[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
26. März 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/8920
19. Wahlperiode 28.03.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mario Brandenburg (Südpfalz),
Katja Suding, Nicola Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/8247 –
Aktionsplan Nanotechnologie 2020
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Anwendung nanotechnologischer Erkenntnisse zur Erzeugung von
Produkten mit neuen Funktionen hat bereits in zahlreichen Branchen Einzug gehalten.
Der zukünftige wirtschaftliche Erfolg von Hightech-Produkten wird davon
abhängen, ob neue Chancen, die durch Schlüsseltechnologien wie die
Nanotechnologie eröffnet werden, weiterhin konsequent genutzt werden. Neben der
Abwägung von etwaigen Risiken durch die Nanotechnologie und die
Gewährleistung einer sicheren Verwendung von Nanomaterialien in Produktion sowie
Produktionsprozessen ist die Forschung und Entwicklung zukünftiger
Anwendungen von besonderer Bedeutung.
Die Nanotechnologien befassen sich mit der kontrollierten Herstellung und
Nutzung von Materialien und Komponenten mit funktionsrelevanten
Strukturgrößen unterhalb von 100 Nanometern in mindestens einer Richtungsdimension.
Aus der Nanoskaligkeit resultieren neue Funktionen und Eigenschaften, die zur
Verbesserung bestehender oder neuer Produkte beitragen. Zum einen besitzen
Nanomaterialien eine enorm große Oberfläche, durch die nanoskalige Objekte
mit ihrer Umgebung wechselwirken können. Zum anderen vermögen
Quanteneffekte die Eigenschaften eines Werkstoffes grundlegend zu verändern, da die
Struktur eines Materials die Bewegungsfreiheit seiner Elektronen erlaubt. So
werden zielgerichtete Materialentwicklungen möglich.
Bereits seit dem Jahr 2006 koordiniert die Bundesregierung mit sieben
Bundesministerien im Rahmen der „Nano-Initiative – Aktionsplan 2010“ seine
Anstrengungen im Bereich Nanotechnologie. Die erste Initiative hatte das Ziel, den
nationalen Ausbau dieser Zukunftstechnologie gemeinsam zu befördern. Dabei
wurden verschiedene Projekte zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen
(KMU) zur Verbundforschung, zur Nanorisikoforschung und Transparenz in
der Öffentlichkeit zusammengeführt. Dieser ressortübergreifende Ansatz wurde
im Jahr 2011 durch den Aktionsplan „Nanotechnologie 2015“ für weitere fünf
Jahre verlängert. Darin ging es verstärkt um die Aspekte der wirtschaftlichen
Verwertung, des verantwortungsvollen Umgangs mit Material und Technik
sowie der Verbesserung der Rahmenbedingungen. Die Neuausrichtung der
Hightech-Strategie der Bundesregierung findet sich nunmehr im aktuellen
Aktionsplan „Nanotechnologie 2020“ wieder. Der Aktionsplan ist an den sechs
Zukunftsaufgaben der Hightech-Strategie ausgerichtet und wurde entsprechend
weiterentwickelt.
Die Fragesteller begrüßen die Anstrengungen der Bundesregierung im Bereich
der Nanotechnologien. Dennoch bleibt aus Sicht der Fragesteller die Frage
offen, wie viel unternehmerische Effekte und wirtschaftlichen Erfolg die drei
aufeinanderfolgenden Aktionspläne erreicht haben. Um finanzielle Ressourcen
nicht ziellos auszuschütten und ohne eindeutige Zielvorgaben sowie
Messkriterien in kommende Aktionspläne zu integrieren, muss der Erfolg der
Handlungskonzepte der Bundesregierung im Bereich der Nanotechnologien nachgewiesen
werden.
1. Welches übergeordnete Ziel bzw. welche übergeordneten Ziele verfolgt die
Bundesregierung mit den Aktionsplänen zu Nanotechnologien seit dem Jahr
2006?
Mit Hilfe der Aktionspläne Nanotechnologie bündelt die Bundesregierung ihre
Aktivitäten und Maßnahmen zur Förderung der Nanotechnologie in einem
ressortübergreifenden Ansatz. Es handelt sich um ein vom Bundeskabinett
gebilligtes förderpolitisches Handlungskonzept, das die Koordinierung der beteiligten
Ressorts mit ihren diversen Förderaktivitäten sicherstellt und die Förderstrategie
der Bundesregierung auf diesem Gebiet transparent der Öffentlichkeit
kommuniziert. Die Aktionspläne tragen dazu bei, Doppelförderung zu vermeiden und neue
Aktivitäten gezielt dort zu platzieren, wo sich Lücken in der öffentlichen
Nanotechnologie-Förderung zeigen. Zudem sind die Aktionspläne in die Hightech-
Strategie (HTS) der Bundesregierung eingebettet und wurden entlang der
Schwerpunktsetzung der HTS angelegt. Auf diese Weise unterstützen alle
Aktionspläne den Beitrag der Nanotechnologie zur Lösung gesellschaftlicher
Herausforderungen und adressieren die in der HTS definierten Innovationsfelder.
Darüber hinaus trägt die ressortübergreifende Zusammenarbeit auf dem Gebiet
der Nanotechnologie dem Anspruch nach verantwortlichem Regierungshandeln
Rechnung. Dabei werden Nachhaltigkeit, Gesundheit, Sicherheit und
Verbraucherschutz als übergeordnete Ziele einer auf Mensch und Umwelt bezogenen
Innovationspolitik definiert. Das gemeinsame Vorgehen und die Abstimmung der
Ressorts in ihren Aktivitäten hat eine Grundlage geschaffen, auf der sich die
Nanotechnologie in Deutschland als positiver Wirtschaftsfaktor verstetigen und die
Forschung ihren hohen Standard ausbauen konnte. Zudem hat der im Rahmen der
Aktionspläne von Seiten der Bundesregierung lancierte öffentliche Diskurs über
Chancen und Risiken der Nanotechnologie die Akzeptanz der Bevölkerung
gegenüber dieser Zukunftstechnologie und das Vertrauen der Verbraucherinnen und
Verbraucher in nanotechnologische Produkte erhöht.
2. Welche messbaren Ergebnisse konnte die Bundesregierung mit den
Aktionsplänen erreichen?
Enthalten die Aktionspläne quantifizierbare bzw. operationalisierte
Messkriterien, anhand derer der Erfolg der geförderten Projekte bzw. Programme
erkennbar wird (bitte fünf Projekte des Aktionsplans 2015 mit Kriterien und
Erfolg gegenüberstellen)?
Alle Aktionspläne, so auch der Aktionsplan Nanotechnologie 2015, sind
vorrangig strategisch ausgerichtet. Unter dem Dach der HTS fokussierte er auf die
gesellschaftlichen Herausforderungen Klima und Energie, Gesundheit und
Ernährung, Mobilität, Sicherheit und Kommunikation. Neben der Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland standen der verantwortungsvolle
Umgang mit Nanomaterialien, die Regulierung und der öffentliche Diskurs im
Mittelpunkt.
Der Erfolg des Aktionsplans bemisst sich an der Umsetzung der darin definierten
strategischen Ziele:
– Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland sichern:
Laut einer detaillierten Erhebung aus dem Jahr 2013 zur Nanotechnologie
(nanoDE Report 2013) belief sich der Umsatz, der in Deutschland mit
Nanoprodukten erzielt wurde, bereits im Jahr 2011 auf 15 Mrd. Euro pro Jahr.
Zudem waren 70 000 Industriearbeitsplätze in rund 1 100 Firmen, davon
75 Prozent in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit der
Nanotechnologische verknüpft. Es ist davon auszugehen, dass die Zahlen seit dieser
Studie stetig angestiegen sind, da die Nanotechnologie in fast allen wichtigen
Industriebranchen fest verankert ist.
