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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nachhaltige Finanzen

(insgesamt 42 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

26.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/877928.03.2019

Nachhaltige Finanzen

der Abgeordneten Lisa Paus, Lisa Badum, Anja Hajduk, Dr. Danyal Bayaz, Dr. Franziska Brantner, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ekin Deligöz, Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Oliver Krischer, Ottmar von Holtz, Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Tobias Lindner, Steffi Lemke, Markus Tressel, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 25. Februar 2019 trat der „Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung“ – nach Einschätzung der Fragesteller das wichtigste ständige Regierungsgremium im Bereich Nachhaltigkeit – erstmals zum Thema „Sustainable Finance“ zusammen. Als Ergebnis des Treffens wurde die hohe Relevanz von Sustainable Finance für die Umsetzung der Finanzmarkstabilitäts-, Energie-, Klima-, Entwicklungs- und weiterer Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung, für die Transformation und Umsetzung der Agenda 2030 zur Erreichung der Sustainable Development Goals festgehalten. Deshalb solle eine deutsche „Sustainable Finance“-Strategie entwickelt werden und Deutschland zu einem führenden Sustainable-Finance-Standort weiterentwickelt werden.

Nach Meinung führender Experten gehört Deutschland im Bereich Sustainable Finance bisher eher zu den Nachzüglern (Süddeutsche Zeitung, 25. Februar 2019, Die Macht des Geldes). Der Sustainable-Finance-Beirat für den Dialog der Bundesregierung mit Finanzwirtschaft, Realwirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft, der als Folge des Beschlusses des Staatssekretärsausschusses gebildet werden soll, ist in anderen europäischen Finanzplätzen wie Paris oder London längst etabliert.

Auch bei der eigenen Geldanlage setzt Deutschland bisher nicht auf Nachhaltigkeit. Die großen Sondervermögen des Bundes lassen bisher eine kohärente Nachhaltigkeitsstrategie vermissen. Bei den Versorgungsfonds und Rücklagen des Bundes, der Bundesagentur für Arbeit und der sozialen Pflegeversicherung mit einem Gesamtumfang von knapp 31,5 Mrd. Euro waren Ende 2018 noch keine Nachhaltigkeitskriterien für die Geldanlage verankert. Nur für die Aktienanlage hatte eine Arbeitsgruppe bisher ein Konzept vorgelegt.

Auf Ebene der EU ist die Diskussion zu einem nachhaltigen Finanzwesen schon weiter fortgeschritten: Nachdem die im Jahr 2016 von der Europäischen Kommission eingesetzte hochrangige Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen Anfang 2018 einen Bericht vorgelegt hatte, entstand der Aktionsplan der Europäischen Kommission für ein nachhaltiges Finanzwesen. Kernstück dieses Plans ist die sogenannte Taxonomie, die ein gemeinsames Verständnis darüber herstellen soll, welche Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig zu verstehen sind. Die Arbeiten hieran stocken aber. Weitere Teile des Pakets zur CO2-Benchmark-Verordnung sowie zu Transparenzpflichten für Vermögensverwalter und institutionelle Investoren machen hingegen Fortschritte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Zum Aktionsplan der Europäischen Kommission

1. Welche Plattformen, Experten- und Arbeitsgruppen oder weitere Foren sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des EU-Aktionsplans Finanzierung nachhaltigen Wachstums vorgesehen?

  • Welche dieser Gruppen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Arbeiten bereits aufgenommen?
  • Welche deutschen Vertreter sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils Teil dieser Expertengruppen?
  • Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufgaben dieser Expertengruppen, und welche Ergebnisse wurden bisher erzielt, bzw. was ist Stand der Arbeiten?

2. Welche Plattformen, Experten- und/oder Arbeitsgruppen oder weitere Foren hat die Bundesregierung in Deutschland zur Umsetzung und Begleitung der EU-Gesetzesinitiativen vorgesehen? Wer ist auf Seiten der Bundesregierung dafür verantwortlich?

