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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aufforderung zur Offenlegung von AfD-Mitgliedschaften und -Kontakten bei Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

24.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/894803.04.2019

Aufforderung zur Offenlegung von AfD-Mitgliedschaften und -Kontakten bei Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz

der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Lars Herrmann, Martin Hess, Dr. Christian Wirth, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach einem Pressebericht vom 1. März 2019 hat Frau C. H., die Geheimschutzbeauftragte des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), die Mitarbeiterschaft der Behörde mit einem Rundschreiben vom 24. Januar 2019 dazu aufgefordert, der Geheimschutzstelle zu melden, ob sie Kontakte zur AfD unterhalten (www.welt.de/politik/deutschland/article189633761/Pruefverfahren-Verfassungsschuetzern-drohen-Konsequenzen-bei-AfD-Kontakten.html u. Focus 11/2019, S. 7).

In dem Rundschreiben, welches der Presse vorliegt, heißt es, es sei für die Geheimschutzstelle relevant, „ob einzelne Amtsangehörige des BfV durch Kontakte zu AfD-Mitgliedern oder eine eigene Mitgliedschaft in dieser Partei in sicherheitsrelevante Konfliktsituationen geraten können“. Weiter heißt es darin: „Alle Amtsangehörigen werden daher gebeten zu prüfen, ob sich in ihrem persönlichen Umfeld Kontakte zu Angehörigen der AfD ergeben haben oder fortbestehen.“

Wenn dem so ist, dann sollen sich die Verfassungsschutzmitarbeiter laut dem Schreiben an die Geheimschutzstelle wenden, „um in einem vertrauensvollen Gespräch den jeweiligen Sachverhalt zu erörtern“ (www.bild.de/politik/ausland/politik-ausland/interner-brief-verfassungsschutz-sucht-afd-anhaenger-in-eigenen-reihen-60447262.bild.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

  • Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Existenz des Rundschreibens der Geheimschutzstelle des Bundesamtes für Verfassungsschutz an die Mitarbeiter der Behörde betreffend der Mitgliedschaft in der AfD und Kontakten zu AfD-Mitgliedern?
  • Welchen Inhalt hat dieses Rundschreiben der Geheimschutzstelle?
  • Ist diese Maßnahme mit der Hausleitung des BfV, insbesondere mit dem BfV-Präsidenten Thomas Haldenwang, abgestimmt bzw. von ihr genehmigt worden?
  • Auf wessen Initiative ist diese Maßnahme erfolgt?
  • Auf welcher rechtlichen Grundlage ist diese Maßnahme erfolgt?
  • Wurde das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) über diese Maßnahme informiert, und falls ja, wann, und wer?
  • Hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat diese Maßnahme gebilligt, und falls ja, wann, und durch wen, bzw. auf welcher Ebene?
  • Ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am weiteren Verlauf der Maßnahme beteiligt, und falls ja, wann, und durch wen, bzw. auf welcher Ebene?
  • Gab es in der Vergangenheit vergleichbare Fälle, in denen BfV-Mitarbeiter aufgefordert wurden, ihre Kontakte zu (einfachen) Mitgliedern von Parteien offenzulegen, die vom BfV geprüft werden, und wenn ja, welche?
  • Falls es in der Vergangenheit keinen vergleichbaren Fall gab, woraus ergibt sich in diesem Fall die Notwendigkeit zu der erstmalig getroffenen Maßnahme, insbesondere zur Aufforderung der Selbstoffenbarung von Kontakten zu einfachen AfD-Parteimitgliedern?
  • Falls es in der Vergangenheit keinen vergleichbaren Fall gab, warum wurde diese Maßnahme nicht auch in Bezug auf andere Parteien getroffen, z. B. betreffend DIE LINKE. (bitte die Differenzierungsgründe und -erwägungen im Einzelnen konkret ausführen)?
  • Welche Arten von Bekanntschaften zu (einfachen) AfD-Mitgliedern sind aus Sicht des BfV aus welchem konkreten Grund sicherheitsrelevant?
  • Welches Handlungskonzept verfolgt und realisiert die BfV-Geheimschutzstelle bzgl. etwaiger Rückmeldungen aus der Mitarbeiterschaft konkret?
  • Sollen bzw. werden entsprechende Kontaktmeldungen im Hinblick auf das jeweilige AfD-Mitglied persönlich bzw. namentlich konkretisiert, dokumentiert und aktenkundig gemacht?
  • Werden bzw. sollen in diesem Verfahren benannte AfD-Mitglieder (wenn ja, von welcher Stelle, und mit welchen konkreten Maßnahmen) näher recherchiert bzw. aufgeklärt werden?
  • Gab es aufgrund der Rückmeldungen von BfV-Mitarbeitern auf das Rundschreiben bereits Umsetzungen oder anderweitige Maßnahmen oder Konsequenzen, und falls ja, konkret welche, und in wie vielen Fällen?
  • Welche anderweitigen Reaktionen als die intendierten Rückmeldungen erfolgten auf das Rundschreiben aus der Mitarbeiterschaft des BfV?
  • Besteht die Aufforderung der Geheimschutzstelle an die BfV-Mitarbeiter weiterhin oder wurde sie nach den Reaktionen in Presse und Öffentlichkeit eingestellt, und falls ja, wann, wie und warum?
  • Wie stellt der Präsident des BfV angesichts seiner eigenen Mitgliedschaft in einer mit der AfD konkurrierenden Partei seine neutrale Amtsführung sicher?
  • Wie wirkt das BMI als Fach- und Dienstaufsicht allgemein auf die Gewährleistung einer neutralen Amtsführung des Präsidenten des BfV ein, und wie hat das BMI in diesem konkreten Fall agiert bzw. reagiert?
  • Haben der Präsident des BfV und die Vizepräsidenten des BfV Kontakte zu Mitgliedern von Parteien oder Parteigliederungen, die vom BfV geprüft oder beobachtet werden, und wenn ja, welche?
  • Welche Maßnahmen ergreift nach ihrem Handlungskonzept die Geheimschutzbeauftragte des BfV für diesen Fall, sind hier ebenfalls Um- bzw. Versetzungen eine Handlungsoption, und wenn nein, warum nicht?

