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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Geplantes Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

30.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/881929.03.2019

Geplantes Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung

der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Christian Kühn (Tübingen), Lisa Badum, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner, Matthias Gastel, Britta Haßelmann, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Energiewende im Gebäudebereich ist ein zentraler Baustein für das Erreichen der Klimaziele und die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens. Im Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen des Gebäudesektors bis 2030 um 66 bis 67 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Davon ist der Sektor weit entfernt. Hinzu kommt: Diese Zielmarke reicht nicht, um das Pariser Klimaabkommen zu erfüllen. Um das zu schaffen, muss der Energieverbrauch von Gebäuden in Deutschland rasch und drastisch sinken und der verbleibende Energiebedarf durch erneuerbare Energiequellen gedeckt werden. Doch die Energiewende im Gebäudebereich stagniert (vgl. u. a. dena Gebäudereport 2018 www.dena.de/newsroom/meldungen/denagebaeudereport-energiewende-im-gebaeudebereich-stagniert/). Wärme aus erneuerbaren Energien hat seit Jahren einen Anteil von lediglich um die 13 Prozent an der Wärmeversorgung. Insgesamt gibt es 21 EU-Länder, deren Anteil an Erneuerbaren für Wärme (und Kühlung) höher ist als der in Deutschland. Gleichzeitig sind die Regeln für Klimaschutz im Gebäudebereich durch eine Vielzahl unterschiedlicher bürokratischer Regelwerke geprägt. Im Jahr 2017 scheiterte die damalige Bundesregierung mit dem Versuch, ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorzulegen, das die verschiedenen Regelwerke zusammenführt und die Energiewende im Gebäudebereich voranbringt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorlegen?

2

Wird die geplante Gebäudekommission überhaupt eingesetzt (vgl. www.klimareporter.de/warme/regierung-stoppt-gebaeudekomission), und wenn ja, wann?

3

Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem geplanten Gebäudeenergiegesetz und der bisher noch nicht eingesetzten Gebäudekommission der Bundesregierung?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass das Gebäudeenergiegesetz die zentrale gesetzgeberische Maßnahme zur Umsetzung der Energiewende im Gebäudebereich sein wird? Wenn nein, warum nicht, bzw. welche gesetzgeberische Maßnahme wird dann stattdessen hier zentral sein?

5

Welche weiteren ordnungsrechtlichen und förderpolitischen Maßnahmen sieht die Bundesregierung als zentrale Hebel zur Erreichung der Sektorziele des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung an, der vorsieht, die Treibhausgasemissionen des Gebäudesektors bis 2030 um 66 bis 67 Prozent gegenüber 1990 zu senken?

6

Wann wird die Bundesregierung das Sektorziel an die Erfordernisse des Pariser Klimaabkommens anpassen?

7

Welchen Beitrag können nach Ansicht der Bundesregierung die jeweiligen in Frage 5 genannten Instrumente leisten, um die Sektorziele im Gebäudebereich bis 2030 (s. o.) zu erreichen?

8

Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf wirksamsten ordnungsrechtlichen Maßnahmen zur Senkung von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich der vergangenen 20 Jahre gewesen (bitte die Wirksamkeit jeweils beziffern)?

9

Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf wirksamsten förderpolitischen Maßnahmen zur Senkung von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich der vergangenen 20 Jahre gewesen (bitte die Wirksamkeit jeweils beziffern)?

10

Wie stark sollen nach Ansicht der Bundesregierung die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich in dieser Wahlperiode sinken, und mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung das erreichen (bitte hilfsweise bis Herbst 2021 angeben)?

11

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich sinken, vor dem Hintergrund, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die Anhebung energetischer Standards im Gebäudebereich ausschließt (vgl. Koalitionsvertrag S. 112)?

12

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellenden, dass ein klimaneutraler Gebäudebestand nur durch erhebliche Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden erreicht werden kann? Wenn nein, warum nicht?

13

Hält es die Bundesregierung für vereinbar mit den Klimaschutzzielen des Pariser Abkommens und ihrem eigenen Klimaschutzplan 2050, wenn heute noch neue fossile Heiztechnik in Gebäuden installiert wird, vor dem Hintergrund, dass die Nutzungsdauer von Heizanlagen sehr lang und die Modernisierungsrate niedrig ist (vgl. u. a. www.enbausa.de/heizung/aktuelles/artikel/bdh-legt-zahlen-zur-heizungsmodernisierung-vor-3513.html) und die kostengünstige und ausreichende Verfügbarkeit erneuerbar erzeugter Gase und Brennstoffe, die als Ersatz für fossile Heizstoffe dienen können (vgl. u. a. Studie BCG/Prognos im Auftrag des BDI „Klimapfade für Deutschland“, S. 84), derzeit äußerst fraglich erscheint (bitte Antwort begründen)?

14

Wie begründet es die Bundesregierung, den Einbau fossiler Heiztechnik nach wie vor mit Millionenbeträgen finanziell zu fördern?

15

Hält die Bundesregierung das Ziel, bis 2020 14 Prozent erneuerbare Energien im Wärmebereich zu erreichen, angesichts der Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens, die Erderhitzung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen, noch immer für ausreichend? Wenn nicht, welches Ziel wäre aus ihrer Sicht angemessen? Wenn ja, bitte begründen?

16

Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen will die Bundesregierung den Anteil der erneuerbaren Wärme, der seit Jahren bei rund 13 Prozent bis 14 Prozent stagniert (vgl. u. a. Umweltbundesamt – UBA – 2018: www.umweltbundesamt.de/daten/energie/energieverbrauch-fuer-fossile-erneuerbare-waerme#textpart-3), in dieser Legislaturperiode erhöhen?

17

Hält die Bundesregierung es für nötig, ein (Zwischen-)Ziel für den Anteil erneuerbarer Wärme bis 2030 und/oder 2040 zu definieren? Wenn nein, warum nicht?

18

Wird die Bundesregierung im Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Vorgaben für eine Mindestquote von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bzw. für eine Mindestquote zur Vorverkabelung, die sich für neue oder renovierte Gebäude aus der EU-Gebäuderichtlinie 2018/844 ergeben, umsetzen? Wenn ja, wie hoch sollen diese Vorgaben bei der nationalen Umsetzung jeweils ausfallen (bitte nach neuen und renovierten Gebäuden, Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie Ladepunkten und Vorverkabelungen aufschlüsseln)? Wenn nein, warum nicht, und auf welche Weise werden die Vorgaben stattdessen fristgerecht umgesetzt?

Berlin, den 12. März 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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