Nitratmessstellen in Deutschland
der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Jahr 2017 wurde in Deutschland letztmalig das Düngerecht novelliert. Die in diesem Zuge geänderte und für die Landwirtschaft maßgebliche Düngeverordnung ist seit Juni 2017 in Kraft. Die Änderungen wurden unter anderem aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof vorgenommen, das die Europäische Kommission im Oktober 2013 wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie gegen Deutschland eingeleitet hat.
Die EU-Nitratrichtlinie von 1991 (Richtlinie 91/676/EWG) zielt darauf ab, die Wasserqualität in Europa zu schützen, indem die Grund- und Oberflächengewässer vor Nitratverunreinigungen aus landwirtschaftlichen Quellen bewahrt und gute fachliche Praktiken in der Landwirtschaft gefördert werden. Die Düngeverordnung ist somit die deutsche Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie.
Im Jahr 2016 ist der letzte gemeinsame Nitratbericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft erschienen. Er dokumentiert alle vier Jahre die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland gegenüber der EU-Kommission. Im Bericht heißt es, das Messnetzkonzept sei überarbeitet worden (Kapitel 2.5.1). Trotz dieser Anpassung wird die Vergleichbarkeit des deutschen Nitratmessnetzes mit den Nitratmessnetzen anderer EU-Mitgliedstaaten in Frage gestellt. Diese Vergleichbarkeit ist jedoch wichtig, weil auf der Grundlage der Messungen die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie kontrolliert und bei Verstößen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof eingeleitet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie viele verschiedene Grundwassermessnetze gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland, welche sind dies, und wie viele Messstellen haben sie jeweils im gesamten Bundesgebiet (bitte für alle existierenden deutschen Grundwassermessnetze inklusive altes Nitratmessnetz und Gesamtmessnetz der Europäischen Umweltagentur – EUA getrennt angeben)?
Welches der existierenden Grundwassermessnetze wurde bisher als Grundlage für die Nitratberichte verwendet, und welches Messnetz wird seit dem Nitratbericht 2016 verwendet?
Welche Messstellendichte pro 1 000 km2 haben die existierenden deutschen Grundwassermessnetze, und welche Messstellendichte pro 1 000 km2 haben die Nitratmessnetze der anderen EU-Mitgliedstaaten, die für die Berichterstattung auf der Grundlage der EU-Nitratrichtlinie dienen, nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte für alle EU-Mitgliedstaaten sowie für alle existierenden deutschen Grundwassermessnetze inklusive altes Nitratmessnetz und EUA-Gesamtmessnetz getrennt angeben)?
Wie viel Prozent der Messstellen des für den Nitratbericht maßgeblichen Grundwassermessnetzes überschreiten aktuell den Nitratwert von 50 mg/l, und wie ist dieser Anteil für die anderen existierenden deutschen Grundwassermessnetze nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte für alle existierenden deutschen Grundwassermessnetze inklusive altes Nitratmessnetz und EUA-Gesamtmessnetz getrennt angeben)?
Wie viel Prozent der Messstellen der Nitratmessnetze der anderen EU-Mitgliedstaaten, die für die Berichterstattung auf der Grundlage der EU-Nitratrichtlinie dienen, überschreiten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell den Nitratwert von 50 mg/l (bitte für alle EU-Mitgliedstaaten angeben)?
Wie viel Prozent der Messstellen des für den Nitratbericht maßgeblichen Grundwassermessnetzes weisen abnehmende beziehungsweise zunehmende Nitratkonzentrationen auf, und wie sind diese Anteile für die anderen existierenden deutschen Grundwassermessnetze nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte für alle existierenden deutschen Grundwassermessnetze inklusive altes Nitratmessnetz und EUA-Gesamtmessnetz getrennt angeben)?
Wurde die EU-Nitratrichtlinie 1:1 in deutsches Recht übertragen, und wenn nein, welche Veränderungen und Konkretisierungen wurden bei der Umsetzung in deutsches Recht vorgenommen?
Auf welche Art und Weise wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Nitratwert in Höhe von 50 mg/l in der EU-Nitratrichtlinie festgelegt, und welche wissenschaftlichen Kriterien wurden dabei verwendet?
Nach welchen Kriterien soll das Nitratmessnetz der EU-Mitgliedstaaten laut EU-Nitratrichtlinie aufgestellt sein, und wird in diesem Zusammenhang gefordert, dass es sich um ein Belastungsmessnetz handeln muss?
Welche EU-Mitgliedstaaten übermitteln ihre gemessenen Nitratwerte nach Kenntnis der Bundesregierung anhand eines Belastungsmessnetzes an die EU?
Gibt es für die Erstellung der Nitratberichte der einzelnen EU-Mitgliedstaaten ein EU-weites Nitratmessnetz, das einheitlich aufgrund wissenschaftlicher Kriterien aufgestellt wurde, sodass ermittelte Messergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind?
