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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwürfe der Europäischen Kommission für Verhandlungsmandate zu einem Handelsabkommen mit den USA über die Abschaffung von Zöllen auf Industriegüter und einem Abkommen mit den USA über Konformitätsbewertung

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

06.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/768912.02.2019

Entwürfe der Europäischen Kommission für Verhandlungsmandate zu einem Handelsabkommen mit den USA über die Abschaffung von Zöllen auf Industriegüter und einem Abkommen mit den USA über Konformitätsbewertung

der Abgeordneten Katharina Dröge, Anja Hajduk, Jürgen Trittin, Markus Kurth, Sven Lehmann, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Mai 2018 hat US-Präsident Donald Trump die Zölle auf Stahl (25 Prozent) und Aluminium (10 Prozent) gegenüber einer Reihe von Handelspartnern angehoben, darunter die EU. Die EU reagierte ihrerseits mit Zöllen auf US-amerikanische Produkte in einem ähnlichen Volumen und einer Klage vor der Welthandelsorganisation WTO. Um eine weitere Eskalation des Konflikts zu verhindern, traf sich EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am 25. Juli 2018 mit US-Präsident Donald Trump in Washington. Ergebnis des Treffens war eine Presseerklärung zur Aufnahme von Gesprächen mit dem Ziel, den bilateralen Handel zu stärken (vgl. http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-18-4687_de.htm). Eine weitere Eskalation im Handelsstreit zwischen der EU und den USA sollte damit verhindert werden.

Nach verschiedenen Gesprächsrunden unter Leitung von EU-Kommissarin Cecilia Malmström und dem US-Handelsbeauftragtem Robert Lighthizer hat die EU-Kommission am 18. Januar 2019 zwei Mandate für die Aufnahme von Verhandlungen für ein Abkommen zur Abschaffung von Zöllen auf Industriegüter einerseits, und ein Abkommen zu Konformitätsbewertungsverfahren andererseits veröffentlicht und dem Rat der EU zur Unterzeichnung vorgelegt (vgl. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-502_de.htm). Letzteres soll zum Ziel beitragen, nichttarifäre Handelshemmnisse zwischen der EU und den USA zu beseitigen.

Die Mandate und ihre Anhänge (vgl. http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2019/ january/tradoc_157629.pdf; http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2019/ january/tradoc_157630.pdf) werfen dabei nach Ansicht der Fragesteller einige Fragen auf. So stellt sich die Frage wie das Ziel, die Anforderungen an Konformitätsbewertungsverfahren zu erleichtern, umgesetzt werden kann, ohne die geltende Produktsicherheit in Frage zu stellen. Inwiefern Konformitätsbewertungsverfahren auf dem „Risiko eines Produkts“ basieren sollen, ohne dabei das Vorsorgeprinzip in Frage zu stellen, ist offen. Und grundsätzlich stellt sich die Frage, welche Ergebnisse im Rahmen der bisherigen Gespräche mit Blick auf die Erklärung von Juli 2018 erreicht wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Welche Gespräche gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit der gemeinsamen Erklärung, auf die sich Präsident Jean-Claude Juncker und Präsident Donald Trump im vergangenen Juli 2018 geeinigt haben, zwischen Vertreterinnen und Vertretern der EU-Kommission und der US-Regierung über die Umsetzung der gemeinsamen Erklärung (bitte Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Gesprächsthema angeben)?

2

Welche Ergebnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesen Treffen im Hinblick auf die in der gemeinsamen Erklärung formulierten Ziele erzielt,

a) im Hinblick auf das Ziel eines vollständigen Abbaus von Zöllen für Industriegüter,

b) im Hinblick auf das Ziel eines vollständigen Abbaus nichttarifärer Handelshemmnissen für Industriegüter,

c) im Hinblick auf das Ziel eines vollständigen Abbaus von Subventionen für Industriegüter,

d) im Hinblick auf das Ziel eines Abbaus von Handelshemmnissen im Bereich Dienstleistungen,

e) im Hinblick auf das Ziel eines Abbaus von Handelshemmnissen im Bereich Chemikalien,

f) im Hinblick auf das Ziel eines Abbaus von Handelshemmnissen im Bereich Arzneimittel,

g) im Hinblick auf das Ziel eines Abbaus von Handelshemmnissen im Bereich Gesundheitsprodukte,

h) im Hinblick auf das Ziel eines Abbaus von Handelshemmnissen im Bereich Sojabohnen und

i) im Hinblick auf das Ziel, mehr Flüssigerdgas (LNG) aus den USA zu importieren?