Ein weiteres zentrales Anliegen der Aktionspläne ist die integrative
Betrachtung von validierten Ergebnissen und Daten aus der
Nanosicherheitsforschung, deren Übertragung in die Regulierungsforschung und ggf.
nachfolgende Implementierung auf Ebene der Regulierung. Durch die ganzheitliche
Betrachtung dieser drei Politikbereiche ist sichergestellt, dass Forschung eine
Grundlage für evidenzbasiertes politisches Handeln liefert, damit die
Weichen für eine verantwortungsvolle Forschungs- und Innovationspolitik stellt
und somit auch ein Beitrag zu innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen
für Unternehmen geleistet wird. Denn ein verlässlicher gesetzlicher Rahmen
ist auch aus Sicht der Industrie unerlässlich, um nanobasierte
Produktinnovationen erfolgreich an den Markt und sicher an den Verbraucher zu bringen.
Maßnahmen: Zur gezielten Unterstützung von KMU im Bereich der
Nanotechnologie wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) im Jahr 2007 unter dem Dach des Förderkonzeptes KMU-innovativ
die Förderlinie „KMU-innovativ Nanotechnologie – NanoChance“ ins Leben
gerufen. Bis 2015 wurden in insgesamt 17 Auswahlrunden angewandte
Forschungsprojekte zur Nanotechnologie gefördert. Insgesamt wurden so über
200 KMU mit insgesamt mehr als 90 Mio. Euro unterstützt. So konnte im
Rahmen eines KMU-Projektes ein Spezialschmierstoff aus Flüssigkristallen
erforscht werden, der unter Belastung Nanostrukturen ausbildet, die einen
sehr reibungsarmen Betrieb von Maschinen ermöglichen. Derartige
Schmierstoffe werden in Geräten verwendet, die im Laufe ihres Lebens nicht
nachgeschmiert werden können (Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Uhren,
mechanische Anzeigen im Auto etc.). Für die eindrucksvollen Ergebnisse des
Projektes wurde der Forschungsverbund mit dem Wissenschaftspreis des
Stifterverbandes für die Wissenschaft im Jahr 2014 ausgezeichnet.
– Risiken der Nanotechnologie erkennen – für einen sicheren und
verantwortlichen Umgang:
Maßnahmen: Mit den Fördermaßnahmen NanoCare und NanoNature
unterstützte das BMBF die Erforschung der Auswirkung synthetischer
Nanomaterialien auf Mensch und Umwelt, die Erforschung von Messmethoden zur
Charakterisierung von Nanomaterialien und das Design gesundheitlich
unbedenklicher Nanomaterialien mit knapp 58 Mio. Euro. So wurde zum Beispiel
das Verhalten von Silbernanomaterialien, einer aufgrund ihrer
antibakteriellen Eigenschaften schon in vielen Produkten eingesetzten Klasse von
Nanomaterialien, in Boden und Grundwasser und auf dort lebende Organismen
untersucht. Solche Untersuchungen sind wichtig, um das Umweltrisiko
abzuschätzen, da die Organismen viele Ökosystemdienstleistungen erbringen
und Schäden verhindert werden müssen. Im Projekt wurde eine Methode
entwickelt, die es erlaubt, auch kleinste Konzentrationen (kleiner als
1 Mikrogramm pro Liter Wasser) bis in den Spurenbereich im System Boden
nachzuweisen. Aufbauend auf den Ergebnissen von NanoCare und Nano
Nature wurde die Webseite DaNa (Daten und Wissen zu Nanomaterialien,
www.nanopartikel.info) ins Leben gerufen, auf der sich Bürgerinnen und
Bürger über die Eigenschaften, aber auch über potenzielle Risiken von
Nanomaterialien informieren können. Die Zugriffszahlen auf die DaNa-
Webseiten sind nach wie vor steigend und lagen 2016 bei rund 130 000 Zugriffen,
2017 bei 134 000 und 2018 bereits bei 150 000.
– Kommunikation intensivieren, Dialoge führen:
Maßnahmen: Im Jahr 2004 startete das BMBF die Initiative „nanoTruck –
Reise in den Nanokosmos“. In einem Roadshow-Fahrzeug wurden durch
verschiedene Exponate, aber auch anhand von Experimenten zum Mitmachen
Informationen über die Nanotechnologie für Bürgerinnen und Bürger
allgemeinverständlich dargestellt. Das Fahrzeug machte dabei in ca. 80 Städten
pro Jahr halt und stand an mehr als 200 Tagen im Jahr Besucherinnen und
Besuchern offen. Insbesondere richtete sich die Initiative an Schülerinnen
und Schüler, die im Rahmen von Schülerpraktika den Nanokosmos in
Experimenten erkunden konnten. Die Initiative nanoTruck wurde bis 2015
fortgesetzt.
Der „NanoDialog der Bundesregierung“ unter der Federführung des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist seit Jahren
fester Bestandteil der Nano-Aktionspläne. Er hat sich zu einem international
einzigartigen Dialogformat entwickelt, das Chancen und Risiken der
Nanotechnologien parallel betrachtet.
– Spitzenposition durch internationale Kooperation ausbauen:
Maßnahmen: Um die Chancen deutscher Antragsteller in den EU-
Forschungsrahmenprogrammen (FRP) zu erhöhen, richtete das BMBF im Jahr
2003 eine Nationale Kontaktstelle (NKS) Nanotechnologie ein. Ziel war es,
deutsche Antragsteller im Programmbereich Nanotechnologie, Materialien
und Produktion (NMP) insbesondere im Bereich der Nanotechnologie gezielt
zu beraten und die Erfolgschancen zu steigern. Die Erfolgsquote deutscher
Antragsteller im siebten FRP (2007 bis 2013) in dem für die Nanotechnologie
relevanten Programmbereich NMP betrug, gemessen als Mittelrückfluss
nach Deutschland, rund 19 Prozent. Deutschland nahm damit eine
Spitzenposition unter den teilnehmenden Mitgliedstaaten ein.
– Forschung fördern – Wissens- und Technologietransfer intensivieren
Maßnahmen:
Im Rahmen der Aktionspläne wurden innovative Forschungsprojekte zur
Nanotechnologie in verschiedenen Förderrichtlinien gefördert. Einige
Initiativen zielten dabei ausschließlich auf Nanotechnologie ab (z. B. KMU-
innovativ Nanotechnologie, NanoTecture, NanoforLife), in anderen wurde
Nanotechnologie als mögliches, aber nicht ausschließliches Werkzeug genannt. Zu
Förderzahlen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Das klassische Förderinstrument sind dabei Verbundprojekte zwischen
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen und/
oder Universitäten. Die Förderaufrufe werden im Bundesanzeiger
veröffentlicht. Die eingereichten Projekte werden nach dem Exzellenzprinzip von
Experten bewertet und die Besten zur Förderung empfohlen. Durch die
Beteiligung der Unternehmen ist ein Anwendungsbezug und späterer
Technologietransfer sichergestellt. Erfolgversprechende Forschungsergebnisse werden
von ihnen später mit eigenem Budget zu Produkten weiterentwickelt.
Während der Projektlaufzeit wird der Fortschritt der Projekte im Rahmen eines
Berichtswesens kontrolliert. Zusätzlich finden in vielen Fördermaßnahmen
Statusseminare statt, bei denen die Projekte ihre Ergebnisse gegenüber dem
Zuwendungsgeber präsentieren.