3. Wie sind die weiteren Pläne der Bundesregierung, um Sustainable Finance auf EU-Ebene zu fördern?

  • Gibt es über den EU-Aktionsplan hinaus weitere Vorstellungen, um breit integriert Nachhaltigkeit im Finanzsektor zu fördern, zum Beispiel in der CSR- oder Aktionärsrechterichtlinie und im Bereich von Altersvorsorgeprodukten oder im Steuerrecht?
  • Ist es ein Ziel der Bundesregierung, im Rahmen des EU-Aktionsplanes eine Vorreiterrolle einzunehmen? Wie erfüllt sie diese bisher und will sie diese zukünftig erfüllen?
  • Gibt es Pläne, die Aktivitäten auf EU-Ebene mit der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu verzahnen?
  • Gibt es weitere Initiativen, die die Bundesregierung in Betracht zieht, die über die derzeitigen EU-Diskussionen hinausgehen oder diese mit nationalen Initiativen komplementieren? Wenn ja, welche?

Zur Taxonomie

4. Welche Plattformen, Experten- und Arbeitsgruppen oder weitere Foren sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Erstellung der Taxonomie vorgesehen?

  • Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung deren Aufgabe?
  • Wie stehen diese Gruppen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zueinander (Zusammenarbeit etc.)?
  • Was ist die Haltung der Bundesregierung zum Vorschlag der Europäischen Kommission zu diesen Gruppen und deren Zusammensetzung, insbesondere bezüglich der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen?

5. Welcher Detaillevel bzw. welche Granularität ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Taxonomie vorgesehen?

  • Was sind nach Auffassung der Bundesregierung jeweils die Vor- und Nachteile höherer bzw. geringerer Granularitätsstufen?
  • Welche Granularitätsstufen hält die Bundesregierung für am sinnvollsten im Hinblick auf die zu erreichenden Nachhaltigkeitsziele?
  • Wurde in Betracht gezogen, Taxonomien verschiedener Granularitätsstufen für verschiedene Zwecke zu erstellen?

6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne seitens der EU-Kommission, das Unternehmens-Reporting an die Taxonomie-Kriterien anzupassen?

  • Wie bewertet die Bundesregierung die Herstellung eines solchen Zusammenhangs?
  • Setzt sich die Bundesregierung für eine dementsprechende Überarbeitung der Non-Financial Reporting Directive ein?

7. Wie bewertet die Bundesregierung die im EU-Kommissionsvorschlag vorgesehene Ermächtigung für die Erarbeitung technischer Evaluierungskriterien?

  • Welche Alternativen werden hierzu diskutiert?
  • Was wären jeweils die Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen?

8. Weshalb legt der EU-Kommissionsentwurf nach Kenntnis der Bundesregierung in der „sozialen Schutzklausel“ nur die niedrigen ILO-Mindestnormen (ILO = Internationale Arbeitsorganisation) zugrunde, anstatt sich z. B. auf höhere EU-Mindeststandards zu beziehen, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu?

9. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, die Taxonomie auf alle sechs im Vorschlag genannte Umweltziele auszuweiten?

10. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, die Taxonomie auf soziale Aspekte auszuweiten?

11. Setzt sich die Bundesregierung für einen möglichst zeitnahen Beginn der Arbeiten an einer sozialen Taxonomie ein?

12. Wie sollen nach Kenntnis der Bundesregierung bei einem schrittweisen Vorgehen die Wechselwirkungen zwischen der Umwelt- und der sozialen Dimension berücksichtigt werden?

13. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne für die Berücksichtigung von Governance-Aspekten in der Taxonomie?

14. Gibt es erste Diskussionen zu den sozialen Zielen, und wenn ja, welche Dimensionen wurden hierzu bisher in Erwägung gezogen?

15. Hält die Bundesregierung die Anknüpfung bei der vorgesehen Klassifizierung an die Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE) für geeignet? Welche Alternativen wurden hierzu in Erwägung gezogen, und wie bewertet die Bundesregierung diese jeweils?

  • Was wären nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeit von Finanzmarktteilnehmern genutzten Systematiken, und wäre eine Anknüpfung an diese Systematiken möglich?
  • Was wären nach Auffassung der Bundesregierung jeweils deren Vor- und Nachteile?

16. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung zu vermeiden, dass mit der Taxonomie nur die nachhaltige Nische definiert (und im Nachgang reguliert) wird, ohne gleichzeitig auch Druck auf nicht nachhaltige Anlagen (Divestment oder Verbesserung der Nachhaltigkeits-Performance) auszuüben, da das Ziel ja das zügige Erreichen eines gesamthaft nachhaltigen Finanzsystems sein muss?

Zur Arbeitsgruppe zur Fortentwicklung der Anlagerichtlinien des Anlageausschusses für die Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“ (VR Bund), „Versorgungsfonds des Bundes“ (VF Bund), „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ (BA) und „Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung“ (PVF)

17. Was waren die Ziele des Treffens des Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung am 25. Februar 2019 zum Thema „Sustainable Finance“?

18. Welche Punkte standen auf der Tagesordnung des Treffens?

19. Was waren, neben den in der Pressemitteilung vom 26. Februar 2019 genannten Ergebnissen, weitere maßgebliche Ergebnisse des Treffens?

20. Bis wann soll die angekündigte Sustainable-Finance-Strategie erarbeitet werden?

  • Was sind die nächsten konkreten Schritte zur Erarbeitung der Strategie?
  • Gibt es bereits Vorstellungen über die Eckpunkte der Strategie? Wenn ja, welche?
  • Wie wird bei der Erarbeitung der Sustainable-Finance-Strategie die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie berücksichtigt?

21. Bis wann soll der Sustainable-Finance-Beirat etabliert werden?

  • Was sind die nächsten konkreten Schritte für die Etablierung des Beirats?
  • Was sind die Eckpunkte zu dem geplanten Beirat (Anzahl der Mitglieder, Zusammensetzung des Beirates, Häufigkeit der Treffen etc.)?
  • Welche Ziele und Aufgaben sind für den Sustainable-Finance-Beirat vorgesehen?

22. Bis wann soll die Kommunikationsstrategie zu Sustainable Finance erarbeitet werden?

  • Was sind die nächsten konkreten Schritte zur Erstellung der Kommunikationsstrategie?
  • Wo soll die Kommunikationsstrategie erarbeitet werden? Welches Bundesministerium übernimmt hierbei die Federführung?
  • Soll hierbei auch auf externe Dienstleister zugegriffen werden?

23. Innerhalb welchen Zeitrahmens soll die Überprüfung zur Wirtschaftlichkeit möglicher Emissionen von grünen oder nachhaltigen Bundesanleihen durchgeführt werden, und werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

  • Welche Anschlussfinanzierung wird davon voraussichtlich erstmals betroffen sein?
  • Von wem soll die Überprüfung durchgeführt werden?
  • Welche Kriterien sollen für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit angelegt werden?

24. Rechnet die Bundesregierung damit, dass die deutsche Sustainable-Finance-Strategie absehbar zu nationalen Maßnahmen führt, die über die auf EU-Ebene zu Sustainble Finance beschlossenen Maßnahmen hinausgehen?

25. Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Chancen einer deutschen Vorreiterrolle im Bereich Sustainable Finance ein? Wie sollte sich Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung hier in Europa positionieren, vor allem auch in Bezug auf Finanzplätze wie Paris und London, aber auch kleinere Finanzplätze wie Luxemburg und Irland?

26. Welche weiteren Themen wurden der interministeriellen Arbeitsgruppe (AG) neben den ursprünglich vorgesehen Themen zur Bearbeitung übertragen (Bundestagsdrucksache 19/6247, Antwort zu Frage 7)?

27. Was sind die Eckpunkte des von der AG vorgelegten Nachhaltigkeitskonzepts für die Aktienanlage der Sondervermögen?

  • Welche Ansätze (oder welche Anlagestrategien) wurden gewählt (z. B. Best-in-Class-Ansatz, Best-in-Progress-Ansatz, Ausschlusskriterien)?
  • Welche Anlagen wären nach dem vorgeschlagenen Konzept ausgeschlossen?
  • Wurde die Global Coal Exit List (GCEL) für das Nachhaltigkeitskonzept berücksichtigt, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
  • Wurden Aspekte der Gemeinwohl-Bilanzierung berücksichtigt, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

28. Ist vorgesehen, auch für die anderen Vermögensgegenstände der Sondervermögen Nachhaltigkeitskonzepte zu erarbeiten?

  • Wenn ja, bis wann, und für welche?
  • Wenn nein, warum nicht?

