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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Details zur Erwerbsminderungsrente

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

11.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/874726.03.2019

Details zur Erwerbsminderungsrente

der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, Sebastian Münzenmaier, Jörg Schneider, Martin Sichert, René Springer und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten ist nur unter engen versicherungsrechtlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen möglich, deren Vorliegen häufig strittig ist. Es kommt nach Kenntnis der Fragesteller zu langen rechtlichen Auseinandersetzungen, die sich teilweise über Jahre hinziehen. Die Dauer der Verfahren hat Einfluss auf die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes und belastet die Betroffenen und deren Angehörige. Besonders problematisch ist dabei nach Ansicht der Fragesteller, dass sich ggf. eine Versorgungslücke ergibt, wenn das befristet geleistete Krankengeld und das Arbeitslosengeld I auslaufen, der Rechtsstreit über die Rente jedoch noch anhängig ist. Der Zugang zu den Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist dann häufig aufgrund des Erwerbseinkommens des Ehepartners versperrt. Es besteht also nach Ansicht der Fragesteller insofern Interesse, einen detaillierten Überblick zu den Verfahrensdauern zu erhalten.

Die Renten zur Erwerbsminderung untergliedern sich in die Renten wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI) und die Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (§ 240 SGB VI). Grundsätzlich werden Erwerbsminderungsrenten zunächst befristet gewährt. Es besteht somit nach Ansicht der Fragesteller ein Interesse an weiteren Details zu den Rentenbewilligungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 jeweils der unerledigte Anfangsbestand und die Neuzugänge an Anträgen auf eine Erwerbsminderungsrente, differenziert nach den Rentenzweigen (Allgemeine Rentenversicherung und Knappschaftliche Rentenversicherung), und wie lange war die durchschnittliche Verfahrensdauer der Antragsverfahren betreffend die Erwerbsminderungsrenten?

2

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 der Bestand, der Zugang und die Erledigung von Widersprüchen betreffend die Erwerbsminderungsrenten, differenziert nach den Rentenzweigen?

3

Aus welchen Gründen haben sich die in Frage 2 genannten Widersprüche statistisch erledigt (bitte getrennt ausweisen nach a) Widerspruch stattgegeben b) Widerspruch teilweise stattgegeben c) Widerspruch verworfen oder zurückgewiesen d) sonstige Erledigung bzw. Rücknahme des Widerspruchs)?

4

Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Verfahrensdauer der Widerspruchsverfahren betreffend die Erwerbsminderungsrenten, differenziert nach den Rentenzweigen?

5

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 der Bestand, der Zugang und die Erledigung von Klagen (erste Instanz) betreffend die Erwerbsminderungsrenten, differenziert nach Rentenzweigen?

6

Aus welchen Gründen haben sich die in Frage 5 genannten Klagen statistisch erledigt (bitte getrennt ausweisen nach a) Klagerücknahme b) abgewiesen mit Urteil bzw. Gerichtsbescheid c) stattgegeben durch Urteil bzw. Gerichtsbescheid d) teilweise stattgegeben durch Urteil bzw. Gerichtsbescheid e) sonstige Erledigung mit Nachgeben – Anerkenntnis Deutsche Rentenversicherung – DRV – f) sonstige Erledigung mit teilweisem Nachgeben – Vergleich)?

7

Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Verfahrensdauer der Klageverfahren (erste Instanz) betreffend die Erwerbsminderungsrenten, differenziert nach Rentenzweigen?

8

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 der Bestand, der Zugang und die Erledigung von Berufungen (zweite Instanz) betreffend die Erwerbsminderungsrenten, differenziert nach Rentenzweigen?

9

Aus welchen Gründen haben sich die in Frage 8 genannten Berufungsverfahren jeweils statistisch erledigt (bitte getrennt ausweisen nach: a) Berufungsrückname b) abgewiesen mit Urteil bzw. Beschluss c) stattgegeben durch Urteil bzw. Beschluss d) teilweise stattgegeben durch Urteil bzw. Beschluss e) sonstige Erledigung mit Nachgeben – Anerkenntnis DRV – f) sonstige Erledigung mit teilweisem Nachgeben – Vergleich)?

10

Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Verfahrensdauer der Berufungsverfahren (zweite Instanz) betreffend die Erwerbsminderungsrenten, differenziert nach Rentenzweigen?

11

Wie viele Anträge auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 jeweils gestellt (Neuzugänge), und wie viele Anträge wurden abgelehnt und bewilligt (bei den bewilligten Renten bitte getrennt ausweisen: a) Renten wegen voller Erwerbsminderung – ohne Arbeitsmarktrenten – b) Arbeitsmarktrenten c) Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung d) Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit e) befristete bzw. unbefristete Renten)?

12

Wie viele Anträge auf Weiterzahlung einer zunächst befristet gewährten Rente wegen einer Erwerbsminderung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 jeweils gestellt, und wie viele Anträge wurden abgelehnt bzw. bewilligt (falls die Weiterzahlungsanträge in der Antwort zu Frage 11 enthalten sind, bitte diese hier separat ausweisen)?

13

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 nach vorausgegangener Gewährung einer befristeten Erwerbsminderungsrente eine Dauerrente gewährt, und welcher relative Anteil der zunächst befristetet gewährten Erwerbsminderungsrenten geht letztlich – ggf. nach wiederholter Befristung – in eine unbefristete Erwerbsminderungsrente über?

Berlin, den 11. März 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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