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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ökonomische und ökologische Konsequenzen der Klimakonferenzen COP23 in Bonn und COP24 in Kattowitz

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

14.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/802627.02.2019

Ökonomische und ökologische Konsequenzen der Klimakonferenzen COP23 in Bonn und COP24 in Kattowitz

der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Andreas Bleck, Stephan Protschka, Dr. Heiko Wildberg und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Vom 6. November 2017 bis zum 17. November 2017 fand in Bonn die UN-Klimakonferenz (United Nations Framework Convention on Climate Change, 23rd Conference of the Parties – COP23) gleichzeitig mit zwei weiteren Konferenzen (13th Meeting of the Parties to the 1997 Kyoto Protocol – CMP13 – sowie Conference of the Parties serving as Meeting to the Parties to the Paris Agreement – CMA) statt. Da der Gastgeber Fidschi nicht in der Lage war, diese Konferenz zu veranstalten, wurde diese Konferenz im Namen der Bundesregierung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie dem Auswärtigen Amt (AA) geplant und finanziert. Dabei sollen dem BMUB und dem AA Kosten in Höhe von 117 Mio. Euro entstanden sein (www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Weltklimakonferenz-kostete-die-Stadt-Bonn-400.000-Euro-article3800611.html).

Die Konferenz fand nach Kenntnis der Fragesteller in zwei räumlich getrennten Teilbereichen statt, einer sog. BULA-Zone, einer für die Konferenz errichteten Zeltstadt, sowie der BONN-Zone, die aus den Bonner UNO-Gebäuden im Zusammenspiel mit provisorischen Zeltbauten bestand.

Um dem Wetter und vor allem den Temperaturen im November zu begegnen, waren die provisorischen Zeltbauten nach Kenntnis der Fragesteller mit elektrischen Heizlüftern ausgestattet. Des Weiteren wurde die Konferenz durch Dieselaggregate mit Strom versorgt, sowohl in Form von großen Dieselgeneratoren für die Stromversorgung, als auch von Laternen-Generator-Kombinationen zur Beleuchtung.

Auch bei der COP24, welche regulär vom 2. Dezember 2018 bis zum 15. Dezember 2018 in Kattowitz stattfand, mussten die Veranstalter nach Kenntnis der Fragesteller in Ermangelung genügend zur Verfügung stehender fester Bauten auf eine sogenannte Zeltstadt zurückgreifen, welche ebenfalls mit Heizlüftern beheizt wurde. So wie in Bonn trafen sich auch in Kattowitz nicht nur die Verhandlungsteilnehmer, sondern zusätzlich tausende Wirtschaftsvertreter und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, wodurch der Anbau der Zeltkonstruktionen überhaupt erst notwendig wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele Dieselaggregate waren nach Kenntnis der Bundesregierung während der Konferenzen sowie während des Auf- und Abbaus im Einsatz?

2

Wie viele Liter Diesel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von diesen Aggregaten während dieser Zeiträume verbraucht?

3

Wie viele der Aggregate wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für temporäre Beleuchtung eingesetzt?

4

Wie viele Liter Diesel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dabei verbraucht?

5

Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung die Außenfläche der temporären Zeltkonstruktionen der BULA- und der BONN-Zone?

6

Welchen durchschnittlichen Wärmedurchgangskoeffizienten (W/m2*K) besaßen nach Kenntnis der Bundesregierung die temporären Zeltkomponenten?

7

Welche geschätzte Energie ist nach Kenntnis der Bundesregierung über die Außenwände der temporären Zeltkonstruktionen im Verlauf der Tagungen abgegeben worden?

8

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung außer den elektrischen Heizlüftern andere Heizmethoden innerhalb der temporären Zeltkonstruktionen, und wenn ja, welche?

9

Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtstromverbrauch der Tagungen?

10

Welcher Anteil des Stroms (Frage 9) entfiel nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Betrieb der elektrischen Heizlüfter?

11

Entsprechen die genannten Kosten von 117 Mio. Euro, aufgeteilt auf das BMUB und das AA, nach Kenntnis der Bundesregierung der Realität?

12

Gab es weitere Bundesministerien, die sich beteiligt haben, und sind deren Kosten (bitte angeben, falls existent) in den 117 Mio. Euro enthalten?

13

Haben sich das BMUB oder ein anderes Bundesministerium an den Kosten der COP24 beteiligt? Wenn ja, in welcher Höhe?

14

Welcher Anteil des durch die COP-Klimakonferenzen freigesetzten CO2 entfällt nach Kenntnis der Bundesregierung auf die dort anwesenden Teilnehmer, die nicht Teil offizieller Regierungsdelegationen sind (falls keine belastbaren Zahlen vorliegen, bitte eine qualifizierte Schätzung abgeben)?

Berlin, den 4. Februar 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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