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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausmaß und Auswirkungen der Energiearmut

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

02.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/838314.03.2019

Ausmaß und Auswirkungen der Energiearmut

der Abgeordneten Sven Lehmann, Dr. Julia Verlinden, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Claudia Müller, Stefan Schmidt, Oliver Krischer, Lisa Badum, Stefan Gelbhaar, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Ingrid Nestle, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Energiearmut ist nach Ansicht der Fragesteller ein zunehmendes Problem in Deutschland. Dies zeigt sich exemplarisch an der Anzahl der Strom- und Gassperren in deutschen Haushalten. Im Jahr 2017 haben sich die Stromsperren auf insgesamt 330 242 erhöht (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 93 des Abgeordneten Sven Lehmann auf Bundestagsdrucksache 19/6511). Die Anzahl der Gassperren lag im selben Jahr bei knapp 38 000.

Ein Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Analyse der Stromsperren (Analyse der Unterbrechungen der Stromversorgung nach § 19 Absatz 2 StromGVV) kommt zu dem Ergebnis, dass rund die Hälfte der Personen, die von Stromsperren betroffen sind, Grundsicherung beziehen (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2016/20161128-bundeswirtschaftsministerium-legt-studie-zu-stromsperren-vor.html). Dies zeigt, dass insbesondere Personen mit geringen Einkommen oder/und im Bezug von Grundsicherungsleistungen von Energiearmut betroffen sind. Bei Personen im Grundsicherungsbezug haben jüngste Studien gezeigt, dass die im Regelsatz vorgesehenen Kosten die tatsächlichen Aufwendungen für Haushaltsenergie nicht decken (www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2018-06/VZ-NRW_Strompauschale-HartzIV_FINAL.pdf). Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat berechnet, dass Alleinerziehenden mit Kind bei einem durchschnittlichen Strompreis und -verbrauch 22,40 Euro pro Monat fehlen, um die Stromrechnung bezahlen zu können. Bei Personen in der Grundversorgung steigt die Unterdeckung sogar noch weiter. Auch in Haushalten, die ihr warmes Wasser mit einem Durchlauferhitzer erwärmen, fällt die Unterdeckung trotz des Zuschlages für die dezentrale Warmwasserbereitung noch größer aus. Das Vergleichsportal Verivox hat die Unterdeckung der Stromkosten im Regelsatz berechnet und kommt zu dem Ergebnis, dass die tatsächlichen Stromkosten in einem Single-Haushalt den Kostenanteil im Regelsatz um 14 Prozent übersteigen. In der Grundversorgung liegt diese Lücke gar bei 24 Prozent. Dabei bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. So liegt die Deckungslücke in der Grundversorgung bei Single-Haushalten zwischen 15 Prozent (Bremen) und 34 Prozent (Brandenburg) (www.verivox.de/presse/hartz-iv-zu-wenig-geld-fuerstrom-112018/).

Im individuellen Fall sind die Folgen, insbesondere bei Androhung und Durchsetzung einer Strom- oder Gassperre, eklatant. Die Betroffenen können mitunter nicht mehr heizen oder eine warme Mahlzeit zubereiten. Hausaufgaben müssen im Dunkeln erledigt und die Lebensmittel können nicht mehr im Kühlschrank gelagert werden. Ohne eine Versorgung mit Energie ist das Existenzminimum nicht mehr gesichert und die gesellschaftliche Teilhabe wird gefährdet. Zudem können die Betroffenen durch die anfallenden Gebühren für die Mahnung, Sperrung und Entsperrung in eine Verschuldungsspirale geraten, die das Risiko, erneut mit einer Energiesperre belegt zu werden, weiter erhöht. Auch in der Wissenschaft werden die negativen Folgen der Energiearmut auf die physische und psychische Gesundheit der Betroffenen zunehmend diskutiert (Reibling/Jutz 2017: Energiearmut und Gesundheit).

Dabei ist der beste Schutz gegen hohe Strom- und Heizkostenrechnungen ein geringer Energieverbrauch. Gerade für Menschen mit niedrigen Einkommen ist es jedoch oftmals eine Herausforderung, ihren Energieverbrauch zu reduzieren. Die Anschaffung energiesparender Geräte ist aus finanziellen Gründen häufig nicht möglich. Außerdem fällt die Stromrechnung oft unnötig hoch aus, wenn Menschen mit niedrigem Haushaltseinkommen Strom zu den teuren Grundversorgungstarifen beziehen. Und auch die Heizkosten sind für Menschen mit niedrigem Einkommen oft hoch, weil sie überdurchschnittlich häufig in schlecht sanierten Mietwohnungen leben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie definiert die Bundesregierung Energiearmut, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die Energiearmut in Deutschland zu verringern?

2

Wie viele Personen sind demnach nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland von Energiearmut betroffen?

a) Wie viele Personen befinden sich hiervon im Leistungsbezug des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII)?

b) Bestehen regionale Unterschiede bei der Anzahl der Betroffenen (bitte differenzieren nach Bundesländern)?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den individuellen, gesundheitlichen und sozialen Folgen von Energiearmut?

