Kompromisslösung der Bundesregierung bei der EU-Trilog-Verhandlung im Zusammenhang mit der geplanten EU-Urheberrechtsreform
der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl, Jörn König, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 12. September 2018 hat das Europäische Parlament dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (COM(2016)0593 – C8-0383/2016 – 2016/0280(COD)) zugestimmt.
Aufgrund der Einigung der Regierungen von Frankreich und Deutschland im Zusammenhang mit den Artikeln 11 und 13 der geplanten EU-Urheberrechtsreform begibt sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller in einen direkten Konflikt mit dem vor einem Jahr beschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, in welchem es in den Zeilen 2212 bis 2216 heißt: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‚filtern‘, lehnen wir als unverhältnismäßig ab“ (www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/ koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1).
Die Große Koalition hat mit dem Kompromiss in der EU-Trilog-Verhandlung zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt nach Ansicht der Fragesteller gezeigt, dass sie die Versprechen, welche sie den Wählern im Wahlkampf in Bezug auf Upload-Filter und freies Internet gegeben hat, nicht einhalten wird.
Bei den Upload-Filtern handelt es sich um die technische Möglichkeit, Inhalte, welche gegen Gesetze oder gegen die Nutzungsbedingungen von Plattformen verstoßen, vor der Veröffentlichung zu blocken. Die Inhalte der Beiträge werden von einem Algorithmus-Filter beim Upload geprüft, sodass illegale oder nicht regelkonforme Inhalte bei der Veröffentlichung entweder nicht veröffentlicht oder im Sinne einer regelkonformen Verwendung abgeändert werden. Grundsätzlich ist nicht in Abrede zu stellen, dass Urheberrechtsverstöße im Internet ein Problem darstellen und dass Inhalte urheberrechtlich geschützt sein müssen. Die Kernprobleme der drohenden EU-Urheberrechtsreform sind jedoch die Übertragung der Haftung vom Nutzer auf die Plattformbetreiber und der unausgereifte Stand der Technik bei den Upload-Filtern (https://netzpolitik.org/2018/algorithmen-und- künstliche-intelligenz-wir-reden-an-unserer-zukunft-vorbei/).
Upload-Filter werden von Experten aufgrund ihrer technischen Unvollkommenheiten auf absehbare Zeit als sehr fehleranfällig angesehen und würden daher eine nicht kalkulierbare Anzahl an Beiträgen blocken, die in Wahrheit völlig rechts- und regelkonform gestaltet sind (Overblocking), beispielsweise Parodien oder sogenannte Memes (Bilder mit oftmals karikierenden Beschriftungen). Im Endeffekt führt die EU-Urheberrechtsreform bei einer Umsetzung zu einer massiven Zensur mit unabsehbaren Folgen für das Internet und die freie Meinungsäußerung – ganz zu schweigen von den wirtschaftlichen Folgen (https://netzpolitik.org/ 2018/eu-parlament-warnt-vor-overblocking-durch-internetfirmen/).
Ebenso spricht der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD von der Vermeidung negativer Auswirkungen auf kleinere und mittlere Verlage – mit dieser Kompromisslösung, welche die Bundesregierung ausgehandelt hat, müssten aus Sicht der Fragesteller jedoch selbst die kleinsten oder neu gegründete Plattformen, die alle Kriterien erfüllen, beweisen, dass sie alles unternommen haben, um von Rechteinhabern Lizenzen einzuholen. Eine nach Einschätzung der Fragesteller schier unmögliche Aufgabe, da Plattformbetreiber für alle möglichen Inhalte, die ihre Nutzer potenziell hochladen könnten, Lizenzen einholen müssten. Dies stellt nach Meinung der Fragesteller eine hohe Markteintrittsbarriere dar, die entsprechende negative Auswirkung auf die Gründung von Unternehmen in diesem Bereich haben wird. Es ist daher zu befürchten, dass dieser Kompromisslösung noch vor den EU-Wahlen 2019 im europäischen Parlament zugestimmt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie bewertet die Bundesregierung die Trilog-Verhandlungen über die geplante EU-Urheberrechtsreform, die nach Auffassung der Fragesteller in direktem Konflikt mit den Zielvorgaben des Koalitionsvertrages „Ein neuer Aufbruch für Europa, Eine neue Dynamik für Deutschland, Ein neuer Zusammenhalt für unser Land – Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode“ stehen?
