[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
20. März 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/8705
19. Wahlperiode 21.03.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Anna Christmann,
Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/8135 –
Forschung und Entwicklung zu armutsassoziierten und vernachlässigten
Krankheiten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Armutsassoziierte und vernachlässigte Krankheiten (Poverty-related and
neglected Diseases, PRNDs) sind Krankheiten, die vor allem Menschen in
Ländern mit geringem oder mittlerem Einkommen, aber auch benachteiligte
Gruppen in Ländern mit hohem Einkommen betreffen. Diese Krankheiten sind eng
mit Armut, schlechten Lebensbedingungen und schwachen
Gesundheitssystemen verknüpft. Sie weisen strukturelle Forschungsdefizite auf. Zu den
Krankheiten gehören Tuberkulose, Malaria und HIV/AIDS, aber auch 20 weitere von
der Weltgesundheitsorganisation WHO definierte tropische Krankheiten und
andere vernachlässigte Infektionskrankheiten. Als vernachlässigt gelten sie, da
hier eine zahlungsschwache Nachfrage besteht und für die Industrie kaum
Anreize für die Entwicklung neuer Arzneimittel und Medizinprodukte entstehen.
Für einige dieser Krankheiten gibt es keine oder nur veraltete und
unzuverlässige Diagnostika, Impfstoffe und Medikamente. Für die Erforschung und
Bekämpfung dieser Krankheiten tragen deshalb auch die Forschungs-,
Innovations- und Wissenschaftssysteme der Industrieländer eine große Verantwortung.
Um die Lücke im Bereich der Forschung zu PRNDs zu schließen, vernetzen
sich Forschungseinrichtungen, internationale Not-for-Profit-Organisationen
und Pharmafirmen. Die Bundesregierung finanziert seit 2011 über das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Forschung und
Entwicklung mehrerer solcher Produktentwicklungspartnerschaften (Product
Development Partnerships, PDPs).
Um die Forschung und Entwicklung (FuE) für PRNDs zu stärken und
Arzneimittel in Ländern mit geringem und mittlerem Einkommen bezahlbar zu
machen, hat das BMBF 2011 ein Förderkonzept vorgelegt und regelmäßig
weiterentwickelt, das zentrale Maßnahmen bündeln soll. Der sogenannte G-Finder-
Bericht zum Monitoring von Forschungsaktivitäten in diesem Bereich aus dem
Jahr 2018 zeigt aber, dass Deutschland trotz steigender Forschungsausgaben
international relativ zu anderen Staaten zurückfällt, was FuE-Ausgaben im
Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) angeht. Auch wird die von der WHO
empfohlene Richtlinie, 0,01 Prozent des BIP für Gesundheitsforschung in
diesem Bereich auszugeben, nach wie vor nicht umgesetzt.
Um das weiterhin bestehende Defizit der Forschung und Entwicklung zu
verringern, wurde das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen
Bundestag (TAB) vom Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung mit einem Bericht beauftragt. Im Jahr 2017 hat der TAB-Bericht
„Neue Arzneimittel gegen vernachlässigte armutsassoziierte Krankheiten“ eine
Reihe zentraler Handlungsbedarfe für das medizinisch-technische
Innovationssystem in Deutschland identifiziert, von denen nach Ansicht der Fragestellenden
jedoch viele bis heute nicht oder nur unzureichend in der
Forschungsförderpolitik der zuständigen Bundesministerien angegangen wurden.
1. Seit wann ist der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte TAB-
Bericht der Bundesregierung bekannt, und welche konkreten Maßnahmen hat
sie seitdem bereits in die Wege geleitet?
Die Bundesregierung wurde im Vorfeld der Sitzung des Bundestagsausschusses
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (BF-Ausschuss) am
17. Februar 2017 über den Bericht informiert. Die Bundesregierung hat
wesentliche Maßnahmen im Sinne des Berichts bereits vor Kenntnis des Berichts initiiert
und umgesetzt (z. B. Aufstockung der Förderung von
Produktentwicklungspartnerschaften (Product Development Partnerships, PDPs), Beitritt zur Coalition for
Epidemic Preparedness Innovations (CEPI), Förderung der Forschungsnetze für
Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika, Aufbau des nationalen
Forschungsnetzes zu zoonotischen Erkankungen). Relevant für den Themenbereich
sind zudem die Gründung des Global Health Hub Germany (2019) durch das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG), mehrere Förderbekanntmachungen
im Rahmen der Wissenschaftlich-Technischen Zusammenarbeit (WTZ), die
Antragstellungen im relevanten Bereich zuließen, sowie die Planung von
Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im
nationalen wie internationalen Bereich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6
verwiesen.
2. Welche Hürden und wesentlichen Herausforderungen sieht die
Bundesregierung bezüglich der effektiven Erforschung und Behandlung
armutsassoziierter und vernachlässigter Krankheiten?
Die Bundesregierung sieht zahlreiche Hürden und Herausforderungen, sowohl
Erforschung als auch Behandlung betreffend, die zudem weitgehend ineinander
verschränkt sind. Eine in PLoS One veröffentlichte Studie zählt insgesamt
66 Hürden auf, die die globale Gesundheitsentwicklung beeinträchtigen. Die
Mehrzahl davon ist auch für Forschung und Entwicklung (FuE) relevant.
Eine große Herausforderung ist, dass der Erfolg der Erforschung und Behandlung
gerade in diesem Bereich stark abhängig von Fortschritten in anderen Bereichen
der Entwicklungszusammenarbeit (etwa Bildung, Ernährung, Umwelt).
Die FuE betreffend sieht die Bundesregierung vor allem die weltweit
unzureichende Finanzierung als prioritäre Herausforderung an. Unzureichende FuE-
und Versorgungskapazitäten in vielen Entwicklungsländern sowie mangelnde
Bereitschaft der betroffenen Länder – selbst bei verfügbaren internen und
externen Finanzierungsmöglichkeiten –, der Stärkung der Forschungs- und
Gesundheitssysteme hohe Priorität einzuräumen, sind ein weiteres zentrales Problem.
Herausforderungen in der Behandlung liegen zudem im begrenzten Zugang
überdurchschnittlich betroffener armer Bevölkerungsteile zu finanzierbaren
Gesundheitsdiensten mit Behandlungsmöglichkeiten der armutsassoziierten und
vernachlässigten Krankheiten, der damit im Zusammenhang stehenden fehlenden
zahlungsfähigen Nachfrage sowie der Gefahr von Fehldiagnosen aufgrund
begrenzter Diagnostikkapazitäten in den Partnerländern.
