Smart City-Strategie der Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Christoph Meyer, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit den heutigen technischen Möglichkeiten, Daten präzise zu erfassen, sie schneller und besser aufzubereiten, vernetzte Daten zu integrieren, sie zu teilen und intelligent zu nutzen, können Ziele der Stadtentwicklungspolitik immer besser und effizienter erreicht werden.
Die Digitalisierung ermöglicht unter anderem eine einfachere Vernetzung von Menschen, sorgt für mehr Transparenz in allen Lebenslagen und hilft dabei, Prozesse z. B. im Verkehrs-, Gesundheits-, Energie- und Umweltbereich effizienter zu gestalten und den Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Gerade vor dem Hintergrund des ungebrochenen Zuzugs in die Städte, der damit verbundenen steigenden Mietpreise und des vielerorts überlasteten ÖPNV, sind smarte Lösungen unentbehrlich.
Einzelanwendungen der Erfassung und intelligenten Nutzung von Daten gibt es schon sehr lange. „Smart“ werden unsere Städte allerdings erst dann, wenn wir diese Daten verknüpfen und ein Gesamtbild erhalten, das mehr beinhaltet als die Summe ihrer Teile. Lösungsansätze, die so einer möglichst umfassenden Informationsintegration gerecht werden, können in vielerlei Hinsicht Abhilfe schaffen.
Zur Gestaltung und effizienten Nutzung einer tatsächlich „smarten“ Stadt bedarf es tiefgreifend veränderter Strukturen in der Verwaltung: Dazu gehören mehr projektbasierte und themenübergreifende Arbeitsmethoden, Trial-and-Error-Verfahren und Pilotprojekte, digitale Vernetzung von Ämtern mit privaten Institutionen und Firmen sowie entsprechende Expertise in den Städten. Dieser Paradigmenwechsel setzt eine veränderte Denkweise und eine neue Kultur des projektbasierten Miteinanders ohne eine Verengung auf einzelne Anwendungsbereiche voraus.
Die Ergebnisse des Dialogprozesses „Smart Cities im Kontext der integrierten, nachhaltigen Stadtentwicklung“ der Bundesregierung wurden in der „Smart City Charta“ im 11. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik im Juni 2017 veröffentlicht. Darin werden nach der ausführlichen Paraphrasierung der Aufgabenstellung allgemeine Ziele der Stadtentwicklung dargestellt und mit Best-Practice-Beispielen von vermeintlich „smarten“, aber dahingehend keiner einheitlichen Definition folgenden Städten und weiteren Einzelanwendungen unterfüttert.
Neue Erkenntnisse im Sinne einer „Smart City“-Strategie der integrierten Datennutzung sind daraus nicht ersichtlich. Einen konkreten Fahrplan zu definierten oder im Laufe des Dialogprozesses erarbeiteten Zielen sucht man ebenfalls vergebens. Als „zentrale Leitlinien“ der digitalen Transformation hin zu Smart Cities werden in der Charta stattdessen folgende Sätze definiert (S. 10, Blockschrift im Original):
- Digitale Transformation braucht Ziele, Strategien und Strukturen
- Digitale Transformation braucht Transparenz, Teilhabe und Mitgestaltung
- Digitale Transformation braucht Infrastrukturen, Daten und Dienstleistungen
- Digitale Transformation braucht Ressourcen, Kompetenzen und Kooperationen
Die akteursspezifischen Handlungsempfehlungen ab Seite 15 sind ähnlich allgemein gehalten und erscheinen ebenso zum größten Teil selbstverständlich.
