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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Möglichkeiten für verbesserte Ausschreibungen und staatliche Vergabe an Start-ups und junge Unternehmen

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

15.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/774313.02.2019

Möglichkeiten für verbesserte Ausschreibungen und staatliche Vergabe an Start-ups und junge Unternehmen

der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Kerstin Andreae, Katharina Dröge, Dieter Janecek, Claudia Müller, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Jährlich werden in der Bundesrepublik Deutschland von der öffentlichen Hand Aufträge im Wert von etwa 480 Mrd. Euro vergeben (www.berlin-partner.etisportal.com/berlin-partner/content//workxl/content/img/uploads/pics/%C3%96ffentliche_Auftr%C3%A4ge_in_Deutschland-1.pdf). Das Vergabeverfahren wird ab bestimmten Schwellenwerten von Vorgaben auf europäischer Ebene bestimmt. Oft sind mit den Ausschreibungen viele Anforderungen und Referenzen verbunden, die insbesondere junge Unternehmen und Start-ups nicht immer erfüllen können. Dazu zählen z. B. Jahresabschlüsse der letzten drei Kalenderjahre, die nicht jedes junge Unternehmen vorweisen kann, weil es noch gar nicht so lange existiert. Auch wird der bürokratische Aufwand von Ausschreibungen von vielen jungen Unternehmen als große Hürde gesehen (https://publicgovernance.de/media/myGovernment_Gegensaetze_ziehen_sich_an.pdf).

In anderen Ländern werden Start-ups gezielt bei öffentlichen Ausschreibungen angesprochen, etwa in den USA. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es nach Kenntnis der Fragesteller in der öffentlichen Debatte bisher wenig konkrete Beispiele für eine Kooperation zwischen öffentlicher Verwaltung und Start-ups.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit öffentlicher Stellen, Start-ups in ihre Vergabepraxis einzubeziehen und öffentliche Aufträge zu erteilen, und welche Hürden sieht die Bundesregierung an dieser Stelle?

2

Sieht die Bundesregierung generell Unterschiede in der Zusammenarbeit öffentlicher Stellen mit Start-ups im Vergleich zur Zusammenarbeit mit etablierten Unternehmen, und wenn ja, welche?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit öffentlicher Stellen, Start-ups mit sozial-ökologischen und gemeinwohlorientierten Geschäftsmodellen (Social Entrepreneurs) in ihre Vergabepraxis einzubeziehen und öffentliche Aufträge zu erteilen, und welche Hürden sieht die Bundesregierung an dieser Stelle?

4

Wie viele Aufträge wurden seit 2013 von der Bundesregierung und den ihr unterstehenden Behörden komplett oder zum Teil an Start-ups vergeben, um welche Aufträge und Auftraggeber handelte es sich, wie hoch war die Auftragssumme insgesamt und wie war die Relation zu Aufträgen, die an „etablierte“ Unternehmen vergeben wurden?

5

Wie viele Aufträge wurden seit 2013 von der Bundesregierung und den ihr unterstehenden Behörden komplett oder zum Teil an Start-ups mit sozialökologischen bzw. gemeinwohlorientierten Geschäftsmodellen (Social Entrepreneurs) vergeben?

6

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie hoch das jährliche Auftragsvolumen jeweils in Ländern und Kommunen an Start-ups von 2013 bis Ende 2018 war?

7

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wonach öffentliche Stellen, gerne mehr Ausschreibungen oder Teile davon an Start-ups vergeben möchten, aber bestehende Hürden als Hindernis empfinden?

8

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wonach öffentliche Stellen, gerne mehr Ausschreibungen oder Teile davon an Start-ups mit sozial-ökologischen und gemeinwohlorientierten Geschäftsmodellen (Social Entrepreneurs) vergeben möchten, aber bestehende Hürden als Hindernis empfinden?

9

Welche Handlungsmöglichkeiten und -spielräume sieht die Bundesregierung jeweils für Länder und Kommunen, die gern Start-ups auch im Vergabeverfahren fördern wollen?

Inwiefern nutzt die Bundesregierung oder ihr unterstellte Behörden den gesetzlichen Ermessenspielraum („Verhältnismäßigkeit“), um Ausschreibungen vermehrt an Start-ups zu vergeben?

10

Hält es die Bundesregierung für erstrebenswert, Auftragnehmer aus dem Start-up-Bereich für die Mitarbeit im öffentlichen Dienst zu gewinnen, und wenn ja, wie können an dieser Stelle Anreize gesetzt werden (z. B. Flexibilität, Innovationsfähigkeit etc.)?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, über Innovationspartnerschaften oder -kooperationen für Start-ups Hürden im Vergabeverfahren abzubauen (www.gruenderszene.de/gs-connect/kpmg/smart-start/verwaltungstartup-zusammenarbeit-kpmg-2015-1601)?

