Erfolgsbilanz und Zukunft des Deutschlandstipendiums
der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit 2011 fördert die Bundesregierung mit dem Deutschlandstipendium, gemäß dem Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz – StipG), Studierende, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Laut Statistischen Bundesamt wurden im Jahr 2017 durch das Deutschlandstipendium rund 25 900 Studierende gefördert (vgl. www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschung Kultur/Ausbildungsfoerderung/Stipendienprogrammgesetz.html). Neben den insgesamt rund 29 500 Stipendiatinnen und Stipendiaten aller 13 Begabtenförderungswerke ist das Deutschlandstipendium damit die zweite große Säule der deutschen Stipendienlandschaft. Die Finanzierung der Förderung leistungsfähiger Studierender über 300 Euro im Monat erfolgt beim Deutschlandstipendium jeweils zu 50 Prozent durch Mittel des Bundes und privater Mittelgeber. So unterstützt das Deutschlandstipendium eine Vernetzung der Hochschulen mit ihrer Region, das Zugehörigkeitsgefühl der Geförderten zu ihrer Hochschule, den engen Kontakt zwischen Förderern und Geförderten und das gesellschaftliche Verantwortungsbewusstsein für Bildung und Begabung (vgl. www.deutschlandstipendium. de/de/kritik-zum-deutschlandstipendium-1730.html).
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Ausschussdrucksache 19(8)1781) und die Fraktion DIE LINKE. (Ausschussdrucksache 19(8)683) forderten in den Beratungen zum Bundeshaushalt 2018 bzw. 2019 eine vollständige Abschaffung dieser tragenden Säule der deutschen Stipendienlandschaft (vgl. www.news4 teachers.de/2018/05/ladenhueter-deutschlandstipendium-gruene-fordern- dieabschaffung/ und www.taz.de/Archiv-Suche/!5551287&s=Rudi%2BDutschke& SuchRahmen=Print/). Die Fragesteller hingegen erwarten von der Bundesregierung verstärkte Anstrengungen, die Studienförderung durch das Deutschlandstipendium – auch angesichts der vom Deutschen Bundestag bereitgestellten Haushaltsmittel – weiter auszubauen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Hochschulen haben in den jeweiligen Jahren seit Beginn des Programms nach Kenntnis der Bundesregierung Deutschlandstipendien vergeben? Wie viele Deutschlandstipendien waren dies jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung? Welche Hochschulen haben in diesen Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung keine Deutschlandstipendien vergeben (bitte jeweils nach Hochschule – sortiert nach Ländern – und Jahr aufteilen)?
Welcher Studierendenanteil je Hochschule hat nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit Beginn des Programms jeweils ein Deutschlandstipendium erhalten (bitte jeweils nach Hochschule – sortiert nach Ländern – und Jahr aufteilen)? Welcher Studierendenanteil je Land hat nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Jahren jeweils ein Deutschlandstipendium erhalten (bitte jeweils nach Ländern und Jahr aufteilen)?
Wie hoch war 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der durch das Deutschlandstipendium geförderten Studierenden an der Gesamtzahl der Studierenden,
a) aufgeteilt nach Hochschularten (bitte analog wie in Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.6, 2017, S. 10 bis 11 darstellen),
b) aufgeteilt nach Fächergruppen (bitte analog wie in Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.6, 2017, S. 24 bis 26 darstellen) bzw.
c) aufgeteilt nach Trägerschaft der Hochschule (öffentlich, privat, kirchlich; bitte analog wie in Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.6, 2017, S. 33 darstellen)?
Welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, aufgrund derer manche Hochschulen das Deutschlandstipendium nicht oder nur in geringem Umfang anbieten?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Anteil der Hochschulen, die das Deutschlandstipendium anbieten, bzw. die jeweilige Anzahl angebotener Deutschlandstipendien zu erhöhen? Welche sonstigen Änderungen sieht die Bundesregierung für die Weiterentwicklung des Förderprogramms vor? Wie will die Bundesregierung den weiteren Ausbau gestalten?
Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die unterschiedlichen Anteile durch das Deutschlandstipendium geförderter Studierender
a) nach Ländern,
b) nach Hochschulart,
c) nach Fächergruppen bzw.
d) nach Trägerschaft der Hochschule? Wie bewertet die Bundesregierung diese Unterschiede, und welchen Handlungsbedarf sieht sie diesbezüglich?
Wie bewertet die Bundesregierung die unterschiedlichen Anteile geförderter Studierender an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bzw. Fachhochschulen zwischen den Begabtenförderungswerken und dem Deutschlandstipendium? Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Bewertung?
