Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 13. März 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Vorbemerkung der Fragesteller
Vom 6. November 2017 bis zum 17. November 2017 fand in Bonn die UN-Klimakonferenz (United Nations Framework Convention on Climate Change, 23rd Conference of the Parties – COP23) gleichzeitig mit zwei weiteren Konferenzen (13th Meeting of the Parties to the 1997 Kyoto Protocol – CMP13 – sowie Conference of the Parties serving as Meeting to the Parties to the Paris Agreement – CMA) statt. Da der Gastgeber Fidschi nicht in der Lage war, diese Konferenz zu veranstalten, wurde diese Konferenz im Namen der Bundesregierung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie dem Auswärtigen Amt (AA) geplant und finanziert. Dabei sollen dem BMUB und dem AA Kosten in Höhe von 117 Mio. Euro entstanden sein (www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Weltklimakonferenz-kostete-die-Stadt-Bonn-400.000-Euro-article3800611.html).
Die Konferenz fand nach Kenntnis der Fragesteller in zwei räumlich getrennten Teilbereichen statt, einer sog. BULA-Zone, einer für die Konferenz errichteten Zeltstadt, sowie der BONN-Zone, die aus den Bonner UNO-Gebäuden im Zusammenspiel mit provisorischen Zeltbauten bestand.
Um dem Wetter und vor allem den Temperaturen im November zu begegnen, waren die provisorischen Zeltbauten nach Kenntnis der Fragesteller mit elektrischen Heizlüftern ausgestattet. Des Weiteren wurde die Konferenz durch Dieselaggregate mit Strom versorgt, sowohl in Form von großen Dieselgeneratoren für die Stromversorgung, als auch von Laternen-Generator-Kombinationen zur Beleuchtung.
Auch bei der COP24, welche regulär vom 2. Dezember 2018 bis zum 15. Dezember 2018 in Kattowitz stattfand, mussten die Veranstalter nach Kenntnis der Fragesteller in Ermangelung genügend zur Verfügung stehender fester Bauten auf eine sogenannte Zeltstadt zurückgreifen, welche ebenfalls mit Heizlüftern beheizt wurde. So wie in Bonn trafen sich auch in Kattowitz nicht nur die Verhandlungsteilnehmer, sondern zusätzlich tausende Wirtschaftsvertreter und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, wodurch der Anbau der Zeltkonstruktionen überhaupt erst notwendig wurde.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Zunächst ist festzustellen, dass Deutschland nicht deshalb Gastgeber für COP23 war, weil Fidschi nicht in der Lage wäre, als Gastgeber die Konferenz auszurichten. Vielmehr ist es so, dass es für COP23 keinen Staat gab, der zur Ausrichtung der COP eingeladen hatte. In diesen Fällen findet die Vertragsstaatenkonferenz gemäß Gaststaatsabkommen zwischen den Vereinten Nationen und der Bundesrepublik Deutschland automatisch am Sitz des Sekretariates für die Klimarahmenkonvention in Bonn statt. Unabhängig davon ist eine Präsidentschaft für die COP zu bestimmen, was dann im Falle der COP23 in Bonn Fidschi wurde.
Die Bundesregierung kann die Fragen lediglich in Bezug auf COP23 in Bonn beantworten, da sie hierbei technischer Gastgeber war. Zur COP24 in Polen liegen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) keine Informationen vor, da diese Konferenz von der polnischen Regierung ausgerichtet wurde.
Gemeinsames Ziel des Sekretariates des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und BMU war es, die COP23 als nachhaltige Veranstaltung und außerdem klimaneutral (CO2-neutral) auszurichten. Deshalb wurde die Konferenz nach dem Eco Management and Audit Scheme (EMAS), basierend auf der diesbezüglichen Verordnung der Europäischen Gemeinschaft, zertifiziert. Bei EMAS handelt es sich auch aufgrund seiner Transparenz um ein glaubwürdiges, anspruchsvolles und international anerkanntes Umweltmanagementsystem. Detaillierte Angaben zu der umweltverträglichen Ausrichtung der COP23 sowie allen Zielen und Maßnahmen enthalten die „Aktualisierte Umwelterklärung“ und der Evaluierungsbericht (www.bmu.de/DL1931).
Übergeordnetes Ziel der EMAS-Zertifizierung war es, die Umweltauswirkungen der COP23 so gering wie möglich zu halten und dies überzeugend und transparent zu kommunizieren. Alle Beteiligten sollten zudem für die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit sensibilisiert werden.
Die Implementierung und Umsetzung eines vollständigen Umwelt-Managementsystems gemäß den EMAS-Vorgaben erfolgte für eine Klimakonferenz erstmalig; es konnte daher nicht bzw. nur sehr marginal auf Erfahrungen aus vorherigen Projekten und Prozesserfahrung zurückgegriffen werden.
Die Funktionstüchtigkeit des Umweltmanagementsystems wurde während der Veranstaltung vor Ort von einem externen Umweltgutachter überprüft. Die Zertifizierung schloss mit der Registrierung der Veranstaltung durch die IHK Duisburg mit entsprechender Eintragung im EMAS-Register ab. Am letzten Tag der COP23 wurde die Urkunde im Rahmen einer Pressekonferenz überreicht.
