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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktivitäten muslimischer Verbände in Deutschland

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

29.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/829813.03.2019

Aktivitäten muslimischer Verbände in Deutschland

der Abgeordneten Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Lage um die ohnehin schon zurecht in der Kritik stehende DITIB spitzt sich immer weiter zu. Mit dem unter Ausschluss der deutschen Öffentlichkeit durchgeführten „II. Treffen der europäischen Muslime“, zu der Muslimbrüder eingeladen wurden, wurde eine neue Dimension erreicht.

Laut Darstellung der „WELT AM SONNTAG“ befasst sich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bereits seit 1970 und damit seit fast einem halben Jahrhundert mit Organisationen bzw. Einrichtungen bzw. Vereinen der Muslimbruderschaft (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/plus187752670/Netzwerken-fuer-den- deutschen-Gottesstaat.html). Nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) sind „Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten verboten“. Nach dem Bericht der „WELT AM SONNTAG“ verfügen die Organisationen bzw. Einrichtungen bzw. Vereine, die von den Verfassungsschutzämtern der Muslimbruderschaft zugerechnet werden, über mehrere Unternehmen (u. a in Rechtsformen einer GmbH, gGmbH oder gUG). Etliche Unternehmen, die der Muslimbruderschaft zugerechnet werden, sollen offenbar im Immobiliensektor tätig sein.

Die Deutsche Muslimische Gemeinschaft (DMG) e. V., die sich bis vor Kurzem Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V. nannte, verfügt laut „WELT AM SONNTAG“ über fast ein halbes Dutzend Gesellschaften im immobiliennahen Bereich. Die Gemeinschaft ist Gründungsmitglied im Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. (ZMD), der „die Aufgabe eines Dialog- und Ansprechpartners für den deutschen Staat“ wahrnimmt und auch von der Bundesregierung als Dialog- und Ansprechpartner etwa im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz akzeptiert wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Welche Ämter im Verfassungsschutzbund beobachten nach Kenntnis der Bundesregierung Organisationen bzw. Einrichtungen bzw. Vereine, die der Muslimbruderschaft zugerechnet werden?

2

Seit wann findet diese Beobachtung jeweils statt?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die entsprechenden Organisationen bzw. Einrichtungen bzw. Vereine gegen ihre Beobachtung und öffentliche Nennung durch die Ämter jemals vor die Verwaltungsgerichte gezogen sind?

Sollte dies in der Vergangenheit der Fall gewesen sein, welche Entscheidungen gab es dazu?

4

Warum ist es vor dem Hintergrund dessen, dass nach Artikel 9 Absatz 2 GG Vereinigungen, deren Zwecke sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, verboten sind, nicht zu einem Vereinsverbot gekommen, das auch vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat verfügt werden könnte?

5

Welche Unternehmen, über die die Organisationen bzw. Einrichtungen bzw. Vereine verfügen, die von den Verfassungsschutzämtern der Muslimbruderschaft zugerechnet werden, sowohl aktive als auch in den vergangenen zehn Jahren gelöschte, sind die Bundesregierung hier bekannt?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Umsätze und welche Gewinne in diesen Unternehmen erzielt werden?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Immobilien die Unternehmen, die der Muslimbruderschaft zugerechnet werden, erworben haben, und welche Vermögenswerte diese Immobilien aufweisen?

8

Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass dieses Immobilienvermögen mittels Geldzuflüssen aus dem Ausland aufgebaut worden ist?

Falls ja, von welchen Beträgen ist hier auszugehen?

9

Weshalb unterbindet es die Bundesregierung nicht, dass Unternehmen, die von den Verfassungsschutzämtern der extremistischen Bestrebung der Muslimbrüder zugerechnet werden, gemeinnützige Rechtsformen (u. a. gGmbH, gUG) wählen und damit steuerlich privilegiert werden?

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die steuerliche Privilegierung beendet werden sollte?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche weiteren Schritte wären hierzu erforderlich?