3. Wie haben sich die Ausgaben für Forschung und Entwicklung seitens der
Bundesregierung seit der Veröffentlichung des TAB-Berichts 2017 in den
folgenden Bereichen entwickelt, und welche neuen Maßnahmen werden
seitdem umgesetzt (bitte Titel, Laufzeit und Mittelausstattung der jeweiligen
Maßnahmen nennen):
Die nachstehende Tabelle erfasst die eindeutig den betreffenden
Krankheitsgebieten zuzuordnenden FuE-Vorhaben aus der Projektförderungsdatenbank des
Bundes unter Angabe der betreffenden Fördermaßnahme (falls zutreffend). Die
zahlreichen Projekte des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung (DZIF)
sowie geförderte Einzelprojekte, die in nicht krankheitsbezogenen Maßnahmen
verortet sind, werden summarisch aufgeführt. Krankheitsübergreifende
Fördermaßnahmen sowie Grundfinanzierungen in der institutionellen Förderung sind nicht
berücksichtigt, da diese nicht indikationsbezogen statistisch erfasst werden.
a) Tuberkulose
Titel der
Fördermaßnahme Projekttitel Laufzeit
Anzahl
Projekte/Mittel
in Mio. Euro
2016
Anzahl
Projekte/Mittel
in Mio. Euro
2017
Anzahl
Projekte/
Mittel in
Mio. Euro
2018
EDCTP 1) PanACEA:
Programm zur
Vereinfachung und Verkürzung
der TB-Therapie
2) EDCTP: Phase I
Studie mit BTZ043 als
antibiotisches
Tuberkulose-Medikament“
01.03.2017 –
03.02.2022
0 2/0,92 2/ 0,57
PDP TB Alliance 2016 – 2021 1/1,0 1/ 2,0 1/2,0
Forschungsnetze
für
Gesundheitsinnovationen in Sub-
Sahara-Afrika
TB-Sequel 01.12.2016 – 30.11.2021 1/0,05 1/1,58 1/1,99
DZIF diverse 2016 – 2022 8/0,36 11/0,63 16/0,89
Sonstige
Fördermaßnahmen des
Bundes
diverse 2013 – 2022 18/1,83 39/3,22 46/4,43
b) Malaria
Titel der
Fördermaßnahme Projekttitel Laufzeit
Anzahl
Projekte/
Mittel in
Mio. Euro
2016
Anzahl
Projekte/
Mittel in
Mio. Euro
2017
Anzahl
Projekte/
Mittel in
Mio. Euro
2018
EDCTP 1) AntiMalariaDrug:
Biotechnologische
Produktion neuer
natürlicher
Wirkstoffe zum Einsatz
gegen Malaria
2) Untersuchung der
Pharmako-
Epidemiologie von häufig
wiederbehandelten
Malaria-Episoden
mit Artemisinin-
basierten
Kombinationen
1) 01.11.2015 –
31.03.2017
2) 01.03.2016 –
28.02.2017
2/ 0,11 2/ 0,08 2/ 0,09
PDP
1) PATH (Malaria
Vaccine Initiative)
2) Medinces for
Malaria Ventures
3) European
Vaccine Initiative
1 und 2 ) 2016 –
2021
3) 2012 – 2016
3/ 1,8 2/ 3,02 2/ 1,82
DZIF Diverse 2016 – 2021 11/0,83 18/1,99 22/1,15
Sonstige
Projektförderung des
Bundes
Diverse 2015 – 2018 2/ 0,11 1/ 0,08 1/0,05
c) HIV/AIDS
Titel der
Fördermaßnahme Projekttitel Laufzeit
Anzahl
Projekte/
Mittel in
Mio. Euro
2016
Anzahl
Projekte/
Mittel in
Mio. Euro
2017
Anzahl
Projekte/
Mittel in
Mio. Euro
2018
EDCTP 1) ALISA –
Evaluation einer
Secondline HIV-Therapie
in Südafrika und
Tansania
2) Einsatz von
Lithiumcarbonat in
Patienten mit HIV-C
assoziierten
neurokognitiven Störungen
3) Evaluierung der
Sicherheit und der
Immunantwort nach
HIV-Impfung mit
einem DNA-Prime/
MVA/gp140-Boost
1) 01.08.2011 –
30.06.2016
2) 01.10.2016 –
31.03.2017
3) 01.06.2012 –
28.02.2017
3/ 0,14 2/ 0,01 2/ 0,01
PDP International
Partnership for
Microbicides (IPM)
2016 – 2021 1/ 1,25 1/ 2,75 1/ 6,0
DZIF Diverse 2013 – 2022 31/ 1,42 31/ 1,82 30/ 1,76
Sonstige
Fördermaßnahmen des Bundes
Diverse 2012 – 2020 20/ 2,21 17/ 1,53 10/ 1,05
d) vernachlässigte tropische Krankheiten (z. B. Schistosomiasis,
Helminthosen)?
Titel der
Fördermaßnahme Projekttitel Laufzeit
Anzahl
Projekte/
Mittel in
Mio. Euro
2016
Anzahl
Projekte/
Mittel in
Mio. Euro
2017
Anzahl
Projekte/
Mittel in
Mio. Euro
2018
EDCTP
Evaluierung eines Schnelltests
für Taenia solium Täniose und
(Neuro)zystizerkose in
strukturschwachen
Hochendemiegebieten in Tansania und Sambia
01.06.2016 –
31.05.2020 1/0,07 1/0,32 1/0,31
PDP Drugs for Neglected Diseases Initiative 2016 – 2021 1/ 1,4 1/ 2,5 1/ 2,2
Forschungsnetze
für
Gesundheitsinnovationen in
Sub-Sahara-
Afrika
1) TAKeOFF – Netzwerk zur
Bekämpfung von Filariose
01.11.2016 –
31.10.2021 1/ 0,06 1/ 1,64 1/ 1,68
2) Cystinet – Aufbau eines
Zystizerkose-Netzwerks in
Subsahara-Afrika
01.10.2016 –
30.09.2021 1/ 0,07 1/ 1,45 1/ 0,9
DZIF Diverse 2016 – 2021 4/ 0,07 4/ 0,05 14/ 0,28
Sonstige
Projektförderung
des Bundes
Diverse 2016 – 2022 3/ 0,2 8 /0,55 16/ 0,65
Die Bundesregierung nutzt die jährlichen Abfragen zu dem in den Vormerkungen
der Fragesteller genannten G-Finder Report (
https://gfinder.policycuresresearch.
org/) zur Darstellung der FuE-Förderung in den hier relevanten
Krankheitsbereichen. Der G-Finder verwendet eine international anerkannte Indikatorik, die auf
obenstehende Datenbankabfrage nicht vollständig anwendbar ist. Er erfasst
zudem teilweise FuE-Aufwendungen der Allianzorganisationen, die in o. g.
Datenbank nicht hinterlegt sind. Im Vergleich zum G-Finder ergeben sich daher
abweichende Zahlen.
Für den G-Finder ist die Datenerhebung für das Jahr 2018 noch nicht
abgeschlossen. Für 2016 betrug die Gesamtförderung in Deutschland aus öffentlichen
Mitteln 46,95 Mio. US-Dollar, für 2017 65,66 Mio. US-Dollar.
4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2013 ergriffen, um
insbesondere die Grundlagenforschung im Zusammenhang mit
armutsassoziierten und vernachlässigten Krankheiten zu stärken (bitte Projekttitel, Laufzeit,
Fördervolumen und Förderempfänger nennen)?
Die Förderung der Grundlagenforschung in Deutschland ist prioritär Aufgabe der
von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Wissenschaftsorganisationen,
insbesondere der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Sie erfolgt auch in
den Instituten der außeruniversitären Forschungseinrichtungen, wie der Max-
Planck-Gesellschaft und der Leibniz-Gemeinschaft. Grundlagen- oder
grundlagennahe Forschung in Fördermaßnahmen des Bundes erfolgt grundsätzlich im
Kontext größerer Forschungsfragestellungen. Sie wird nicht gesondert erfasst.
