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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessenträgern (Teil 9) - Zukunft des Potsdamer Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS)

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

28.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/825412.03.2019

Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessenträgern (Teil 9) – Zukunft des Potsdamer Institute for Advanced Sustainability Studies

der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Gründung des in Potsdam ansässigen Nachhaltigkeitsinstituts „Institute for Advanced Sustainability Studies“ (IASS) geht auf das Nobelpreisträgersymposium „Global Sustainability – A Nobel Cause“ im Jahr 2007 zurück. Ziel war es, eine neue Form der Interaktion zwischen Wissenschaft und Gesellschaft zu etablieren. Auf Initiative der Bundesregierung, der Regierung des Landes Brandenburg und der Allianz der Wissenschaftsorganisationen erfolgte 2009 die Gründung als eingetragener Verein.

Seit dem 1. April 2009 unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das IASS im Rahmen von Projektförderungen. Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4318 erhält das IASS seine Finanzierung maßgeblich vom Bund.

Der Wissenschaftsrat evaluierte das Nachhaltigkeitsinstitut fünf Jahre nach dessen Gründung. Im Ergebnis hielt er die Qualität der begutachteten Forschungsarbeiten für noch nicht befriedigend. Er empfahl, das Institut nach fünf Jahren erneut zu evaluieren und die Projektförderung zunächst fortzuführen (www.pnn.de/wissenschaft/forschung-in-potsdam-bundesrechnungshof-draengt-auf-konzeptfuer-nachhaltigkeits-institut/23700080.html sowie www.pnn.de/wissenschaft/toepfer-institut-muss-nachjustieren-wissenschaftsrat-fordert-kurskorrektur-amiass/21558278.html). Das BMBF entschied daraufhin, die Förderung in der bisherigen Form bis Ende 2023 zu verlängern. Bis dahin werden dem Institut insgesamt mindestens 83 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt im Rahmen von Projektförderungen zugeflossen sein. Der Bundesrechnungshof hat sich wiederholt sehr kritisch zu dieser Art der Finanzierung geäußert (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2016/langfassungen/2016-bemerkungen-nr-54-83-mio-euro-bundesmittel-fuerden-aufbau-einer-forschungseinrichtung-ohne-gesicherte-perspektive-pdf). Unter anderem weist er darauf hin, dass eine 14 Jahre andauernde Anschubfinanzierung nicht mit dem Haushaltsrecht in Einklang zu bringen sei. Wie es nach 2023 strukturell und finanziell mit dem Nachhaltigkeitsinstitut weitergehe, sei noch vollkommen ungeklärt.

In seinem Beschluss vom 17. Februar 2017 forderte der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages die Bundesregierung unter anderem auf, „[…] nunmehr rasch zu klären, ob, mit welchen Beteiligten und unter welchen Voraussetzungen die beabsichtigte dauerhafte Förderung des Instituts for Advanced Substainability Studies finanziert werden kann“ (Protokoll der 30. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses, TOP 7b, 17. Februar 2017, S. 22).

Dieser Aufforderung kam die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller bislang nicht in gebotenem Umfang nach. Stattdessen wurde darüber informiert, dass die für 2019 geplante weitere Evaluierung des IASS durch den Wissenschaftsrat erst 2020 stattfinden werde; eine nähere Begründung wurde nicht genannt. Es steht nach Einschätzung der Fragesteller zu befürchten, dass die Hängepartie zur Zukunft des IASS über 2023 hinaus fortdauert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit und die Stellung des IASS in Relation zur deutschen sowie zur internationalen Forschungslandschaft im Bereich der Nachhaltigkeitsforschung?

2

Welche Forschungseinrichtungen, die institutionelle Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhalten, arbeiten in Themenbereichen, die mit denen des IASS vergleichbar sind?

a) Wie viele wissenschaftliche Stellen umfassen diese Einrichtungen?

b) Wie hoch ist das jeweilige jährliche Budget dieser Einrichtungen seit 2014?

c) Wann, wofür, in welcher Höhe und aus welcher Haushaltsstelle erhielten die jeweiligen Einrichtungen seit dem Jahr 2014 Zuwendungen?

3

Wie begründet die Bundesregierung den späten Beginn und damit späten Abschluss der zweiten Evaluierung des IASS durch den Wissenschaftsrat?

4

Wann (Angabe eines konkreten Datums erwünscht) wird das Ergebnis der zweiten Evaluierung vorliegen?

