„Umsetzungsstrategie zur Gestaltung des digitalen Wandels“ ohne diverse digitalpolitische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
der Abgeordneten Dieter Janecek, Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, Anja Hajduk, Dr. Anna Christmann, Dr. Danyal Bayaz, Margit Stumpp, Stefan Gelbhaar, Katharina Dröge, Claudia Müller, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Über ein Jahr nach der Bundestagswahl hat die Bundesregierung am 15. November 2018 im Rahmen einer Kabinettsklausur ihre „Umsetzungsstrategie zur Gestaltung des digitalen Wandels“ beschlossen. Es werden 111 Einzelmaßnahmen aufgelistet, die durch die einzelnen Bundesministerien gemeldet wurden.
Thematisch orientieren sich diese offensichtlich an der Gliederung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD. Wie bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD mangelt es nach Ansicht der Fragesteller der „Strategie“ genannten Maßnahmensammlung weitestgehend an inhaltlichen Priorisierungen, einem konzeptionellen Überbau, Leitprinzipien oder einer einenden Vision für eine kohärente Gestaltung des digitalen Wandels.
Neben diesem Fehlen typischer Merkmale einer Strategie ist aus Sicht der Fragesteller besonders bemerkenswert, welche – und wie viele – digitalpolitische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus Sicht der Bundesregierung nicht „zur Gestaltung des digitalen Wandels“ gehören, demnach nicht mit Projekten hinterlegt wurden und keinerlei Erwähnung finden. Die jeweiligen Gründe für die Weglassung von digitalpolitischen Projekten und Vorhaben des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD sind bislang nicht transparent. Sie nachvollziehen zu können, ist jedoch unter anderem für die Beantwortung der Frage zentral, ob diese gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen und umgesetzt werden sollen – oder die Bundesregierung von ihrer Umsetzung zwischenzeitlich Abstand genommen hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Infrastruktur
Fragen27
Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben auf, „WLAN an allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes und in Zügen und Stationen der Deutschen Bahn“ zu realisieren (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 1701)?
Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen?
Welche konkreten zeitlichen Zielvorgaben gibt es?
Wie ist der augenblickliche Umsetzungsstand, sowohl bezüglich der Bereitstellung von WLAN an allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes bzw. allen Zügen der Deutschen Bahn aus Sicht der Bundesregierung?
Wie viele öffentliche Einrichtungen des Bundes gibt es, und wie viele davon stellen bislang ein WLAN zur Verfügung?
Wie viele Bundesministerien stellen bislang ein WLAN zur Verfügung?
Wie viele Stationen der Deutschen Bahn gibt es in Deutschland, und wie viele davon bieten bislang ein WLAN?
In wie vielen Zügen der Deutschen Bahn ist bislang WLAN-Technik verbaut, in wie vielen nicht?
Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben auf, einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf schnelles Internet zum 1. Januar 2025 zu schaffen und diesen bis zur Mitte der Legislaturperiode auszugestalten (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 1661)?
Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen?
Welche konkreten zeitlichen Zielvorgaben gibt es?
Welche Überlegungen zur konkreten Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs auf schnelles Internet gibt es bislang?
Wie definiert die Bundesregierung „schnelles Internet“?
Soll ein solcher Rechtsanspruch als Universaldienst realisiert werden?
Sind der Bundesregierung die im Deutschen Bundestag hierzu seit mehreren Jahren vorliegenden Initiativen bekannt?
E-Government und IT-Sicherheit
Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Ziel auf, zukünftig digitale Verfahrensabwicklung unter dem Stichwort „digital first“ einzuräumen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 6052)?
Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen?
Welche Maßnahmen hat man bislang im Zusammenspiel mit den Bundesländern, beispielsweise über den IT-Planungsrat, vereinbart, um der tatsächlichen Umsetzung des Prinzips „digital first“ näher zu kommen?
Gibt es bereits vereinbarte, konkrete zeitliche Zielvorgaben?
Wie beurteilt die Bundesregierung das bisherige Vorankommen bezüglich der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes?
Hält die Bundesregierung die Realisierung aller Maßnahmen bis 2022 weiterhin für realistisch?
Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Ziel auf, „Open Government Labore“ zu schaffen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 2012)?
Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen?
Welche konkreten Maßnahmen sind für die tatsächliche Umsetzung der zahlreichen, im Aktionsplan zur Open Government Partnership (OGP) aufgeführten Projekte vorgesehen?
Wie viele der Maßnahmen sind bislang tatsächlich umgesetzt?
Für wann plant die Bundesregierung die Vorlage eines neuen Aktionsplans?
Wie bewertet die Bundesregierung, auch im europäischen und internationalen Vergleich, ihr Vorankommen bei zentralen Projekten aus dem Bereich E-Government?
Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben „elektronischer Identifizierung und Ende-zu-Ende Verschlüsselung für jedermann“ auf (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 1980)?
