Ermittlungen von Interpol und Europol zu „ausländischen Kämpfern“ in Syrien und im Irak
der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Evrim Sommer und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den kurdischen Autonomiegebieten in Syrien sollen sich 500 „ausländische Kämpfer“ des Islamischen Staates (IS) und 900 Anhängerinnen sowie 1 200 Kinder und Jugendliche aus 44 Ländern im Gewahrsam von kurdischen Milizen in Rojava befinden („Rückholung inhaftierter IS-Dschihadisten wird verzögert“, anfdeutsch.com vom 29. November 2018). Andere Berichte nennen die Zahl von 800 „ausländischen Kämpfern“, die in Rojava inhaftiert sind („800 Islamisten aus 46 Ländern in Rojava inhaftiert“, anfdeutsch.com vom 15. Oktober 2018). Unter ihnen ist einer Meldung zufolge 40 deutsche IS-Angehörige („Ehemalige IS-Kämpfer stecken in kurdischer Haft fest“, www.tagesspiegel.de vom 6. Februar 2019). Für Ermittlungen gegen „ausländische Kämpfer“ wegen Kriegsverbrechen hat die Generalbundesanwaltschaft eine „War Crimes Unit“ eingerichtet. Im November 2018 führte die Einheit Ermittlungen gegen 14 in Syrien befindliche Deutsche wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder wegen einer Straftat nach dem Völkerstrafgesetzbuch (Bundestagsdrucksache 19/5947, Antwort zu Frage 8). Damit beauftragt ist die Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen beim Bundeskriminalamt (BKA). Sie arbeitet eng mit den Staatsschutzabteilungen der Landeskriminalämter und dem Bundesamt für Verfassungsschutz zusammen.
Um „ausländischen Kämpfern“ den Prozess zu machen, werden in den Kampfgebieten Beweismittel gesammelt. Zur Feststellung von Tätern in Syrien durchforstet die BKA-Zentralstelle die sogenannten Caesar-Dateien („Wie deutsche Beamte Hoffnung auf Gerechtigkeit in Syrien wecken“, www.sueddeutsche.de vom 30. August 2018). Dabei handelt es sich um mehr als 50 000 Fotos, die forensisch ausgewertet wurden. Weitere Fotos, aber auch Fingerabdrücke oder Tatortspuren kann das BKA von Interpol erhalten. Interpol hat bereits vor einigen Jahren das Projekt „Gallant Phoenix“ gestartet, das vom US-Militär in Syrien und im Irak gesammelte Fingerabdrücke, DNA-Spuren, forensische Daten oder Abhörprotokolle an Polizeibehörden verarbeitet (Bundestagsdrucksache 19/159, Antwort zu Frage 20; Bundestagsdrucksache 19/647, Frage 14).
Zusammen mit der NATO und der Europäischen Union hat Interpol außerdem ein Schulungsprogramm zur Verwertung von „Gefechtsbeweisen“ begonnen (Ratsdokument 15686/18). Es richtet sich an Militärs aus dem Irak und soll dortige Straftaten von ISIS-Anhängern aufklären helfen. Interpol sucht außerdem im Internet nach gerichtsverwertbaren Beweisen zu „ausländischen Kämpfern“ (Ratsdokument 12545/18). Durchsucht werden vor allem soziale Medien, Interpol nutzt dabei ein Verfahren mit Gesichtserkennung. Auch die Polizeiagentur Europol betreibt unter dem Namen „FACE“ ein solches Projekt (Ratsdokument 5843/19).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Auf welche Weise ist die Polizeiorganisation Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Suche nach gerichtsverwertbaren Beweisen zu „ausländischen Kämpfern“ befasst, welche technischen Verfahren und welche Datenbanken werden hierzu genutzt?
a) In wie vielen Fällen hat das Bundeskriminalamt (BKA) das Generalsekretariat im Jahr 2018 über einen Fund zu „ausländischen Kämpfern“ informiert?
b) Welcher Kommunikationskanal (etwa „I-24/7“) wird für die Kommunikation zu „ausländischen Kämpfern“ genutzt?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Interpol eine eigene Datei zu „ausländischen Kämpfern“ führt, und wie viele Personen sind dort gespeichert?
In wie vielen Fällen hat Interpol dem BKA als nationalem Zentralbüro im Jahr 2018 mitgeteilt, dass die Organisation Kenntnis über als „ausländische Kämpfer“ verdächtigte deutsche Staatsangehörige fand?
a) In welchem Umfang haben Bundesbehörden diese Informationen anschließend in das Schengener Informationssystem (SIS II) eingestellt?
b) Wie viele dieser Einträge wurden mit der Bezeichnung „Terrorismusbezug“ versehen?
c) Wie viele Personen wurden mit einer Fahndung nach Artikel 36 eingetragen, und inwiefern handelte es sich dabei um eine verdeckte Fahndung oder gezielte Kontrolle?
Was ist der Bundesregierung über das Interpol-Programm „Sharaka“ bekannt, innerhalb dessen die Häfen, Flughäfen und Landgrenzen der MENA-Staaten (MENA= Middle East and North Africa) Algerien, Ägypten, Jordanien, Libanon, Marokko und Tunesien vollständig an Interpol angeschlossen werden sollen?
a) Inwiefern nehmen auch Bundesbehörden (etwa im Rahmen von Ausbildungsmaßnahmen) an „Sharaka“ teil?
b) Welche gemeinsamen Polizeioperationen mit den teilnehmenden Ländern werden in „Sharaka“ durchgeführt, und wo fanden bzw. finden diese statt?
