[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 28. Februar 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/8091
19. Wahlperiode 01.03.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Martin Hebner,
René Springer und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/7788 –
Bundesmittel für die LIGA
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den Bundesländern haben sich die Spitzenverbände der Freien
Wohlfahrtspflege in Vereinen zu sogenannten Ligen zusammengeschlossen, zumeist selbst
bezeichnet als LIGA des jeweiligen Bundeslandes. Organisiert haben sich sechs
Spitzenverbände (Arbeiterwohlfahrt – AWO –, Deutscher Caritasverband –
DCV –, Der Paritätische Gesamtverband – Der Paritätische –, Deutsches Rotes
Kreuz – DRK –, Diakonie Deutschland, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in
Deutschland – ZWST –;
www.bagfw.de/ueber-uns/mitgliedsverbaende/). Die
Ligen sind gemeinsame Arbeitsplattformen und sollen zentrale
Koordinierungsaufgaben für die Aktivitäten wahrnehmen; sie stehen daneben als zentraler
Ansprechpartner zur Verfügung, wenn soziale Belange betroffen sind. Die Ligen
üben auch Interessenpolitik für die vertretenen Wohlfahrtsverbände aus und
sollen auch die Interessen der Betroffenen und Hilfebedürftigen wahrnehmen
(
www.ligaberlin.de/Unser-Auftrag-877959.html). Auf der Bundesebene besteht
die „Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V.“.
Die Wohlfahrtspflege wird nicht nur über Leistungsentgelte und traditionelle
Einnahmequellen finanziert, sondern auch über staatliche Zuschüsse und
Zuwendungen aus Lottomitteln. Die Ligen sind in die Finanzierung der
Wohlfahrtsarbeit der Mitgliedsverbände eingebunden (
www.bagfw.de/ueber-uns/
freie-wohlfahrtspflege-deutschland/finanzierung/). Es besteht aus Sicht der
Fragesteller ein öffentliches Interesse an einer Offenlegung der Finanzierung
durch öffentliche Mittel und der Verwendung dieser Mittel.
1. Welche Bundesmittel haben nach Kenntnis der Bundesregierung der
Bundesverband und die Landesverbände der Liga der freien Wohlfahrtspflege in
den letzten zehn Jahren erhalten (bitte nach dem Jahr, dem Haushaltstitel,
der Höhe der Zuschüsse bzw. der Zuwendungen, dem Empfänger und dem
Verwendungszweck aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege e. V., den Zusammenschluss der sechs Spitzenverbände der Freien
Wohlfahrtspflege auf Bundesebene, in den letzten zehn Jahren bei der Durchführung
folgender Projekte gefördert:
Ressort Jahr Titel Höhe in € Verwendungszweck
BMAS 2018 Kapitel 1106
Titel 686 11
(ESF-Mittel)
Titel 686 13 (Bundesmittel)
174.742,99 €
(dv. ESF-Mittel: 97.611,43 €
dv.Bundesmittel:77.131,56€)
ESF-Regiestelle zur Umsetzung der Richtlinie
„rückenwind+“ Für die Beschäftigten und
Unternehmen in der Sozialwirtschaft
BMAS 2017 Kapitel 1106
Titel 686 11
(ESF-Mittel)
Titel 686 13 (Bundesmittel)
161.091,03 €
(dv. ESF-Mittel: 89.985,45 €
dv.Bundesmittel:71.105,58€)
ESF-Regiestelle zur Umsetzung der Richtlinie
„rückenwind+“ Für die Beschäftigten und