Welcher Anteil der durch das Deutschlandstipendium geförderten Studierenden seit Beginn des Programms
a) ist nach Kenntnis der Bundesregierung weiblichen Geschlechts (bitte nach Jahren und Ländern aufteilen),
b) hat nach Kenntnis der Bundesregierung einen Migrationshintergrund im Sinne der Definition der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6324 (bitte nach Jahren und Ländern aufteilen),
c) hat nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils einen niedrigen, mittleren, gehobenen oder hohen Bildungshintergrund im Sinne der Definition der 21. Sozialerhebung des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (vgl. Glossar zum Haupt- und Sonderbericht der 21. Sozialerhebung, S. 11 f., www.sozialerhebung.de/download/21/Soz21_ glossar.pdf; bitte nach Jahren und Ländern aufteilen – falls diese Angaben nicht möglich sind, bitte angeben, welche vergleichbaren Daten zum Anteil geförderter Bildungsaufsteiger vorliegen und zu welchem Ergebnis diese kommen) bzw.
d) absolvierte ihr Studium nach Kenntnis der Bundesregierung in Teilzeit (bitte nach Jahren und Ländern aufteilen)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Anteil der durch das Deutschlandstipendium geförderten Studierenden
a) weiblichen Geschlechts,
b) mit Migrationshintergrund,
c) mit niedriger oder mittlerer Bildungsherkunft (Erstakademikerinnen und Erstakademiker) bzw.
d) in Teilzeit und welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um diese Anteile zu erhöhen? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Bewertung?
Welche politischen Ziele hat sich die Bundesregierung für das Deutschlandstipendium gesetzt, und wie bewertet sie deren Erreichung, insbesondere in Bezug auf
a) die Zahl der geförderten Studierenden und deren Anteil an der Gesamtzahl der Studierenden in Deutschland,
b) den Anteil geförderter Studierender an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen,
c) den Anteil weiblicher Geförderter,
d) den Anteil Geförderter mit Migrationshintergrund,
e) den Anteil Geförderter mit niedriger oder mittlerer Bildungsherkunft bzw.
f) den Anteil in Teilzeit studierender Geförderter? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Bewertung?
Wie und in welchem Rhythmus evaluiert die Bundesregierung die Förderaktivitäten im Rahmen des Deutschlandstipendiums?
a) Wie werden Hochschulen in den Evaluationsprozess eingebunden?
b) Wie werden private Mittelgeber in den Evaluationsprozess eingebunden?
c) Wie werden ehemalige Stipendiatinnen und Stipendiaten in den Evaluationsprozess eingebunden?
Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung ehrenamtliches Engagement bei der Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten?
Wie lange werden geförderte Studierende des Deutschlandstipendiums nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich gefördert? Wie lang sind die kürzeste und die höchste Förderdauer nach Kenntnis der Bundesregierung?
In welcher Höhe wurden Mittel des Bundes nach Kenntnis der Bundesregierung bisher für die Förderung des Deutschlandstipendiums verausgabt (bitte nach Jahren, Hochschultyp und Ländern aufteilen)?
Welcher Anteil der insgesamt für das Deutschlandstipendium verwendeten Mittel (Mittel des Bundes zuzüglich Mittel privater Mittelgeber) wurde dabei nach Kenntnis der Bundesregierung für die Deckung der Verwaltungskosten verausgabt (bitte nach Jahren aufteilen)?
a) Wie bewertet die Bundesregierung den für die Deckung von Verwaltungskosten genutzten Mittelanteil?
b) Welche Potenziale zur Verringerung dieses Anteils sieht die Bundesregierung, und welche konkreten Maßnahmen ergreift sie diesbezüglich?
c) Welcher Anteil der insgesamt für die Begabtenförderungswerke verwendeten Mittel wurde nach Kenntnis der Bundesregierung für die Deckung der Verwaltungskosten verausgabt (bitte nach Jahren aufteilen)
d) Wie bewertet die Bundesregierung den Verwaltungskostenanteil des Deutschlandstipendiums im Vergleich zu den Begabtenförderungswerken, und welche Schlussfolgerung zieht sie daraus?
Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Programms die Höhe der von privaten Mittelgebern für die Finanzierung des Deutschlandstipendiums eingeworbenen Mittel und die Anzahl der beteiligten privaten Mittelgeber (bitte nach Jahren, Hochschultyp und Ländern aufteilen)?
a) Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung? Welche Hemmnisse sieht die Bundesregierung beim Einwerben von Mitteln privater Mittelgeber?
b) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Hochschulen das Einwerben von Mitteln privater Mittelgeber zu erleichtern und so die Höhe der eingeworbenen Mittel zu erhöhen?
Plant die Bundesregierung, künftig auch Talenten aus der beruflichen Bildung Zugang zum Deutschlandstipendium zu gewähren?
a) Wenn ja, wie soll eine solche Öffnung des Deutschlandstipendiums gestaltet werden, und wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung dieser Maßnahme aus?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Studierende wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2017 neu in die Förderung der Begabtenförderungswerke aufgenommen (bitte nach Jahren und Begabtenförderungswerken aufteilen)?