den 30. Januar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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