Unternehmen in der Sozialwirtschaft
BMFSFJ 2016 Kapitel 1703 Titel 684 21 2.446,66 € Workshop „Vernetzung vor
Ort – Chance für ein selbstständiges Leben im
Alter“
BMFSFJ 2016 Kapitel 1710 Titel 684 07 42.179,76 € Tagesveranstaltung – Freie Wohlfahrtspflege am
28.01.2016
BMAS 2016 Kapitel 1106
Titel 686 11
(ESF-Mittel)
Titel 686 13 (Bundesmittel)
153.686,50 €
(dv. ESF-Mittel: 85.849,28 €
dv.Bundesmittel:67.837,22€)
ESF-Regiestelle zur Umsetzung der Richtlinie
„rückenwind+“ Für die Beschäftigten und
Unternehmen in der Sozialwirtschaft
BMFSFJ 2015 Kapitel 1710 Titel 684 07 16.301,00 € Tagesveranstaltung – Freie Wohlfahrtspflege am
28.01.2016
BMFSFJ 2015 Kapitel 1710 Titel 684 07 23.806,00 € Zuwendung aus dem Bundes-haushalt zur
Durchführung einer Transparenzstudie
BMAS 2015 Kapitel 1106
Titel 686 11
(ESF-Mittel)
Titel 686 13 (Bundesmittel)
114.273,34 €
(dv. ESF-Mittel: 63.833,09 €
dv.Bundesmittel:50.440,25€)
ESF-Regiestelle zur Umsetzung der Richtlinie
„rückenwind+“ Für die Beschäftigten und
Unternehmen in der Sozialwirtschaft
BMAS 2015 Kapitel 1106
Titel 686 11
(ESF-Mittel)
Titel 686 13 (Bundesmittel)
33.333,65 €
(dv. ESF-Mittel 24.790,24 €
dv.Bundesmittel:14.666,81€)
Förderung der ESF-Regiestelle zur Umsetzung
der Richtlinie „Personalentwicklung in der
Sozialwirtschaft“ (rückenwind)
BMAS 2014 Kapitel 1106
Titel 686 11
(ESF-Mittel)
Titel 686 13 (Bundesmittel)
142.685,45 €
(dv. ESF-Mittel: 106.115,17
€
dv.Bundesmittel:36.570,28€)
Förderung der ESF-Regiestelle zur Umsetzung
der Richtlinie „Personalentwicklung in der
Sozialwirtschaft“ (rückenwind)
BMAS 2013 Kapitel 1102
Titel 686 51
(ESF-Mittel)
Titel 686 53 (Bundesmittel)
148.152,27 €
(dv. ESF-Mittel:
110.180,84€
dv.Bundesmittel:37.971,43€)
Förderung der ESF-Regiestelle zur Umsetzung
der Richtlinie „Personalentwicklung in der
Sozialwirtschaft“ (rückenwind)
BMFSFJ 2013 Kapitel 1702 Titel 68473 8.098,00 € Zuwendung aus dem Bundeshaushalt zur
Durchführung einer Studie „Soziale Innovationen“
Ressort Jahr Titel Höhe in € Verwendungszweck
BMFSFJ 2012 Kapitel 1702 Titel 68473 11.900,00 € Zuwendung aus dem Bundeshaushalt zur
Durchführung einer Studie „Soziale Innovationen“
BMAS 2012 Kapitel 1102
Titel 686 51
(ESF-Mittel)
Titel 686 53 (Bundesmittel)
198.272,90 €
(dv. ESF-Mittel:147.455,56
€
dv.Bundesmittel:50.817,34€)
Förderung der ESF-Regiestelle zur Umsetzung
der Richtlinie „Personalentwicklung in der
Sozialwirtschaft“ (rückenwind)
BMFSFJ 2012 Kapitel 1702 Titel 68472 42.290,69 € Förderung der nationalen Koordinierungsstelle
für das „Europäische Jahr der Freiwilligkeit der
aktiven Bürgerschaft“
BMFSFJ 2011 Kapitel 1702 Titel 68401 83.387,00 € Auftaktveranstaltung „Jahr der Freiwilligkeit
2011 – Ziele und Erwartungen“
BMFSFJ 2011 Kapitel 1702 Titel 68472 133.921,31 € Förderung der nationalen Koordinierungsstelle
für das „Europäische Jahr der Freiwilligkeit der
aktiven Bürgerschaft“
BMAS 2011 Kapitel 1102
Titel 686 51
(ESF-Mittel)
Titel 686 53 (Bundesmittel)
199.994,27 €