29. Hat der Anlageausschuss bereits über das von der AG vorgelegte Nachhaltigkeitskonzept für die Aktienanlage der Sondervermögen beraten?

  • Welche Entscheidungen wurden getroffen?
  • Welche weiteren Schritte sind vorgesehen?
  • Wann ist mit der Umsetzung des Nachhaltigkeitskonzepts zu rechnen?
  • Wie soll die Einhaltung des Nachhaltigkeitskonzepts sichergestellt werden?
  • Ist vorgesehen, das Nachhaltigkeitskonzept regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren?

30. Plant die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Bereich „Sustainable Finance“ aktiv sind, an der Erarbeitung der Nachhaltigkeitskonzepte zu beteiligen?

  • Wenn ja, wie?
  • Wenn nein, warum nicht?

31. Plant die Bundesregierung, den neu zu errichtenden Sustainable-Finance-Beirat als beratendes Gremium für die Erarbeitung der Nachhaltigkeitskonzepte einzusetzen?

  • Wenn ja, wie?
  • Wenn nein, warum nicht?

32. Wann soll das Nachhaltigkeitskonzept der Öffentlichkeit und dem Deutschen Bundestag zugänglich gemacht werden?

33. Inwiefern könnte das Nachhaltigkeitskonzept nach Auffassung der Bundesregierung als Standard bzw. Vorbild für eine nachhaltige Anlage für andere öffentliche (z. B. Fonds der Länder) und auch private Anleger dienen?

34. Ist die Etablierung des entwickelten Nachhaltigkeitskonzepts als Vorbild für andere Anleger Ziel der Bundesregierung? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie will sie dieses Ziel erreichen?

35. Bis wann ist geplant, dass die oben genannten Sondervermögen aus der Finanzierung sämtlicher Unternehmen, die Atomkraftwerke im Leistungsbetrieb betreiben, aussteigen?

  • Inwiefern ist es möglich, um den Ausstieg aus solchen Unternehmen zu beschleunigen, die Ausschlusskriterien des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung bezüglich Atomkraftwerken auf diese Sondervermögen zu übertragen, bis ein umfängliches Nachhaltigkeitskonzept beschlossen wurde?

36. Wie hoch ist zum Stichtag 28. Februar 2019 der Aktienbestand an solchen Unternehmen in den Sondervermögen jeweils (bitte absolut und relativ zum gesamten Aktienportfolio angeben)?

37. Bis wann ist geplant, dass die oben genannten Sondervermögen aus der Finanzierung sämtlicher Unternehmen der Kohlewirtschaft aussteigen?

38. Wie hoch ist zum Stichtag 28. Februar 2019 der Aktienbestandteil an solchen Unternehmen in den Sondervermögen jeweils (bitte absolut und relativ zum gesamten Aktienportfolio angeben)?

39. Tragen die Sondervermögen mit anderen Instrumenten als Aktien zur Finanzierung der in den Fragen 35 und 37 genannten Unternehmen bei?

40. Wenn ja, wie hoch war zu den Stichtagen 28. Februar 2019, 31. Dezember 2018, 31. Dezember 2017 und 31. Dezember 2016 der Bestand an solchen Unternehmen in den Sondervermögen jeweils pro Instrument (bitte absolut und relativ zum gesamten Anlagebestand in diesem Instrument angeben)?

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

41. Wie gelingt es der BaFin bisher, Nachhaltigkeitsrisiken verstärkt und systematisch in der laufenden Aufsicht zu berücksichtigen?

  • Welche Nachhaltigkeitsrisiken hat die BaFin definiert?
  • Wie werden diese Risiken erfasst und bewertet?
  • Zu welche konkreten Maßnahmen hat dies beispielhaft im Hinblick auf die beaufsichtigten Unternehmen geführt?