12

Sieht die Bundesregierung konkrete Hürden im europäischen Vergaberecht für Start-ups?

13

Sind der Bundesregierung Best-Practice-Beispiele anderer EU-Staaten bekannt, die Wege effektiv nutzen, Ausschreibungen verstärkt an Start-ups zu vergeben?

Wenn ja, welche sind das?

14

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Thema Innovation und Innovationsfähigkeit bei der öffentlichen Vergabe stärker zu berücksichtigen?

15

Kann Innovationspotential schon heute als Gewichtungsgrundlage bei der öffentlichen Auftragsvergabe herangezogen werden?

16

Würde nach Meinung der Bundesregierung eine Zertifizierung von Start-ups zur Befähigung an der Teilnahme öffentlicher Ausschreibungen dazu beitragen, den Vergabeprozess an junge Unternehmen zu erleichtern, und wenn ja, sollte die Zertifizierung von einer öffentlichen oder privaten Stelle durchgeführt werden, und wenn nein, welche alternativen Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, um Start-ups auch im Vergabebereich zu fördern?

17

Plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weitere als die in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3836 genannten Experimentierräume in der öffentlichen Verwaltung, um die Zusammenarbeit mit Start-ups mit ergebnisoffenen, schnellen Prozessen gestalten zu können (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/digitalisierung-wenigerregeln-mehr-experimente-altmaier-legt-plan-fuer-digitale-innovationen-vor/23755418.html?ticket=ST-742931-6nikywp1ffUXR63CIvd4-ap4), und wenn ja, wie sollen diese ausgestaltet werden?

18

Sind bereits Checklisten und Leitfäden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3836, Antwort zu Frage 3) in Bezug auf Reallabore fertiggestellt und in der Bundesregierung abgestimmt, und wenn ja, zu welchen Themen, und mit welchem Inhalt?

19

Wo könnten nach Meinung der Bundesregierung derartige Experimentierräume außerdem sinnvoll sein, um Innovationen und innovative Prozesse zu fördern?

20

Gibt es auf Ebene des Bundes aktuell so genannte Innovation Labs, und wenn ja welche, und wer ist an der Arbeit in diesen Laboren beteiligt (z. B. Bürgerinnen und Bürger, Beamte, Organisationen der Zivilgesellschaft)?

21

Gibt es einen regelmäßigen Austausch zwischen der Bundesregierung und den ihr unterstehenden Behörden mit Start-ups und jungen Unternehmen, und wenn ja, wie ist dieser Austausch organisiert?

22

Wurden bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes auch Start-ups um eine Stellungnahme gebeten oder in die Vergabe von Aufträgen einbezogen?

23

Erwägt die Bundesregierung, im Rahmen geplanter Ausschreibungen besonders die Teile der Ausschreibung, die innovative bzw. digitale Aspekte beinhalten, in gesonderten Losen auszuschreiben, die sich explizit an innovative Start-ups richten?

24

Plant die Bundesregierung im Rahmen des angekündigten Bürokratieabbaugesetzes III (BEG III) Maßnahmen, die die Bürokratie im Vergabeverfahren abbauen und weitere Maßnahmen, die besonders für Start-ups Bürokratie abbauen, und wenn ja, welche?

25

Gibt es für das BEG III einen Zeitplan, und wenn ja, wie lautet er?

26

Wie ist der Stand der Fertigstellung des Gutachtens „Potenziale und Anforderungen regulatorischer Experimentierräume (Reallabore)“, für welches die Auftragnehmer VDI Technologiezentrum GmbH und Bird & Bird LLP um eine Fristverlängerung bis 31. Dezember 2018 gebeten hatten, und wann ist mit einer Veröffentlichung zu rechnen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3836)?

27

Wie ist der Stand der Ergebnisse der Unternehmensbefragung des Statistischen Bundesamtes, in der es darum geht, wie Verwaltung Unternehmen in der Nachgründungsphase besser unterstützen kann, sowie um die Identifizierung des Beratungsbedarfes und die Bekanntheit, Nutzung und Zufriedenheit mit den bestehenden Beratungsangeboten, für das Ergebnisse spätestens Anfang 2019 zur Verfügung stehen sollten, und wann ist mit einer Veröffentlichung zu rechnen?

Berlin, den 29. Januar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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