Während die Bundesregierung also noch sehr am Anfang ihrer Überlegungen zu stehen scheint, wurden z. B. im Vereinigten Königreich bereits 2015 sehr konkrete Zielvorstellungen formuliert und ambitionierte Fahrpläne für intelligent vernetzte Städte aufgestellt (siehe hierzu „Digital Built Britain – Level 3 Building Information Modeling – Strategic Plan“ (2015), S. 13 ff. mit sehr konkreten Handlungsempfehlungen und definierten Meilensteinen bis hin zur Zusammenführung der Bereiche „Smart Cities“, „Industrial Strategy – Construction 2025“ und „Digital Economy“, ebd. S. 36 ff.). Gleichzeitig unterlegt die britische Regierung ihre Ambitionen, in diesem Bereich die weltweite Führungsrolle zu übernehmen (ebd. S. 22), mit erheblichen Mitteln (z. B. 2017: 1,7 Mrd. Pfund Sterling für den „Transforming Cities Fund“, siehe www.gov.uk/government/news/ transport-secretary-welcomes-next-step-in-17-billion-fund-to-transform- localjourneys).
Eine übergreifende „Smart City“-Strategie ist in Deutschland dagegen nicht erkennbar. Die Bundesregierung scheint nach wie vor in der Abwägung von Chancen und Gefahren der digitalen Transformation zu verharren, ohne einen konkreten Fahrplan vorzulegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Gibt es eine übergreifende Strategie der Bundesregierung zur besseren Erfassung, Aufbereitung, Vernetzung und integrierten Nutzung von Daten in Städten? Falls ja, wo ist sie hinterlegt, und welche konkreten Ziele sollen jeweils mit welchen Meilensteinen erreicht werden? Falls nein, gibt es eine davon abweichende „Smart City“-Strategie der Bundesregierung, und welche konkreten Ziele sollen jeweils mit welchen Meilensteinen erreicht werden?
2. Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang „Smart Cities“ konkret? Steht „Smart City“ für die Bundesregierung für ein Konzept bzw. einen Prozess zur Erreichung von vielfältigen Zielen der Stadtentwicklungspolitik mit digitalen Methoden (vgl. z. B. Smart Cities: Background paper, Department for Business, Innovation & Skills, UK 2013, S. 7), oder definiert die Bundesregierung „Smart City“ als das „Selbstverständnis der Städte, Kreise und Gemeinden“, sich „nachhaltiger und integrierter Stadtentwicklung“ zu verpflichten, wie es die Smart City Charta (BBSR, 2017, Vorwort Staatssekretär Adler, Präambel) nahelegt?
3. Was sind die Fokusthemen der Bundesregierung im Bereich von Smart Cities?
4. Welche Aspekte über ein funktionierendes E-Government hinaus versteht die Bundesregierung unter einer reibungslos funktionierenden Smart City?
5. Welchen Platz nimmt das Thema Klimawandel bzw. Klimaschutz bei der Ausarbeitung von Smart-Cities-Strategien ein?
6. Wo sieht die Bundesregierung eigenen Handlungsbedarf vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips?
7. Welche konkreten Maßnahmen im Bereich „Smart Cities“ hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren unternommen bzw. in Auftrag gegeben? Welche Fördermittel hat sie ggf. jeweils für welchen Zeitraum wofür bereitgestellt, und welche Mittel sind jeweils abgerufen worden bzw. abgeflossen?
8. Wie und mit welchen Mitteln unterstützt die Bundesregierung Länder, Kreise, Regionen oder Kommunen im Bereich „Smart Cities“?
9. Welche Bundesministerien sind jeweils mit welchen Referaten mit dem Thema „Smart Cities“ befasst, und wie, und durch wen werden die verschiedenen Aspekte von „Smart Cities“ in der Bundesregierung koordiniert? Wie hat die Bundesregierung diese Koordinationsfunktion institutionalisiert?
10. Inwieweit hat die Bundesregierung sich mit anderen Ländern oder Städten im Ausland über erfolgreiche Konzepte, Projekte oder Ideen ausgetauscht (z. B. Estland, Amsterdam usw.)? Inwieweit ist dieser Austausch institutionalisiert? Gibt es hier eine (möglicherweise auch institutionalisierte) konkrete Übernahme einzelner Aspekte, insbesondere auch bezüglich Datenformaten und Schnittstellendesign?
11. Inwieweit bringt sich die Bundesregierung beim Thema Smart Cities auf europäischer Ebene ein? Gibt es dazu ein konkretes Konzept?
