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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausmaß ausländischer Einflussnahme auf Religionsgemeinschaften, religiöse Vereine und sonstige religiöse Organisationen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

15.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/830613.03.2019

Ausmaß ausländischer Einflussnahme auf Religionsgemeinschaften, religiöse Vereine und sonstige religiöse Organisationen

der Abgeordneten Oliver Luksic, Dr. Stefan Ruppert, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das deutsche Religionsverfassungsrecht sieht im Rahmen des seit der Weimarer Reichsverfassung garantierten Selbstbestimmungsrechts vor, dass die deutschen Religionsgemeinschaften ihre Angelegenheiten grundsätzlich im Wege der Selbstorganisation eigenständig innerhalb der Schranken der geltenden Gesetze ordnen und verwalten. Dieses Selbstbestimmungsrecht schützt die Religionsgemeinschaften vor einer besonderen staatlichen Einflussnahme. Denn seit der Weimarer Reichsverfassung gilt auch ein Trennungsgebot, aus dem ein grundsätzliches Verbot institutioneller und funktioneller Verbindungen von Staat und Religionsgemeinschaften folgt. Diese grundsätzliche Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften schließt jedoch eine Kooperation nicht aus. Das betrifft zum Beispiel das Angebot von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen nach Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes oder die Möglichkeit zum Abschluss von religionsverfassungsrechtlichen Verträgen. Nach Auffassung der Fragesteller bedarf es für eine vertrauensvolle Kooperation des guten Willens der Religionsgemeinschaften. Dort, wo eine Beeinflussung entgegen unserer freiheitlich-demokratischen Werte zu befürchten steht, muss der deutsche Staat genau hinschauen und notwendige Konsequenzen ziehen.

Dabei ist die Finanzierung von deutschen Religionsgemeinschaften durch politische oder staatliche Stellen aus dem Ausland besonders problematisch, wenn zu befürchten ist, dass damit eine Beeinflussung entgegen der Werte unseres Grundgesetzes oder sogar entgegen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung erfolgt.

Eine Form der Einflussnahme ausländischer Stellen kann die Entsendung oder Finanzierung von ausländischem Personal sein. In den amtlichen Statistiken wird der Kreis der ausländischen Geistlichen allerdings bisher nur teilweise abgebildet. Zuletzt wurde die konkrete Praxis der Visaerteilung öffentlich kritisiert, als es um die Visumserteilung an ein Mitglied der iranischen Revolutionsgarden im Zusammenhang mit der Leitung des vom Verfassungsschutz beobachteten Islamischen Zentrum Hamburg e. V. (IZH) ging. Mohammad Hadi Mofateh erhielt am 5. Juni 2018 ein für drei Monate gültiges Visum zur Arbeitsaufnahme als erster Stellvertreter des Imams am IZH gemäß § 18 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Nummer 2 der Beschäftigungsverordnung (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 54 der Abgeordneten Nicola Beer auf Bundestagsdrucksache 19/3484, S. 46, und Bundestagsdrucksache 19/4759).

Eine breite öffentliche Diskussion gibt es insbesondere über die Einflussnahme der Türkei auf deutsche Moscheevereine (zuletzt: www.welt.de vom 27. Januar 2019, „Innenminister setzen Ditib wegen Radikalen unter Druck“). Nach der sogenannten Spionageaffäre um Imame der DITIB – Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB), die auf Anweisung aus Ankara Erdoğan-Gegner bespitzelt haben sollen (www.n-tv.de vom 25. April 2018, „Arbeitsvisa für 350 Ditib-Imame erteilt“), prüfte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zwischenzeitlich sogar die Beobachtung der DITIB (www.welt.de vom 21. September 2018, „Ditib-Imame geraten ins Visier des Verfassungsschutzes“; www.tagesschau.de vom 20. September 2018, „Ditib im Visier des Verfassungsschutzes“; www.rp-online.de vom 9. Dezember 2018, „Verfassungsschutz wird Ditib-Zentrale wohl nicht überwachen“). Trotz der Ankündigung einer Neuausrichtung sind Anfang Januar 2019 erneut mehrere Beamte des türkischen Staates in den Vorstand der DITIB gewählt worden (www.tagesschau.de vom 9. Januar 2019, „Alles andere als ein Neuanfang“).