Ein wichtiger Förderschwerpunkt im Aktionsplan Nanotechnologie 2015
waren nanotechnologische Lösungen im Bereich der Gesundheit
(Nanomedizin), da Wechselwirkungen zwischen Zellen und medizinischen Produkten
meist auf der Nanoskala stattfinden. Vielversprechende Ansätze gibt es hier
im Bereich der Krebstherapie. Insbesondere wurden Nanocarrier (winzige
Transportsysteme) erforscht, die Medikamente gezielt zu Tumorzellen
bringen oder das Immunsystem gegen den Tumor aktivieren. Auch
nanopartikuläre Tracer wurden erforscht, die sich in Tumorzellen anreichern und ihn in
bildgebenden Verfahren sichtbar machen. Weitere Projekte beschäftigen sich
mit Nanocellulose, um Knochen- oder Knorpelschäden zu therapieren. Die
Implantate aus Nanocellulose werden dabei nach der Implantation von
körpereigenen Zellen besiedelt. Die genannten Innovationen befinden sich
aktuell in der präklinischen oder klinischen Testung. Über den wirtschaftlichen
Erfolg kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend geurteilt
werden.
3. Wie begründet die Bundesregierung die zweifache Neuauflegung der
Aktionspläne seit dem Jahr 2006?
Welche Argumente sprachen in den Jahren 2011 sowie 2015 dafür, die
Aktionspläne fortzuschreiben?
Welche Ziele wurden erreicht, welche wurden nicht erreicht?
Gab es weitere Überlegungen, zum Beispiel eine Neuausrichtung (neue
Zielsetzungen), die zu einer Fortschreibung der Nanotechnologie-Strategie
führten (bitte näher ausführen)?
Die „Nano-Initiative – Aktionsplan 2010 (AP Nano 2010)“ der Bundesregierung
wurde 2006 durch sieben Bundesministerien ins Leben gerufen, um den
nationalen Ausbau der Nanotechnologie voranzutreiben. Zu dieser Zeit war die
Nanotechnologie in Deutschland noch stark in der Grundlagenforschung verortet, so
dass die Erschließung neuer Zukunftsfelder durch die Förderung sogenannter
Leitinnovationen unterstützt werden sollte. Dies waren strategisch angelegte
Forschungskooperationen, die alle Akteuren einbinden, die für den Marktzugang
notwendig sind. Mit diesem Förderinstrument sollte die Nanotechnologie verstärkt
Einzug in die für Deutschland wichtigen Industriebranchen halten. Die
Unterstützung von KMU wurde mit Hilfe von KMU-Fördermaßnahmen des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi, ProInno II, EXIST SEED,
Inno-Watt) und des BMBF (NanoChance) forciert. Mit dem AP 2010 wurde auch
ein eigenständiger BMBF-Förderschwerpunkt zur Nanosicherheitsforschung
eingerichtet, der die Untersuchung von Nanomaterialien hinsichtlich ihrer
Auswirkungen auf Mensch und Umwelt vorantrieb. Zudem wurde unter Koordination
der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstmalig eine
gemeinsame Forschungsstrategie der Bundesoberbehörden entwickelt, an der das
Umweltbundesamt (UBA), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und die Physikalisch-
Technische Bundesanstalt (PTB) beteiligt sind. Die gemeinsame
Forschungsstrategie der Bundesoberbehörden unterstützt durch begleitende
Nanosicherheitsforschung und Risikokommunikation die verantwortungsvolle Gestaltung der
Nanotechnologie entlang der Aktionspläne der Bundesregierung.
Der zunehmende Reifegrad nanotechnologischer Anwendungen und ein
zunehmendes Engagement der Industrie sowie erste Verbraucherprodukte machten es
Anfang 2011 erforderlich, den ressortübergreifenden Ansatz durch den
Aktionsplan Nanotechnologie 2015 (AP Nano 2015) an die neuen Rahmenbedingungen
anzupassen. Die Nanotechnologie sollte sich als positiver Wirtschaftsfaktor
verstetigen und die Forschung auf hohem Standard weiter ausgebaut werden. Der
Fokus wurde dabei verstärkt auf Aspekte der wirtschaftlichen Verwertung, den
verantwortungsvollen Umgang mit Material und Technik, die Verbesserung von
Rahmenbedingungen für Unternehmen und den öffentlichen Diskurs zum Thema
Nanotechnologie gelegt. Auch die Regulierung (auf nationaler und EU-Ebene)
für Produkte, die Nanomaterialien enthalten, kam zunehmend in den Fokus des
AP Nano 2015. Dazu verständigen sich die beteiligten Ressorts im Rahmen von
regelmäßigen Sitzungen des Ressortkreises Nanotechnologie, an denen auch
Vertreter der Forschungsoberbehörden teilnehmen.
Im August 2014 erfolgte eine Neuausrichtung der Innovationspolitik der
Bundesregierung durch die Neue Hightech-Strategie „Innovationen für Deutschland“,
die sich auf die sechs prioritären Zukunftsaufgaben Digitale Wirtschaft und
Gesellschaft, Nachhaltiges Wirtschaften und Energie, Innovative Arbeitswelt,
Gesundes Leben, Intelligente Mobilität und Zivile Sicherheit konzentrierte. Dieser
Neuausrichtung der Hightech-Strategie wird im Aktionsplan Nanotechnologie
2020 (AP Nano 2020) Rechnung getragen. Das nahtlos an den AP Nano 2015
anknüpfende Handlungskonzept zeigt auf, in welcher Weise nanotechnologische
Verfahren und Materialien für die Bewältigung der sechs Zukunftsaufgaben
nützlich sind. Durch eine Ausrichtung der Nanotechnologieförderung auf globale
Herausforderungen wie den Klimawandel, die demografische Entwicklung, die
Bekämpfung von Volkskrankheiten, die Sicherstellung der Welternährung und
die Endlichkeit der fossilen Rohstoff- und Energiequellen sollte die Entwicklung
zukunftsfähiger Lösungen mit Hilfe von Forschung, neuen Technologien und der
Verbreitung von Innovationen befördert werden. Ebenso wurde dem
Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode Rechnung getragen, der der
Nanotechnologie großes Potenzial bei der Initiierung von Innovationsprozessen bescheinigte
und gleichzeitig die Notwendigkeit staatlicher Begleitforschung zu
Auswirkungen künstlich hergestellter Nanomaterialien auf Mensch und Umwelt deutlich
machte.
Im Bereich der Nanosicherheitsforschung wurde mit fortschreitenden
wissenschaftlichen Erkenntnissen deutlich, dass etliche Fragestellungen nicht nur
Nanomaterialien, sondern auch weitere innovative Werkstoffe betreffen. Eine
entsprechende Erweiterung wurde 2015 in den Aktionsplan aufgenommen.
4. Welchen Erfolg spricht sich die Bundesregierung im Bereich
Nanotechnologie selbst zu (bitte ein Best-Practice-Beispiel oder Leuchtturmprojekt
anführen)?
Welche Wirkung hat das Beispiel auf den wirtschaftlichen Erfolg
Deutschlands?
Die koordinierte Förderung der Nanotechnologie durch mehrere Bundesressorts
im Rahmen der Aktionspläne zur Nanotechnologie hat dazu geführt, dass
besonders in den in Deutschland starken Branchen des Anlagenbaus und der
Messtechnik in Forschungsvorhaben vorbereitende Arbeiten für nachfolgende
Kommerzialisierungen erfolgt sind, beispielsweise bei Geräten für die Oberflächenanalytik,
für Beschichtungsprozesse oder auch für die ultrapräzise Positionierung und
Werkstückbearbeitung. Daneben sind auch Erkenntnisse gewonnen worden bei
der Batterieforschung, der Herstellung von LEDs oder Solarzellen, beim
Quantencomputing, im Leichtbau, in der medizinischen Diagnostik oder auch bei
Membrantechnologien, der Katalyse oder biokompatiblen Implantaten.