12. Gibt es auf europäischer Ebene Kooperationen im Bereich Smart Cities, zum Beispiel mit einzelnen Städten, einzelnen Ländern oder in der Entwicklung von Projekten? Wenn ja, welche sind diese, und wie beteiligt sich die Bundesregierung jeweils daran?
13. Inwieweit hat die Bundesregierung zum Thema Smart Cities externe Expertise eingeholt, und welche Kosten sind der Bundesregierung dafür jeweils entstanden?
14. Wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die integrierte Datennutzung in Städten mit möglichst wenig Informationsbrüchen ermöglicht wird? Welche Standards und Normen sollten nach Auffassung der Bundesregierung durch welchen Akteur oder welche Behörde bundesweit vereinheitlicht werden, um in diesem Sinne „Smart Cities“ zum Durchbruch zu verhelfen? Welche Rolle spielt die Bundesregierung bei der Vereinheitlichung von Datenaustauschstandards?
15. Wo wurden oder werden aktuell in Deutschland Smart City-Projekte umgesetzt? Welche Städte in Deutschland werden in Zukunft zu Smart-City-Modellprojekten? Nach welchen Aspekten wurden diese ausgewählt? Welche konkreten Ziele haben die einzelnen Modellprojekte?
16. Wie sollen die Erkenntnisse aus den Modellkommunen auf alle deutschen Kommunen übertragen werden und somit der Modell-Charakter in Normalität überführt werden? Gibt es hier ein detailliertes Konzept?
17. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Dokumentation aktueller in- und ausländischer Smart-City-Projekte? Wie werden exemplarische Ergebnisse an andere Städte als Beispiel zur Verfügung gestellt?
18. Inwiefern gibt es eine regelmäßige Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und der European Innovation Partnership on Smart Cities and Communities (EIP-SCC)?
19. Teilt die Bundesregierung die Ziele der EIP-SCC?
20. Welche Ergebnisse konnte die Bundesregierung für eine Entwicklung deutscher Städte zu Smart Cities aus der Zusammenarbeit mit der EIP-SCC bereits erzielen? Welche anderen Ergebnisse sind bereits oder können in Zukunft aus dieser Zusammenarbeit erwachsen?
21. Da die EIP-SCC unter anderem Leuchtturmprojekte und Initiativen aus dem Bereich Smart Cities auf ihrem „Marketplace“ vorstellt, mit welchen Leuchtturmprojekten und Initiativen ist die Bundesregierung bereits im EIP-SCC-Marketplace vertreten? Welche Vorteile erwachsen für die Bundesregierung daraus? Welche weiteren deutschen Städte sollen hier als Leuchtturmprojekt vorgestellt werden? Welche Voraussetzungen müssen dafür beachtet werden? Inwiefern lernt die Bundesregierung konkret von den vorgestellten (internationalen) Leuchttturmprojekten?
22. Welche deutschen Städte wurden bislang über die Initiative zu innovativen Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert? Inwieweit werden die Projekte der geförderten Städte (deutsch und international) von der Bundesregierung ausgewertet und den deutschen Gemeinden zur Verfügung gestellt? Haben sich deutsche Städte bei der vierten Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen der Initiative zu innovativen Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung (Bewerbungsfrist bis Januar 2019) beworben?
23. Beteiligt sich Deutschland bzw. beteiligen sich deutsche Städte an der European Initiative on Smart Cities? Welche deutschen Städte beteiligen sich mit welchen Zielen und Ergebnissen konkret daran?
24. Nimmt die Bundesregierung Fördermaßnahmen im Rahmen des EU-Programms Horizon 2020, die ebenfalls den Umbau europäischer Städte zu Smart Cities vorantreiben sollen, in Anspruch? Wenn ja, für welche konkreten Projekte werden Fördermaßnahmen mit welchem Ziel in Anspruch genommen?
25. Welche Gesetzesänderungen oder Verordnungen müssen verändert werden, um im Hinblick auf Smart-City-Projekte die erforderliche Vernetzung von Ämtern, der öffentlichen Verwaltung und privaten Unternehmen oder Institutionen ermöglichen zu können?
