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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

08.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/850419.03.2019

Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext

der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Dr. Frithjof Schmidt, Gerhard Zickenheiner, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Luise Amtsberg, Britta Haßelmann, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Unterschiede in Vorschriften und Verwaltungsverfahren können in grenzübergreifenden Regionen zu Schwierigkeiten in Bezug auf Gesundheitsversorgung, Arbeitsrecht, öffentlichen Nahverkehr und Wirtschaftsförderung führen. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit ist häufig sehr komplex, langwierig und kostspielig. Andererseits darf grenzüberschreitende Zusammenarbeit kein Anreiz für Standardabsenkungen (Forum Shopping) bei Rechtsstaatlichkeit, Datenschutz, Umwelt-, Arbeitnehmerschutz- und Sozialstandards sein. Der Vorschlag über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext (COM (2018) 373) soll der Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in Grenzregionen dienen. Der freiwillige Mechanismus soll Mitgliedstaaten dabei behilflich sein, praktische und anwendungsbezogene Lösungen in grenznahen Bereichen zu entwickeln. Mithilfe des Mechanismus können die Vorschriften eines Mitgliedstaats in einem Nachbarmitgliedstaat übernommen werden. Diese grenzübergreifende Zusammenarbeit soll nur für zeitlich begrenzte spezifische Projekte oder Maßnahmen gelten, die in einer Grenzregion durchgeführt werden. Der Mechanismus soll auch für Infrastrukturmaßnahmen und Dienstleistungen, die in der grenzübergreifenden Region erbracht werden, gelten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie bewertet die Bundesregierung bestehende Instrumente für die verbesserte Zusammenarbeit in einem grenzübergreifenden Kontext, und sind die bestehenden Instrumente für eine effektive grenzübergreifende Zusammenarbeit nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend?

2

Ist der Verordnungsvorschlag (COM (2018) 373) nach Ansicht der Bundesregierung hilfreich, wenn die Einrichtung eines Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hürden im grenzübergreifenden Kontext nur auf einer freiwilligen Basis verwendet wird? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

3

Erachtet die Bundesregierung die Einrichtung der grenzübergreifenden Koordinierungsstellen, die in Artikel 5 und 6 des Verordnungsvorschlags vorgeschlagen werden, als sinnvoll? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

4

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland bereits jetzt Koordinierungsstellen, die die Vorgaben und Aufgaben, die in Artikel 5 und 6 des Verordnungsvorschlags aufgeführt sind, erfüllen? Falls ja, welche? Falls nein, wie plant die Bundesregierung die Errichtung dieser Koordinierungsstellen?

5

Müssen nach Auffassung der Bundesregierung immer alle vom Mechanismus betroffenen Mitgliedsländer einem neuen Mechanismus in ihrer Grenzregion zustimmen?

6

In welchen Bereichen und Regionen ist nach Auffassung der Bundesregierung ein neuer Mechanismus notwendig, weil bestehende bilaterale Vereinbarungen nach nationalem Verfassungs- bzw. Satzungsrecht nicht ausreichend sind?

7

Sollen nach Ansicht der Bundesregierung bereits bestehende bilaterale Regelungen und Mechanismen im grenzübergreifenden Kontext ihre volle Gültigkeit behalten?

8

Wie bewertet die Bundesregierung Artikel 21 des Verordnungsvorschlags und den darin enthaltenen Verweis, dass sich in der grenzübergreifenden Region wohnhafte Personen an die Gerichte des anderen Mitgliedstaats wenden können, und welche Probleme könnten nach Kenntnis der Bundesregierung daraus resultieren?

9

Ist nach Einschätzung der Bundesregierung bei dem Verordnungsvorschlag ausgeschlossen, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit negative Anreize für Umgehungen (Forum Shopping) bei insbesondere Rechtsstaatlichkeit, Rechtsschutz, Datenschutz, Umwelt-, Arbeitnehmerschutz und Sozialstandards bietet?

Berlin, den 4. März 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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