Qualität der Innenraumluft
der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach der Debatte um Stickoxide (NOx) in der Außenluft, rückt nun eine Auseinandersetzung mit der Qualität der Innenraumluft ins Visier der öffentlichen Debatte (www.tagesschau.de/inland/richtwert-stickstoffdioxid-101.html). Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) beim Umweltbundesamt setzt sich dabei für bundeseinheitliche und gesundheitsbezogene Richtwerte ein. Nun ist bekannt geworden, dass der Langzeitrichtwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel, der bislang für Außenluft gilt, auch für Innenräume (Kindergärten, Schulen, Fahrgastraum von Bussen, Krankenhäuser) gelten soll. Zusätzlich wurden vom AIR zwei Kurzzeitrichtwerte eingeführt: Werden Messwerte oberhalb eines Gefahrenwertes von 250 Mikrogramm je Kubikmeter Luft pro Stunde erreicht, ist laut Ausschuss „unverzügliches Handeln“ erforderlich. Zudem gilt ein Vorsorgewert von 80 Mikrogramm je Kubikmeter Luft pro Stunde, nachdem die Betroffenen „aktiv“ werden sollen. Konzentrationen unterhalb des Kurzzeitrichtwertes von 80 Mikrogramm je Kubikmeter Luft werden vom AIR als unbedenklich eingestuft. Bislang bestehen nur Richtwerte, die nicht zwingend eingehalten werden müssen, anders als die Grenzwerte der Außenluft, die zwingend eingehalten werden müssen. Quellen für Stickoxide in Innenräumen sind z. B. brennende Kerzen und Gasöfen (www.tagesschau.de/inland/richtwert-stickstoffdioxid-101.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie sollen die entsprechenden kurzzeitigen und langfristig zu erfassenden Richtwerte aus den Leitwerten für die Innenraumluft nach Informationen der Bundesregierung gemessen werden?
2. Wo genau sollen die Messungen für die Leitwerte der Innenraumluft in Kindergärten, dem Fahrgastraum von Bussen etc. nach Informationen der Bundesregierung erhoben werden?
3. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage wurden nach Informationen der Bundesregierung die Richtwerte in Bezug auf NOx durch den AIR festgelegt?
4. In welchem Beschluss sind die neuen Richtwerte veröffentlicht worden, und wo ist dieses Protokoll öffentlich zugänglich gemacht worden, da es (Stand: 17. Dezember 2018, 12 Uhr www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/ausschuss-fuer-innenraumrichtwerte-vormalsad-hoc#textpart-1) nicht auf der Homepage des Umweltbundesamts zu finden ist?
5. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den neuen Richtwerten des AIR zu NOx-Belastung von Innenräumen?
6. Mit welchem Verwaltungs- und Kostenaufwand rechnet die Bundesregierung zur Realisierung der Überprüfung der Richtwerte in allen öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern, Kindergärten und Fahrgasträumen des ÖPNV (= Öffentlicher Personennahverkehr)?
7. Plant die Bundesregierung den neuen Richtwert für NOx in Innenräumen in ihren Liegenschaften überprüfen bzw. überwachen zu lassen?
8. Welche wissenschaftliche Basis gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Aussage, dass gesundheitliche Wirkungen wie Krebserkrankungen, Asthma und Allergien auf die Verunreinigungen der Innenraumluft durch NOx zurückzuführen sind?
Fragen8
Wie sollen die entsprechenden kurzzeitigen und langfristig zu erfassenden Richtwerte aus den Leitwerten für die Innenraumluft nach Informationen der Bundesregierung gemessen werden?
Wo genau sollen die Messungen für die Leitwerte der Innenraumluft in Kindergärten, dem Fahrgastraum von Bussen etc. nach Informationen der Bundesregierung erhoben werden?
Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage wurden nach Informationen der Bundesregierung die Richtwerte in Bezug auf NOx durch den AIR festgelegt?
In welchem Beschluss sind die neuen Richtwerte veröffentlicht worden, und wo ist dieses Protokoll öffentlich zugänglich gemacht worden, da es (Stand: 17. Dezember 2018, 12 Uhr www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/ausschuss-fuer-innenraumrichtwerte-vormalsad-hoc#textpart-1) nicht auf der Homepage des Umweltbundesamts zu finden ist?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den neuen Richtwerten des AIR zu NOx-Belastung von Innenräumen?
Mit welchem Verwaltungs- und Kostenaufwand rechnet die Bundesregierung zur Realisierung der Überprüfung der Richtwerte in allen öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern, Kindergärten und Fahrgasträumen des ÖPNV (= Öffentlicher Personennahverkehr)?
Plant die Bundesregierung den neuen Richtwert für NOx in Innenräumen in ihren Liegenschaften überprüfen bzw. überwachen zu lassen?
Welche wissenschaftliche Basis gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Aussage, dass gesundheitliche Wirkungen wie Krebserkrankungen, Asthma und Allergien auf die Verunreinigungen der Innenraumluft durch NOx zurückzuführen sind?