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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verfahrensdauern und Behördenbeteiligungen im Bauplanungsrecht sowie Umgang mit den Empfehlungen der Baulandkommission

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

06.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/789419.02.2019

Verfahrensdauern und Behördenbeteiligungen im Bauplanungsrecht sowie Umgang mit den Empfehlungen der Baulandkommission

der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das stetige Ansteigen der Mieten in den Ballungsgebieten der Bundesrepublik Deutschland ist in großem Maße auf den Mangel von ausreichendem Wohnraum zurückzuführen. Um den Mangel zu bekämpfen, muss aus Sicht der Fragesteller dringend mehr Wohnraum geschaffen werden. Die Gemeinden, denen die Bauleitplanung obliegt, haben es in der Hand, die Schließung von vorhandenen Baulücken oder die Erschließung bislang ungenutzter Flächen durch die Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen planerisch anzustoßen.

Diese Planungsverfahren sind komplex und damit langwierig. Neben der eigentlichen Entscheidung darüber, welche Nutzungsarten und baulichen Maßgaben im Planungsgebiet gelten sollen, müssen umfangreiche Gesetzesvorschriften beachtet werden – etwa zum Umweltschutz. Zudem wird das Verfahren hauptsächlich durch die umfassende Beteiligung von Dritten in die Länge gezogen. Neben den Einwohnern der Gemeinde sind in der Regel auch zahlreiche Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Denn allein die Möglichkeit, dass deren Aufgabenbereiche betroffen sind, führt zwingend zu einer Beteiligung. Die Pflicht der zwischengemeindlichen Abstimmung von Bauleitplänen erweitert den Planungsaufwand noch einmal erheblich. Schließlich muss die höhere Verwaltungsbehörde die Bebauungspläne absegnen, wenn es vor Ort nicht schon einen Flächennutzungsplan gibt, der diesen Prozess hinter sich hat.

All diese mannigfaltigen Prüfungs- und Verfahrenserfordernisse verlängern die Dauer, in der Bauleitpläne aufgestellt werden. Einzelne Mitglieder der kürzlich eingesetzten Regierungskommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ haben von bis zu zehn Jahren als Regelfall gesprochen (vgl. www.bfw-bund.de/newsletter-themen/expertenkommission-nachhaltigebaulandmobilisierung-und-bodenpolitik-hat-ihre-arbeit-aufgenommen/). Zudem drohen angesichts der schwierigen Gesetzesanforderungen und der anzustellenden Abwägungsprozesse häufig gerichtliche Überprüfungen der Pläne und damit mitunter auch deren Aufhebung.

Unklar ist nach Ansicht der Fragesteller in diesem Zusammenhang auch der Nutzen der im Herbst 2018 eingesetzten Baulandkommission. Bereits 2014 hat es eine vom Bauministerium eingesetzte Expertenrunde zum Thema Baulandaktivierung gegeben. Darin saßen teilweise dieselben Sachverständigen, die nun Teil der Baulandkommission sind (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/ DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/buendnis-bezahlbares-wohnen- baukostensenkungskommission.pdf?__blob=publicationFile&v=3; www.bmi.bund. de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/11/baulandkommission.html). Etliche der seinerzeit erarbeiteten Vorschläge wurden bislang aber nicht umgesetzt (www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Wohnungswirtschaft/ umsetzungsstand_wohnungsbau-offensive_bf.pdf). Es fragt sich also, welchen Mehrwert die Baulandkommission hat, wenn erwartet werden kann, dass die gleichen Beteiligten wieder die gleichen Empfehlungen aussprechen werden.

So hatte die Expertenrunde von 2014, die den Titel „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ trug, als Handlungsmöglichkeit für den Bund empfohlen, die Grunderwerbssteuer auf maximal 3,5 Prozent zu deckeln, um Investitionen zu fördern (www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Wohnungswirtschaft/ buendnis_arbeitsgruppen_handlungsempfehlungen_bf.pdf). Bislang ist die Bundesregierung aber untätig geblieben und hat sogar erst jüngst einen Antrag der FDP-Fraktion, einen Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer in Höhe von 500 000 Euro einzuführen, abgelehnt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Welche Zahlen liegen der Bundesregierung über die Dauer der Erstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen) in den einzelnen Bundesländern vor (gemessen vom ersten Aufstellungsbeschluss der Gemeinde bis zum Inkrafttreten der fertigen Pläne)?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche Dauer der einzelnen Verfahrensabschnitte (Vorlauf, Aufstellungsbeschluss, Behördenbeteiligung, Bürgerbeteiligung, Umweltprüfung, Genehmigungsphase)?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 des Baugesetzbuches (BauGB) durchschnittlich bei der Aufstellung von Bauleitplänen beteiligt werden?

4

In wie vielen Fällen wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Frist zur Stellungnahme von einem Monat gemäß § 4 Absatz 2, 2. Halbsatz BauGB verlängert?

5

Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den von Frage 4 betroffenen Fällen die gewährte Verlängerungsfrist (bitte nach Durchschnittswerten sowie Minimal- und Maximalzeiten aufschlüsseln)?