3

Welche Ergebnisse wurden in den bisherigen Gesprächen zwischen der EU-Kommission und der US-Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung über weniger aufwändige Anforderungen an die Konformitätsbewertung erzielt, wie es als Inhalt eines möglichen Abkommens in den Verhandlungsrichtlinien genannt wird (vgl. Nummer 5 der Verhandlungsrichtlinien)?

4

Welche Ergebnisse wurden in den bisherigen Gesprächen zwischen der EU-Kommission und der US-Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung über die Anerkennung von Ergebnissen der Konformitätsbewertung der anderen Vertragspartei erzielt, wie es als Inhalt eines möglichen Abkommens in den Verhandlungsrichtlinien genannt wird (vgl. Nummer 6 der Verhandlungsrichtlinien)?

5

Welche Maßnahmen können nach Auffassung der Bundesregierung dazu führen, die Anforderungen an die Konformitätsbewertung zu senken, und wie bewertet die Bundesregierung die jeweiligen Maßnahmen?

6

Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung nötig, damit es zu einer Anerkennung der US-amerikanischen Konformitätsbewertung kommt, und wie bewertet die Bundesregierung die jeweiligen Maßnahmen?

7

Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf US-amerikanischer Seite nötig, damit es zu einer Anerkennung der Konformitätsbewertung der EU kommt?

8

Welche konkreten Hindernisse gibt es derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Verfahren der Konformitätsbewertung, sowohl auf EU- als auch US-Seite, für Unternehmen im

a) Maschinenbausektor sowie im

b) elektrischen und elektronischen Sektor (vgl. Nummer 7 der Verhandlungsrichtlinien)?

9

Mit welchen Maßnahmen können nach Auffassung der Bundesregierung die derzeitigen Hindernisse bei den Verfahren der Konformitätsbewertung (sowohl auf EU- als auch US-Seite) für Unternehmen abgebaut werden, und wie bewertet die Bundesregierung die jeweiligen Maßnahmen im

a) Maschinenbausektor sowie im

b) elektrischen und elektronischen Sektor?

10

Welche Risiken können nach Auffassung der Bundesregierung mit der Angleichung der EU- und US-amerikanischen Konformitätsbewertung einhergehen?

11

Welche Risiken können nach Auffassung der Bundesregierung mit einer Vereinfachung der Konformitätsbewertung einhergehen?

12

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass es durch eine Angleichung der Konformitätsbewertung zu niedrigeren Standards bei der Konformitätsbewertung kommt?

13

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass es durch eine Vereinfachung der Konformitätsbewertung zu niedrigeren Standards bei der Konformitätsbewertung kommt?

14

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung Bereiche, in denen die importierende Partei eine Konformitätsbewertung durch eine Drittpartei benötigt (vgl. Nummer 8 der Verhandlungsrichtlinien zur Konformitätsbewertung)?

15

Auf welche Bereiche oder Branchen sollte ein Abkommen über die Konformitätsbewertung nach Auffassung der Bundesregierung beschränkt sein?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit der Formulierung aus den Verhandlungsrichtlinien, dass sich die Vereinfachung der Anforderungen an die Konformitätsbewertung auf der Bewertung des Risikos, das mit einem gewissen Produkt verbunden ist, beruhen soll (vgl. Nummer 5 der Verhandlungsrichtlinien zur Konformitätsbewertung), mit dem Vorsorgeprinzip der Europäischen Union (bitte begründen)?

