Mutmaßliche Rechtsverstöße und regulatorischer Handlungsbedarf bei Vergleichsportalen im Reisebereich
der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Christoph Neumann, Dr. Axel Gehrke und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundeskartellamt hat im Dezember 2018 die Ergebnisse seiner Sektoraluntersuchung zu Internet-Vergleichsportalen vorgestellt. Laut Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 12. Dezember 2018 hat die Untersuchung unter anderem ergeben, dass sich der Verdacht auf Verbraucherrechtsverstöße von Vergleichsportalen im Reisebereich erhärtet habe. Neben der Bereitstellung seriöser Informationen durch die Vergleichsportale zeigten diese auch Verhaltensweisen, die den Verbraucher in die Irre führen könnten, so die Pressemitteilung des Bundeskartellamtes (www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2018/12_12_2018_Vergleichsportale.html?nn=3591286). Daneben hat das ZEW-Leibnitz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Zusammenarbeit mit Forschern der Télécom ParisTech und dem Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (DICE) im Dezember 2018 eine Studie veröffentlicht, wonach auf den zwei größten Hotelvergleichsplattformen Angeboten eine schlechtere Position in der Suchrangliste zugewiesen wird, wenn die Angebote auf einer Konkurrenzplattform oder der hoteleigenen Internetseite zu einem niedrigeren Preis offeriert werden (www.zew.de/de/presse/pressearchiv/hotels-erhalten-schlechtere-rankings-bei-niedrigeren-preisen-auf-anderen-webseiten).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung davon auszugehen, dass Vergleichsportale im Reisebereich hinsichtlich der defizitären Marktabdeckung oder der Beschränkung der Vergleichsergebnisse auf die Angebote zahlender Anbieter gegen die wettbewerbsrechtliche Transparenzpflicht verstoßen?
Welche Praktiken der Vergleichsportale im Reisebereich sind der Bundesregierung bekannt, bei denen die Zahlung von Provisionen möglicherweise in irreführender Weise das Ranking eines Angebotes beeinflusst?
Wie bewertet die Bundesregierung derartige Praktiken der Vergleichsportale im Hinblick auf Verbraucherrechte und das Wettbewerbsrecht?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach einer Studie des ZEW-Leibnitz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung aus Dezember 2018 Vergleichsplattformen im Reisebereich Angeboten eine schlechtere Position in der Suchrangliste zuweisen, wenn die Angebote auf einer Konkurrenzplattform oder der hoteleigenen Internetseite zu einem niedrigeren Preis offeriert werden?
Falls ja, werden durch diese Praxis nach Auffassung der Bundesregierung möglicherweise Verbraucherrechte oder Rechte der Mitbewerber verletzt?
Hält die Bundesregierung die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung der Vergleichsportale im Reisebereich, die Verbraucher über die Berechnungsweise der Suchranglisten zu informieren, welche von den Vergleichsportalen erstellt werden, für erforderlich?
Ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung davon auszugehen, dass Vergleichsportale im Reisebereich vielfach fälschlich oder in täuschungsgeeigneter Weise auf die begrenzte Verfügbarkeit oder eine besonders große Nachfrage hinsichtlich eines Angebots hinweisen?
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um unlautere Verhaltensweisen, die in der Sektoraluntersuchung zu Internet-Vergleichsportalen ermittelt wurden, durch das Bundeskartellamt zu verfolgen und zu sanktionieren?
Sind die in den §§ 54 ff. und §§ 32 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgesehenen Verwaltungsverfahren und Eingriffsbefugnisse im Rahmen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend, um die in der Sektoraluntersuchung zu Internet-Vergleichsportalen festgestellten Probleme zu beseitigen?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die gegenwärtige Situation der Verbraucherrechtsdurchsetzung gegenüber den Vergleichsportalen im Reisebereich zu verbessern?