Wenn Frage 11 mit ja beantwortet wird, um welches Messnetz handelt es sich dabei, und wenn Frage 11 mit nein beantwortet wird, warum gibt es ein solches vergleichbares Messnetz nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der EU nicht?
Wenn Frage 11 mit nein beantwortet wird, hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass ein solches vergleichbares Messnetz innerhalb der EU etabliert wird, beziehungsweise wird sie sich in Zukunft dafür einsetzen, und wenn ja, auf welche Weise, und wenn nein, warum nicht?
Wurde das EUA-Gesamtmessnetz nach Kenntnis der Bundesregierung EU-weit einheitlich aufgrund wissenschaftlicher Kriterien aufgestellt, sodass ermittelte Messergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind?
Gegen welche EU-Mitgliedstaaten ist beziehungsweise war in der Vergangenheit in welchem Zeitraum nach Kenntnis der Bundesregierung ein Verfahren wegen Verstößen gegen die EU-Nitratrichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig?
In welchen Tiefen wird das Grundwasser nach Kenntnis der Bundesregierung in den unterschiedlichen deutschen Grundwassermessnetzen beprobt (bitte für alle existierenden deutschen Grundwassermessnetze inklusive altes Nitratmessnetz und EUA-Gesamtmessnetz getrennt angeben)?
Wie viel Prozent der Messstellen der existierenden deutschen Grundwassermessnetze überschreiten – bezogen auf die Tiefe der Messung – nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell den Nitratwert von 50 mg/l (bitte für die unterschiedlichen Messtiefen sowie für alle existierenden deutschen Grundwassermessnetze inklusive altes Nitratmessnetz und EUA-Gesamtmessnetz getrennt angeben)?
Ist der Nitratbericht 2016 bezüglich der Messtiefen repräsentativ für das gesamte Grundwasser in Deutschland?
Wie viel Prozent der Messstellen der existierenden Grundwassermessnetze liegen nach Kenntnis der Bundesregierung unter welcher Art von Landnutzung (Ackerflächen, Grünlandflächen, Waldflächen, Siedlungsflächen und ggf. weitere; bitte für alle existierenden deutschen Grundwassermessnetze inklusive altes Nitratmessnetz und EUA-Gesamtmessnetz getrennt angeben)?
Wie viel Prozent der Messstellen der existierenden deutschen Grundwassermessnetze überschreiten nach Kenntnis der Bundesregierung – bezogen auf die Art der darüber liegenden Landnutzung (Ackerflächen, Grünlandflächen, Waldflächen, Siedlungsflächen und ggf. weitere) – aktuell den Nitratwert von 50 mg/l (bitte für die Landnutzungen Ackerflächen, Grünlandflächen, Waldflächen, Siedlungsflächen und ggf. weitere sowie für alle existierenden deutschen Grundwassermessnetze inklusive altes Nitratmessnetz und EUA-Gesamtmessnetz getrennt angeben)?
Ist der Nitratbericht 2016 bezüglich der Art der darüber liegenden Landnutzung (Ackerflächen, Grünlandflächen, Waldflächen, Siedlungsflächen und ggf. weitere) repräsentativ für das gesamte Grundwasser in Deutschland?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich, mit der Messstellendichte des für den Nitratbericht 2016 verwendeten Grundwassermessnetzes eine wissenschaftlich repräsentative Aussage über das Vorkommen von Nitrat im Grundwasser in Deutschland zu machen?
Wie unterscheidet sich das für den Nitratbericht 2016 verwendete neue Nitratmessnetz vom alten Nitratmessnetz, das für die zuvor erschienenen Nitratberichte der Bundesregierung verwendet wurde?
Welche Messstellen sind zum neuen Nitratmessnetz aus welchen Gründen und gemäß welcher Auswahlkriterien hinzugekommen, welche Messstellen wurden aus welchen Gründen und gemäß welcher Kriterien weggelassen, und welche Nitratwerte wurden an den hinzugekommenen (Nitratbericht 2016) beziehungsweise weggelassenen (Nitratbericht 2012) Messstellen gemessen?
Wie unterscheidet sich das für den Nitratbericht 2016 verwendete neue Nitratmessnetz vom EUA-Gesamtmessnetz?
Welche Messstellen des EUA-Gesamtmessnetzes wurden bei der Bildung des neuen Nitratmessnetzes aus welchen Gründen und gemäß welcher Auswahlkriterien weggelassen, und welche Messstellen wurden aus welchen Gründen und gemäß welcher Kriterien hinzugenommen?
Welche Nitratmessstellen werden für die Berichterstattung auf der Grundlage der EU-Nitratrichtlinie aktuell von den deutschen Behörden an die Europäische Union gemeldet, und welcher Nitratwert wurde dort jeweils letztmalig gemessen (bitte genauen Standort – Koordinaten – angeben)?
Wie haben sich die Nitratwerte der in Frage 27 erfragten Messstellen seit den beiden dem Nitratbericht 2016 vorausgegangenen Nitratberichten entwickelt?