Die öffentliche Diskussion bezieht sich neben der DITIB auch auf die weiteren Moscheenvereine ATIB und Milli Görüs (IGMG) sowie auch politische Organisationen wie die AKP-Vorfeld-Organisation UID, ehemals UETD (www.welt.de vom 3. Oktober 2018, „So erweitert Erdogan seinen Einfluss in Deutschland“). Wie berichtet, nutzen die AKP und der türkische Staat einschließlich der türkischen Religionsbehörde Diyanet die Kanäle der Moscheenvereine, um den Menschen in Deutschland ihre gesellschaftlichen und politischen Vorstellungen zu vermitteln.

Die Problematik der Finanzierung und politischer Einflussnahme aus dem Ausland stellt sich nicht nur bei türkisch-islamischen Vereinen. Die „Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e. V.“ (IGS) wurde auf Initiative des „Islamischen Zentrums Hamburg e. V.“ (IZH) gegründet (vgl. Verfassungsschutzbericht 2015 des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz). Laut dem Verfassungsschutzbericht des Landes Hamburg für das Jahr 2016 vertrete das IZH den Islam iranischer Prägung und strebe damit an, den „Export der islamischen Revolution“ zu verwirklichen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13362, Bundestagsdrucksache 19/545). Seit Gründung der IGS im Jahr 2009 bestehen personelle und organisatorische Verbindungen zum IZH. Akteure des IZH sind im Vorstand der IGS vertreten und der Leiter des IZH, Reza Ramezani, ist der Vorsitzende des „Gelehrtenrates der IGS“. Die neben dem IZH bestehenden iranischen Zentren in Deutschland sind als Mitgliedsvereine in der IGS vertreten. Ayatollah Reza Ramezani ist Stellvertreter Ayatollah Khameneis in Europa und Mitglied des Expertenrats der Islamischen Republik (Bundestagsdrucksache 18/13362; Bundestagsdrucksache 19/545). Über die finanziellen und personellen Abhängigkeiten ist hingegen öffentlich wenig bekannt.

Auch Organisationen der Muslimbrüder, wie z. B. Islamic Relief, haben vielfältige Verflechtungen mit ausländischen politischen Organisationen (www.ksta.de vom 10. Dezember 2018, „Verfassungsschützer alarmiert – Kölner Muslimbruderschaft gilt als extrem gefährlich“). Islamic Relief wird seitens des israelischen Verteidigungsministeriums vorgeworfen, Teil des Finanzsystems der Hamas-Organisation zu sein, und wurde deshalb im Jahre 2014 mit der internationalen Organisation einschließlich u. a. seines deutschen Zweigs verboten, da es seitdem rechtlich in Israel als Terrororganisation gilt (www.bz-berlin.de vom 28. Juni 2016, „Hamas-Unterstützer werben in der Berliner U-Bahn“). Nach Angaben des Berliner Senats und der Bundesregierung verfügt der Islamic Relief Deutschland e. V. auch über Verbindungen zu Organisationen im Umfeld der Muslimbruderschaft, namentlich der „Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e. V.“ (IGD; neuer Name seit 2018: Deutsche Muslimische Gemeinschaft – DMG), deren Hauptsponsor die IRD beim Jahrestreffen 2015 war (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Volker Beck auf Bundestagsdrucksache 18/10923, Seite 6 f.). Personelle Verflechtungen zwischen dem IRD und der IGD sind nach Angaben des Berliner Senats über den Vorstandsvorsitzenden des IRD, der das Amt des Vorsitzenden des IGD-Schura-Rates bekleidete, gegeben. Zudem ist der ehemalige Präsident der IGD, einer der Initiatoren und Gründungsmitglieder des IRD. Er gehörte dem Vorstand des IRD an und bekleidete den Posten des Vorsitzenden des „Board of Trustees“ der IRW (Abgeordnetenhaus Berlin Drucksache 18/10104 – Schriftliche Anfrage). Die DMG ist zweitstärkste und einflussreichste Gruppe im Zentralrat der Muslime.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen55

1

Welche Religionsgemeinschaften, religiösen Vereine und sonstigen religiösen Organisationen erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung erhebliche (über 100 000 Euro p. a.) finanzielle Zuwendungen aus dem Ausland?

