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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Versorgungssicherheit nach Kraftwerksstilllegungen und dem geplanten Kohleausstieg

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

23.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/899503.04.2019

Versorgungssicherheit nach Kraftwerksstilllegungen und dem geplanten Kohleausstieg

der Abgeordneten Steffen Kotré, Tino Chrupalla, Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Hansjörg Müller, Dr. Heiko Heßenkemper und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung plant den Ausstieg aus der Verstromung von Stein- und Braunkohle in Deutschland mit dem Ziel, die nationalen Kohlendioxidemissionen zu reduzieren (www.kommission-wsb.de/WSB/Redaktion/DE/Downloads/einsetzung-der-kommission-wachstum-strukturwandel-beschaeftigung.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Bereits im Rahmen des Ausstiegs aus der Kernenergie hat sich gezeigt, dass die Systemstabilität bei energiepolitischen Entscheidungen nach Auffassung der Fragesteller nicht ausreichend berücksichtigt wird. Die von der „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (im Folgenden „Kohlekommission“ genannt) ausgesprochenen Empfehlungen deuten darauf hin, dass im Rahmen des Kohleausstiegs eine weitere Gefährdung der Energieversorgung droht (www.kommission-wsb.de/WSB/Redaktion/DE/Downloads/abschlussbericht-kommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=5). Die Fragesteller teilen die Einschätzung der Bundesnetzagentur, der Übertragungsnetzbetreiber, der Deutschen Energie-Agentur sowie des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW, dass weitere ersatzlose Stilllegungen von grundlastfähigen Kraftwerken eine nicht zu rechtfertigende Gefährdung der Versorgungssicherheit in Deutschland darstellen und darüber hinaus zu einer erhöhten Abhängigkeit von Stromimporten führen werden (siehe alle folgenden Quellen der genannten Stellen).

Die Bundesnetzagentur kommt zu der Feststellung, dass der kurzfristige Ausstieg aus der Kernenergie mit der Abschaltung der ersten Kernkraftwerke im Jahr 2011 zu einer erheblichen Gefährdung der Versorgungssicherheit in Deutschland und einer erhöhten Abhängigkeit von Stromimporten aus dem Ausland geführt hat. So konnte in einigen Netzgebieten das N-1-Kriterium nicht mehr eingehalten werden. Auch die Netzspannung konnte in einigen Regionen nicht mehr sichergestellt werden. Die Stromversorgung war damit akut gefährdet (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/Berichte_Fallanalysen/Bericht_4.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D1).

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber und die Deutsche Energie-Agentur haben bereits mehrfach in öffentlichen Stellungnahmen vor der zukünftigen Abhängigkeit von ausländischen (fossilen) Kraftwerken gewarnt. Diese wird bereits 2020/2021 eintreten, bis dahin werden auch alle verbliebenen Überkapazitäten abgebaut sein (www.netztransparenz.de/portals/1/Content/Veröffentlichungen/Bericht_zur_Leistungsbilanz_2017.pdf; https://shop.dena.de/fileadmin/denashop/media/Downloads_Dateien/esd/9102_Studie_Integration_EE_in_den_dt.-europ._Strommarkt.pdf Seite 4).

Im Jahr 2021 kann die gesicherte Leistung in Deutschland aufgrund einer Versorgungslücke in Höhe von 4,6 GW den Bedarf nicht mehr decken (www.netztransparenz.de/portals/1/Content/Veröffentlichungen/Bericht_zur_Leistungsbilanz_2018.pdf). Auch die Sicherheitsbereitschaft kann diese Lücke nicht schließen, da sie mit ihren zehn Tagen Vorlaufzeit nicht reservefähig ist. Auch im europäischen Ausland gehen vermehrt grundlastfähige Kraftwerke vom Netz. Damit wird eine Inanspruchnahme ausländischer Kapazitäten bei innerdeutschen Engpässen zunehmend unsicher (www.bdew.de/presse/presseinformationen/weckruf-die-politik-jetzt-handeln-sonst-ist-klimaziel-2030-imenergiesektor-gefaehrdet/).

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber als Systemverantwortliche geben an, dass der Zubau von volatilen EE-Kapazitäten wie Windkraft und Photovoltaik aufgrund der geringen gesicherten Leistung nicht zu einer nennenswerten Reduzierung des Bedarfs an konventionellen Kraftwerken führt und gleichzeitig die Jahreshöchstlast durch die politisch erwünschte Sektorenkopplung in den nächsten Jahren voraussichtlich zunehmen wird. Für Windkraft wird eine technische Nichtverfügbarkeit von 99 Prozent, für Photovoltaik sogar von 100 Prozent angegeben. Trotzdem sollen realitätsfern beide EE-Technologien nach Regierungsplänen die „tragende“ Säule der Energiewende bilden (www.netztransparenz.de/portals/1/Content/Veröffentlichungen/Bericht_zur_Leistungsbilanz_2017.pdf; www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/Berichte_Fallanalysen/Feststellung_Reservekraftwerksbedarf_2018.pdf?__blob=publicationFile&v=2).

Die „Kohlekommission“ spricht in ihrem Abschlussbericht die Empfehlung aus, bis zum Jahr 2022 Kohlekraftwerke mit einer Leistung von mindestens 12,5 Gigawatt stillzulegen. Weiterhin kommt sie zu dem Ergebnis, dass die im Rahmen eines Kohleausstiegs stillgelegten Kraftwerke durch Gaskraftwerke ersetzt werden sollten. Sie stellt fest, dass für Planung, Genehmigung und Bau eines neuen Gaskraftwerks ein Zeitraum von vier bis sieben Jahren erforderlich ist (www.kommission-wsb.de/WSB/Redaktion/DE/Downloads/abschlussbericht-kommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Seiten 27 und 63 ff.).