Im Energiebereich eröffnet die Nanotechnologie Verbesserungsmöglichkeiten
bei der Erzeugung, Speicherung und dem effizienten Einsatz von Energie.
Nanoskalige Materialien, dünne Schichten, Prozesse und Fertigungsverfahren sind
beispielsweise wichtige Komponenten bei der Optimierung von Batterien.
Nanomaterialien spielen dabei bei der Herstellung von Elektroden sowie Separatoren ein
wichtige Rolle. Die Grundlage für die heute sehr gute Positionierung
Deutschlands auf dem Gebiet der Batterietechnologien wurde maßgeblich durch eine
stetige Forschungs- und Innovationsförderung der Bundesregierung zum Thema
Energiespeichermaterialien und Katalyse befördert.
Neue Erkenntnisse aus der Nanosicherheitsforschung, verstärktes Engagement in
der Risikokommunikation und im Risikomanagement und der intensive Dialog
mit der Öffentlichkeit haben die Basis für eine bessere Nutzung von Chancen und
die Einschätzung potentieller Risiken im Kontext der Nanotechnologie
geschaffen. Eine bessere Verzahnung von Sicherheitsforschung, Regulierungsforschung
und Gesetzgebung sowie eine aktive Rolle Deutschlands in nationalen und
internationalen Normierungs- und Standardisierungsaktivitäten und in EU-Gremien
verbessern zudem die Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen und das
Vertrauen der Bevölkerung in nanotechnologiebasierte Produkte. Mit der
Förderung der Nanotechnologie durch die Bundesregierung wurde ein wichtiger
Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit zentraler deutscher Branchen geleistet. Für
konkrete Erfolge der Bundesregierung im Bereich der Nanotechnologie wird auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen.
5. Welcher finanzielle Betrag ist seit dem Jahr 2006 im Lichte der Aktionspläne
in Projekte zur Umsetzung geflossen (bitte mit Angabe einer Gesamtsumme,
und aufgesplittet nach Ressorts beantworten)?
Den Aktionsplänen sind keine eigenständigen Finanzmittel der Bundesregierung
zugeordnet. Sie verweisen auf Maßnahmen und Förderprogramme der einzelnen
Bundesressorts, die direkt oder indirekt der Nanotechnologie zuzuordnen sind.
Da die Nanotechnologie als Querschnittstechnologie in fast allen
Lebensbereichen und zahlreichen industriellen Anwendungen eine Rolle spielt und sich nicht
eindeutig von anderen Technologiebereichen abgrenzen lässt, ist eine exakte
Bezifferung der staatlichen Nanotechnologiefördermittel nicht möglich. Dabei
kann davon ausgegangen werden, dass das BMBF seit 2006 mit mindestens
190 Mio. Euro pro Jahr nanotechnologiebezogene Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten unterstützt. Etwa 10 Prozent der Fördermittel des BMBF fließen
in die Sicherheitsforschung zu Nanomaterialien und in weitere
Begleitmaßnahmen. Das BMU hat für den Nanodialog von 2009 bis Mitte 2019 1,2 Mio. Euro
eingesetzt. Darüber hinaus wurden Forschungsvorhaben durch Mittel aus dem
Ressortforschungsplan des BMU in den Jahren 2006 bis 2018 mit 5 Mio. Euro
gefördert. Seit 2006 wurden durch die BAuA im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 5,5 Mio. Euro, durch das BfR 2,3 Mio. Euro
und durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
1,5 Mio. Euro aufgewendet.
Insgesamt wendete Deutschland im Jahr 2011 geschätzt mehr als 600 Mio. Euro
pro Jahr für nanotechnologiebezogene Förderung auf. Die Zahlen wurden für den
2013 erschienenen „nano.DE-Report“ ermittelt und sind der nachfolgenden
Tabelle 1 zu entnehmen. Nach dem Jahr 2011 wurden keine separaten
Auswertungen zu Fördermitteln der Nanotechnologie mehr durchgeführt, da die
Nanotechnologie zunehmend in spezifische Forschungsfelder wie beispielsweise die
Materialforschung, die Gesundheitsforschung oder die IKT-Forschung integriert
wurde. Ein großer Anteil der Aufwendungen aktueller Förderprogramme
beispielsweise für die Batterieforschung oder die Quantentechnologien lässt sich
nanotechnologischen Forschungsansätzen zuordnen. Als Richtwerte können hierzu
die Zahlen aus dem alle zwei Jahre erscheinenden „Bundesbericht Forschung und
Innovation“ herangezogen werden, der eine Auswertung auf Basis der
Leistungsplansystematik (LPS) vornimmt. Für den Förderschwerpunkt „KA –
Nanotechnologien“ sind dort für die Jahre 2012 bis 2017 die in Tabelle 2 aufgeführten
Ausgaben des Bundes für Forschung und Entwicklung (FuE) genannt. Dabei ist
zu berücksichtigen, dass viele nanotechnologische Anwendungen im Kontext
anderer Fachprogramme nicht in der LPS unter dem Förderschwerpunkt „KA –
Nanotechnologien“ erfasst sind, weil die Fördersummen in der LPS immer nur
genau einer Kategorie zugeordnet werden.
Fördermittel in Mio. Euro Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011
Gesamt Bundesressorts 247,6 252,8 266,3
BMBF 212,0 215,5 221,6
Weitere Bundesressorts 35,6 37,3 44,7
Bundesländer 59,1 67,1 79,9
Institutionelle Förderung 178,4 250,2 279,3
Sonstige (VW-Stiftung) 5,0 5,0 5,0
Gesamt Deutschland 490,1 575,1 630,5
Tabelle 1: Entwicklung der öffentlichen Fördermittel der Nanotechnologie in
Deutschland im Zeitraum 2009 bis 2011 (Quelle: nanoDE-Report 2013)
Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017
FuE-Ausgaben Nanotechnologien in Mio. Euro 185,1 179,9 178,9 243,9 261,2 263,7
Tabelle 2: Ausgaben des Bundes für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung im Förderschwerpunkt
Nanotechnologien in den Jahren 2012 bis 2017 (Auswertung nach Leistungsplansystematik: KA – Nanotechnologien)
(Quelle: Datenportal des BMBF)
6. Wie schätzt die Bundesregierung den „Return-on-Investment“ im Rahmen
der Aktionspläne zum aktuellen Stand ein?
Bereits in geförderten Verbundprojekten leisten die beteiligten Unternehmen in
der Regel einen Eigenanteil von 50 Prozent der Gesamtsumme. Daneben wird in
der Industrie aber auch eigenfinanzierte, außerhalb der Bundesbeteiligung
liegende FuE zur Nanotechnologie durchgeführt, insbesondere im Rahmen der
Überführung von Forschungsergebnissen in serienreife Produkte. Konkrete
Zahlen darüber liegen der Bundesregierung nicht vor.
7. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung den Transfer der
Grundlagenforschung in die produktorientierte Anwendung bei
Unternehmen von Nanomaterialien?
Welchen messbaren Erfolg erzielten bzw. erzielen die Projektförderungen
für kleine und mittlere Unternehmen?
Das wichtigste Instrument der Bundesregierung, um den Transfer grundlegender
Forschungsergebnisse in die Anwendung zu beschleunigen, ist die Förderung von
Verbundprojekten aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und
Forschungseinrichtungen und/oder Universitäten. Die in der Antwort zu Frage 5
genannten Fördermittel der Bundesressorts von ca. 250 Mio. Euro jährlich bzw.
mehr als 200 Mio. Euro jährlich für das BMBF flossen fast ausschließlich in
dieses Förderinstrument. Insbesondere durch diese Förderung stieg die Zahl der im
Bereich Nanotechnologie tätigen Unternehmen von etwa 950 im Jahr 2011 auf
rund 1 100 im Jahr 2013 (nanoDE-Report 2013), etwa 75 Prozent davon waren
KMU.