2

Von wem stammen nach Kenntnis der Bundesregierung diese Zuwendungen (bitte nach Zuwendungsgeber, Empfänger und Beträgen aufschlüsseln, soweit aus öffentlichen Quellen oder nachrichtendienstlichen Erkenntnissen bekannt)?

3

In welchen Fällen sind die ausländischen Zuwendungsgeber nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung von politischen und staatlichen Stellen unabhängige religiöse Institutionen?

4

In welchen Fällen sind die ausländischen Zuwendungsgeber nach Kenntnis der Bundesregierung staatliche Stellen, Parteien oder ähnliche politische Entitäten bzw. religiöse Institutionen, die unter unmittelbarem politischen oder staatlichen Einfluss stehen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung das Ausmaß der Finanzierung von Religionsgemeinschaften, religiösen Vereinen und sonstigen religiösen Organisationen aus dem Ausland (bitte nach den in der Antwort zu Frage 1 genannten Empfängern aufschlüsseln)?

6

Bei welchen Empfängern geht die Bundesregierung von einer Steuerung und Einflussnahme aus dem Ausland aufgrund dieser Finanzierung aus (bitte nach den in der Antwort zu Frage 1 genannten Empfängern aufschlüsseln)?

7

Bei welchen Zuwendungen aus welchen Staaten sieht die Bundesregierung aufgrund von deren Art, Ausmaß oder Intention eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (bitte nach den in der Antwort zu Frage 1 genannten Empfängern aufschlüsseln)?

8

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um für mehr Transparenz in diesem Bereich zu sorgen?

9

Welche Religionsgemeinschaften, religiösen Vereine und sonstigen religiösen Organisationen setzen nach Kenntnis der Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder für ihre religiösen Dienste ausländisches Personal eingesetzt (bitte mit Zahlenangaben soweit möglich nach entsendender und empfangender Stelle aufschlüsseln)?

10

Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Fällen der Arbeitgeber oder Dienstherr, und wie gestalten sich hier jeweils die Vertragsverhältnisse?

11

Wie viele Visa und Aufenthaltserlaubnisse nach § 18 i. V. m. § 14 Absatz 1 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes wurden für religiöses Personal in den Jahren 2013 bis 2018 ausgestellt (bitte nach Herkunftsland und Verweildauer aufschlüsseln)?

12

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Mitglieder von Terrororganisationen wie im Fall von Hojatoleslam Mohammad Hadi Mofateh (Bundestagsdrucksache 19/4759, S. 5) kein Einreisevisum oder entsprechende Arbeitsvisa erhalten?

13

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Aufenthaltsstatus des Mitglieds der iranischen Revolutionsgarden Hojatoleslam Mohammad Hadi Mofateh, und wie beurteilt die Bundesregierung dies im Hinblick auf die sicherheitspolitischen und außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland?

14

Plant die Bundesregierung eine Änderung der Beschäftigungsverordnung für das Visumsverfahren und das Aufenthaltsrecht von Angehörigen religiöser Stellen?

15

Wenn ja, wie lauten die Vorschläge der Bundesregierung?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Beziehungen der DITIB zur Türkei in den letzten fünf Jahren?

17

Hat die Steuerung und Einflussnahme auf die DITIB durch den türkischen Staat nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren zu- oder abgenommen?

18

Im Falle einer Zunahme, anhand welcher Faktoren macht die Bundesregierung das fest?

19

Hat die deutsche Spionageabwehr des Bundesamts für Verfassungsschutz nach den Spionagevorfällen bei der DITIB die Beobachtung der Organisation aufgenommen?

20

Wenn nein, warum ist dies bisher nicht erfolgt?

21

Welchen Umfang haben die staatlichen finanziellen Leistungen aus der Türkei an die DITIB, ihre Mitgliedsorganisationen und angeschlossenen Einrichtungen wie das Zentrum für Soziale Unterstützung e. V. und der ZSU-GmbH durch direkte Zuwendungen, Kostenübernahme oder Organisation von Leistungen durch türkische Stellen?