Das Konzept für die Zielerreichung beinhaltete insbesondere folgende Punkte:
- Energieeffizienz und CO2-Minimierung
- Abfallvermeidung
- Reduzierung von Druckerzeugnissen
- Das Mobilitätsverhalten aller Beteiligten umweltfreundlich zu gestalten
- regionale Essensangebote und ein umweltfreundliches Speisenangebot
- Wiederverwendbarkeit der für Aufbauten genutzten Materialien zu setzen
- Information aller Beteiligten über die gesetzten Ziele und Maßnahmen und Implementierung des Prozesses auf Managementebene
- Motivation zum Mitmachen.
Gemäß den im Konzept formulierten Zielvorgaben wurden die Kernindikatoren Energieeffizienz, Materialeffizienz, Wasserverbrauch, Abfallaufkommen, Treibhausgasemissionen und biologische Vielfalt sowie weitere indirekte Indikatoren wie Catering-Kennzahlen, Anteil der freiwilligen Helfer mit Beeinträchtigung, Kosten der nachhaltigen Ausrichtung erhoben: So konnte überprüft werden, ob die selbst gesteckten Umweltziele erreicht wurden.
Alle wesentlichen zu erwartenden Auswirkungen in Bezug auf diese Indikatoren wurden dahingehend geprüft, ob sie vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden können. Hierzu wurden Umweltleitlinien (s. u.) und ein Maßnahmenprogramm erstellt. Sonstige Umweltaspekte wurden einbezogen, soweit sie für die Konferenz relevant waren. Dies sind etwa Kriterien für die öffentliche Beschaffung von Material für die Konferenz, das Catering oder die Materialverwendung für die temporären Bauten, aber auch die Bewusstseinsbildung bei Besuchern, z. B. über eine entsprechende Kommunikation zur Verwendung von Mehrweggeschirr oder zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die COP23 in Bonn wurde als erste Weltklimakonferenz offiziell als umweltfreundlich zertifiziert. Mit der Validierungsurkunde wurde dem Veranstaltungsmanagement die erfolgreiche und umweltfreundliche Ausrichtung der COP23 bestätigt.
Unter Klimaaspekten wurde zu Planungsbeginn geprüft, ob auch ohne herkömmliche Aggregate gearbeitet werden könnte. Aus dem Netz der Bundesstadt Bonn war es aus technischen Gründen nicht möglich, eine ausreichende Strommenge in die gewünschten Bereiche zu liefern. Eine alternative und nachhaltigere Stromerzeugung war in dem notwendigen Volumen, der nötigen Effizienz, bzw. Leistungs-Output und dem äußerst knappen Planungs- und Vorbereitungszeitrahmen (Entscheidung für Bonn als Konferenzort im Dezember 2016, Beginn der COP23 am 6. November 2017) nicht realisierbar.
Ein einheitliches Energiesystem wäre unter Effizienz- und Nachhaltigkeitsaspekten vorzugswürdig gewesen, war aber unter den gegebenen Umständen nicht darstellbar, sodass kleinere aufeinander abgestimmte Heizungen (Gas-, Öl- und Elektroheizung) eingesetzt werden mussten.
Weder in der BULA- noch in der BONN-Zone reichte das Versorgungsnetz der Stadtwerke Bonn aus, um den gesamten notwendigen Energiebedarf zu decken. Die entstehende Versorgungslücke musste so kompensiert werden, dass in beiden Veranstaltungsflächen eine ausreichende Energieversorgung garantiert werden konnte.
Bei der Planung des Versorgungsnetzes mussten neben den Anschluss-Anforderungen aller Gewerke die Zusatzanforderungen der Vereinten Nationen an eine redundante Versorgung von sicherheitsrelevanten Anlagen berücksichtigt werden. Im Falle einer Störung hätten ausgewiesene Bereiche durch eine Ersatznetzversorgung abgedeckt werden müssen.
Unter Einbezug aller Nachhaltigkeitskriterien musste die Energieversorgung für alle Veranstaltungsflächen sowie für die Außenanlagen inklusive der Logistik- und Crew-Bereiche gewährleistet werden. Daher wurde ein weitgehender Verzicht auf Aggregate (s. hierzu Antwort zu Frage 1) angestrebt.
Der Netzstrom der COP23 wurde zu 100 Prozent aus zertifiziertem Ökostrom gewonnen, machte aber nur rund 17 Prozent der gesamten Energieversorgung aus. Ein Teil der Wärme wurde über Fernwärme gestellt und betrug rund 7 Prozent. Den größten Anteil machte Heizöl mit 74 Prozent an der gesamten Energieversorgung aus.
Die Bundesregierung hat für die entstandenen und nicht vermeidbaren Treibhausgasemissionen i. H. v. ca. 50 000 t CO2-Äquivalenten hochwertige Zertifikate erworben, mit denen Kompensationsprojekte finanziert werden.