Wie will die Bundesregierung das Thema mit welchen konkreten Maßnahmen weiter verfolgen?
Ist die Nichterwähnung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD in Aussicht gestellten „Ende-zu-Ende Verschlüsselung für jedermann“ einer Neupositionierung der Bundesregierung geschuldet?
Hält die Bundesregierung ihren bisherigen Umgang mit dem Thema Verschlüsselung für nachvollziehbar?
Wie passt es zusammen, dass die Bundesregierung einerseits das Ziel verfolgt „Deutschland zum Verschlüsselungsland Nummer eins auf der Welt“ machen zu wollen (www.das-parlament.de/2018/49_50/wirtschaft_und_finanzen/-/581508), andererseits aber Stellen wie ZITiS (Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich) schafft, deren originäres Ziel es ist, den Strafverfolgungsbehörden Hinweise zu geben, wie Kryptografie umgangen werden kann?
Hält die Bundesregierung ihre bisherige Haltung zum staatlichen Umgang mit Sicherheitslücken und der Nicht-Vorlage einer gesetzlichen Regelung zur Meldung von Sicherheitslücken durch staatliche Stellen mit dem Ziel vereinbar, „Deutschland zum Verschlüsselungsland Nummer eins auf der Welt“ machen zu wollen?
Hält die Bundesregierung Aussagen wie die, man wolle „Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung“, und sieht nicht auch die Bundesregierung die dringende Notwendigkeit, ihre Position zum Thema Verschlüsselung grundlegend zu überdenken (https://netzpolitik.org/2015/innenministerium-will-alles-und-nichts-sicherheit-durch-verschluesselungund-sicherheit-trotz-verschluesselung/)?
Wird die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die man im Zuge der diesbezüglichen Nachjustierungen bei der De-Mail gemacht hat, durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zukünftig zum Standard aller staatlichen IT-Großprojekte machen, um so IT-Sicherheit und Nutzerakzeptanz zu gewährleisten?
Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben auf, Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, „verschlüsselt mit der Verwaltung über gängige Standards zu kommunizieren (PGP/SMIME)“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 1981)?
Welche konkreten Maßnahmen sind hier geplant?
Wie viele Bundesministerien bieten bislang die Möglichkeit der verschlüsselten Kommunikation per PGP/SMIME (bitte einzeln aufschlüsseln, siehe auch Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 19 des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz auf Bundestagsdrucksache 19/1039)?
Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben auf, das Entwicklungsprinzip „Security by Design“ zu fördern (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 1986)?
Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen?
Welche konkreten Maßnahmen sind hier für wann geplant?
Ist beispielsweise vorgesehen, das Prinzip im angekündigten „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ der Bundesregierung zu verankern?
Auf welchen sonstigen Wegen unterstützt die Bundesregierung entsprechende Bemühungen, beste Sicherheitsstandards bereits in der Technik zu realisieren?
Welche Forschungsvorhaben unterstützt die Bundesregierung derzeit in diesem Bereich?
Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben auf, „im Rahmen eines zweiten Open Data Gesetzes“ die Bereitstellung von Open Data auszuweiten (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 2069)?
Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen?
Welche Maßnahmen sind hier für wann und mit welchen Prämissen geplant?
Hält die Bundesregierung die Weiterentwicklung des bestehenden Open-Data-Gesetzes nicht auch weiterhin für dringend notwendig, um den selbstgesteckten Zielen gerecht zu werden?
Plant die Bundesregierung, das Informationsfreiheitsrecht des Bundes insbesondere mit dem Ziel fortzuentwickeln, die zahlreichen pauschalen Ausnahmen vom Zugangsrecht zumindest in Abwägungstatbestände umzuwandeln und der Verhinderung des Informationszugangsrechts unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse entgegenzuwirken?
Plant die Bundesregierung, die Bereichsausnahme für Nachrichtendienste im bestehenden Informationsfreiheitsgesetz des Bundes abzuschaffen?
Wann ist mit der Vorlage des angekündigten zweiten Open-Data- oder Transparenz-Gesetzes zur Reform des unzulänglichen Open-Data-Gesetzes und der Weiterentwicklung des bestehenden Datenportals GovData zu einem zentralen und nutzerfreundlichen, echten Open- und E-Government-Portal zu rechnen?
Mobilität
Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben eines bundesweiten E-Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr auf (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 2135 und 3680)?
Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen?
Welche Maßnahmen sind hier für wann und mit welchen Prämissen geplant?
Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben der Weiterführung der „Digitalen Testfelder Autobahnen“ auf und ist nicht mehr die Rede von einem „digitalen Straßengesetz“ und digitalen „Testfeldern auf Straße (insbesondere in den Städten), Schiene und Wasserstraße“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 3670 ff.)?
Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen?
Welche Maßnahmen sind hier für wann und mit welchen Prämissen geplant?