42. Wie gelingt es den beaufsichtigten Unternehmen bisher, Nachhaltigkeitsrisiken ins Risikomanagement und die strategische Steuerung einfließen zu lassen?

  • Welche Methoden und Instrumente zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken werden dabei genutzt, und wie bewertet die Bundesregierung diese?
  • Haben sich dabei bestimmte Methoden oder Instrumente branchenweit oder branchenübergreifende durchgesetzt?

Fragen42

1

Welche Plattformen, Experten- und Arbeitsgruppen oder weitere Foren sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des EU-Aktionsplans Finanzierung nachhaltigen Wachstums vorgesehen?

2

Welche Plattformen, Experten- und/oder Arbeitsgruppen oder weitere Foren hat die Bundesregierung in Deutschland zur Umsetzung und Begleitung der EU-Gesetzesinitiativen vorgesehen? Wer ist auf Seiten der Bundesregierung dafür verantwortlich?

3

Wie sind die weiteren Pläne der Bundesregierung, um Sustainable Finance auf EU-Ebene zu fördern?

4

Welche Plattformen, Experten- und Arbeitsgruppen oder weitere Foren sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Erstellung der Taxonomie vorgesehen?

5

Welcher Detaillevel bzw. welche Granularität ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Taxonomie vorgesehen?

6

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne seitens der EU-Kommission, das Unternehmens-Reporting an die Taxonomie-Kriterien anzupassen?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die im EU-Kommissionsvorschlag vorgesehene Ermächtigung für die Erarbeitung technischer Evaluierungskriterien?

8

Weshalb legt der EU-Kommissionsentwurf nach Kenntnis der Bundesregierung in der „sozialen Schutzklausel“ nur die niedrigen ILO-Mindestnormen (ILO = Internationale Arbeitsorganisation) zugrunde, anstatt sich z. B. auf höhere EU-Mindeststandards zu beziehen, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu?

9

Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, die Taxonomie auf alle sechs im Vorschlag genannte Umweltziele auszuweiten?

10

Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, die Taxonomie auf soziale Aspekte auszuweiten?

11

Setzt sich die Bundesregierung für einen möglichst zeitnahen Beginn der Arbeiten an einer sozialen Taxonomie ein?

12

Wie sollen nach Kenntnis der Bundesregierung bei einem schrittweisen Vorgehen die Wechselwirkungen zwischen der Umwelt- und der sozialen Dimension berücksichtigt werden?

13

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne für die Berücksichtigung von Governance-Aspekten in der Taxonomie?

14

Gibt es erste Diskussionen zu den sozialen Zielen, und wenn ja, welche Dimensionen wurden hierzu bisher in Erwägung gezogen?

15

Hält die Bundesregierung die Anknüpfung bei der vorgesehen Klassifizierung an die Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE) für geeignet? Welche Alternativen wurden hierzu in Erwägung gezogen, und wie bewertet die Bundesregierung diese jeweils?

16

Wie ist aus Sicht der Bundesregierung zu vermeiden, dass mit der Taxonomie nur die nachhaltige Nische definiert (und im Nachgang reguliert) wird, ohne gleichzeitig auch Druck auf nicht nachhaltige Anlagen (Divestment oder Verbesserung der Nachhaltigkeits-Performance) auszuüben, da das Ziel ja das zügige Erreichen eines gesamthaft nachhaltigen Finanzsystems sein muss?

17

Was waren die Ziele des Treffens des Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung am 25. Februar 2019 zum Thema „Sustainable Finance“?

18

Welche Punkte standen auf der Tagesordnung des Treffens?

19

Was waren, neben den in der Pressemitteilung vom 26. Februar 2019 genannten Ergebnissen, weitere maßgebliche Ergebnisse des Treffens?

20

Bis wann soll die angekündigte Sustainable-Finance-Strategie erarbeitet werden?

21

Bis wann soll der Sustainable-Finance-Beirat etabliert werden?

22

Bis wann soll die Kommunikationsstrategie zu Sustainable Finance erarbeitet werden?