(dv. ESF-Mittel:148.735,74€
dv.Bundesmittel:51.258,53€)
Förderung der ESF-Regiestelle zur Umsetzung
der Richtlinie „Personalentwicklung in der
Sozialwirtschaft“ (rückenwind)
BMFSFJ 2010 Kapitel 1702 Titel 68472 51.821,73 € Förderung der nationalen Koordinierungsstelle
für das „Europäische Jahr der Freiwilligkeit der
aktiven Bürgerschaft“
BMAS 2010 Kapitel 1102
Titel 686 51
(ESF-Mittel)
Titel 686 53 (Bundesmittel)
169.599,31 €
(dv. ESF-Mittel:
126.131,01€
dv.Bundesmittel:43.468,30€)
Förderung der ESF-Regiestelle zur Umsetzung
der Richtlinie „Personalentwicklung in der
Sozialwirtschaft“ (rückenwind)
BMFSFJ 2009 Kapitel 1702 Titel 68472 22.019,38 € Förderung der Geschäftsstelle für das
„Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008“
BMAS 2009 Kapitel 1102
Titel 686 51
(ESF-Mittel)
Titel 686 53 (Bundesmittel)
141.099,05 €
(dv. ESF-Mittel:
104.935,36€
dv.Bundesmittel:36.163,69€)
Förderung der ESF-Regiestelle zur Umsetzung
der Richtlinie „Personalentwicklung in der
Sozialwirtschaft“ (rückenwind)
Die Landesligen der Freien Wohlfahrtsverbände wurden aus Bundesmitteln nicht
gefördert.
2. Welche Bundesmittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung dem
Bundesverband und den Landesverbänden der Liga der freien Wohlfahrtspflege
im Jahr 2019 voraussichtlich zugewendet werden (bitte nach dem
Haushaltstitel, der Höhe der Zuschüsse bzw. der Zuwendungen, dem Empfänger und
dem Verwendungszweck aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung wird in 2019 voraussichtlich folgende Projekte der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. fördern:
Ressort Titel Höhe in € Verwendungszweck
BMAS Kapitel 1106
Titel 686 11
(ESF-Mittel)
Titel 686 13
(Bundesmittel)
191.123,65 €
(dv. ESF-Mittel: 106.761,67 €
dv.Bundesmittel:84.361,98 €)
ESF-Regiestelle zur Umsetzung der
Richtlinie „rückenwind+“ Für die Beschäftigten
und Unternehmen in der Sozialwirtschaft
BMFSFJ Kapitel 1710 Titel 684
07
160.000,00 € Förderprogramm „Zukunftssicherung der
Wohlfahrtspflege – Digitalisierung“
Koordinierungsstelle bei der BAGFW zur
Steuerung des Gesamtprozesses
IntB Kapitel 0413
Titel 531 01
6.500,00 € Herausgabe einer Broschüre für
Beratungsstellen zur Verbesserung der
Informationslage von EU-Bürgern/innen zum
Zugang zu Krankenversicherung und
gesundheitlicher Versorgung in Deutschland.
Eine Förderung von Landesligen der Freien Wohlfahrtsverbände ist derzeit nicht
beabsichtigt.
3. Sind neben den in den Fragen 1 bzw. 2 angeführten Mittelzuwendungen nach
Kenntnis der Bundesregierung noch weitere Direktzuwendungen seitens der
Bundesländer an die in der Liga organisierten Verbände bzw. einzelne
Projekte erfolgt (z. B. aus Lottomitteln wie „Glücksspirale“), oder werden
solche nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 getätigt?
Die Förderung der Landesligen der Freien Wohlfahrtsverbände sowie der
Einzelverbände auf Landesebene unterliegt den jeweiligen Landesregelungen. Der
Bundesregierung liegen zur Art und Höhe der Förderungen keine Erkenntnisse vor.