Inwieweit sieht sich die Bundesregierung an die Zielvorgaben des Koalitionsvertrages „Ein neuer Aufbruch für Europa, Eine neue Dynamik für Deutschland, Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ zwischen CDU, CSU und SPD gebunden?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung, im EU-Ministerrat, gegen den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD als unverhältnismäßig abgelehnten Einsatz von Upload-Filtern, Plattformen und Webseitenbetreiber nun doch zum Einsatz von Upload-Filtern zu verpflichten, um Nutzerinhalte nach möglichen Urheberrechtsverletzungen massenweise zu „filtern“ (www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/eu-urheberrechts reform-umstrittener-upload-filter-das-sind-die-sieben-wichtigsten- fragenund-antworten/24036742.html?ticket=ST-1372860-mka71wjFoH5Nsq2T0 jHn-ap6)?
Ist es der Bundesregierung bekannt, dass es nicht möglich ist, alle nutzergenerierten Inhalte weder manuell durch Personen noch durch Algorithmen bzw. KI-Anwendungen vollständig überprüfen zu können (https://netzpolitik. org/2018/algorithmen-und-kuenstliche-intelligenz-wir-reden-an-unserer- zukunftvorbei/)?
Wie ist die Kompromisslösung in Bezug auf die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (COM(2016)0593 – C8-0383/2016 – 2016/0280(COD) im Zusammenhang mit Förderprogrammen der Bundesregierung zu bewerten, mit denen radikal neue, auch multidisziplinäre Ansätze in Digitaltechnologien und Geschäftsmodelle mit großen inhaltlichen und administrativen Freiräumen unterstützt werden sollen (www.bmbf.de/files/Nationale_KI-Strategie.pdf)?
Aus welchen konkreten Beweggründen heraus hat die Bundesregierung dieser Kompromisslösung in Bezug auf die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (COM(2016)0593 – C8-0383/2016 – 2016/0280(COD) zugestimmt (bitte ausführlich erklären)?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtungen der Fragesteller, dass der Kompromiss der Bundesregierung zu den Artikeln 11 und 13 des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (COM(2016)0593 – C8-0383/2016 – 2016/0280(COD) die Meinungs- und Informationsfreiheit aushöhlt?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass vor allem kleine und mittelständische Verwerter und Kreative mit der verhandelten Kompromisslösung zu den Artikeln 11 und 13 des Vorschlags zur geplanten Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt entgegen der ursprünglichen Intention der EU-Kommission nicht gestärkt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkung der Kompromisslösung auf den digitalen Binnenmarkt, insbesondere in Hinblick auf die Gründungskultur und die Erhöhung von Markteintrittsbarrieren, für mögliche neue Plattformbetreiber?
Aus welchem Grund argumentierte die Bundesregierung im Ausschuss Digitale Agenda am 13. Februar 2019, dass Upload-Filter das einzig mögliche Mittel sei, um Rechteinhaber zu stärken und zu schützen (www.bundestag. de/presse/hib/593250-593250)?
Welche weiteren Mittel zum Schutz von Rechteinhabern wurden in diesem Zusammenhang geprüft?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Upload-Filter, so wie sie in der Kompromisslösung zur geplanten Richtlinie angedacht sind, technisch wirklich funktionieren?
Wenn ja, aus welchen konkreten Gründen glaubt dies die Bundesregierung (bitte ausführlich darstellen)?
Aus welchem konkreten Grund wurde das deutsche Leistungsschutzrecht nicht vor einer Einigung (Kompromisslösung) bei den EU-Trilog- Verhandlungen evaluiert (https://urheber.info/positionen/2018-05-30_leistungsschutz recht-eu-einfuehrung-aber-keine-evaluierung)?
Inwieweit sieht die Bundesregierung ein Pflichtfiltersystem (Upload-Filter) im Einklang mit dem Verbot allgemeiner Überwachungspflichten für Plattformen (https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2011-11/ cp110126de.pdf)?