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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Behördeninformationsaustausch im Hinblick auf Gefährder

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

13.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/800825.02.2019

Behördeninformationsaustausch im Hinblick auf Gefährder

der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Lars Hermann, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Anfang Dezember 2018, mitten in der Weihnachtssaison, eröffnete der Attentäter C. das Feuer in der Straßburger Innenstadt. Dabei starben fünf Menschen und es gab mehrere Schwerverletzte (www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_849883 50/strassburg-attentaeter-cherif-chekatt-schwor-dem-is-die-treue.html).

Der Attentäter hatte eine lange kriminelle Historie vorzuweisen: Mit 13 Jahren wurde C. das erste Mal verurteilt, so der französische Innenminister Castaner. „WELT.de“ berichtete mit Bezug auf den französischen Innenminister, dass C. bereits 2008 wegen mehrerer Einbruchsdiebstähle zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe in Frankreich verurteilt wurde. Im Jahr 2013 verurteilte ihn dann ein schweizerisches Gericht in Basel wegen weiterer Einbruchsdiebstähle zu einer erneuten Haftstrafe von anderthalb Jahren. Beide Strafen wurden teilweise verbüßt. Im Oktober 2016 wurde C. dann vom Amtsgericht Singen wegen schweren Diebstahls zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Von Januar bis Oktober 2016 saß er anschließend in Konstanz im Gefängnis und bis Ende Februar 2017 dann in Freiburg. Eine Abschiebung nach Frankreich erfolgte 2017.

„WELT.de“ zu Folge gelangten die französischen Behörden zur Annahme, dass sich C. während seiner Haftzeit im Ausland radikalisiert habe. Nach Angaben des ermittelnden Pariser Antiterror-Staatsanwalts, Rémi Heitz, wurde C. in der Sicherheitsakte „Fiche S“ geführt, einer Liste von Personen, die als radikalisiert gelten. Außerdem sei C. in der Sicherheitsakte FSPRT gelistet – hier geht es um die Überwachung von Menschen, denen die Behörden Taten bis hin zum Terroranschlag zutrauen (www.welt.de/politik/ausland/article185512220/Attentat-in- Strassburg-Cherif-Chekatt-von-der-Polizei-getoetet.html). In dem Bericht von „WELT.de“ hieß es ferner unter Bezugnahme auf eine französische Quelle, dass C. dort seit Januar 2016 geführt worden wäre. C. sei auch vom Inlandsgeheimdienst DGSI seit seiner Freilassung aus der Haft im Jahr 2015 überwacht worden (www.welt.de/politik/ausland/article185512220/Attentat-in-Strassburg-Cherif- Chekatt-von-der-Polizei-getoetet.html; s. auch www.stern.de/politik/ausland/ch% C3%A9rif-c---der-verdaechtige-von-strassburg-war-schon-lange-auffaellig-849 1628.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele islamistische Gefährder sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland insgesamt erfasst, und in welcher Größenordnung halten sich diese in den jeweiligen Bundesländern auf (Stichtag 14. Januar 2018; bitte nach Bundesland und Gruppierung aufschlüsseln)?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die mögliche Radikalisierung bzw. Islamisierung von Personen in deutschen Justizvollzugsanstalten und deren Formen wie beispielswiese durch Kontakte zu Mithäftlingen, Predigern und Medienzugängen?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob spezielle Sicherheitsbeauftragte zur Entdeckung und Prävention von Radikalisierungen in den Justizvollzugsanstalten der Länder eingesetzt werden?

4

Unterstützt die Bundesregierung die Bundesländer mit Maßnahmen zur Deradikalisierung bzw. Prävention vor Radikalisierung in deutschen Justizvollzugsanstalten (bitte nach Programm, Art, Höhe und Titelnummer im Bundeshaushalt aufschlüsseln)?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Radikalisierung oder weitere Radikalisierung von C. in deutschen Gefängnissen?

6

War der Straßburger Attentäter C. nach Kenntnis der Bundesregierung in der französischen Datei „Fiche S“ erfasst, als er in Deutschland wegen Straftaten festgenommen wurde?

7

Zu welchem Zeitpunkt und auf welchem Weg wurde diese Information nach Kenntnis der Bundesregierung an die deutschen Sicherheitsbehörden übermittelt?

8

Wurde C.s Eigenschaft als Gefährder nach Kenntnis der Bundesregierung in Erwägung gezogen, bevor seine Ausweisung wegen schweren Diebstahls trotz seiner EU-Bürgerschaft beschlossen wurde?

Wenn ja, wie lässt sich die Erwägung nachvollziehen?

9

Wie viele der in Deutschland aufhaltigen Gefährder sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch in einem anderen Staat aufgrund der von ihnen ausgehenden Gefahr in einer Liste der Sicherheitsbehörden erfasst (bitte nach Staaten und Kategorien aufschlüsseln)?

10

Wie, und wann werden die Einstufungen ausländischer Sicherheitsbehörden bezüglich einreisender Ausländer aus Drittstaaten, von denen eine islamistische Gefahr ausgeht, nach Kenntnis der Bundesregierung von anderen EU-Mitgliedstaaten an die deutschen Sicherheitsbehörden übermittelt?

11

Welche Verbesserungen des Systems der EU-Mitgliedstaaten zur Übermittlung oder zum Austausch über Gefährdereinstufungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant oder derzeit im Gange?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den Möglichkeiten der Erfassung von Ausländern aus Drittstaaten, die in EU-Mitgliedstaaten einreisen und anschließend innerhalb der EU-Mitgliedstaaten weiterreisen.

a) Gibt es eine Meldepflicht bei solchen Reisebewegungen für Ausländer?

b) Wenn ja, wie wird deren Einhaltung kontrolliert?

Berlin, den 30. Januar 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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