5. Wie hoch sind seit 2017 die Ausgaben der Bereitstellung und Verteilung von
Medizinprodukten und Arzneimittel in den betroffenen Ländern mit
geringem oder mittlerem Einkommen bei
a) Tuberkulose
b) Malaria
c) HIV/AIDS
d) vernachlässigten tropischen Krankheiten (z. B. Schistosomiasis,
Helminthosen)
(bitte jeweils Titel, Laufzeit, Mittelausstattung und zuständiges Ressort der
jeweiligen Maßnahmen nennen)?
Die Förderung erfolgt in erster Linie über den Globalen Fonds zur Bekämpfung
von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) und die Globale Impfallianz
(Gavi) durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ).
GFATM:
Der GFATM stellt vor allem in Ländern mit geringem oder mittlerem
Einkommen Mittel für Programme gegen die drei o. g. Krankheiten zur Verfügung. Das
Vergabevolumen für die aktuelle Allokationsperiode (2017 bis 2019) beträgt
11,1 Mrd. US-Dollar, davon 10,3 Mrd. US-Dollar für die Länderallokationen
sowie 800 Mio. US-Dollar für katalytische Finanzierungen. 2017 zahlte der
GFATM insgesamt ca. 4,2 Mrd. US-Dollar, in 2018 etwa 3,1 Mrd. US-Dollar an
Länder aus.
Deutschland stellt als viertgrößter Geber rund 8 Prozent der gesamten GFATM-
Mittel und hat seit 2002 mehr als 2,66 Mrd. Euro gezahlt (Stand: Oktober 2018).
Für 2017 bis 2019 sind insgesamt 810 Mio. Euro zugesagt; die Mittel werden nur
teilweise für Bereitstellung und Verteilung von Medizinprodukten verwandt.
Die Ausgaben des GFATM für Diagnose und Behandlung nach
Krankheitskomponenten für die Jahre 2017 und 2018 (finale Berichterstattung für 2018 noch
nicht abgeschlossen) betragen:
Nach Krankheit Vorläufige Ausgaben (in US-Dollar)
a) TB Über $ 152 Mio. (ca. 18 Prozent)
b) Malaria Über $ 466 Mio. (ca. 32 Prozent
c) HIV Über $ 670 Mio. (ca. 50 Prozent )
Gesamt Über $ 1,288 Mrd.
Gavi:
Gavi ist der weltweit größte Finanzierungsmechanismus, um Kindern in Ländern
mit niedrigem Einkommen Zugang zu Impfstoffen und umfassender
Immunisierung zu ermöglichen. Deutschland hat für den Zeitraum 2016 bis 2020 ca.
600 Mio. Euro zugesagt.
Im Jahr 2016 hat Gavi bekannt gegeben, die von der WHO geplanten
Pilotprojekte zur Einführung des Malaria-Impfstoffs RTS, S/AS01 in drei Ländern in
Subsahara-Afrika mit bis zu 27,5 Mio. US-Dollar zu finanzieren. Die Impfungen
sollen 2019 im Rahmen von Routine-Immunisierungen beginnen.
6. Welche konkreten weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung in
diesen Bereichen?
Gegenwärtig bereitet die Bundesregierung mit der ressortübergreifenden
Initiative „Runder Tisch Internationalisierung“ Fördermaßnahmen zur
Gesundheitsforschung in Zusammenarbeit mit Afrika vor.
Das BMBF bereitet zudem derzeit drei Fördermaßnahmen mit Bezug zu Globalen
Gesundheitsfragen vor. Mit der Förderung einer „Vernetzungsplattform
Forschung für Globale Gesundheit“ wird das BMBF eine strukturelle Konsolidierung
und Stärkung der nationalen Forschungsszene unterstützen. Eine
Förderbekanntmachung zur Nachwuchsförderung in der Infektionsforschung zielt auf die
Verbesserung von Karrierechancen in der klinischen und anwendungsorientierten
Infektionsforschung. Damit soll auch eine Stärkung der nationalen Kapazitäten für
die Erforschung armutsassoziierter und vernachlässigter Krankheiten sowie der
Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen erreicht werden. Außerdem
beabsichtigt das BMBF, sich an der Förderinitiative Grand Challenges Africa der Bill und
Melinda Gates Stiftung zu Mutter-Kind-Gesundheit zu beteiligen.
Produktentwicklungspartnerschaften (PDPs)
7. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung des TAB-Berichts,
wonach insbesondere die Potenziale von Produktpartnerschaften bei der
Förderung früher FuE-Phasen teilweise ins Leere laufen, da gerade späte
Studienphasen mit besonders hohen Kosten verbunden sind?
Wenn ja, welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um eine
schnellere und erfolgreichere Produktentwicklung zu erreichen?
Die Bundesregierung teilt die pauschale Einschätzung des TAB-Berichtes nicht.
PDPs finanzieren sich aus vielen Quellen, nicht nur dem deutschen Beitrag. Aus
der Höhe des deutschen Beitrags auf Schwierigkeiten bei der Durchführung
später Entwicklungsstufen zu schließen, ist irreführend. PDPs haben bereits
erfolgreiche späte FuE-Phasen durchgeführt. Die PDP-Förderung der Bundesregierung
unterstützt zudem alle Entwicklungsphasen und legt keinen Schwerpunkt auf
frühe FuE-Phasen.
8. An welchen gemeinnützigen PDPs hat sich die Bundesregierung seit 2013
beteiligt, und auf welche Höhe beläuft sich die gesamte PDP-Förderung des
Bundes für die Jahre 2013 bis 2021?
Die vom BMBF geförderten PDPs sind: European Vaccine Initiative (EVI),
Foundation for innovative new diagnostics (FIND), Drugs for Neglected Diseases
initiative (DNDi), Dengue Vaccine Initiative (DVI), International Partnership for
Microbicides (IPM), PATH Malaria, Medicines for Malaria Venture (MMV) und
TB Alliance.
Für die PDP-Förderung sind von 2011 bis 2022 insgesamt ca. 80,6 Mio. Euro
geflossen bzw. eingeplant.
9. Plant die Bundesregierung eine Fortführung der Förderung von PDPs nach
dem Jahr 2021, und wenn ja, in welcher Höhe?
a) Beabsichtigt die Bundesregierung, im Falle einer weiteren PDP-
Förderrunde zwecks höherer Planungssicherheit die Förderung zu verstetigen?
Wenn ja, in welcher Form?
b) Ist eine Evaluation der bisherigen geförderten PDPs geplant, und wenn ja,
werden die Ergebnisse rechtzeitig bis zum Auslaufen der jetzigen
Förderungen vorliegen?
Das BMBF hat bereits im Jahr 2015 gemeinsam mit dem britischen Ministerium
für Entwicklungszusammenarbeit (DfID) die PDP-Förderung durch einen
externen, unabhängigen Auftragnehmer evaluiert. Die Evaluation kam zu einem
positiven Ergebnis. Das BMBF wird auf Basis dieser Ergebnisse und einer Bewertung
der zweiten Förderrunde (2016 bis 2021) rechtzeitig über eine weitere Förderung
der PDPs ab 2021 entscheiden.