Recht und Verbraucherschutz
Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben einer Digitalagentur als Bundesbehörde für Regulierung und Marktbeobachtung auf (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 1706)?
Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen?
Welche Maßnahmen sind hier für wann und mit welchen Prämissen geplant?
Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben auf, sich für „Transparenz bei Online-Vergleichs- und Beratungsportalen“ einsetzen zu wollen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 2093)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in der derzeit im Rat diskutierten europäischen Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften vorgesehenen Regelungen zur besseren Transparenz bei Onlineplattformen ausreichen und daher keine nationale Regelung mehr nötig ist?
Für welche weitergehenden als die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Regelungen setzt sie sich im Rat ein?
Wie wird sie sicherstellen, dass die dort vorgesehenen Transparenzregeln nicht nur auf Verkaufsplattformen, sondern beispielsweise auch auf Vergleichsportalen gelten?
Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben auf, sich für „das Projekt einer europäischen digitalen Grundrechtecharta“ einzusetzen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 2225 ff.)?
Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen?
Welche Maßnahmen sind hier für wann und mit welchen Prämissen geplant?
Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben auf, „die Digitalisierung der Justiz in allen Bereichen konsequent und einheitlich vorantreiben“ zu wollen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 5752)?
Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen?
Welche Maßnahmen sind hier für wann und mit welchen Prämissen geplant?
Datenschutz
Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben einer Weiterentwicklung des Beschäftigtendatenschutzes auf (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 6086 ff.)?
Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen?
Wann wird die Bundesregierung von der in Artikel 88 der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) enthaltenen Öffnungsklausel Gebrauch machen und das seit mehreren Legislaturperioden angekündigte und im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD erneut in Aussicht gestellte Beschäftigtendatenschutzgesetz vorlegen?
Wann ist die Prüfung der Frage abgeschlossen, ob die Bundesregierung überhaupt ein eigenständiges Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz, das die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten am Arbeitsplatz schützt und Rechtssicherheit für die Arbeitgeber schafft, vorlegt (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 39 des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz auf Bundestagsdrucksache 19/4317)?
Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben auf, sich für „Privacy by Default“ und „Privacy by Design“ auf Seiten der Anbieter“ einzusetzen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 2082)?
Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen?
Welche konkreten Maßnahmen sind hier für wann geplant?
Ist beispielsweise vorgesehen, die Prinzipien im angekündigten „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ der Bundesregierung zu verankern?
Auf welchen sonstigen Wegen unterstützt die Bundesregierung entsprechende Bemühungen, beste Sicherheitsstandards bereits in der Technik zu realisieren?
Welche Forschungsvorhaben unterstützt die Bundesregierung derzeit in diesem Bereich?
Wie passt es zusammen, dass die Bundesregierung diese im Datenschutz seit langem verankerten Prinzipien einerseits hochhält, andererseits aber andere grundlegende Prinzipien des Datenschutzes wie die Datensparsamkeit immer wieder öffentlich in Frage stellt (vgl. Handelsblatt vom 11. Januar 2017, Merkel gegen Datensparsamkeit. Bundesregierung zerstreitet sich über Datenschutz, abrufbar unter www.handelsblatt.com/politik/deutschland/merkel-gegen-datensparsamkeit-bundesregierung-zerstreitet-sich-ueberdatenschutz/19237484.html)?
Hält die Bundesregierung es vor dem Hintergrund derartiger, nach Ansicht der Fragesteller immer wieder widersprüchlicher Aussagen nicht auch für überfällig, ihre eigene Positionierung im Bereich des Datenschutzes grundlegend zu überdenken?
Bildung
Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben einer nationalen Bildungsplattform mit offener Schnittstelle für das Zusammenwirken mit bestehenden Lernplattformen und Cloudlösungen auf (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 1721)?
Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen?
Welche Maßnahmen sind hier für wann und mit welchen Prämissen geplant?
Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben einer „umfassenden Open-Educational-Resources-Strategie“ auf (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 1723 ff.)?
Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen?
Welche Maßnahmen sind hier für wann und mit welchen Prämissen geplant?
Sonstiges
Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben auf, gemeinsam mit Polen „ein Zentrum für digitale Innovationen in der Systemforschung“ zu errichten (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Zeile 1498)?
Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen?
Welche Maßnahmen sind hier für wann und mit welchen Prämissen geplant?
Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben auf, E-Sport künftig vollständig als eigene Sportart mit Vereins- und Verbandsrecht anzuerkennen und bei der Schaffung einer olympischen Perspektive zu unterstützen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 2167 ff.)?
Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen?
Welche Maßnahmen sind hier für wann und mit welchen Prämissen geplant?
Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben eines Zivilgesellschaftlichen Digitalisierungsprogramms auf (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 2151 ff.)?
Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen?
Welche Maßnahmen sind hier für wann und mit welchen Prämissen geplant?