Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatung und Schwangerschaftsabbrüchen
der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Durch den Prozess gegen eine Gießener Frauenärztin hat die gesellschaftliche wie politische Diskussion um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Schwangerschaftsabbrüche wieder an Aktualität gewonnen. Für Schwangere sind öffentlich zugängliche Informationen, Informationen im Rahmen von Schwangerschaftskonfliktberatungen bei entsprechenden Stellen sowie die Beratung durch die behandelnden Gynäkologen tragende Säulen der Aufklärung der Schwangeren. Die Anbieter öffentlich zugänglicher Informationen laufen noch immer Gefahr, mit § 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) in Konflikt zu geraten. Das Schwangerschaftskonfliktberatungsangebot ist regional sehr unterschiedlich. Der Medienberichterstattung war zu entnehmen, dass bei den Staatsanwaltschaften immer wieder von Abtreibungsgegnern seriell erstellte Strafanzeigen gegen Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, eingehen (vgl. www.deutschlandfunkkultur.de/streit-um-paragraph-219a-selbsternannte-lebensschuetzer.976.de.html?dram:article_id=415119). Möglicherweise auch wegen des insoweitigen Drucks ist die Zahl der Ärzte, die Abbrüche anbieten, rückläufig (www.tagesschau.de/inland/kontraste-abtreibung-103.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Ärztinnen und Ärzte nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland Abtreibungen vor (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, im Verhältnis zu den durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach Bundesländern und jeweiligem Jahr aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im gleichen Zeitraum die Zahl der durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche entwickelt?
Wie viele Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und wie hat sich deren Zahl seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach jeweiligem Jahr und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind nach Kenntnis der Bundesregierung konfessionell gebunden (bitte nach Bundesländern und Konfessionen aufschlüsseln)?
Wie viele Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen stellen nach Kenntnis der Bundesregierung Beratungsscheine nach § 219 StGB aus und wie viele nicht?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das prozentuale Verhältnis von Beratungsgesprächen in Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zu später tatsächlich durchgeführten Abbrüchen?
Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlich zurückzulegende Strecke zu einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, und wie weit ist die bundesweit potenziell längste zurückzulegende Strecke?
Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlich zurückzulegende Strecke zum nächstgelegenen Arzt oder zur nächstgelegenen Ärztin, die schwangerschaftsbeendende Maßnahmen vornimmt, und wie weit ist die bundesweit potenziell längste zurückzulegende Strecke?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Angebote digitaler Schwangerschaftskonfliktberatungen?
Wenn ja, welche?
Sind die in Frage 10 genannten digitalen Angebote aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Welche Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Schwangere, sich darüber zu informieren, wo eine Abtreibung vorgenommen werden kann?
Welche Möglichkeiten sollen nach Vorstellung der Bundesregierung zukünftig bestehen?
Sind Schwangerschaftsabbrüche nach Kenntnis der Bundesregierung Teil der medizinischen Ausbildung?
Wenn nein, welche Möglichkeiten bestehen für Ärztinnen und Ärzte, sich das notwendige Wissen zur Durchführung einer Abtreibung anzueignen?
Liegen der Bundesregierung Informationen über die Zahl begangener Straftaten gegen Mediziner, die schwangerschaftsbeendende Maßnahmen vornehmen, und aus diesem Grund begangen wurden, vor?
Wenn ja, wie hoch ist diese Zahl, und um welche Delikte handelte es sich?
Wie häufig sind Mediziner, die schwangerschaftsbeendende Maßnahmen vornehmen, nach Kenntnis der Bundesregierung wegen der in §§ 111, 218, 219a, 219b StGB aufgeführten Delikte angezeigt worden (bitte nach einzelnen Straftatbeständen aufschlüsseln)?
Wie häufig resultierte ein auf einer solchen Anzeige basierendes Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung in einer Verurteilung?
Wie oft sind diese Verfahren nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt worden?