Zur gezielten Unterstützung von KMU im Bereich der Nanotechnologie wurde
vom BMBF im Jahr 2007 unter dem Dach des Förderkonzeptes KMU-innovativ
die Förderlinie „KMU-innovativ Nanotechnologie – NanoChance“ ins Leben
gerufen; hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Neben der gezielten
Förderung im Rahmen von NanoChance treten KMU auch in allen „klassischen“
Fördermaßnahmen als Zuwendungsempfänger auf. In einschlägigen BMBF-
Fördermaßnahmen liegt der Anteil der geförderten KMU bei knapp 30 Prozent
(Anzahl) bzw. 20 Prozent (Fördersumme).
Ziel der Transferinitiative unter Federführung des BMWi ist es, die Unternehmen
darin zu unterstützen, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung in
Produkte und Verfahren umzusetzen. Zu diesem Zweck wurde u. a. eine Dialogreihe
mit den am Innovationsprozess beteiligten Akteuren gestartet, um
Verbesserungsmöglichkeiten und Engpässe aus erster Hand systematisch zu erfassen.
Das BMWi evaluiert seine Programme der erfolgreichen themen- und
technologieoffenen Mittelstandsförderung „Von der Idee zum Markt“ und verbessert diese
kontinuierlich.
8. Fördert die Bundesregierung innerhalb des aktuellen Aktionsplans die
gezielte Ausbildung und Bildung von Expertinnen und Experten?
Wie schätzt die Bundesregierung die Arbeitsmarktchancen für Fachkräfte im
In- und Ausland sowie für anwendungsorientierte Unternehmen ein?
Das BMBF fördert auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Vom Material zur
Innovation“ junge, exzellente Nachwuchswissenschaftler im Bereich
Materialwissenschaft und Werkstofftechnik. Der Wettbewerb „NanoMatFutur“ ist als
Fördermaßnahme zum Aufbau nachhaltiger Forschungsstrukturen durch
Unterstützung exzellenter wissenschaftlicher Nachwuchstalente konzipiert, die mit
ihren Ideen ein Forschungsprojekt vorantreiben und neue Anwendungen in der
Industrie stimulieren und mit ihren interdisziplinären Forschungsarbeiten die
Grenzen klassischer Disziplinen wie Chemie, Physik, Biologie, Nanotechnologie und
Verfahrenstechnik überwinden. Als Impulsgeber mit neuen Denkansätzen für
Innovationen in Form neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen tragen die
jungen Akademiker zur Sicherung und stetigen Weiterentwicklung des
Forschungs- und Technologiestandortes Deutschland aktiv bei.
Bereits in der 2002 gestarteten Vorgängermaßnahme „NanoFutur“, die sich
dezidiert der Förderung von Nachwuchswissenschaftlern im Bereich der
Nanotechnologie widmete, wurden 29 junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
gefördert. 13 davon erhielten später einen Ruf auf eine Professur, außerdem gab es
fünf Ausgründungen von Unternehmen. In den Förderprogrammen des BMWi
erhalten Projekte in der Regel Möglichkeiten für die Weiterqualifizierung durch
eine Promotion. Die Arbeitsmarktchancen für die Fachkräfte werden als gut
eingeschätzt. Häufig gibt es Möglichkeiten der Beschäftigung in Unternehmen im
In- und Ausland bereits während der Projektlaufzeit.
Die Aktionspläne bieten zudem in Verknüpfung mit thematisch passenden
Förderprogrammen der Bundesregierung und der EU gute Möglichkeiten zur
Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern
für die Nanosicherheitsforschung und Risikobewertung. Die bisherigen
Erfahrungen deuten auf hervorragende Arbeitsmarktchancen für diesen Personenkreis hin.
9. Wie hoch war die Anzahl der Patente und der Produktentwicklungen im
Bereich Nanoanwendungen im Jahr 2018?
Im Jahr 2018 wurden gemäß der europäischen Patentdatenbank Espacenet
weltweit rund 3 500 Nanotechnologiepatente in englischsprachigen
Patentpublikationen veröffentlicht. Die Anzahl der Produktentwicklungen lässt sich nicht
beziffern, da der Anwendungsbereich der Nanotechnologie zu breit ist. Ein von der
Europäischen Kommission gefördertes „European Observatory for
Nanomaterials“ gibt auf der Homepage eine generelle Übersicht zu Anwenderprodukten der
Nanotechnologie, ohne auf konkrete Produkte einzugehen (
https://euon.echa.
europa.eu/uses).
10. Wie bezieht bzw. bezog die Bundesregierung die Expertise von
Forschungsinstituten sowie forschenden Unternehmen in die Entwicklung der
Aktionspläne und detaillierter Ziele ein?
Existierten bzw. existieren kontinuierliche Gesprächsrunden, zum Beispiel
Runde Tische oder Kommissionen, dazu?
Innerhalb der Ressortaktivitäten fließen bei der Gestaltung von
Fördermaßnahmen an vielen Stellen das Know-How von Forschungsinstituten und forschenden
Unternehmen ein. Die Ressortforschungseinrichtungen BAuA, UBA, BfR, BAM
und PTB sind fortlaufend über die gemeinsame Forschungsstrategie zur
anwendungssicheren und umweltverträglichen Gestaltung von Nanomaterialien
vernetzt. Einbezogen sind aber auch andere Forschungseinrichtungen, z. B. der
Unfallversicherungsträger im Arbeitsschutz. Ein Gesprächskreis unter Federführung
der Kommission „Arbeitsschutz und Normung“ (KAN) begleitet die Entwicklung
von Mess- und Prüfvorschriften zur Risikobewertung von Nanomaterialien am
Arbeitsplatz.
Das BMBF führt bei der Vorbereitung von Fördermaßnahmen Fachgespräche mit
führenden Forschungsvertretern aus Industrie und wissenschaftlichen
Einrichtungen. Diese werden ebenso in Gutachterrunden zur Bewertung von
Forschungsanträgen einbezogen. Zudem sind Vertreter der Bundesregierung an Aufsichts- und
Fachgremien von Helmholtz-Zentren, Leibniz- und Fraunhofer-Instituten
beteiligt und stehen auf diese Weise in regelmäßigem Austausch mit den großen
Forschungsorganisationen und ihren Forschungseinrichtungen. Im Kontext der
Materialforschung steht das BMBF auch mit der Deutschen
Forschungsgemeinschaft, Industrieverbänden wie dem Verband der Chemischen Industrie (VCI),
der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) und der Dechema e. V. in Kontakt.
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) waren das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-
Ehrlich Institut (PEI) an der Entwicklung der Aktionspläne beteiligt. Das BfArM
und das PEI bringen ihre vorhandene Expertise auf dem Gebiet der Nanomedizin
weiterhin im Dialog mit allen relevanten Interessengruppen ein. Im Bereich der
Nanomedizin hat das BfArM unter Beteiligung des PEI seine institutsinterne,
interdisziplinäre Expertise in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zusammengeführt,
um bei der Bearbeitung von Aufgaben, die nanotechnologiebasierte Arzneimittel-
und Medizinprodukte betreffen, einen sachgerechten Umgang zu gewährleisten.