Die Arbeit der PDPs und die diesbezügliche Förderung des Bundes sind strikt
projektbezogen. Die Bundesregierung beabsichtigt daher keine Verstetigung der
PDP-Förderung.
10. Wie bewertet die Bundesregierung den Übergang der PDP-Förderung vom
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) zum BMBF, und hat dies die Effektivität der PDP-Förderung
nachweislich verbessert?
Die Förderung der PDPs durch das BMZ fokussierte auf Begleitaspekte der PDP-
Arbeit (Fundraising, Öffentlichkeitsarbeit), sie diente nicht der unmittelbaren
Produktentwicklung. Mit dem Übergang der Förderung zum BMBF hat die
Bundesregierung die Voraussetzungen für eine effektive und substantielle
Unterstützung der FuE durch PDPs geschaffen.
Open Innovation
11. Inwiefern teil die Bundesregierung die Einschätzung des TAB-Berichts,
wonach Open-Innovation-Ansätze Forschungsaktivitäten zu armutsassoziierten
und vernachlässigten Krankheiten fördern und insbesondere die Arbeit von
FuE-Einrichtungen in Ländern mit geringem oder mittlerem Einkommen
unterstützen?
Die Bundesregierung teilt die Ansicht, dass Open-Access-Ansätze den Zugang
von Forschenden weltweit zu relevanten Wissensbeständen erleichtern.
12. Inwiefern teilt die Bundesregierung insbesondere die im TAB-Bericht
getätigte Schlussfolgerung, dass aufgrund eines stärkeren Open-Innovation-
Ansatzes (gerade im Bereich Open Access) es FuE-Akteuren in den USA und
Großbritannien erheblich erleichtert wurde, „Wissensbestände aufzugreifen
und weiterzuentwickeln“ (S. 16 f. der Kurzfassung)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
13. Welche konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung ergreifen, um
Open Access insbesondere im Zusammenhang mit armutsassoziierten und
vernachlässigten Krankheiten zu stärken?
Die Bundesregierung fördert den freien Zugang zu wissenschaftlichen
Publikationen seit 2016 mit vielfältigen Maßnahmen. Seit November 2016 enthalten die
Förderrichtlinien und die Zuwendungsbescheide der Projektförderung des BMBF
regelmäßig eine Open-Access-Klausel. Die Zuwendungsempfänger werden
verpflichtet, ihre aus einem Fördervorhaben resultierenden Ergebnisse, wenn sie als
Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht werden, so zu
veröffentlichen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff
(Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Erscheint der Beitrag zunächst nicht
in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so
soll der Beitrag zusätzlich – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen
Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich
gemacht werden (Zweitveröffentlichung).
Ferner fördert das BMBF seit 2018 20 innovative Open-Access-Projekte.
Entsprechend einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode
hat sich die Bundesregierung verpflichtet, eine nationale Open-Access-Strategie
zu entwickeln und Zuwendungsempfänger der Projektförderung des Bundes
regelhaft zu verpflichten, ihre Publikationen mittels offener Lizenzen frei verfügbar
zu machen. Dieses Vorhaben wird umgesetzt.
14. Welche konkreten forschungspolitischen Maßnahmen hat die
Bundesregierung seit 2013 aus dieser Einschätzung für ihre eigene Open-Innovation-
Politik abgeleitet, insbesondere hinsichtlich des Zugangs zu
Forschungsinfrastrukturen, -daten und -ergebnissen (bitte einzelne Maßnahmen mit
Projekttitel, Laufzeit und Finanzierungsvolumen nennen)?
Für den Bereich der hier relevanten Erforschung von armutsassoziierten und
vernachlässigten Krankheiten hat die Bundesregierung über die in der Antwort zu
Frage 13 genannten Aktivitäten hinaus keine speziellen Maßnahmen abgeleitet.
Internationale Forschungsgovernance
15. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2013 ergriffen,
um Institutionen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Ländern
mit geringem und mittlerem Einkommen Zugang zu
Forschungsinfrastrukturen und Forschungsfördermaßnahmen in Deutschland zur Erforschung
armutsassoziierter und vernachlässigter Krankheiten zu gewähren, und wie
viele Institutionen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben
durch diese Maßnahmen Zugang erhalten?
Die Projektförderung des BMBF richtet sich ausschließlich an Institutionen. Im
Rahmen geförderter Forschungsprojekte und an institutionell geförderten
Forschungseinrichtungen bestehen umfangreiche Möglichkeiten für die
Weiterqualifikation von Studierenden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
aus Ländern mit geringem und mittlerem Einkommen. So verfügt das DZIF über
vier afrikanische Partnereinrichtungen (das Kumasi Centre for Collaborative
Research in Tropical Medicine (KCCR) in Ghana, das Centre de Recherche
Médicale de Lambaréné (CERMEL) in Gabon, das Centre de Recherche en Santé de
Nouna in Burkina Faso und das NIMR – Mbeya Medical Research Center in
Tansania), über die die dortigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in das
DZIF eingebunden sind und sich auf alle vom DZIF ausgeschriebenen
Maßnahmen bewerben können. Zudem können sie auf die DZIF-Infrastrukturen und
-Plattformen zugreifen. Mit der Clinical Research Group wurde eine gemeinsame
Forschungsprofessur mit der Universität Tübingen und dem CERMEL
geschaffen.
Spezifische Trainingsprogramme mit dem Ziel, individuellen Zugang zu
Forschungsinfrastrukturen im globalen Norden zu schaffen, erfolgen u. a. innerhalb
der vom BMBF mitfinanzierten European and Developing Countries Clinical
Trials Partnership (EDCTP) und weiteren Förderrichtlinien des BMBF sowie von
der DFG geförderten Forschungsprojekten. Mit Mitteln des BMZ wird zudem das
Special Programme for Research and Training in Tropical Diseases der WHO
(WHO-TDR) unterstützt, das Aufenthalte von Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern aus Entwicklungsländern in Forschungsinstitutionen und
Pharmafirmen des globalen Nordens ermöglicht. Auch im Rahmen des Global Health
Protection Programme (GHPP) des BMG sind Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler aus Entwicklungsländern zur Fort- und Weiterbildung an Institutionen
im Geschäftsbereich des BMG, wie dem Robert Koch-Institut, dem Paul-Ehrlich-
Institut und Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
In der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft (CEMAC)
unterstützt die Bundesregierung mit 15,1 Mio. Euro Kamerun, die Republik
Kongo, Gabun, die Zentralafrikanische Republik und den Tschad bei der
Umsetzung ihrer nationalen Programme zur Bekämpfung von vernachlässigten
Tropenkrankheiten (neglected tropical diseases, NTD). Dabei werden u. a. junge
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Region in der
Anwendungsforschung zu NTDs gefördert.
16. Welche Erfahrung hat die Bundesregierung mit der Öffnung der
Förderrichtlinie für Forschungsnetze für Gesundheitsinnovationen für
Antragstellerinnen und Antragsteller aus afrikanischen Ländern (siehe Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Bundestagsdrucksache 18/13028) gemacht,
a) wie viele Anträge wurden insgesamt gestellt,
b) wie viele aus afrikanischen Ländern gestellt, und
c) wie viele davon jeweils positiv beschieden?