23

Innerhalb welchen Zeitrahmens soll die Überprüfung zur Wirtschaftlichkeit möglicher Emissionen von grünen oder nachhaltigen Bundesanleihen durchgeführt werden, und werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

24

Rechnet die Bundesregierung damit, dass die deutsche Sustainable-Finance-Strategie absehbar zu nationalen Maßnahmen führt, die über die auf EU-Ebene zu Sustainble Finance beschlossenen Maßnahmen hinausgehen?

25

Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Chancen einer deutschen Vorreiterrolle im Bereich Sustainable Finance ein? Wie sollte sich Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung hier in Europa positionieren, vor allem auch in Bezug auf Finanzplätze wie Paris und London, aber auch kleinere Finanzplätze wie Luxemburg und Irland?

26

Welche weiteren Themen wurden der interministeriellen Arbeitsgruppe (AG) neben den ursprünglich vorgesehen Themen zur Bearbeitung übertragen (Bundestagsdrucksache 19/6247, Antwort zu Frage 7)?

27

Was sind die Eckpunkte des von der AG vorgelegten Nachhaltigkeitskonzepts für die Aktienanlage der Sondervermögen?

28

Ist vorgesehen, auch für die anderen Vermögensgegenstände der Sondervermögen Nachhaltigkeitskonzepte zu erarbeiten?

29

Hat der Anlageausschuss bereits über das von der AG vorgelegte Nachhaltigkeitskonzept für die Aktienanlage der Sondervermögen beraten?

30

Plant die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Bereich „Sustainable Finance“ aktiv sind, an der Erarbeitung der Nachhaltigkeitskonzepte zu beteiligen?

31

Plant die Bundesregierung, den neu zu errichtenden Sustainable-Finance-Beirat als beratendes Gremium für die Erarbeitung der Nachhaltigkeitskonzepte einzusetzen?

32

Wann soll das Nachhaltigkeitskonzept der Öffentlichkeit und dem Deutschen Bundestag zugänglich gemacht werden?

33

Inwiefern könnte das Nachhaltigkeitskonzept nach Auffassung der Bundesregierung als Standard bzw. Vorbild für eine nachhaltige Anlage für andere öffentliche (z. B. Fonds der Länder) und auch private Anleger dienen?

34

Ist die Etablierung des entwickelten Nachhaltigkeitskonzepts als Vorbild für andere Anleger Ziel der Bundesregierung? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie will sie dieses Ziel erreichen?

35

Bis wann ist geplant, dass die oben genannten Sondervermögen aus der Finanzierung sämtlicher Unternehmen, die Atomkraftwerke im Leistungsbetrieb betreiben, aussteigen?

36

Wie hoch ist zum Stichtag 28. Februar 2019 der Aktienbestand an solchen Unternehmen in den Sondervermögen jeweils (bitte absolut und relativ zum gesamten Aktienportfolio angeben)?

37

Bis wann ist geplant, dass die oben genannten Sondervermögen aus der Finanzierung sämtlicher Unternehmen der Kohlewirtschaft aussteigen?

38

Wie hoch ist zum Stichtag 28. Februar 2019 der Aktienbestandteil an solchen Unternehmen in den Sondervermögen jeweils (bitte absolut und relativ zum gesamten Aktienportfolio angeben)?

39

Tragen die Sondervermögen mit anderen Instrumenten als Aktien zur Finanzierung der in den Fragen 35 und 37 genannten Unternehmen bei?

40

Wenn ja, wie hoch war zu den Stichtagen 28. Februar 2019, 31. Dezember 2018, 31. Dezember 2017 und 31. Dezember 2016 der Bestand an solchen Unternehmen in den Sondervermögen jeweils pro Instrument (bitte absolut und relativ zum gesamten Anlagebestand in diesem Instrument angeben)?

41

Wie gelingt es der BaFin bisher, Nachhaltigkeitsrisiken verstärkt und systematisch in der laufenden Aufsicht zu berücksichtigen?

42

Wie gelingt es den beaufsichtigten Unternehmen bisher, Nachhaltigkeitsrisiken ins Risikomanagement und die strategische Steuerung einfließen zu lassen?

Berlin, den 12. März 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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