Welche Maßnahmen leitet sie hieraus ab?

4

Kann die Bundesregierung den Bericht von „SPIEGEL ONLINE“ bestätigen, in dem berichtet wird, dass sich die Bundesregierung weigert, den Umfang und die Folgen von Energiearmut genauer zu erforschen (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/strom-deutschland-blockiert-messung-von-energiearmut-in-eu-energieunion-a-1209705.html), und mit welcher Begründung lehnte die Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag zur Messung des Ausmaßes von Energiearmut ab?

5

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Strompreise für Haushaltskunden seit 2008 in Deutschland entwickelt (bitte nach Jahr und Bundesland differenzieren)?

6

Wie hat sich seit 2008 der Anteil der Stromkosten im Regelsatz der Grundsicherungsleistungen nach SGB II und SGB XII entwickelt (bitte nach Jahren differenzieren)?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Studien des Vergleichsportals Verivox (www.verivox.de/presse/hartz-iv-zu-wenig-geld-fuer-strom-112018/) und der Verbraucherzentrale NRW (www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2018-06/VZ-NRW_Strompauschale-HartzIV_FINAL.pdf), die von einer deutlichen und steigenden Unterdeckung bei den Haushaltsenergiekosten bei der Berechnung des Regelsatzes der Grundsicherungsleistungen im SGB II und SGB XII im Gegensatz zu den tatsächlichen Haushaltsenergiekosten ausgehen?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, eine bedarfsgerechte Pauschale für Haushaltsenergie auf Grundlage des durchschnittlichen Strompreises für Haushaltskunden aus dem gemeinsamen Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes zu bestimmen?

9

Berücksichtigt die Berechnung der Regelbedarfe den Umstand, dass Grundsicherungsempfängerinnen und Grundsicherungsempfänger einen höheren Stromverbrauch haben als Haushalte mit niedrigem Einkommen, da sie mangels oder wegen eingeschränkter Erwerbstätigkeit mitunter mehr Zeit zuhause verbringen und darüber hinaus die Anschaffung energiesparender Geräte finanziell nicht bewerkstelligen können (vgl. Studie des Deutschen Caritasverbandes – DCV –, des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung – ZEW – und des Stromspar-Check PLUS zum Stromkonsum von Haushalten in Grundsicherung: Eine empirische Analyse für Deutschland; www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/sozialpolitik/energiearmut/stromsperrensindtabu)?

Wenn nein, warum nicht?

10

Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Stromsperren seit 2008 (bitte nach Jahren und Bundesländern differenzieren)?

11

Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Gassperren seit 2008 (bitte nach Jahren und Bundesländern differenzieren)?

12

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Anzahl von Stromsperren und Gassperren?

13

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die in Haushalten leben, die von Stromsperren oder Gassperren betroffen waren (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

14

Was will die Bundesregierung unternehmen, um die Anzahl der Stromsperren bei Haushalten mit niedrigen Einkommen und/oder SGB-II- oder SGB-XII-Bezieherinnen und -Beziehern zu verringern?

15

Sind Haushalte mit einer dezentralen Warmwasserbereitung nach Kenntnis der Bundesregierung häufiger von Stromsperren betroffen als andere?

16

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Haushalte, die auf SGB-II-Leistungen angewiesen sind und wie hoch ist der Anteil der Haushalte die auf SGB-XII-Leistungen angewiesen sind, am Gesamtvolumen der Haushalte, die seit 2008 von einer Stromsperre oder einer Gassperre betroffen waren (bitte nach Jahren und Bundesländern differenzieren)?

17

Wie hoch sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung die durchschnittlichen Folgekosten der Strom- und Gassperren?

a) Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für die Betroffenen, die durch Mahnungen der Stromanbieter aufgrund von ausbleibenden Zahlungen sowie die Gebühren für die Sperrung und Entsperrung entstanden sind?

b) Wie groß ist die regionale und anbieterbezogene Spannweite der Höhe der Folgekosten einer Stromsperre und den vorausgegangenen Mahngebühren?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung erfolgreiche Ansätze, wie jene der Stadt Bielefeld, höhere Kaltmieten zu akzeptieren, wenn hiermit ein niedrigerer Energieverbrauch einhergeht (www.uni-siegen.de/fokos/forschungsprojekte/energiearmut/2015-08-31_hbs_studie_energiearmut_als_neues_soziales_risiko.pdf)?

19

Wird die Bundesregierung ein Klimawohngeld einführen, um es einkommensarmen Haushalten zu ermöglichen, in energetisch hochwertigem Wohnraum mit höheren Kaltmieten, aber niedrigeren Energiekosten zu leben, wie es bereits 2015 seitens der Bundesregierung diskutiert wurde (vgl. www.sueddeutsche.de/geld/umweltpolitik-regierung-prueft-klimawohngeld-1.2793620), und wenn nein, warum nicht?

20

Welche Programme zur Energiesparberatung sind der Bundesregierung bekannt, und wie bewertet sie deren Wirksamkeit speziell in Bezug auf finanzschwache Haushalte?

Berlin, den 19. Februar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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