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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zeitgemäße Rentenstatistik

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

11.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/872526.03.2019

Zeitgemäße Rentenstatistik

der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, Sebastian Münzenmaier, Jörg Schneider, Martin Sichert, René Springer und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Eine zeitgemäße Rentenstatistik sollte den Ist-Zustand und die Entwicklungen bei Renten und Verdiensten möglichst realitätsnah widerspiegeln. Durch die Deutsche Rentenversicherung werden bereits sehr umfangreiche statistische Angaben veröffentlicht (z. B. www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/ contentblob/238692/publicationFile/61815/01_rv_in_zahlen_2013.pdf und www. deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/6_Wir_ueber_uns/03_fakten_ und_zahlen/03_statistiken/02_statistikpublikationen/01_versichertenbericht_2018. pdf?__blob=publicationFile&v=9).

Gleichwohl ergibt sich nach Ansicht der Fragesteller immer noch weiterer Aufklärungsbedarf. So weisen die in Deutschland üblichen Rentenstatistiken in der Regel nur die Durchschnittswerte aus. Diese arithmetischen Mittelwerte sind auch aussagekräftig, wenn die Grundlagendaten gleichmäßig sind; sind die Zahlenwerte jedoch ggf. ungleichmäßig verteilt (sog. schiefe Verteilung), ist die Aussagekraft nur beschränkt tauglich (www.diw.de/de/diw_01.c.413351.de/presse/ diw_glossar/medianeinkommen.html). Der Median bzw. der Medianwert erscheint als ein Kontrollelement neben den Durchschnittswerten unumgänglich zu sein, um ein realistisches Bild zu den verfügbaren Rentenbezügen bzw. der Größenordnung des jeweiligen Betroffenenkreises zu erhalten. Im Bereich der Pensionsstatistiken aus Österreich und der Schweiz werden ebenfalls Medianwerte angegeben (z. B. www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/ soziales/sozialleistungen_auf_bundesebene/pensionen_und_renten/index.html). Um statistische Verteilungen einfach widerzuspiegeln und Betroffenenkreise abzugrenzen, sind nach Ansicht der Fragesteller ggf. auch Angaben zu den sogenannten Quartilen sachgerecht und sinnvoll.

Das Durchschnittsentgelt ist in der gesetzlichen Rentenversicherung eine wichtige Rechengröße; so werden daraus die Entgeltpunkte abgeleitet, welche dann wiederum in die Rentenformel einfließen, vgl. auch §§ 64, 69 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI). Für den sogenannten Eckrentner werden 45 Beitragsjahre mit einem Einkommen in Höhe des Durchschnittsentgeltes fiktiv unter-stellt und dieser „Eckrentner“ wird bei diversen Modellbetrachtungen zu Grunde gelegt. Bei erheblichen Abweichungen zwischen dem Durchschnitt und dem Median wären ggf. Kontrollrechnungen auf der Basis des Medians vorzunehmen. Das vorläufige Bruttoarbeitsentgelt für 2018 beträgt im Durchschnitt 37 873 Euro (www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_ Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/07_lexikon/CD/durchschnitts- einkommen.html). Im Bereich der Einkommensstatistiken aus Österreich werden auch die Medianwerte angegeben, welche niedrigere Werte als die Durchschnitte ausweisen (www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/soziales/ personen-einkommen/jaehrliche_personen_einkommen/index.html). Für Deutschland sind mutmaßlich ähnliche Abweichungen zwischen dem Median und dem Durchschnitt zu erwarten (www.iwkoeln.de/studien/iw-trends/beitrag/ judithniehues-die-mittelschicht-in-deutschland-vielschichtig-und-stabil-322410.html).

Es gibt Anhaltspunkte für einen positiven Zusammenhang zwischen dem sozialen Status von Rentnern und ihrem Gesundheitszustand (vgl. www.rki.de/DE/Content/ Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GBEDownloadsB/gesund heitliche_ungleichheit_lebensphasen.pdf?__blob=publicationFile). Es besteht ein Interesse an einer Aufklärung eines möglichen Zusammenhangs zwischen der Höhe der bezogenen Rente und den jeweiligen Rentenbezugszeiten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 die Medianzahlbeträge der Versichertenrenten insgesamt und differenziert nach den Rentenarten (Renten bei voller und teilweiser Erwerbsminderung, Altersrenten mit Regelaltersrenten und Renten für besonders langjährig Versicherte, für langjährig Versicherte, für Schwerbehinderte, wegen Arbeitslosigkeit bzw. nach Altersteilzeit und Renten für Frauen) (bitte neben den Medianwerten soweit möglich den Durchschnitt ausweisen)?

2

Wie verteilten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Fragen 1 angeführten Medianrenten auf Männer und Frauen sowie die alten Bundesländer und die neuen Bundesländer (bitte neben den Medianwerten soweit möglich den Durchschnitt ausweisen)?

3

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die in den Fragen 1 und 2 angeführten Medianrenten für die neuen Zugangsrenten der Jahre 2014 bis 2018 (bitte neben den Medianwerten soweit möglich den Durchschnitt und die Relation des Median zum Durchschnitt ausweisen)?

4

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1991 bis 2018 jeweils die Bruttoarbeitsentgelte (Median) aller Rentenversicherten (bitte dieselben Grundlagendaten wie für die Ermittlung der Durchschnittsentgelte zugrunde legen und neben den Medianwerten die Durchschnitte ausweisen sowie für den Medianwert jeweils den relativen Wert zum Durchschnitt angeben)?

5

Wie verteilten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 4 angeführten Bruttoarbeitsentgelte auf das erste Quartil (unteres Viertel) und auf das dritte Quartil (oberes Viertel)?

6

Wie verteilten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 4 angeführten Bruttoarbeitsentgelte (Median) auf Männer und Frauen sowie auf die alten Bundesländer und die neuen Bundesländer (bitte neben den Medianwerten soweit möglich die Durchschnitte ausweisen und für den Medianwert den relativen Wert zum Durchschnitt angeben)?

7

In welchem Verhältnis stehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Altersrenten ohne Hinterbliebenenrenten die Zahlbetragshöhen und die durchschnittliche Bezugsdauer (bitte die Jahre 1995, 2000, 2005, 2010, 2015 und 2018 nach Geschlecht sowie unter Angabe des Durchschnitts, des Medianes und unter der Bildung geeigneter Vergleichsgruppen wie dem ersten Quartil – unteres Viertel – und dem dritten Quartil – oberes Viertel – aufschlüsseln)?

8

In welchem Verhältnis stehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Hinterbliebenenrenten die Zahlbetragshöhen und die durchschnittliche Bezugsdauer (bitte die Jahre 1995, 2000, 2005, 2010, 2015 und 2018 nach Geschlecht sowie unter Angabe des Durchschnitts, des Medianes und unter der Bildung geeigneter Vergleichsgruppen wie dem ersten Quartil – unteres Viertel – und dem dritten Quartil – oberes Viertel – aufschlüsseln)?

Berlin, den 11. März 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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