Sowohl das BfArM als auch das PEI haben für eine wissenschaftliche und
regulatorische Beratung möglicher Antragsteller für Zulassungs- oder
Genehmigungsverfahren Innovationsbüros etabliert. Dieses Angebot soll vor allem
Forscher und Entwickler aus dem universitären und akademischen Umfeld sowie
kleine und mittelständische Unternehmen bei der Translation dieser innovativen
Therapien und Arzneimittel unterstützen.
11. In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Deutschland als
Marktführer von Nanoanwendungen an?
Worauf spezialisieren sich deutsche Forschungsinstitute und forschende
Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung?
Identifiziert die Bundesregierung zukünftig einen speziellen Bereich in
Nanoanwendungen, der einerseits wirtschaftlichen Erfolg erzielen und
andererseits als Alleinstellungsmerkmal für Deutschland gelten kann?
Die deutsche Forschungslandschaft in der Nanotechnologie ist breit aufgestellt.
Eine Übersicht zu Forschungsschwerpunkten und Anwendungsfeldern gibt der
Kompetenzatlas Nanotechnologie des BMBF (
www.nano-map.de). Hier sind
rund 2 000 Akteure aus Forschung und Industrie den Technologien und
Anwendungsfeldern der Nanotechnologie zugeordnet. Ein technologischer Schwerpunkt
ist die Entwicklung und Anwendung von Nanomaterialien und -beschichtungen.
Im industriellen Bereich ist Deutschland stark in den Bereich des Anlagen- und
Gerätebaus involviert. Dies umfasst Anlagen für die Analyse von Oberflächen,
dünnen Schichten und Materialien sowie Beschichtungsanlagen und
Ultrapräzisionsbearbeitungsmaschinen. Auch hinsichtlich Gerätschaften zur Herstellung
und Weiterverarbeitung von Nanomaterialien ist Deutschland gut aufgestellt.
Weitere starke Branchenaktivitäten mit Bezug zur Nanotechnologie sind in den
Bereichen Chemie, Optik, Medizin, Energie und Umwelttechnik festzustellen.
12. Wie gewährleistet die Bundesregierung die Akzeptanz der Anwendungen
von Nanotechnologien im Alltag der Bevölkerung?
Welche Maßnahmen führt sie durch, um nicht nur die Transparenz von
Schwellenwerten sowie von Risikoklassen für Nanoanwendungen zu
erreichen, sondern auch die Aufklärung bei der Verwendung von
Nanotechnologien in der Bevölkerung zu erhöhen?
Der transparente Dialog mit der Öffentlichkeit über Chancen und Risiken der
Nanotechnologie hat das Wissen über diese Hochtechnologie in der breiten
Bevölkerung verbessert und damit die Voraussetzungen für eine bessere Akzeptanz der
Bürgerinnen und Bürger geschaffen.
Begleitend zur Förderung von FuE im Bereich Nanotechnologie stellt das BMBF
seit 2009 über das Projekt „DaNa – Daten und Wissen zu Nanomaterialien –
Aufbereitung gesellschaftlich relevanter naturwissenschaftlicher Fakten“
Informationen zum Verhalten von synthetischen Nanomaterialien und deren human- und
ökotoxikologischen Auswirkungen zur Verfügung. Dies erfolgt über die
Internetplattform
www.nanopartikel.info bzw. auch in englischer Sprache auf www.
nanoobjects.info. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der
Nanosicherheitsforschung seit 2011 auf den jährlichen Clustertreffen vorgestellt. Zusätzlich wurden
zwei Publikationen erstellt, die interessierte Bürger über die Ergebnisse der
Forschung und die Verwendung von Nanomaterialien informieren: „Winzige Riesen
in unserem Alltag“ (2016) und „Nanomaterialien im Alltag – Den Umgang mit
Nanomaterialien sicher gestalten“ (2018).
Für den Arbeitsschutz wurden der toxikologische Gruppierungsansatz und
zugehörige Beurteilungsmaßstäbe mit der Bekanntmachung 527 „Hergestellte
Nanomaterialien“ des Ausschusses für Gefahrstoffe für die Praxis aufbereitet. Ein
gestufter Ansatz zur Expositionsbeurteilung an Industriearbeitsplätzen wurde
zusammen mit der Industrie und Forschungsinstitutionen entwickelt und in die
OECD eingebracht. Im Rahmen des EU-Projektes NanoIndEx wurde dieser
Ansatz soweit ausgearbeitet, dass er einfach und kostengünstig in KMU angewendet
werden kann.
Im Jahr 2004 startete das BMBF die Initiative „nanoTruck – Reise in den
Nanokosmos“; hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Mit dem Format
„Bürger treffen Experten“ sollen Bürgerinnen und Bürger frühzeitig informiert,
gehört und ermuntert werden, Befürchtungen und Hoffnungen zu äußern sowie
Fragen zu stellen, um sich eine fundierte Meinung zu bilden. Im Rahmen dieses
Formats führt das BMBF zweimal jährlich an wechselnden Orten in Deutschland
moderierte Dialogveranstaltungen durch, die einem interessierten Publikum die
Möglichkeit geben, mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft,
Verwaltung und Verbraucherschutz über Chancen, Risiken und Perspektiven der
Nanotechnologie ins Gespräch zu kommen.
13. Mit welchen Maßnahmen erforscht die Bundesregierung die Risiken und
Gefahren von Nanotechnologien, denen sich auch die Fragesteller bewusst
sind?
Auf welcher Grundlage geschieht eine Risikobewertung?
Mit den Nano-Aktionsplänen ist eine gemeinsame Forschungsstrategie der
Bundesoberbehörden BAuA, UBA, BfR, BAM und PTB für anwendungssichere und
umweltverträgliche Nanomaterialien verknüpft. Diese umfasst auch eine Vielzahl
von der Bundesregierung (BMBF, BMWi, BMU, BMEL) und den EU-
Forschungsrahmenprogrammen geförderter Projekte, die über ihre Konsortien die für
die Nanosicherheitsforschung notwendigen inter- und transdisziplinären
Kompetenzen bereitstellen. Ein zentrales Ergebnis war die Zuordnung von
Nanomaterialien zu drei toxikologisch begründeten Gruppen mit unterschiedlichen Kriterien
für die Risikocharakterisierung und -bewertung. Grundlagen für die zugehörigen
Mess-, Prüf- und Bewertungsverfahren wurden inzwischen entwickelt oder
werden z. Zt. im Rahmen von Forschungsprojekten erarbeitet. Derzeit steht eine
Validierung, z. B. durch Ringversuche, und die Standardisierung der Methoden im
europäischen und internationalen Rahmen im Mittelpunkt. Diese ist eine
notwendige Voraussetzung für die Einbindung in gesetzliche Regelungen zur Stoff-,
Material- und Produktsicherheit.
Eine Risikobewertung für Nanomaterialien erfolgt auf Grundlage der
bestehenden Stoffgesetzgebungen und den darin enthaltenen Vorgaben sowie
unterstützenden Leitfäden und Prüfrichtlinien von z. B. der OECD oder Leitfäden der
Europäischen Chemikalienagentur. Beide Institutionen bieten mittlerweile erste
spezifisch auf die Erfordernisse zur angemessenen Risikobewertung von
Nanomaterialien angepasste Dokumente an. Anforderungen an eine spezifische
Risikobewertung von Nanomaterialien bestehen im Rahmen der Biozid-Verordnung.
Nach den Vorgaben der EU-Chemikalienverordnung (REACH) kann eine
systematische Risikobewertung für die dort erfassten Substanzen erst vorgenommen
werden, wenn die entsprechenden Dossiers aktualisiert wurden. Die an
Nanomaterialien angepasste Verordnung tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.