22

Wie hoch ist das (geschätzte) Volumen der Personalkosten vor allem für in DITIB-Gemeinden eingesetzte Religionsbeauftragte (Imame) des staatlichen türkischen Präsidiums für religiöse Angelegenheiten (Diyanet)?

23

Welche Leistungen in welchem Umfang erhalten DITIB, ihre Mitgliedsorganisationen und angeschlossenen Einrichtungen wie das Zentrum für Soziale Unterstützung e. V. und die ZSU-GmbH durch das Amt für Auslandstürken (YTB) und andere Stellen der türkischen Republik?

24

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Beziehungen der ATIB zur Türkei einschließlich der Parteien MHP und AKP in den letzten fünf Jahren?

Hat die türkische Steuerung und Einflussnahme auf die ATIB in den letzten Jahren zu- oder abgenommen?

25

Welchen Umfang haben die staatlichen finanziellen Leistungen aus der Türkei an die ATIB, ihre Mitgliedsorganisationen und angeschlossenen Einrichtungen durch direkte Zuwendungen, Kostenübernahme oder Organisation von Leistungen durch türkische Stellen?

26

Wie hoch ist das (geschätzte) Volumen der Personalkosten vor allem für in ATIB-Gemeinden eingesetzte Religionsbeauftragte (Imame) des staatlichen türkischen Präsidiums für religiöse Angelegenheiten (Diyanet)?

27

Welche Leistungen in welchem Umfang erhalten ATIB, ihre Mitgliedsorganisationen und angeschlossenen Einrichtungen durch das Amt für Auslandstürken (YTB) und andere Stellen der türkischen Republik?

28

Wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss der ATIB innerhalb des Zentralrats der Muslime (ZDM) ein?

29

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Beziehungen der IGMG, des Islamrates und anderer Organisationen der Milli Görüs-Bewegung zur Türkei einschließlich der Parteien „Saadet Partisi“ (SP) und AKP in den letzten fünf Jahren?

30

Hat die türkische Steuerung und Einflussnahme auf die IGMG und andere Organisationen der Milli Görüs-Bewegung in den letzten Jahren zu- oder abgenommen?

31

Wie beurteilt die Bundesregierung die Teilnahme der IGMG-Spitze an der AKP-Wahlveranstaltung in Sarajewo und die zahlreichen Auftritte türkischer Politiker in letzter Zeit bei und mit der IGMG?

32

Inwiefern korrespondiert der vom Verfassungsschutz festgestellte schwächer werdende Extremismusbezug der IGMG mit einer stärkeren Ausrichtung der IGMG auf die türkische Regierung und die Orientierung an der Politik der AKP?

33

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Diaspora-Politik der AKP, u. a. durch das vom ehemaligen Generalsekretär der IGMG und heutigen AKP-Abgeordneten Mustafa Yeneroğlu geleitete Wahlkoordinationszentrum für das Ausland (AKSYM), und welche Auswirkungen hat diese Politik für die türkisch-islamischen Verbände nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung?

34

Welchen Umfang haben die staatlichen finanziellen Leistungen aus der Türkei an die IGMG, den Islamrat, ihre Mitgliedsorganisationen und angeschlossenen Einrichtungen und angeschlossene Vereine und Einrichtungen (wie die IGMG Hadsch-Umra Reisen GmbH, Hasene e. V. – Hilfsorganisation –, Ukba e. V. – Bestattungsfond –, Plural Publications GmbH – Verlag –, 99names GmbH – Medienagentur –, Emug e. V. – Immobilienverwaltung –) durch direkte Zuwendungen, Kostenübernahme oder Organisation von Leistungen durch türkische Stellen?

35

Wie hoch ist das (geschätzte) Volumen der Personalkosten vor allem für in IGMG-Gemeinden eingesetzte Religionsbeauftragte (Imame) des staatlichen türkischen Präsidiums für religiöse Angelegenheiten (Diyanet)?

Wie sind deren Arbeitsverträge gestaltet, und wer ist der Arbeitgeber?

36

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der ausländischen Steuerung bzw. über das Ausmaß und die Art der ausländischen Einflussnahme auf das vom Verfassungsschutz beobachtete Islamische Zentrum Hamburg (IZH), die „Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland“ (IGS) und ihre Mitgliedsorganisationen, die über die Angaben auf Bundestagsdrucksache 18/13362 hinausgehen?