4. Unter welchen Voraussetzungen werden Bundesmittel gewährt, und nach
welchen Kriterien bzw. Schlüsseln erfolgen die Zuwendungen?
5. Gibt es zur Förderung mit Bundesmitteln bereits eine Förderrichtlinie, bzw.
ist beabsichtigt, eine solche zu erstellen?
6. Wie und in welcher konkreten Form erfolgt seitens des Bundes eine
Kontrolle der Voraussetzungen für die Mittelgewährung?
7. Wie und in welcher konkreten Form erfolgt nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Rechenschaftslegung seitens der Empfänger der Bundesmittel?
8. Wie und in welcher konkreten Form erfolgt seitens des Bundes eine
eigenständige Kontrolle zur Mittelverwendung, bzw. welche sonstigen
Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Mittelverwendungen wurden getroffen?
Die Fragen 4 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V.
unterscheidet sich haushaltsrechtlich nicht von der Förderung anderer
Zuwendungsempfänger.
Die Gewährung von Bundesmitteln erfolgt unter den Maßgaben der
Bundeshaushaltsordnung und den hier gefassten Kriterien, insbesondere den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 BHO). Für die Gewährung von
Zuwendungen ist gemäß § 23 BHO von herausragender Relevanz, wonach der Bund an
der Erfüllung einer Aufgabe durch geförderte Stellen ein erhebliches Interesse
hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang
befriedigt werden kann. Die Wahrnehmung gesellschafts- und sozialpolitischer
Aufgaben durch die gemeinnützige Wohlfahrtspflege entspricht in vielen Bereichen
sowohl diesem Förderverständnis als auch dem in Artikel 20 des Grundgesetzes
festgelegten Sozialstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundsätzen der Pluralität
und Subsidiarität. Mit dem Ziel der Konkretisierung bestehen für einzelne
Haushaltstitel eigene Förderrichtlinien oder sind in Vorbereitung. Diese richten sich
nach der jeweiligen Zweckbestimmung des Haushaltstitels, den dazu gehörigen
Haushaltsvermerken und Erläuterungen. Voraussetzung einer Förderung ist die
Erfüllung der in der VV-BHO (§ 44 BHO) festgelegten Anforderungen, die bei
Antragstellung geprüft werden. Die mit dem Zuwendungsbescheid
ausgesprochene Förderung enthält in jedem Einzelfall Anforderungen an den
anschließenden Nachweis der fachlichen und rechnerischen Darlegung der mit dem Vorhaben
erzielten Ergebnisse. Die Bundesverwaltung prüft den Verwendungsnachweis
entsprechend § 44 BHO.
9. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um
sicherzustellen, dass die Empfänger, welche Bundesmittel erhalten, die Gewährung und
die Verwendung dieser Mittel auch der Öffentlichkeit transparent machen,
insbesondere auch die Weiterreichung von Bundesmitteln an
Mitgliedsverbände?
Mit dem jährlichen Haushaltsgesetz des Bundes ist öffentlich und transparent
einsehbar, welche Mittel für welche Zwecke zur Verfügung stehen. Die
Weiterleitung von Bundesmitteln durch einen Antragsteller z. B. an eine verbandliche
Untergliederung oder einen Mitgliedsverband ist im Antragsverfahren transparent zu
machen und wird nach Abschluss des Zuwendungszeitraums im Rahmen der
Zuwendungsprüfung mit überprüft.
10. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um
sicherzustellen, dass die Endempfänger von Bundesmitteln ihre Mitarbeiter nach Tarif
bezahlen (Einhaltung der Tariftreue)?
Die für Personal anzusetzenden Kosten richten sich nach Pauschalen, deren
Grundlage die jährlich vom Bundesminister der Finanzen erlassenen
Rundschreiben für Personal- und Sachkosten in der Bundesverwaltung für
Kostenberechnungen/WU bilden. Deren Anwendung wird im Rahmen der Antragsprüfung und der
Verwendungsnachweisprüfung überprüft.
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ISSN 0722-8333]