Die Nanosicherheitsforschung ist seit 2006 Bestandteil der BMBF-
Rahmenprogramme „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft-WING“ und
„Vom Material zur Innovation“. Ergänzend dazu wurden bzw. werden im ERA-
NET SIINN ("Sichere Anwendung innovativer Nanowissenschaft und
Nanotechnologie“) ab 2013 FuE-Projekte gefördert, um den Austausch innerhalb Europas
voranzutreiben. Die Forschungsschwerpunkte waren bzw. sind die Aus- und
Wechselwirkungen von synthetischen Nanomaterialien auf den Menschen und
auf die Umwelt, Messstrategien, Langzeiteffekte, Toxizitätsmechanismen und
eine mögliche Vorhersage der Sicherheit. Die Forschungsergebnisse bilden u. a.
die Grundlage für eine Risikobewertung durch die zuständigen Bundesbehörden
(u. a. BfR, BAuA, UBA), die an den geförderten Projekten beteiligt waren bzw.
sind. Die Ergebnisse fließen in die Bewertungsprozesse ein.
BfArM und PEI bewerten im Rahmen der Arzneimittelzulassung
pharmazeutische Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit. Von besonderer Bedeutung ist hierbei
die finale Nutzen-Risiko-Bewertung, anhand derer über die Zulassung
entschieden wird. Da Arzneimittel in toxikologischen wie auch klinischen Studien
getestet werden, sind die speziellen Aspekte von Nanomaterialien in jedem Fall bei der
Nutzen-Risiko-Bewertung berücksichtigt. Bei der Schaffung von
Rahmenbedingungen für die europäische Arzneimittelzulassung war das BfArM an der
Harmonisierung von Anforderungen im Bereich der Nanotechnologie beteiligt.
Medizinprodukte werden von benannten Stellen zertifiziert. Die neue EU-
Verordnung zu Medizinprodukten (Verordnung über Medizinprodukte (MDR) –
(EU) 2017/745) fordert die Anwendung strenger Konformitätsbewertungen
sowie eine besondere Vorsicht bzw. erhöhte Aufmerksamkeit, wenn
Nanomaterialien in Medizinprodukten verwendet werden. Eine eigene Leitlinie (‚Guidance on
the Determination of Potential Health Effects of Nanomaterials Used in Medical
Devices‘, 2015) unterstützt die Betrachtung nanospezifischer Risiken im Rahmen
von Konformitätsbewertungen.
14. Mit welchen Mitteln sichert die Bundesregierung neben einem sinnvollen
Risikomanagement innovationsfreundliche Rahmenbedingungen sowie eine
internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen?
Deutschland zählt heute zu den zehn forschungsintensivsten Volkswirtschaften
weltweit. Rund 650 000 Personen sind in Deutschland in FuE beschäftigt. Die
Hightech-Strategie 2025 (HTS 2025) soll das Ziel, dass Deutschland weiterhin zu
den führenden Wissenschafts- und Innovationsstandorten gehört, strategisch
untermauern. Die HTS 2025 formuliert ressortübergreifend Ziele, Schwerpunkte
und Meilensteine der Forschungs- und Innovationspolitik der kommenden Jahre.
Mit der Hightech-Strategie 2025 fördert die Bundesregierung gezielt Forschung
zu Aspekten, die für unsere Wirtschaft und Gesellschaft relevant sind. Sie nimmt
insbesondere die Themenfelder „Gesundheit und Pflege“, „Nachhaltigkeit,
Klimaschutz und Energie“, „Mobilität“, „Stadt und Land“, „Sicherheit“ sowie
„Wirtschaft und Arbeit 4.0“ in den Fokus. An ihnen wird die Bundesregierung
gemeinsam mit allen am Innovationsgeschehen beteiligten Akteuren arbeiten. Die
Nanotechnologie hat seit dem ersten Aktionsplan wichtige Beiträge zu den genannten
Themenfeldern geleistet und wird diese auch weiterhin leisten.
Forschungsaktivitäten, die auf innovative nanotechnologische Lösungen setzen, werden auch im
Rahmen der HTS 2025 weiter unterstützt und von den durch die HTS 2025
gesetzten Rahmenbedingungen profitieren.
15. Wie sind die Aktionspläne im Rahmen des EU-Forschungsprogramms
„Horizon 2020“ eingebettet?
Welchen Einfluss besitzen NANoREG- und ERA-NET-Programme für die
Anwendung nanotechnologischer Produkte sowie europäische
Standardisierungsverfahren?
Die EU fördert Vorhaben zur Nanotechnologie im aktuellen
Forschungsrahmenprogramm „Horizont 2020“ im Programmbereich NMPB (Nanotechnologien,
Fortgeschrittene Materialien, Produktionstechnologien, Biotechnologien).
Darüber hinaus finden sich Projekte mit Nanotechnologiebezug auch im Bereich der
„Future and Emerging Technologies“ und in den Gesellschaftlichen
Herausforderungen (z. B. zur Gesundheit). Die europäischen Metrologie-Institute leisten –
unter dem Dach des von der Vereinigung der europäischen Metrologie-Institute
und der designierten Institute (EURAMET) koordinierten Europäischen
Metrologie-Programms für Innovation und Forschung (EMPIR) – durch
länderübergreifende Zusammenarbeit ihren gemeinsamen Beitrag zur Erfüllung der
Anforderungen, die unter anderem aus neuen Technologien an die Metrologie
erwachsen. Deutschland beteiligt sich an spezifischen Herausforderungen im Bereich der
Nanometrologie vorwiegend über Arbeiten, die in der PTB oder in der BAM
stattfinden. Durch die Vertretung der Bundesregierung im Programmausschuss
NMBP von Horizont 2020 durch das BMBF wird sichergestellt, dass die
Schwerpunkte und Akzente des Aktionsplans Nanotechnologie 2020 auch bei der
Gestaltung der NMBP-Arbeitsprogramme berücksichtigt werden.
Dabei ist stets abzuwägen, welche Fragestellungen auf nationaler bzw. besser auf
europäischer Ebene bearbeitet werden sollen. Die EU-Förderung verschafft vor
allem dort einen Mehrwert, wo Anstrengungen eines Mitgliedstaates nicht
ausreichen, sei es aufgrund der fehlenden kritische Masse oder aber, wenn es um
übergeordnete Fragen im Kontext von Regulierung, Standardisierung,
Entwicklung von Test- und Prüfmethoden, aber auch Metrologie geht. In europäischen
Förderinitiativen zu diesen Aspekten sind deutsche Projektpartner
überdurchschnittlich stark vertreten. Zudem profitieren deutsche Antragsteller –
insbesondere aus der Industrie – von einer Förderung in europäischen Projekten durch
Schaffung internationaler Netzwerke, verbessertem Markzugang bzw. der
Möglichkeit zur Erschließung neuer Märkte. Bislang haben deutsche Teilnehmer in
Nano-Projekten im laufenden FRP Horizont 2020 ca. 130 Mio. Euro erhalten,
davon 55 Mio. Euro an die Industrie. Es ist daher erklärtes Ziel der
Bundesregierung, die erfolgreiche Beteiligung deutscher Antragsteller an den EU-
Forschungsrahmenprogrammen weiter zu befördern.
