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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zusagen der Automobilhersteller gegenüber der Bundesregierung

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

04.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/785018.02.2019

Zusagen der Automobilhersteller gegenüber der Bundesregierung

der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Till Mansmann, Christoph Meyer, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In November 2018 versendete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ein Schreiben an Besitzerinnen und Besitzer von Dieselfahrzeugen, die nicht der neuesten Abgasnorm entsprechen. In diesem Schreiben werden die Besitzerinnen und Besitzer auf „Umtauschprämien, Leasingangebote oder Rabattaktionen“ der Fahrzeughersteller aufmerksam gemacht. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Wettbewerbsrechtliche Einordnung des Kraftfahrt-Bundesamt-Briefes“ (Bundestagsdrucksache 19/6646) antwortet die Bundesregierung, dass das Schreiben des KBA nur die Hersteller einbezieht, die Zusagen gegenüber der Bundesregierung gemacht haben. Welche konkreten Zusagen die Hersteller gegenüber der Bundesregierung gemacht haben, lässt die Bundesregierung auch in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Grundlage der Aufforderung zur Flottenerneuerung durch Neuerwerb durch das Kraftfahrt-Bundesamt“ (Bundestagsdrucksache 19/6870) offen. Im Zusammenhang mit den gemachten Zusagen ergeben sich aus Sicht der Fragesteller zudem weitere Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Kann die Bundesregierung eine dauerhafte Mobilitätsgarantie (Garantie, dass das Fahrzeug bis an sein Lebensende in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr ohne antriebsspezifische Einschränkungen genutzt werden kann) für die unter die Umtauschprämie fallenden Fahrzeuge geben?

2

Wie überprüft die Bundesregierung, ob die im Schreiben des KBA erwähnten Rabatte tatsächlich zusätzlich zu den ohnehin im regulären Handel gewährten Nachlässen für die 15 besonders belasteten Regionen gegeben werden?

Liegt eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Fahrzeugherstellern vor, welche die Rahmenbedingungen der Umtauschaktionen fixiert?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, ob, und wenn ja, wie die potenziellen Käufer eines Fahrzeugs unter den Bedingungen der Umtauschprämie überprüfen können, ob diese zusätzlich gewährt wird oder sich im Rahmen der üblichen Nachlässe befindet?

4

Müssen die Fahrzeughersteller nach Auffassung der Bundesregierung für die potenziell verminderten Einnahmen Rückstellungen in ihren Bilanzen ausweisen oder ist der Bundesregierung bekannt, ob die Hersteller ihre Gewinnerwartungen aufgrund der „Umtauschprämien, Leasingangebote und Rabatte“ anpassen mussten?

5

In welchem Volumen haben die Hersteller der Bundesregierung insgesamt „Umtauschprämien, Leasingangebote und Rabatte“ zugesagt (bitte pro Hersteller angeben)?

Berlin, den 30. Januar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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