Für die Antragstellung in der genannten Förderrichtlinie war eine gemeinsame
Antragstellung von deutschen und afrikanischen Institutionen unter Federführung
einer afrikanischen Institution Voraussetzung. Aus Sicht der Bundesregierung hat
das zu einer erheblichen Aufwertung der afrikanischen Partnerinnen und Partner
beigetragen. In einem zweistufigen Verfahren wurden insgesamt 79 Skizzen für
Forschungsnetze unter Beteiligung 32 afrikanischer Länder eingereicht, davon
wurden elf (19 afrikanische Länder) zur Vollantragsstellung und von diesen
wiederum fünf (14 afrikanische Länder) zur Förderung ausgewählt.
17. Welche weiteren Förderrichtlinien hat die Bundesregierung wie 2017
angekündigt seit dem „anlassbezogen“ (siehe Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/13028) für Antragstellerinnen und Antragsteller aus
afrikanischen Ländern geöffnet,
a) wie viele Anträge wurden insgesamt gestellt,
b) wie viele aus afrikanischen Ländern gestellt, und
c) wie viele davon jeweils positiv beschieden?
Folgende seit Juli 2017 veröffentlichte Förderbekanntmachungen wurden für
Antragstellerinnen und Antragsteller aus afrikanischen Ländern geöffnet:
Titel Förderbekanntmachung
(Veröffentlichungsdatum)
Zahl der eingegangenen Anträge / davon Anträge aus
afrikanischen Ländern/davon positiv beschiedene Anträge
aus afrikanischen Ländern
Deutsch-Ägyptischer Forschungsfonds 2018
(5. Juli 2018)
142/142/Anträge in Bearbeitung
Förderung von Forschungsprojekten mit Tunesien
unter der Beteiligung von Wissenschaft und
Wirtschaft (16. Juli 2018)
33/33/Anträge in Bearbeitung
Deutsch-Afrikanischer Innovationsförderpreis
2018 (17. September 2018)
46/46/Anträge in Bearbeitung
Förderung von Entwicklung und Etablierung der
Auftragsforschung in afrikanischen
Innovationssystemen (4. Dezember 2018)
82/82/Anträge in Bearbeitung
18. Plant die Bundesregierung die Finanzierung der Förderinitiativen
„Forschungsnetzwerke für Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika“ weiter
zu erhöhen, und wenn ja, in welcher Höhe?
Die Bundesregierung wird über eine Weiterführung der Fördermaßnahme
rechtzeitig vor Laufzeitende entscheiden. Hierbei werden die Ergebnisse einer
begleitenden Evaluation einfließen.
19. Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
bei öffentlich finanzierter Forschung zu armutsassoziierten und
vernachlässigten Krankheiten die Kollaborationen mit Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern aus Ländern mit geringem oder mittlerem Einkommen in den
Veröffentlichungen angemessen gewürdigt werden und nicht eine so
genannte parachute Praxis stattfindet, bei der andere Beteiligte bei
wissenschaftlichen Publikationen keine Anerkennung erhalten?
Deutsche Forscherinnen und Forscher und Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler aus Ländern mit geringem oder mittlerem Einkommen sind in der
überwiegenden Anzahl der Fördermaßnahmen der Bundesregierung zur Erforschung
armutsassoziierter und vernachlässigter Krankheiten gemeinsame Antragsteller.
Bei der Projektauswahl und -begleitung wird auf die Wahrung guter
wissenschaftlicher Praxis geachtet. Dazu zählt auch ein kollegiales
Publikationsverhalten.
20. Wie bewertet die Bundesregierung Netzwerke und Allianzen insbesondere
in Subsahara-Afrika (beispielsweise die Malaria Clinical Trials Alliance, das
African Vaccine Regulatory Forum oder die Pan African Clinical Trials
Registry), die zum Ziel haben, in den Ländern mit geringem und mittlerem
Einkommen die notwendigen Strukturen zur Durchführung klinischer Studien
zu etablieren und nachhaltig zu betreiben, und inwiefern beteiligt sich die
Bundesregierung am Aufbau und Betrieb dieser Netzwerke und Allianzen
(wenn ja, bitte einzelne Projekte mit Finanzvolumen nennen)?
21. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung des TAB-Berichts,
„dass in vielen Ländern des globalen Südens die entsprechenden
Governancestrukturen [für die klinischen Phasen] nicht ausreichend vorhanden
sind (staatliche und medizinethische Prüfinstitutionen, Studienregister,
Fachpersonal)“, und welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung
seit 2013 im Rahmen ihrer Forschungspolitik und
Entwicklungszusammenarbeit, um das Problem fehlender Governancestrukturen zu lösen?
Die Fragen 20 und 21 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass weder die Kapazitäten für die
Durchführung klinischer Studien noch die notwendigen Governancestrukturen
insbesondere in Subsahara-Afrika in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die
Bundesregierung hält den Aufbau von Governance- und regulatorischen
Strukturen (Studiendatenbanken, Ethikkommissionen) in Ländern des globalen Südens
für eine unverzichtbare Voraussetzung für einen nachhaltigen Kapazitätsaufbau
zur Durchführung klinischer Studien. Die Bundesregierung unterstützt daher die
EDCTP, die bereits seit 2013 entsprechende Förderprogramme zum Aufbau von
Studiendatenbanken und Ethikkommissionen vorhält. Die EDCTP arbeitet mit
Partnern wie den in der Frage 20 genannten zusammen und war auch an Aufbau
und Betrieb der Pan-African Clinical Trials Registry beteiligt. Die EDCTP
integriert in jeder geförderten klinischen Studie auch Maßnahmen zum
Kapazitätsaufbau in wissenschaftlichen und regulatorischen Bereichen, um die
Bedingungen zur eigenständigen Durchführung klinischer Studien in Subsahara-Afrika zu
verbessern.
Die Bundesregierung unterstützt außerdem den Aufbau von Laborkapazitäten,
z. B. von Kontrolllaboren im Pharmasektor in der Ostafrikanischen Gemeinschaft
(East African Community – EAC) sowie die Etablierung einer internationalen
Anforderungen entsprechenden Qualitätssicherung.
22. Welche Folgeprobleme sieht die Bundesregierung bei einem drohenden
Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union für die gemeinsamen
Forschungsanstrengungen zu armutsassoziierten und vernachlässigten
Krankheiten im Allgemeinen und speziell für die European & Developing
Countries Clinical Trials Partnership (EDCTP) mit Großbritannien als einem
relevanten Geldgeber?
Das Vereinigte Königreich ist u. a. auf diesem Gebiet ein zentraler
Kooperationspartner Deutschlands und anderer EU-Mitgliedstaaten und wissenschaftlich eine
der führenden Nationen. Die Förderung der Forschung zu globaler Gesundheit
und den armutsassoziierten und vernachlässigten Krankheiten werden im
europäischen Kontext daher auch vom Ausgang der Verhandlungen über den Austritt
des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union beeinflusst werden.