Welche Stellen bei der Generalbundesanwaltschaft sind derzeit mit Ermittlungen gegen „ausländische Kämpfer“ oder deren Sympathisantinnen und Sympathisanten befasst (etwa wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder wegen einer Straftat nach dem Völkerstrafgesetzbuch), und wie viele Verfahren werden dort zu welchen Ländern geführt?
Welche Stellen beim BKA sind derzeit mit Ermittlungen gegen „ausländische Kämpfer“ oder deren Sympathisantinnen und Sympathisanten befasst, und wie viel Personal ist hierfür abgestellt?
a) Mit welcher Technologie erschließt das BKA die dabei anfallenden Medieninhalte (auch die „Caesar-Dateien“), und inwiefern kommt dabei auch Gesichtserkennung zum Einsatz?
b) Mit welchen weiteren Datensammlungen (etwa die „Caesar-Dateien“) werden die Medien abgeglichen?
Welche militärischen Informationen verarbeitet das BKA in seinen Ermittlungen, und woher stammen diese?
a) Wo und wie werden diese Informationen deklassifiziert?
b) Welche Aufgabe übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung der von Interpol zu der EU-Mission EUNAVFOR MED im Mittelmeer entsandte Verbindungsbeamte, und welche Personendaten gleicht dieser mit Interpol-Datenbanken ab?
Welche Beweismittel hat das BKA von Interpol oder Europol für seine konkreten Ermittlungen gegen „ausländische Kämpfer“ oder deren Sympathisantinnen und Sympathisanten erhalten?
a) Wann haben Bundesbehörden erste Daten im Rahmen von „Gallant Phoenix“ erhalten?
b) Verarbeitet auch das BKA Informationen aus dem Projekt „Gallant Phoenix“, bzw. inwiefern lässt sich dies bei Daten, die von Interpol oder dem Bundesnachrichtendienst stammen, überhaupt nachvollziehen?
Auf welche Weise ist nach Kenntnis der Bundesregierung auch die Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union Eurojust mit Ermittlungen gegen „ausländische Kämpfer“ befasst, und welche gemeinsamen Ermittlungsgruppen werden dort geführt?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass der Datenschutz bei Eurojust auf Vorschriften basiert, die aus dem Jahrzehnt des Vertrags von Lissabon stammen, und inwiefern hält sie dies hinsichtlich des geplanten Ausbaus von Eurojust bzw. dessen Rolle beim Ausbau der EU als einem „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ (www.bmjv.de/DE/ Themen/IntZusammenarbeit/Eurojust/Eurojust_node.html) für änderungsbedürftig?
Was ist der Bundesregierung über ein Schulungsprogramm zur Verwertung von „Gefechtsbeweisen“ bekannt, das Interpol nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller mit Beteiligung der NATO und der Europäischen Union durchführt und das sich an Militärs aus dem Irak richtet (Ratsdokument 15686/18)?
a) Auf welche Weise soll das Programm Straftaten von IS-Anhängern aufklären helfen?
b) Welche Veranstaltungen fanden hierzu statt, und welche Angehörigen der Bundesregierung nahmen daran teil?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, in welchem Umfang Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte schnelleren Zugriff auf Europol-Datenbanken erhalten sollten, um bei einer Personenkontrolle in Echtzeit dort gespeicherte Personen- oder Fahrzeugdaten abzufragen (Ratsdokument 5761/19; bitte angeben, welche Europol-Dateien hierfür genutzt werden sollen), und inwiefern sollten dazu aus ihrer Sicht auch technische Verfahren wie die Anbindung von Kennzeichenlesegeräten entwickelt werden, damit deren Kennzeichen bzw. die Daten der Fahrzeughalter automatisiert mit Dateien bei Europol abgeglichen werden?
Welche weiteren Erläuterungen kann die Bundesregierung zum Projekt „DTECH light“ von Interpol machen, das „terroristische Onlineinhalte“ erkennen, extrahieren und analysieren soll (Ratsdokument 12545/18)?
a) Auf welche Weise sollen Verdächtige mit „DTECH light“ aufgespürt („located“) werden, und inwiefern soll dafür auch Gesichtserkennung genutzt werden?
b) Woraus bestehen die operativen Meldungen („identification and alerts“)?
c) Wer soll von Interpol mit entsprechenden Erkenntnissen versorgt werden?
d) Über welche Interpol-Kanäle werden die Informationen weitergegeben?
Was ist der Bundesregierung über Ziele, Maßnahmen und Technologien des Projekts „FACE“ bei Europol bekannt (Ratsdokument 5843/19)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass mit Programmen wie „Gallant Phoenix“ oder dem Interpol-Schulungsprogramm zur Verwertung von „Gefechtsbeweisen“ auch europäische Angehörige von Milizen verfolgt werden, die sich in Syrien gegen den „Islamischen Staat“ stellen, und wie begründet sie diese Auffassung?