37

Ist die Prüfung des Verwendungsnachweises der Förderung aus dem Jahr 2017 (Bundestagsdrucksache 19/4759, Antwort zu Frage 36) abgeschlossen, und falls ja, mit welchem Ergebnis?

38

Gibt es neue Erkenntnisse zur Vergabeentscheidung zum IGS-Projekt „Extrem engagiert! Kompetenzprogramm junger Muslime“ hinsichtlich der EU-Förderung (Bundestagsdrucksache 19/4759, Antwort zu Frage 33, Bundestagsdrucksache 19/545, S. 6 f.), und wie hoch ist die Förderung aus dem Bundeshaushalt?

39

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über vergleichbare ausländische Steuerung und Einflussnahme auf den Zentralrat der Marokkaner?

40

Wie gestalten sich hier jeweils die Vertragsverhältnisse mit den Imamen, und wer ist in diesen Fällen der Arbeitgeber oder Dienstherr?

41

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über vergleichbare Sachverhalte in Bezug auf die Deutsche Muslimische Gemeinde (DMG), die Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V. (IGD) sowie andere Organisationen der Muslimbrüder, und wie beurteilt die Bundesregierung dies im Hinblick auf eine Steuerung und Einflussnahme durch ausländische Stellen?

42

Sind der Bundesregierung Erklärungen der DMG bzw. IGD bekannt, die die Muslimbrüder, ihre Lehren, Autoritäten oder Institutionen und Aktivitäten verurteilen?

43

Wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss der Deutschen Muslimischen Gemeinde (DMG) oder anderer Gruppen der Muslimbrüder innerhalb des Zentralrats der Muslime (ZDM) ein?

44

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über vergleichbare Sachverhalte in Bezug auf andere islamische Verbände, und wie beurteilt die Bundesregierung dies im Hinblick auf eine Steuerung und Einflussnahme durch ausländische Stellen?

45

Welche Erkenntnisse über Islamic Relief und Islamic Relief Deutschland hat das Überprüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes in Bezug auf die Zuwendungen des Auswärtigen Amtes an Islamic Relief Deutschland gebracht?

46

Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass Islamic Relief Worldwide inklusive des deutschen Zweiges Islamic Relief Deutschland seit 2014 in Israel verboten sind und Israel diese Organisationen als Teil des Finanzsystems der Hamas und der Muslimbrüderbewegung ansieht und deshalb als Terrororganisation einstuft?

47

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Einstufungen im Hinblick auf die Zuwendung von Mitteln an diese Organisationen, und wie will sie hiermit künftig verfahren?

48

Wann, und in welcher Form hat sich die Bundesregierung bei israelischen Stellen über die Islamic Relief Worldwide und Islamic Relief Deutschland erkundigt?

49

Wie hat die Bundesregierung überprüft, dass von Islamic Relief Deutschland, Islamic Relief Worldwide oder einer ihrer Zweige keine Mittel an die Hamas, ihr Personal oder ihre Vorfeldorganisationen geflossen sind?

50

Hält die Bundesregierung die Zuordnung von Islamic Relief zur Muslimbruderbewegung für falsch, und falls ja, aufgrund welcher Erkenntnisse?

51

Hält die Bundesregierung die Förderung einer Organisation, die den Muslimbrüdern zuzurechnen ist, für unbedenklich?

52

Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die erfolgten Zuwendungen an Islamic Relief?

53

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Weiterüberweisung von Mitteln der Islamic Relief Deutschland an Islamic Relief Worldwide und deren andere nationale Zweige, und wie beurteilt die Bundesregierung dies?

54

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Finanzierung, Teilnehmerkreis (bitte Zahl, teilnehmende Personen und Organisationen einzeln aufführen), Themen, Vortragsinhalte und Ergebnisse der Konferenz von Diyanet und DITIB in Köln vom 2. bis 4. Januar 2019?

55

Welche Personen aus dem Kreis der Muslimbrüder, terroristischer oder von den deutschen Geheimdiensten beobachteten Organisationen waren bei der Konferenz von Diyanet und DITIB in Köln vom 2. bis 4. Januar 2019 vertreten?

Berlin, den 13. Februar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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