17

Um welche Güter handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung, bei denen auf die jeweiligen Befindlichkeiten der Vertragsparteien bei den Verhandlungen über ein Industriezollabkommen Rücksicht genommen werden soll (vgl. Nummer 4 der Verhandlungsrichtlinien für ein Industriezollabkommen)?

18

Mit welchen konkreten Maßnahmen können nach Auffassung der Bundesregierung die Methoden der EU und der USA zu den Ursprungsregeln in Einklang gebracht werden (vgl. Nummer 5 Verhandlungsrichtlinien für ein Industriezollabkommen), und wie bewertet die Bundesregierung die jeweiligen Maßnahmen?

19

Wie sieht nach Auffassung der Bundesregierung eine angemessene Regelung zur Streitbeilegung für ein Industriezollabkommen mit den USA aus (vgl. Nummer 7 der Verhandlungsrichtlinien für ein Industriezollabkommen)?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgschancen für das Zustandekommen eines reinen Industriezollabkommens, das sich im Rahmen des von der EU-Kommission veröffentlichten Entwurfs der Verhandlungsrichtlinien bewegt, vor dem Hintergrund, dass die US-Regierung laut Medienberichten auf den Einbezug des Agrarsektors in ein Handelsabkommen besteht (www.handelsblatt.com/politik/international/zollabkommen-usa-und-eu-naehernsich-im-handelsstreit-langsam-wieder-einander-an/23017308.html?ticket= ST-186492-uhxg0Etd4L6onfdmgGoK-ap6)?

21

Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgschancen für das Zustandekommen eines Abkommens zur Konformitätsbewertung, das sich im Rahmen des von der EU-Kommission veröffentlichten Entwurfs der Verhandlungsrichtlinien bewegt, vor dem Hintergrund, dass die US-Regierung laut Medienberichten auf den Einbezug des Agrarsektors in ein Handelsabkommen besteht (www.handelsblatt.com/politik/international/zollabkommen-usa-und-eu-naehernsich-im-handelsstreit-langsam-wieder-einander-an/23017308.html?ticket= ST-186492-uhxg0Etd4L6onfdmgGoK-ap6)?

22

Wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Erhebung von Sonderzöllen auf Autos durch die US-Regierung, vor dem Hintergrund, dass die Untersuchung der US-Regierung über die Bedrohung der nationalen Sicherheit durch Autoimporte weiterhin läuft (www.wiwo.de/politik/europa/handelsstreitmit-usa-kommission-erwartet-keine-sonderzoelle-auf-autos/23904882.html), auf die weiteren Verhandlungen

a) über ein Industriezollabkommen und

b) über ein Abkommen zur Konformitätsbewertung auswirken?

23

Wird die Bundesregierung im Rat der EU

a) dem Verhandlungsmandat für ein Handelsabkommen mit den USA über die Abschaffung von Zöllen auf Industriegüter zustimmen (bitte begründen) bzw.

b) dem Verhandlungsmandat für ein Abkommen mit den USA über Konformitätsbewertung zustimmen (bitte begründen)?

24

Welche Maßnahmen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Verhandlungen thematisiert werden, um die von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und US-Präsident Donald Trump vereinbarte verstärkte Einfuhr von US-Flüssiggas nach Europa zu fördern,

a) von Seiten der Europäischen Kommission und

b) von Seiten der US-Regierung?

25

Wie wettbewerbsfähig sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Preise für LNG aus den USA auf dem europäischen Gasmarkt

a) im Vergleich zu pipelinegebundenem Gas (bitte nach Lieferländern aufschlüsseln) und

b) im Vergleich zu LNG aus anderen Lieferländern (bitte nach Lieferländern aufschlüsseln),

und wie schätzt die Bundesregierung die Preisentwicklung in den nächsten Jahren ein?

26

Auf welche Weise will die Bundesregierung erreichen, dass die Europäische Union in diesen Verhandlungen wirksame Mechanismen durchsetzt, die europäische Unternehmen bei Beachtung der Regeln des Binnenmarktes vor der Gefahr extraterritorialer Sanktionen durch die USA schützen?

Berlin, den 29.Januar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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