Die EDCTP hat sich in den Augen der Bundesregierung zu einem
unverzichtbaren Programm zur Bekämpfung armutsassoziierter Infektionskrankheiten
entwickelt. Daher setzt sich die Bundesregierung deutlich für die Weiterführung des
Fördermodells ein und führt gegenwärtig mit der Europäischen Kommission und
weiteren EDCTP-Mitgliedstaaten Gespräche über die bestmögliche
Ausgestaltung eines Folgeprogramms. Dabei ist es der Bundesregierung ein besonderes
Anliegen, dass ein zukünftiges Partnerschaftsmodell möglichst auch Geldgebern
außerhalb der Europäischen Union offenstehen sollte, nicht nur um die
Schlagkraft des Programms zu erhalten, sondern um seine Wirkung nochmals zu
steigern.
23. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass der mehrjährige
Finanzrahmen der EU einen ausreichenden Forschungshausalt ermöglicht, der
sich für die Förderung von FuE der armutsbedingten und vernachlässigten
Krankheiten beinhaltet?
Die Bundesregierung setzt sich für einen kommenden mehrjährigen
Finanzrahmen (MFR) für die Europäische Union ein, dessen Aufgabenstruktur noch stärker
auf aktuelle Prioritäten, Zukunftsthemen, wie Bildung, Forschung und
Innovation, und europäischen Mehrwert ausgerichtet ist. Die Bundesregierung begrüßt
daher die von der Kommission vorgeschlagene relative Budgeterhöhung der
Rubrik „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“, die das 9. Rahmenprogramm
für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ beinhaltet. Der kommende
MFR für den Zeitraum von 2021 bis 2027 wird derzeit noch verhandelt. Welcher
Anteil am MFR für die Förderung von Forschung und Entwicklung der
armutsbedingten und vernachlässigten Krankheiten eingesetzt wird, ergibt sich aus der
Verteilung der Mittel innerhalb des Sektorenprogramms „Horizont Europa“, das
erst auf der Grundlage der Einigung zum MFR verabschiedet werden kann. Eine
Einigung zum MFR wird nicht vor Herbst 2019 zu erwarten sein.
24. Aus welchen Finanzquellen setzten sich die während der deutschen G20-
Präsidentschaft 2017 versprochenen 500 Mio. Euro (
www.bmbf.de/de/
globale-gesundheitskrisen-verhindern-4506.html) für den Bereich
Antimikrobielle Resistenzen (AMR) zusammen?
Die Bundesregierung wird die genannten Fördermittel aus dem Einzelplan 30 zur
Verfügung stellen und sowohl durch institutionelle wie projektgebundene
nationale Fördermaßnahmen als auch durch Beteiligung an internationalen Initiativen
verausgaben.
Maßnahmen zur Forschungsförderung
25. Inwiefern hält die Bundesregierung so genannte Patentpools, welche die
gemeinsame Nutzung von Produktpatenten ermöglichen, für ein geeignetes
Mittel zur Förderung der FuE-Aktivität, und plant die Bundesregierung, die
Beteiligung deutscher Akteure an solchen Pools stärker zu fördern?
Über die Förderwirksamkeit von Patentpools bei FuE zu armutsassoziierten und
vernachlässigten Krankheiten liegen der Bundesregierung keine gesicherten
Erkenntnisse vor.
Die Beteiligung deutscher Akteure an solchen Patentpools bedarf nach Ansicht
der Bundesregierung keiner besonderen Förderung. Öffentlich geförderten
Forschungseinrichtungen steht die Teilnahme an solchen Pools frei.
26. Inwiefern hält die Bundesregierung Forschungsprämien für ein geeignetes
Mittel zur Förderung der FuE-Aktivität, und plant die Bundesregierung, die
Beteiligung deutscher Akteure an solchen Prämien stärker zu fördern?
Nach Ansicht der Bundesregierung kann für eine effektive Produktentwicklung
in allen Gesundheitsbereichen, in denen marktwirtschaftliche Mechanismen
alleine nicht ausreichen (armutsassoziierte Krankheiten, antimikrobielle
Resistenzen), eine dem jeweiligen Produkt angepasste Mischung von Förderanreizen
(Push- und Pull-Mechanismen) zielführend sein.
27. Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung die Forschung zu
armutsassoziierten und vernachlässigten Krankheiten, insbesondere in kleinen
und mittelständischen Unternehmen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind in Fördermaßnahmen des Bundes
in der Regel antragsberechtigt. Eine gesonderte KMU-Förderung im Bereich der
armutsassoziierten und vernachlässigten Krankheiten ist bisher nicht geplant.
KMU haben die Möglichkeit, sich in den Entwicklungsportfolios der PDPs oder
bei CEPI zu beteiligen und sind dort bereits jetzt wesentliche
Entwicklungspartner.
28. Welche sonstigen forschungs-, innovations- und wirtschaftspolitischen
Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um das privatwirtschaftliche
Engagement im FuE-Bereich sowie beim sozialverträglichen Zugang zu
Medikamenten gezielt zu stärken?
Die Bundesregierung nutzt vor allem öffentlich-private Partnerschaften und
öffentlich-öffentliche Partnerschaften im internationalen Maßstab, um im Bereich
der armutsassoziierten und vernachlässigten Erkrankungen ein höheres
privatwirtschaftliches Engagement zu erreichen.
Zu nennen sind hier die PDPs, CEPI sowie die Innovative Medicines Initiative
(IMI). Die genannten Initiativen berücksichtigen dabei sozialverträgliche
Zugangsmöglichkeiten für die entwickelten Produkte und setzen diese um.
Die Bundesregierung unterstützt mit 10 Mio. Euro den „Global Health
Investment Fund“ (GHIF), der Anreize für die Weiterentwicklung, erweiterte Zulassung
und Produktionserweiterung von Gesundheitsprodukten schafft. Einen speziellen
Fokus legt der Fonds auf vernachlässigte Tropenkrankheiten und Mutter-Kind-
Gesundheit. Zu den Investoren im GHIF zählen auch Partner mit kommerzieller
Ausrichtung, wie Merck, die Pfizer Foundation, GlaxoSmithKline, J. P. Morgan,
AXA.
Im Rahmen des ressortübergreifenden Pharmadialogs der Bundesregierung
werden zudem gemeinsam mit den beteiligten Ressorts (BMG, BMBF und
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie), der Wissenschaft, der Industrie und den
Zulassungsbehörden auch Aspekte der Globalen Gesundheitsversorgung
diskutiert und von den Fachexperten Empfehlungen formuliert, die für weitere
politische Diskussionen oder konkrete Verabredungen genutzt werden können.
29. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Bill und Melinda
Gates Foundation (
www.gatesfoundation.org/What-We-Do/Global-Health/
Neglected-Tropical-Diseases) sowie der WHO (
www.who.int/bulletin/
volumes/92/5/13-129601/en/), wonach die Forschung und Entwicklung von
Medizinprodukten, Arzneimitteln und Behandlungen bei bestimmten
vernachlässigten tropischen Krankheiten, insbesondere Wurmerkrankungen,
bereits weit fortgeschritten ist und vor allem die sozialverträglichen
Zugangsmöglichkeiten das zentrale Problem darstellen?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass für einige Wurmerkrankungen
einsatzfähige und verträgliche Behandlungsmöglichkeiten existieren. Die
Bundesregierung teilt ebenfalls die Ansicht, dass neben großen strukturellen
Schwächen der Gesundheitssysteme (Infrastrukturen, fehlende Präventionsprogramme)
fehlende Zugangsmöglichkeiten zu Behandlung und Medizinprodukten sowie
deren Erschwinglichkeit zentrale Probleme in Ländern mit niedrigen und mittleren
Einkommen darstellen. Letzteres gilt krankheitsübergreifend und ist kein
spezielles Problem der armutsassoziierten und vernachlässigten Krankheiten. Nach
Ansicht der Bundesregierung müssen sozialverträgliche Zugangsmöglichkeiten
generisch und nicht krankheitsspezifisch verbessert werden, um
Gesundheitssysteme des globalen Südens insgesamt nachhaltig zu stärken.
30. Welche Kriterien müssen nach dem Verständnis der Bundesregierung für
einen sozialverträglichen, kontextsensiblen Zugang zu Medizinprodukten und
Arzneimitteln im Bereich der armutsassoziierten und vernachlässigten
Krankheiten gewährleistet sein, damit auch Menschen in Ländern mit
schwacher medizinischer Infrastruktur und geringen Einkommen einfachen
Zugang haben?
Sichere, qualitativ hochwertige Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und
Diagnostika sind für die wirksame Behandlung von Krankheiten, auch
armutsassoziierten und vernachlässigten Krankheiten, eine zentrale Voraussetzung.
Wesentliche Elemente dafür sind die behördliche Prüfung von Qualität, Wirksamkeit
und Unbedenklichkeit.
Die erhöhte Mobilität und neue Kommunikationsprozesse können den Zugang zu
Arzneimitteln, Technologien, Wissen und Forschung erheblich vereinfachen, um
wirklich alle Menschen zu erreichen. Außerdem schaffen lokale pharmazeutische
Produktionsstätten qualifizierte Arbeitsplätze in Entwicklungs- und
Schwellenländern und tragen zu einem sicheren Zugang zu Arzneimitteln bei. Neben der
Verfügbarkeit muss auch der Zugang zu diesen und entsprechenden Diensten für
arme Menschen abgesichert werden. Dies unterstützt die Bundesregierung z. B.
über Krankenversicherungen, Gutscheinsysteme bzw. die Ausbildung und
Weiterbildung von medizinischen Fachkräften in Entwicklungsländern.
31. Welche Forschungsvorhaben fördert die Bundesregierung, um die
Bereitstellung und Verteilung von Medizinprodukten und Arzneimitteln für
vernachlässigte tropische Krankheiten zu verbessern,
a) insbesondere unter Berücksichtigung von schwer zu erreichenden
Bevölkerungsgruppen oder Personen (bitte Titel, Laufzeit und Mittelausstattung
mit den zuständigen Bundesministerien angeben) und
b) insbesondere unter Berücksichtigung der Ungleichheit der Geschlechter
bei der Betroffenheit von vernachlässigten tropischen Krankheiten,
sowohl beim Zugang zu Medizinprodukten und Arzneimitteln wie auch den
schwerwiegenden Folgen von weiblichen Betroffenen, z. B. bei
Schwangerschaft (bitte Titel, Laufzeit und Mittelausstattung mit den zuständigen
Bundesministerien angeben)?
Um die Bereitstellung und Verteilung von Medizinprodukten und Arzneimittel
für vernachlässigte tropische Krankheiten zu verbessern, unterstützt die
Bundesregierung Gesundheitsministerien und Krankenhäuser in Entwicklungsländern
beim „supply chain management“, z. B. durch elektronische Bestellsysteme,
Barcode-Authentifizierung von Arzneimitteln oder pilotweise zum
Arzneimitteltransport mit Drohnen, sowie bei der Ausbildung von Gesundheitslogistikern
über die Unterstützung eines regionalen Exzellenzcenters für Gesundheitslogistik
in Ruanda.
Für eine verbesserte Verfügbarkeit von Arzneimitteln werden
Entwicklungsländer dabei unterstützt, eine lokale pharmazeutische Produktion aufzubauen, die im
Einklang mit internationalen Standards wirksame, bezahlbare und qualitativ
hochwertige essentielle Arzneimittel herstellt (z. B. in der Region der East
African Community). Lokale Hersteller können durch kürzere Lieferketten deutlich
schneller liefern als Generikaunternehmen aus Asien und Versorgungslücken
somit kurzfristig schließen. Mittelfristig sollen so auch die Kapazitäten verbessert
werden, in Notsituationen Arzneimittel vor Ort herstellen zu können und an
lokale Bedarfe anzupassen.
Experten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Bundesinstituts für Arzneimittel und
Medizinprodukte kooperieren international, um die Qualität, Wirksamkeit und
Unbedenklichkeit von Arzneimitteln, Impfstoffen und biomedizinischen
Arzneimitteln sicherzustellen. Hier kann Deutschland seine ausgewiesene Expertise und
sein politisches Gewicht nutzen, um den Zugang zu Arzneimitteln weltweit zu
verbessern, insbesondere für arme und vernachlässigte Bevölkerungsgruppen.
Deutschland unterstützt die Partnerländer außerdem bei der Implementierung des
TRIPS-Abkommens (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual
Property Rights).
32. Durch welche konkreten Maßnahmen stellt die Bundesregierung einen
solchen sozialverträglichen, auf die spezifischen Bedürfnisse von Menschen
aus Ländern mit geringem oder mittlerem Einkommen zugeschnittenen
Zugang zu Medizinprodukten und Arzneimitteln sicher, die in den Fragen 25
bis 28 genannten Maßnahmen sowie im Rahmen international kooperativer
Forschung mit öffentlicher (Teil-)Finanzierung entwickelt werden (z. B. im
Rahmen der Coalition for Epidemic Preparedness Innovations)?
Fragen des Zugangs zu Arzneimitteln für betroffene Menschen aus Ländern mit
geringem oder mittlerem Einkommen sind für die Bundesregierung von hoher
Bedeutung. FuE im Bereich der benötigten Arzneimittel, Diagnostika und
Therapien ist komplex und erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Akteure. Das
BMBF bringt sich aktiv in die Vorschriften der entsprechenden
Fördermaßnahmen zur Entwicklung von Arzneimitteln, wie PDPs oder CEPI, ein und begleitet
diese kontinuierlich. Das BMBF setzt sich im Rahmen dieser kontinuierlichen
Begleitung dafür ein, dass dabei sozialverträgliche Zugangsmöglichkeiten für die
entwickelten Produkte geschaffen und umgesetzt werden. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
33. Welche Bedeutung weist die Bundesregierung den Initiativen Drugs for
Neglected Diseases Initiative (DNDi), Global Antibiotic Research &
Development Partnership (GARDP) und Coalition for Epidemic Preparedness
Innovations (CEPI) bei der Bekämpfung von vernachlässigten Krankheiten zu,
wie hoch war die jährliche finanzielle Unterstützung der Initiativen seit deren
Entstehung, und in welchem Maße wird die Bundesregierung die Initiativen
zukünftig unterstützen (bitte Höhe der einzelnen Initiativen und Maßnahmen
nennen)?
