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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arbeitslosengeld-I-Bezug von Grenzgängern

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

11.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/872226.03.2019

Arbeitslosengeld-I-Bezug von Grenzgängern

der Abgeordneten René Springer, Norbert Kleinwächter, Martin Sichert, Martin Hebner, Dr. Harald Weyel, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Artikel 1 Buchstabe f) der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wird als „Grenzgänger“ eine Person bezeichnet, die in einem Mitgliedstaat eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausübt und in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, in den sie in der Regel täglich, mindestens jedoch einmal wöchentlich zurückkehrt.

Grenzgänger stellen nach der vorgenannten Verordnung im Falle der Arbeitslosigkeit insoweit eine Ausnahme vom Regelfall dar, weil sie ohne eine vorherige Beschäftigung in Deutschland Arbeitslosengeld unter Anerkennung ausländischer Anwartschaftszeiten beziehen können. Laut der Bundesregierung liegen allerdings keine vollständigen Zahlen zu dieser Personengruppe vor (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/4423).

Der ursprüngliche Änderungsvorschlag der EU-Kommission zur Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (Ratsdokument 15642/16) sieht vor, Artikel 65 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 dahingehend zu ändern, dass Grenzgänger mit einer Beschäftigungszeit von mehr als zwölf Monaten im zuständigen Mitgliedstaat (dem ausländischen Staat der Beschäftigung) so behandelt werden sollen, als wohnten sie auch in diesem.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Personen haben sich in den Jahren 2010 bis 2018 bei einer deutschen Leistungsbehörde als Grenzgänger entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 unter Berücksichtigung der Bescheinigung von Zeiten aus a) Dänemark, b) Frankreich, c) der Schweiz, d) Polen, e) Österreich arbeitslos gemeldet (soweit keine vollständigen Daten vorliegen, bitte die vorliegenden Daten getrennt nach Jahren und Ländern mitteilen)?

2

In welcher Gesamtsumme wurde Arbeitslosengeld I (ALG I) entsprechend der Frage 1 ausgezahlt (bitte nach Jahren und Ländern getrennt angeben und, soweit keine vollständigen Zahlen vorliegen, die vorliegenden Zahlen mitteilen)?

3

Wie hoch waren die dem ausbezahlten ALG I (entsprechend Frage 2) gegenüberzustellenden Einnahmen aus Erstattungen ausländischer Träger nach Artikel 65 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (bitte Jahre und Länder entsprechend Frage 1 getrennt angeben und, soweit keine vollständigen Zahlen vorliegen, die vorliegenden Zahlen mitteilen)?

4

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen aus Erstattungen ausländischer Träger nach Artikel 65 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 in den Jahren 2010 bis 2018 (bitte getrennt nach Jahren angeben und, soweit keine vollständigen Zahlen vorliegen, die vorliegenden Zahlen mitteilen) für arbeitslos gewordene Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland insgesamt?

5

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben (Erstattungen an ausländische Leistungsträger entsprechend Artikel 65 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004) in den Jahren 2010 bis 2018 (bitte getrennt nach Jahren angeben und, soweit keine vollständigen Zahlen vorliegen, die vorliegenden Zahlen mitteilen) für in Deutschland arbeitslos gewordene Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland insgesamt?

6

Aus welchem Grund konnte die Bundesregierung keine vollständigen Zahlen zur Personengruppe der Grenzgänger (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/4423) liefern, und worauf basierte die Bundesregierung in Ermangelung vollständiger Zahlen ihre Verhandlungsposition hinsichtlich der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 in Bezug auf Grenzgänger?

7

Welche Position hat die Bundesregierung hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderung der Regelungen für Grenzgänger vertreten, hat sich diese im Verlauf des Verfahrens geändert, und was ist der aktuelle Sachstand (soll Artikel 65 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 unverändert – wie mit Ratsdokument 15642/16 vorgeschlagen – geändert werden)?

Berlin, den 4. März 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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