5

Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus dem Ergebnis der Evaluation des IASS durch den Wissenschaftsrat im Hinblick auf die Vergabe von Projektfördermitteln?

6

Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus dem Ergebnis der Evaluation des IASS durch den Wissenschaftsrat im Hinblick auf die Sicherstellung einer fortlaufenden Qualitätskontrolle der wissenschaftlichen Arbeit des Instituts?

7

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Kritik des Bundesrechnungshofes, wonach eine 14 Jahre andauernde Anschubfinanzierung mit dem einschlägigen Haushaltsrecht nicht in Einklang zu bringen sei?

8

Welche Benchmarks hat die Bundesregierung definiert, bei deren Erreichung eine weitere Förderung von Projekten des IASS nicht mehr angemessen wäre?

9

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung eine zeitliche oder der Höhe nach definierte Begrenzung für Projektförderungen bei maßgeblich durch den Bund finanzierten Einrichtungen, und wie begründet sie ihre Haltung?

10

Wurde das IASS in der Zeit seit 2014 mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt, und wenn ja, um welche Vorhaben handelte es sich dabei?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis über beurlaubte Beamte, die für das IASS arbeiten oder gearbeitet haben, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich, auf welcher Grundlage wurde die Beurlaubung zu welchem Zweck gewährt, und besteht für die Personen weiterhin Rückkehrrecht in ihr Beamtenverhältnis?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis über ehemalige Beamte, die für das IASS arbeiten oder gearbeitet haben und zwischenzeitlich aus dem Beamtenverhältnis ausschieden, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich, und wann schieden die Personen aus dem Beamtenverhältnis aus?

13

Fand oder findet ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und -behörden auf der einen und dem IASS auf der anderen Seite statt, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?

14

Wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe?

15

Auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einwerbung von Drittmitteln durch Zuwendungsempfänger, die sich zu einem maßgeblichen Teil aus dem Bundeshaushalt finanzieren?

Welche Möglichkeiten und Konfliktpotenziale sieht sie?

17

Fanden oder finden Gespräche zwischen der Bundesregierung und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg zur Zukunft des IASS statt, und wie sieht der weitere Zeitplan konkret aus?

18

Wie hat sich die Zahl der institutionell geförderten Forschungseinrichtungen in den Jahren seit 2009 entwickelt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

19

Welche Alternativen zu einer institutionellen Förderung kommen für die Bundesregierung mit Blick auf die Zukunft des IASS mit welcher Begründung in Betracht?

20

Hat die Bundesregierung die im Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 17. Februar 2017 geforderten möglichen Ausstiegsszenarien geprüft, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen, bzw. wenn nein, wie begründet sie die Nichtumsetzung des Beschlusses?

21

Finden oder fanden Gespräche zwischen der Bundesregierung, dem IASS und der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried-Wilhelm-Leibniz (WGL) e. V. zur Zukunft des IASS statt, und wenn ja, welche Ergebnisse hatten sie bisher, bzw. wenn nein, für welchen Zeitpunkt sind solche Gespräche geplant?

22

Welche weiteren Forschungsorganisationen kommen für eine Integration des IASS nach Meinung der Bundesregierung in Betracht, und finden oder fanden hierzu bereits Gespräche statt, und wenn ja, was waren die Ergebnisse?

23

Wie stellt sich der Forschungsstand des IASS zum „globalen Gesellschaftsvertrag für Nachhaltigkeit“ dar, auf den in der ergänzenden Informationsunterlage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Haushaltsentwurf 2018 Bezug genommen wird?

24

Welche Themengebiete soll der „globale Gesellschaftsvertrag der Nachhaltigkeit“ durch welches rechtliche Konstrukt mit welcher Bindungswirkung für wen regeln?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzungsmöglichkeiten eines solchen „globalen Gesellschaftsvertrags für Nachhaltigkeit“, und beabsichtigt sie, diese Umsetzungsmaßnahmen im Bundeshaushalt abzubilden?

Wenn ja, in welchem Etat, und in welcher Höhe?

26

Wie viele Forschungseinrichtungen insgesamt werden vom Bund und den Ländern gemeinsam finanziert (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

27

Welche Vorteile hat es nach Ansicht der Bundesregierung, dass Einrichtungen, die institutionell gefördert werden, häufig die Rechtsform „eingetragener Verein“ aufweisen, und welche Rechtsformen, wie beispielsweise die der gGmbH, wären möglich?

Berlin, den 13. Februar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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