Die Bundesregierung misst vor allem DNDi sowie CEPI einen hohen Stellenwert
bei der Bekämpfung von vernachlässigten Krankheiten bei. Der Fokus von
GARDP liegt auf der dringend benötigten FuE zu antimikrobiellen Resistenzen.
Für die nachgenannten Maßnahmen wurden bzw. werden folgende Fördermittel
bereitgestellt (Angaben in Mio. Euro):
Maßnahme 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
DNDi 0,67 2,00 2,00 1,34 2,69 1,40 2,50 2,20 1,30 2,00 1,00 -
GARDP - - - - - - - 12,60 12,50 11,20 9,50 4,30
CEPI - - - - - - 10,00 20,00 20,00 20,00 20,00 -
34. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einbeziehung von
Wissenschaft, Zivilgesellschaft und anderer internationaler
Fachorganisationen in das Board des Global AMR R&D Hub?
Im Board des Global AMR R&D Hubs sind ausschließlich die stimmberechtigten
Mitglieder des Hubs, also staatliche und nichtstaatliche Förderer, vertreten,
zudem können überstaatliche Organisationen (z. B. die WHO) einen Status als
Beobachter erlangen.
Wissenschaft, Zivilgesellschaft, internationale Fachorganisationen und weitere
Akteure werden im Rahmen einer „Stakeholder Group“ in die Arbeit des Hubs
einbezogen. Weiterführende Informationen zum Hub sind unter
www.Global
AMRHub.org erhältlich.
Evaluation und Weiterentwicklung der FuE-Förderung
35. Inwiefern plant die Bundesregierung, einen regelmäßigen Fortschrittsbericht
ihrer FuE-Aktivitäten im Bereich der armutsassoziierten und
vernachlässigten Krankheiten vorzulegen, der die FuE-Förderung der Bundesregierung
auf ihre Wirksamkeit prüft und dabei auch die genannten Kriterien der
Sozialverträglichkeit berücksichtigt?
Falls eine solche Berichterstattung nicht geplant ist, warum nicht?
In Berichten der Bundesregierung wie dem Bundesbericht Forschung und
Innovation wird auf diese Thematik regelmäßig eingegangen. Ein gesonderter
regelmäßiger Bericht wird daher nicht f��r erforderlich erachtet.
36. Auf welchem Stand befindet sich die 2017 angekündigte übergreifende
Evaluierung des Förderschwerpunkts globale Gesundheit (siehe Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/13028)?
Über Zeitpunkt und Inhalt einer übergreifenden Evaluierung hat die
Bundesregierung noch keine Entscheidung getroffen.
37. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung im Zuge der
„Nationalen Wirkstoffinitiative“ ergriffen, um ihre Forschungsanstrengungen zu
Tuberkulose und Malaria sowie zu den „Vernachlässigten
Tropenkrankheiten mit ihrer besonderes hohen Krankheitslast ressortübergreifend
koordiniert zu intensivieren“ (Bundestagsdrucksache 18/10972) (bitte Titel,
Laufzeit und Mittelausstattung der Maßnahmen nennen)?
Ziel der Nationalen Wirkstoffinitiative ist es, die Wirkstoffforschung in
Deutschland insbesondere im Bereich der Infektionserkrankungen zu stärken. Zur
Umsetzung wurden dem BMBF vom Haushaltsgesetzgeber rund 21 Mio. Euro über vier
Jahre bereitgestellt. Mit diesen und weiteren Mitteln wurden vom BMBF drei
Fördermaßnahmen zu den folgenden Themen initiiert:
„Richtlinie zur Förderung von Diagnostika und neuartigen Therapien zur
Behandlung bakterieller Infektionen“
„Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet
Targetvalidierung für die pharmazeutische Wirkstoffentwicklung“
„Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet
„Wirkstoffentwicklung auf Basis von Naturstoffen zur Bekämpfung von
Infektionskrankheiten“.
Im Rahmen dieser drei Förderrichtlinien wird in den folgenden Projekten zu den
Themen Tuberkulose, Malaria und Vernachlässigte Tropenkrankheiten geforscht:
Titel Laufzeit Mittelausstattung
TB-SeqDisK
Schnelltest mit Next-Generation-Sequencing zur Diagnostik und
Resistenzbestimmung von Tuberkulose.
01.09.2017
bis 31.08.2020
2,7 Mio. Euro
ANTI-TB
Antibiotika Nanocarrier zur therapeutischen Inhalation gegen
Tuberkulose.
01.10.2017
bis 31.09.2020
2,8 Mio. Euro
GPS-TBT
Validierung der y-Glutamylpolyaminsynthetase GlnA3 als
vielversprechendes Target für die Entwicklung neuartiger anti-
tuberkulöser Medikamente.
01.01.2018
bis 31.12.2019
0,9 Mio. Euro
ChloroClinaria
Optimierung von Chlorotonil für die präklinische Evaluierung als
potentieller neuer Wirkstoff gegen Malaria und bakterielle
Infektionen mit multiresistenten Erregern.
01.03.2019
bis 28.02.2022
1,4 Mio. Euro
NaPAnti
Entwicklung von Naturstoff-basierten Antibiotika gegen die Sliding
Clamp DnaN. (Hinweis: Tuberkulose)
01.03.2019
bis 28.02.2022
1,9 Mio. Euro
Corals
Präklinische Entwicklung von Corallopyronin A, einem
Antibiotikum mit Wirkungen gegen Würmer, sexuell übertragbare
Infektionen (STIs) und Staphylokokken.
01.04.2019
bis 31.03.2021
1,3 Mio. Euro
iMIP
Entwicklung von nicht-immunsuppressiven FK506-Analogen als
Mip-Inhibitoren für die Behandlung von Infektionen. (Hinweis:
Chagas-Krankheit)
01.04.2019
bis 31.03.2023
1,0 Mio. Euro
38. Inwieweit besteht aus Sicht der Bundesregierung nach wie vor Bedarf nach
einer besseren, ressortübergreifenden Abstimmung, und inwieweit wird sie
diese umsetzen, insbesondere zwischen dem BMBF, dem
Bundesministerium für Gesundheit und dem BMZ hinsichtlich
a) des Aus- und Aufbaus von klinischen Zentren sowie Prüf- und
Kontrollinstanzen für klinische Studien,
b) multilateralen Allianzen und Fonds im Bereich armutsassoziierter und
vernachlässigter Krankheiten, und
c) in Bezug auf weitere bilaterale Maßnahmen im Rahmen der
gesundheitsbezogenen Entwicklungszusammenarbeit?
Aus Sicht der Bundesregierung funktioniert die ressortübergreifende
Abstimmung im Bereich der Globalen Gesundheitspolitik gut, die verschiedenen
Maßnahmen der einzelnen Ressorts entfalten konzeptionell und strategisch Synergien.
Die Bundesregierung entwickelt zurzeit eine Strategie zur Globalen
Gesundheitspolitik, die die Ressortzusammenarbeit weiter stärken wird. Aus Sicht der
Bundesregierung bedarf es daher bezüglich der benannten Punkte keiner
Verbesserung der ressortübergreifenden Abstimmung.
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