Im Rahmen des ERA-Net SIINN („Sichere Anwendung innovativer
Nanowissenschaft und Nanotechnologie“) wurden bislang 13 validierte
Standardarbeitsanweisungen (Standard Operation Procedures; SOP) erstellt, die über die DaNa-
Wissensplattform (
www.nanopartikel.info) zugänglich sind. Die von den
geförderten Projekten erarbeiteten und für die Allgemeinheit zur Verfügung gestellten
SOPs betreffen die Charakterisierung verschiedener physikalisch-chemischer
Eigenschaften von Nanomaterialien sowie die Probenvorbereitung und die
Durchführung von biologischen Testmethoden für die toxikologische Bewertung von
Nanomaterialien. Außerdem wurden Ansätze zur Gruppierung von
Nanomaterialien z. B. auf Basis bestimmter physikalisch-chemischer Eigenschaften in
mehreren Projekten evaluiert. Die ab 2013 geförderten 15 transnationalen Projekte
erhalten insgesamt 13 Mio. Euro Förderung aus nationalen und regionalen
Forschungsprogrammen der beteiligten Länder. Deutsche Zuwendungsempfänger
sind in neun von den 15 transnationalen Projekten beteiligt und erhalten
Fördermittel in Höhe von 4,8 Mio. Euro durch das BMBF.
Im Projekt NANoREG (Laufzeit: März 2013 bis Februar 2017; 10 Mio. Euro EU-
Fördermittel) haben über 85 institutionelle Partner aus den EU-Mitgliedstaaten,
den assoziierten Staaten sowie Korea und Brasilien zusammengearbeitet. Das
Ziel war, die Entwicklung von verlässlichen, reproduzierbaren und relevanten
Methoden voranzubringen, mit denen in einem regulatorischen Kontext die
Auswirkung von Nanomaterialien gemessen und überprüft werden können. Eine
große Menge an definierten experimentellen Daten zur Umwelt- und
Gesundheitsauswirkungen von Nanomaterialien wurde generiert, eine Vielzahl von
Standard-Vorgehensweisen entwickelt, die Bedeutung von harmonisierten
Datenberichtsformaten (ISA-TAB basiert) erkannt. Risikobewertungsschemen für
Nanomaterialien wurden in der NANoREG Toolbox zusammengefasst. Das
Gesamtvolumen des Projektes belief sich auf 50 Mio. Euro.
Das Projekt NanoReg2 (Laufzeit: September 2015 bis August 2018; 10 Mio. Euro
EU – Fördermittel) mit 37 akademischen, institutionellen und industriellen
Partner aus den Mitgliedstaaten und der Schweiz hat zum Ziel, ein regulatorisches
System aufzubauen, das flexibel genug ist, sich auf die neuen Anforderungen und
die unterschiedlichen Arten von hergestellten Nanomaterialien einzustellen.
Hierbei setzt das Projekt auf die Entwicklung und Einführung von Safe-by-Design-
Prinzipien (SbD), die an den regulatorischen Prozess gekoppelt werden sollen. Im
Rahmen des Projektes wurden viele wichtige Beiträge für das europäische
Standardisierungsverfahren erarbeitet, u.a. ein Bericht zu existierenden
Gruppierungsstrategien, Risikobewertungs-Tools für die Fallstudien sowie sechs industrielle
Fallstudien zur Implementierung des SbD-Konzeptes in der Entwicklung von
Nanomaterialien.
Deutschland ist außerdem seit 2009 an einem ERA-NET zur Nanomedizin
(EuroNanoMed I bis III) beteiligt. In diesem ERA-Net arbeiten 25
Organisationen aus 20 Ländern zusammen. Das ERA-Net fördert Verbundprojekte aus
Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Kliniken in den Bereichen
Wirkstofftransport, Diagnostik und Regenerative Medizin. Ziel ist dabei nicht nur die
Zusammenarbeit über die Ländergrenzen, sondern auch die Zusammenarbeit von
Forschung und Industrie bzw. Klinik, um einen schnellen Ergebnistransfer
sicherzustellen. Seit dem Start 2009 wurden zehn gemeinsame Förderaufrufe
durchgeführt und insgesamt 90 Projekte gefördert. Das BMBF beteiligte sich an sechs der
Ausschreibungen und förderte bzw. fördert deutsche Partner in 18
Verbundprojekten mit 9,7 Mio. Euro, knapp die Hälfte davon sind KMU.
Die Bundesregierung unternimmt derzeit, z. B. mit der vom BMU initiierten
„Malta-Initiative“, weitere Anstrengungen, um im Rahmen der europäischen
Forschungsförderung die Standardisierung von angepassten Prüf-, Mess- und
Risikobewertungsmethoden voranzutreiben und die Rahmenbedingungen für eine
notwendige Anpassung gesetzlicher Regelungen zu schaffen, die mit der
Innovation Schritt halten.
16. Wie möchte sich die Bundesregierung im internationalen Kontext in der
Entwicklung von Nanotechnologien aufstellen?
Welche Partner möchte sie gewinnen, welche Partnerschaften will sie
stärken?
Welche internationalen Ziele verfolgt sie?
Nanotechnologiebasierte Produktinnovationen sind aus den gesellschaftlich
relevanten Bereichen wie Gesundheit, Mobilität, Kommunikation und Energie nicht
mehr wegzudenken. Nanotechnologie ist eine Schlüsseltechnologie, deren
Erkenntnisse inzwischen technologisch weit gereift sind. Im nächsten FRP
„Horizont Europa“ unterstützt die Bundesregierung eine neue Förderpolitik, bei der
nicht mehr die Nanotechnologie als solche, sondern deren Beiträge, z. B. zu den
globalen Nachhaltigkeitszielen der UN, im Vordergrund stehen. Strukturell wird
die Nanotechnologie im zukünftigen FRP im Themencluster „Digital, Industry
and Space“ sowohl innerhalb des Aktionsfeldes „Digitale Schlüsseltechnologien“
(Nanoelektronik) als auch unter „Fortgeschrittene Materialien“
(Nanomaterialien) berücksichtigt.
Die Bundesregierung unterstützt deutsche Antragsteller aus Industrie und
Forschung weiterhin mit Hilfe ihrer Nationalen Kontaktstellen bei der Einwerbung
europäischer Fördermittel, um die deutsche Beteiligung auf hohem Niveau zu
halten oder auszubauen. Die Bundesregierung wird sich auch zukünftig in den
relevanten europäischen und internationalen Ausschüssen und Gremien aktiv
dafür einsetzen, die Bedürfnisse und Interessen der deutschen Nano-Fachwelt auf
europäischer und internationaler Ebene einzubringen. Dazu gehört auch eine
starke Rolle Deutschlands in den für Nanotechnologie relevanten nationalen wie
internationalen Regulierungs-, Standardisierungs- und Normungsgremien (ISO,
CEN).
Mit Blick auf den Schutz von Mensch und Umwelt und die Unterstützung der
Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen wird die Bundesregierung
weiterhin für die Anpassung der Europäischen Chemikalienverordnung (REACH)
durch Erkenntnisse aus der Nanosicherheitsforschung eintreten, um mögliche
Lücken auf diesem Gebiet zu schließen. Zudem wird sie ihre aktive Teilnahme
insbesondere in den OECD-Arbeitsgruppen zu synthetisch hergestellten
Nanomaterialien (WPMN), zu Ressourceneffizienz und Abfall (WPRPW) und zur
Arbeitsgruppe der Nationalen Koordinatoren des Testrichtlinien-Programmes (WNT)
weiter fortführen.
Durch den internationalen Warenverkehr wird es zudem immer wichtiger, auch
sicherzustellen, dass die eingeführten Produkte den europäischen
Sicherheitsstandards genügen. Insofern strebt Deutschland im Rahmen der EU kooperative
Forschungsförderung mit produzierenden Regionen wie z. B. den ASEAN-Staaten
an; dem dient der (EU-ASIA-Dialogue on Nanosafety. Die evidenzbasierte
Leitlinie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur sicheren Verwendung von
Nanomaterialien am Arbeitsplatz, die auf dem im Rahmen der Nano-Aktionspläne
entwickelten toxikologischen Gruppierungsansatz für Nanomaterialien aufbaut,
bietet hierfür einen belastbaren internationalen Rahmen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]