6

In wie vielen Fällen wird nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern von der Möglichkeit zur Fristverlängerung nach § 6 Absatz 4 Satz 2 BauGB von den Genehmigungsbehörden Gebrauch gemacht (bitte pro Bundesland differenziert aufführen)?

7

In wie vielen Fällen erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern die Fristverlängerung um mehr als drei Monate, und wie lang ist in diesen Fällen die Verlängerungszeit (bitte nach Durchschnittswerten sowie Minimal- und Maximalzeiten aufschlüsseln)?

8

Sollten der Bundesregierung keine Erkenntnisse zur Dauer der Planungsverfahren oder den sonstigen vorangegangenen Fragen vorliegen, auf welcher Informationsbasis erachtet es die Bundesregierung dann als notwendig, eine Kommission zur Erarbeitung von Beschleunigungsmöglichkeiten zur Baulandaktivierung einzusetzen?

9

Hat die Bundesregierung vor der Einsetzung der Regierungskommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ aus eigener Sachkompetenz heraus konkrete Problembereiche des Bauplanungsrechts, welche die Bauleitplanung generell in die Länge ziehen oder in Einzelfällen verzögern, identifiziert, und falls ja, um welche handelt es sich dabei?

10

Welche Bedeutung und Beschleunigungspotenziale misst die Bundesregierung einer Verstärkung der Digitalisierung der Bauleitplanungsverfahren bei?

11

Welche konkreten Ansatzpunkte hat die Bundesregierung bei der Bauleitplanung vor Augen, die durch eine Digitalisierung von Arbeitsvorgängen beschleunigt werden können, und plant sie deren Einführung?

12

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für oder gegen die Bürgerbeteiligung per E-Mail?

13

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dafür oder dagegen, Bauleitpläne oder bereits deren Entwürfe in digitaler Form einsehbar zu machen, auf die andere Behörden per Internet Zugriff haben, und an denen direkt Änderungsvorschläge eingearbeitet werden können?

14

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dafür oder dagegen, Bauleitpläne oder bereits deren Entwürfe in digitaler Form einsehbar zu machen, auf die betroffene Dritte per Internet Zugriff haben, und an denen direkt Änderungsvorschläge eingearbeitet werden können?

15

Inwieweit wird die Bundesregierung die Empfehlungen des 2014 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit einberufenen „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“, an dem wie bei der nun einberufenen Regierungskommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ ebenfalls und teilweise dieselben Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden beteiligt waren, berücksichtigen?

16

Beabsichtigt die Bundesregierung, bislang nicht umgesetzte Empfehlungen des „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“, insbesondere von dessen „Arbeitsgemeinschaft Aktive Liegenschaftspolitik“, unabhängig von den Ergebnissen der Regierungskommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ doch noch umzusetzen, oder betrachtet sie diese Empfehlungen für die Zukunft als gegenstandslos?

17

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, wenn bislang nicht umgesetzte Empfehlungen der „Arbeitsgemeinschaft Aktive Liegenschaftspolitik“ – etwa zum Thema Grunderwerbssteuer – in gleicher oder ähnlicher Form durch die aktuelle Regierungskommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ erneut empfohlen werden sollten?

18

Beabsichtigt die Bundesregierung, zu von ihr erkannten Maßnahmen, die zu einer Beschleunigung der Bauleitplanung führen würden, bereits vor dem Abschlussbericht der Regierungskommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, oder werden solche Maßnahmen erst nach dem Abschlussbericht im Zuge einer umfangreichen Novellierung des Bauplanungsrechts erfolgen?

19

Wie viel Zeit plant die Bundesregierung ein, um die Ergebnisse der Regierungskommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“, die momentan für Sommer 2019 angekündigt sind (www.bmi.bund.de/ SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/09/baulandkommission.html), in einem Gesetzentwurf zur Novellierung des Bauplanungsrechts umzusetzen?

20

Sollte die anvisierte Umsetzung der Ergebnisse der Regierungskommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ von der Bundesregierung nach 2019 vorgesehen sein, welche Erwägungen veranlassen die Bundesregierung dann dazu, bereits erkannte Beschleunigungsmöglichkeiten des Bauplanungsverfahrens nicht bereits jetzt gesetzgeberisch anzustoßen?

21

Wann erwartet die Bundesregierung einen frühestmöglichen Effekt auf die Erhöhung der Zahl der bebaubaren Flächen durch die Beschleunigung der von den Gemeinden durchgeführten Bauplanungsverfahren nach Umsetzung der noch zu erarbeitenden Vorschläge der eingesetzten Regierungskommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“?

22

Wie viel mehr Bauland (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben) wird es nach Schätzung der Bundesregierung in fünf Jahren durch die Umsetzung bereits von ihr erkannter Beschleunigungspotenziale und noch zu erarbeitender Vorschläge der Regierungskommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ im Vergleich dazu geben, dass die bestehenden Gesetze zur Bauleitplanung unverändert bestehen blieben?

Berlin, den 30. Januar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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