10

Wie verträgt sich aus Sicht der Bundesregierung die kommerzielle Tätigkeit der Deutschen Muslimischen Gemeinschaft (DMG) e. V., die sich bis vor Kurzem Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V. nannte, mit dem Zweck des Vereins?

11

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass der Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. (ZMD) von Organisationen getragen wird, die von den Verfassungsschutzämtern als extremistische Bestrebung eingestuft werden, wie dem Gründungsmitglied Deutsche Muslimische Gemeinschaft (DMG) e. V., die auch von der Bundesregierung als Dialog- und Ansprechpartner etwa im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz akzeptiert wird?

12

Weshalb hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund daran fest, dass der ZMD e. V. als Ansprech- und Dialogpartner akzeptiert wird?

13

Wie viele Personen, die der Muslimbruderschaft angehören, werden nach Kenntnis der Bundesregierung als Gefährder eingestuft

(bitte nach Bundesland, Staatsangehörigkeit und aufenthaltsrechtlichem Status aufschlüsseln)?

14

Wie viele islamische Dachverbände und Organisationen werden nach Kenntnis der Bundesregierung vom türkischen Staat finanziell unterstützt?

Liegen der Bundesregierung Zahlen vor?

15

Wie viele Moscheen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland?

Wer sind die Betreiber dieser Moscheen bzw. welcher Organisation bzw. welchem Dachverband gehören diese an (bitte nach Verband, Bundesland und Mitgliederzahl aufschlüsseln)?

16

Wie viele Muslime leben nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland

(bitte nach Jahren 2010 bis heute aufschlüsseln)?

17

Wie viele der in Deutschland lebenden Muslime werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den muslimischen Dachverbänden vertreten

(bitte nach Verband, Anzahl und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?

18

Wie viele Mitglieder zählen die muslimischen Verbände bzw. Dachverbände

(bitte nach Verband und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?

19

Wie viele Mitglieder zählt nach Kenntnis der Bundesregierung die Muslimbruderschaft in Deutschland

(bitte nach Aufenthaltsort bzw. Bundesland und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?

20

Wie viele Imame leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?

Wie viele Imame gehören dem DITIB-Verband an (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

21

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wo die Imame ausgebildet wurden und ob sie vom Ausland finanziert werden?

22

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, welche, und wie viele der in der Deutschen Islamkonferenz vertretenen muslimischen Verbände politische Interessen in Deutschland verfolgen?

23

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass in der Deutschen Islamkonferenz vertretene Verbände politische Interessen in Deutschland verfolgen?

24

Wie bewertet die Bundesregierung die Verbindung und Zusammenarbeit des DITIB-Verbandes zur Muslimbruderschaft?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die Einladung der Muslimbrüder durch den DITIB-Verband zu der in der Zentralmoschee des DITIB-Verbandes in Köln vom 2. bis 4. Januar 2019 stattgefundenen Konferenz?

26

Wie bewertet die Bundesregierung die Anwesenheit des türkischen Botschafters auf der Konferenz in Köln?

27

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Abschlusserklärung der in Köln stattgefundenen Konferenz vor?

Wie bewertet die Bundesregierung diese?

28

Ist aus Sicht der Bundesregierung die Beobachtung des DITIB-Verbandes durch den Verfassungsschutz geboten?

Wenn ja, aus welchen Gründen?

29

Wie viele Muslimbrüder haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang an der Deutschen Islamkonferenz teilgenommen

(bitte nach Veranstaltung aufschlüsseln)?

Von wem wurden sie nach Kenntnis der Bundesregierung eingeladen?

30

Wie bewertet die Bundesregierung die Teilnahme der Muslimbrüder an der Deutschen Islamkonferenz?

31

Wann findet nach Kenntnis der Bundesregierung die nächste Deutsche Islamkonferenz statt?

Berlin, den 13. Februar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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