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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kontrolle durch den Bund bei der Mittelverwendung im Rahmen der Exzellenzstrategie

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

22.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/818407.03.2019

Kontrolle durch den Bund bei der Mittelverwendung im Rahmen der Exzellenzstrategie

der Abgeordneten Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Rahmen der Exzellenzstrategie fördern der Bund und die Länder ab 2018 Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen. Für die Exzellenzstrategie stellen Bund und Länder ab 2018 jährlich rund 533 Mio. Euro bereit. 75 Prozent der Mittel trägt der Bund, 25 Prozent das jeweilige Sitzland der geförderten Einrichtung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Auf welchen rechtlichen Grundlagen wird die Bundesregierung die Verwendung der Mittel im Rahmen der Exzellenzstrategie kontrollieren?

2

Gibt es darüber hinausgehende Vereinbarungen des Bundes mit Ländern und Hochschulen über die Kontrolle der Mittelverwendung, und wenn ja, wie lauten diese?

3

Über welche Punkte müssen Länder und Hochschulen dem Bund jeweils berichten?

4

In welchem Umfang werden die Länder und Hochschulen dem Bund Daten und Berichte über die Verwendung der Mittel aus der Exzellenzstrategie vorlegen (bitte, soweit möglich, in Seitenzahlen angeben)?

5

In welchem Rhythmus werden die Länder und Hochschulen dem Bund die in Frage 3 genannten Daten und Berichte vorlegen?

6

Wie viele Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger werden mit der Auswertung der in den Fragen 3 und 4 genannten Daten und Berichte betraut sein (bitte jeweils in Köpfen und in Vollzeitäquivalenten für die einzelnen Jahre nach den beteiligten Verwaltungseinheiten inklusive Projektträger angeben)?

7

Welchen jeweiligen Entgeltgruppen gehören die in Frage 6 beschriebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, und aus welchen Haushaltsstellen werden die entsprechenden Stellen finanziert (bitte die Gesamtzahl der Stellen je Entgeltgruppe und Verwaltungseinheiten inklusive Projektträger aufschlüsseln sowie die korrespondierenden Belastungen der jeweiligen Haushaltsstelle angeben)?

8

Wie viele Arbeitsstunden werden Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger pro Jahr für die Auswertung der in den Fragen 3 und 4 genannten Daten und Berichte aufwenden (bitte Gesamtsumme für die einzelnen Jahre und jeweils die Summe für die beteiligten Verwaltungseinheiten des Bundes inklusive Projektträger für die einzelnen Jahre angeben)?

9

Welche Konsequenzen drohen Ländern und Hochschulen, die Daten oder Berichte in unzureichender Weise vorlegen?

Berlin, den 20. Februar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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