26. Welche Lösungen für einen sicheren, einfachen und verlässlichen Datenschutz im Hinblick auf Smart-City-Strategien hat die Bundesregierung bereits erarbeitet?
27. Wie häufig tagt die Dialogplattform Smart Cities, wie setzt sich der Teilnehmerkreis im Einzelnen zusammen, und wann ist die nächste Tagung?
Fragen27
Gibt es eine übergreifende Strategie der Bundesregierung zur besseren Erfassung, Aufbereitung, Vernetzung und integrierten Nutzung von Daten in Städten?
Falls ja, wo ist sie hinterlegt, und welche konkreten Ziele sollen jeweils mit welchen Meilensteinen erreicht werden?
Falls nein, gibt es eine davon abweichende „Smart City“-Strategie der Bundesregierung, und welche konkreten Ziele sollen jeweils mit welchen Meilensteinen erreicht werden?
Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang „Smart Cities“ konkret?
Steht „Smart City“ für die Bundesregierung für ein Konzept bzw. einen Prozess zur Erreichung von vielfältigen Zielen der Stadtentwicklungspolitik mit digitalen Methoden (vgl. z. B. Smart Cities: Background paper, Department for Business, Innovation & Skills, UK 2013, S. 7), oder definiert die Bundesregierung „Smart City“ als das „Selbstverständnis der Städte, Kreise und Gemeinden“, sich „nachhaltiger und integrierter Stadtentwicklung“ zu verpflichten, wie es die Smart City Charta (BBSR, 2017, Vorwort Staatssekretär Adler, Präambel) nahelegt?
Was sind die Fokusthemen der Bundesregierung im Bereich von Smart Cities?
Welche Aspekte über ein funktionierendes E-Government hinaus versteht die Bundesregierung unter einer reibungslos funktionierenden Smart City?
Welchen Platz nimmt das Thema Klimawandel bzw. Klimaschutz bei der Ausarbeitung von Smart-Cities-Strategien ein?
Wo sieht die Bundesregierung eigenen Handlungsbedarf vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips?
Welche konkreten Maßnahmen im Bereich „Smart Cities“ hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren unternommen bzw. in Auftrag gegeben?
Welche Fördermittel hat sie ggf. jeweils für welchen Zeitraum wofür bereitgestellt, und welche Mittel sind jeweils abgerufen worden bzw. abgeflossen?
Wie und mit welchen Mitteln unterstützt die Bundesregierung Länder, Kreise, Regionen oder Kommunen im Bereich „Smart Cities“?
Welche Bundesministerien sind jeweils mit welchen Referaten mit dem Thema „Smart Cities“ befasst, und wie, und durch wen werden die verschiedenen Aspekte von „Smart Cities“ in der Bundesregierung koordiniert?
Wie hat die Bundesregierung diese Koordinationsfunktion institutionalisiert?
Inwieweit hat die Bundesregierung sich mit anderen Ländern oder Städten im Ausland über erfolgreiche Konzepte, Projekte oder Ideen ausgetauscht (z. B. Estland, Amsterdam usw.)?
Inwieweit ist dieser Austausch institutionalisiert?
Gibt es hier eine (möglicherweise auch institutionalisierte) konkrete Übernahme einzelner Aspekte, insbesondere auch bezüglich Datenformaten und Schnittstellendesign?
Inwieweit bringt sich die Bundesregierung beim Thema Smart Cities auf europäischer Ebene ein?
Gibt es dazu ein konkretes Konzept?
Gibt es auf europäischer Ebene Kooperationen im Bereich Smart Cities, zum Beispiel mit einzelnen Städten, einzelnen Ländern oder in der Entwicklung von Projekten?
Wenn ja, welche sind diese, und wie beteiligt sich die Bundesregierung jeweils daran?
Inwieweit hat die Bundesregierung zum Thema Smart Cities externe Expertise eingeholt, und welche Kosten sind der Bundesregierung dafür jeweils entstanden?
Wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die integrierte Datennutzung in Städten mit möglichst wenig Informationsbrüchen ermöglicht wird?
Welche Standards und Normen sollten nach Auffassung der Bundesregierung durch welchen Akteur oder welche Behörde bundesweit vereinheitlicht werden, um in diesem Sinne „Smart Cities“ zum Durchbruch zu verhelfen?
Welche Rolle spielt die Bundesregierung bei der Vereinheitlichung von Datenaustauschstandards?
Wo wurden oder werden aktuell in Deutschland Smart City-Projekte umgesetzt?
Welche Städte in Deutschland werden in Zukunft zu Smart-City-Modellprojekten?
Nach welchen Aspekten wurden diese ausgewählt?
Welche konkreten Ziele haben die einzelnen Modellprojekte?
Wie sollen die Erkenntnisse aus den Modellkommunen auf alle deutschen Kommunen übertragen werden und somit der Modell-Charakter in Normalität überführt werden?
Gibt es hier ein detailliertes Konzept?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Dokumentation aktueller in- und ausländischer Smart-City-Projekte?
Wie werden exemplarische Ergebnisse an andere Städte als Beispiel zur Verfügung gestellt?
Inwiefern gibt es eine regelmäßige Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und der European Innovation Partnership on Smart Cities and Communities (EIP-SCC)?
Gibt es hier einen regelmäßigen Austausch?
Teilt die Bundesregierung die Ziele der EIP-SCC?
Welche Ergebnisse konnte die Bundesregierung für eine Entwicklung deutscher Städte zu Smart Cities aus der Zusammenarbeit mit der EIP-SCC bereits erzielen?
Welche anderen Ergebnisse sind bereits oder können in Zukunft aus dieser Zusammenarbeit erwachsen?
Da die EIP-SCC unter anderem Leuchtturmprojekte und Initiativen aus dem Bereich Smart Cities auf ihrem „Marketplace“ vorstellt, mit welchen Leuchtturmprojekten und Initiativen ist die Bundesregierung bereits im EIP-SCC-Marketplace vertreten?
Welche Vorteile erwachsen für die Bundesregierung daraus?
Welche weiteren deutschen Städte sollen hier als Leuchtturmprojekt vorgestellt werden?
Welche Voraussetzungen müssen dafür beachtet werden?
Inwiefern lernt die Bundesregierung konkret von den vorgestellten (internationalen) Leuchttturmprojekten?
Welche deutschen Städte wurden bislang über die Initiative zu innovativen Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert?
Inwieweit werden die Projekte der geförderten Städte (deutsch und international) von der Bundesregierung ausgewertet und den deutschen Gemeinden zur Verfügung gestellt?
Haben sich deutsche Städte bei der vierten Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen der Initiative zu innovativen Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung (Bewerbungsfrist bis Januar 2019) beworben?
Beteiligt sich Deutschland bzw. beteiligen sich deutsche Städte an der European Initiative on Smart Cities?
Welche deutschen Städte beteiligen sich mit welchen Zielen und Ergebnissen konkret daran?
Nimmt die Bundesregierung Fördermaßnahmen im Rahmen des EU-Programms Horizon 2020, die ebenfalls den Umbau europäischer Städte zu Smart Cities vorantreiben sollen, in Anspruch?
Wenn ja, für welche konkreten Projekte werden Fördermaßnahmen mit welchem Ziel in Anspruch genommen?
Welche Gesetzesänderungen oder Verordnungen müssen verändert werden, um im Hinblick auf Smart-City-Projekte die erforderliche Vernetzung von Ämtern, der öffentlichen Verwaltung und privaten Unternehmen oder Institutionen ermöglichen zu können?
Welche Lösungen für einen sicheren, einfachen und verlässlichen Datenschutz im Hinblick auf Smart-City-Strategien hat die Bundesregierung bereits erarbeitet?
Wie häufig tagt die Dialogplattform Smart Cities, wie setzt sich der Teilnehmerkreis im Einzelnen zusammen, und wann ist die nächste Tagung?