Fragen22

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Existenz des Rundschreibens der Geheimschutzstelle des Bundesamtes für Verfassungsschutz an die Mitarbeiter der Behörde betreffend der Mitgliedschaft in der AfD und Kontakten zu AfD-Mitgliedern?

2

Welchen Inhalt hat dieses Rundschreiben der Geheimschutzstelle?

3

Ist diese Maßnahme mit der Hausleitung des BfV, insbesondere mit dem BfV-Präsidenten Thomas Haldenwang, abgestimmt bzw. von ihr genehmigt worden?

4

Auf wessen Initiative ist diese Maßnahme erfolgt?

5

Auf welcher rechtlichen Grundlage ist diese Maßnahme erfolgt?

6

Wurde das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) über diese Maßnahme informiert, und falls ja, wann, und wer?

7

Hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat diese Maßnahme gebilligt, und falls ja, wann, und durch wen, bzw. auf welcher Ebene?

8

Ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am weiteren Verlauf der Maßnahme beteiligt, und falls ja, wann, und durch wen, bzw. auf welcher Ebene?

9

Gab es in der Vergangenheit vergleichbare Fälle, in denen BfV-Mitarbeiter aufgefordert wurden, ihre Kontakte zu (einfachen) Mitgliedern von Parteien offenzulegen, die vom BfV geprüft werden, und wenn ja, welche?

10

Falls es in der Vergangenheit keinen vergleichbaren Fall gab, woraus ergibt sich in diesem Fall die Notwendigkeit zu der erstmalig getroffenen Maßnahme, insbesondere zur Aufforderung der Selbstoffenbarung von Kontakten zu einfachen AfD-Parteimitgliedern?

11

Falls es in der Vergangenheit keinen vergleichbaren Fall gab, warum wurde diese Maßnahme nicht auch in Bezug auf andere Parteien getroffen, z. B. betreffend DIE LINKE. (bitte die Differenzierungsgründe und -erwägungen im Einzelnen konkret ausführen)?

12

Welche Arten von Bekanntschaften zu (einfachen) AfD-Mitgliedern sind aus Sicht des BfV aus welchem konkreten Grund sicherheitsrelevant?

13

Welches Handlungskonzept verfolgt und realisiert die BfV-Geheimschutzstelle bzgl. etwaiger Rückmeldungen aus der Mitarbeiterschaft konkret?

14

Sollen bzw. werden entsprechende Kontaktmeldungen im Hinblick auf das jeweilige AfD-Mitglied persönlich bzw. namentlich konkretisiert, dokumentiert und aktenkundig gemacht?

15

Werden bzw. sollen in diesem Verfahren benannte AfD-Mitglieder (wenn ja, von welcher Stelle, und mit welchen konkreten Maßnahmen) näher recherchiert bzw. aufgeklärt werden?

16

Gab es aufgrund der Rückmeldungen von BfV-Mitarbeitern auf das Rundschreiben bereits Umsetzungen oder anderweitige Maßnahmen oder Konsequenzen, und falls ja, konkret welche, und in wie vielen Fällen?

17

Welche anderweitigen Reaktionen als die intendierten Rückmeldungen erfolgten auf das Rundschreiben aus der Mitarbeiterschaft des BfV?

18

Besteht die Aufforderung der Geheimschutzstelle an die BfV-Mitarbeiter weiterhin oder wurde sie nach den Reaktionen in Presse und Öffentlichkeit eingestellt, und falls ja, wann, wie und warum?

19

Wie stellt der Präsident des BfV angesichts seiner eigenen Mitgliedschaft in einer mit der AfD konkurrierenden Partei seine neutrale Amtsführung sicher?

20

Wie wirkt das BMI als Fach- und Dienstaufsicht allgemein auf die Gewährleistung einer neutralen Amtsführung des Präsidenten des BfV ein, und wie hat das BMI in diesem konkreten Fall agiert bzw. reagiert?

21

Haben der Präsident des BfV und die Vizepräsidenten des BfV Kontakte zu Mitgliedern von Parteien oder Parteigliederungen, die vom BfV geprüft oder beobachtet werden, und wenn ja, welche?

22

Welche Maßnahmen ergreift nach ihrem Handlungskonzept die Geheimschutzbeauftragte des BfV für diesen Fall, sind hier ebenfalls Um- bzw. Versetzungen eine Handlungsoption, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 18. März 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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