Schon heute ist die Stromversorgung nach Ansicht der Fragesteller qualitativ nicht mehr gesichert. Stromausfälle im Sekundenbereich führen zu Produktionssteuerungsfehlern, Stromabschaltungen energieintensiver Unternehmen zu betriebswirtschaftlichen Verlusten. Jährlich nehmen die Notmaßnahmen zur Netzstabilisierung zu (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/der-tag-an-dem-der-stromknapp-wurde-probleme-bei-solar-und-windkraft-15984238.html).

Der SAIDI (System Average Interruption Duration Index) kann aus Sicht der Fragesteller längst nicht mehr als wesentliches Maß zur Risikoabschätzung im Bereich Versorgungssicherheit gelten, da er die zunehmende Wahrscheinlichkeit von Stromausfällen aufgrund der stetig zunehmenden Komplexität im Stromnetz nicht abbildet und Versorgungsunterbrechungen unter drei Minuten Dauer bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die Bundesnetzagentur, die deutschen Übertragungsnetzbetreiber, die Deutsche Energieagentur sowie der BDEW kompetente Organisationen mit großem Sachverstand darstellen und deren Stellungnahmen daher eine hohe Glaubwürdigkeit besitzen?

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Zweifel an der Kompetenz der genannten Stellen, und aus welchem Grund misstraut sie unter anderem ihrer eigenen Bundesbehörde?

2

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Bundesnetzagentur, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland durch die kurzfristige Abschaltung der ersten Kernreaktoren im Jahr 2011 akut gefährdet war (siehe Absatz 2 der Einleitung)?

a) Wenn ja, wie ist aus Sicht der Bundesregierung eine derartige Gefährdung der Stromversorgung zu rechtfertigen, und welche Maßnahmen plant sie, um derartige Gefährdungen bei der Abschaltung von Kohlekraftwerken im Zusammenhang mit einem möglichen Kohleausstieg zu verhindern?

b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ihre von der Bundesnetzagentur abweichende Einschätzung?

3

Steht die Bundesregierung im Austausch mit der Bundesnetzagentur, den Netzbetreibern und den betroffenen Energieversorgungsunternehmen, um eine systemverträgliche Abschaltung von Kohlekraftwerken im Falle eines Ausstiegs aus der Kohleverstromung zu gewährleisten?

a) Wenn ja, welche Empfehlungen wurden von den genannten Stellen ausgesprochen, und inwiefern werden diese von der Bundesregierung berücksichtigt?

b) Wenn nein, aus welchem Grund findet kein Austausch mit den genannten Stellen statt, obwohl diese für einen sicheren Netzbetrieb zuständig bzw. verantwortlich sind?

4

Haben die in Frage 1 genannten Stellen die Bundesregierung in der Vergangenheit bereits vor einer Gefährdung der Versorgungssicherheit in Deutschland gewarnt, und wenn ja, in welcher Form, und wann haben die genannten Stellen ihre Warnungen an die Bundesregierung übermittelt, welche Gefahren und Risiken wurden konkret benannt, und inwiefern hat die Bundesregierung diese Warnungen in ihrer Planung berücksichtigt?

5

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen der Übertragungsnetzbetreiber und der Deutschen Energie-Agentur zur zukünftigen Abhängigkeit von Stromimporten, und inwiefern berücksichtigt sie diese in ihren energiepolitischen Entscheidungen (siehe Absatz 3 der Vorbemerkung der Fragesteller)?

6

Ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, vergleichsweise moderne und sichere Kohle- und Kernkraftwerke in Deutschland abzuschalten, wenn dies nach Aussage der Deutschen Energie-Agentur, einem Bundesunternehmen, gleichzeitig die Abhängigkeit von ausländischen fossilen und nuklearen Kraftwerken erhöht (siehe Absatz 3 der Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, worin liegt aus Sicht der Bundesregierung das nationale Interesse an einer Abhängigkeit von ausländischen Kraftwerkskapazitäten?

b) Wenn nein, aus welchem Grund wird dann der Abbau von gesicherter Leistung im Inland durch energiepolitische Maßnahmen der Regierung zunehmend verstärkt?

7

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der Fragesteller, wonach zur Wahrung der Versorgungssicherheit für jede Kraftwerksstilllegung ab dem Jahr 2020 eine technisch gleichwertige, also grundlastfähige, Ersatzkapazität geschaffen werden muss, und wie begründet sie ihre Einschätzung?

8

Welche Technik stellt aus Sicht der Bundesregierung einen technisch gleichwertigen Ersatz für ein Kohlekraftwerk dar, und wie begründet sie ihre Einschätzung zu diesem Sachverhalt?

9

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass auch im europäischen Ausland vermehrt grundlastfähige Kraftwerke vom Netz gehen, in Hinblick auf die Notwendigkeit zur Vorhaltung von gesicherter Leistung im Inland (siehe Absatz 5 der Vorbemerkung der Fragesteller)?

10

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der deutschen Übertragungsnetzbetreiber, dass der Zubau von volatilen EE-Kapazitäten wie Windkraft und Photovoltaik aufgrund der geringen gesicherten Leistung beider Technologien nicht zu einer nennenswerten Reduzierung des Bedarfs an konventionellen Kraftwerken führt (siehe Absatz 6 der Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, welchen Schluss zieht die Bundesregierung aus diesem technischen Zusammenhang, und inwiefern berücksichtigt sie diese Tatsache in ihren politischen Handlungen?

b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ihre von den Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur abweichende Einschätzung?

11

Teilt die Bundesregierung die Bewertung der Übertragungsnetzbetreiber zur technischen Nichtverfügbarkeit von Windkraft und Photovoltaik (siehe Absatz 6 der Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung diese Tatsache in ihren politischen Handlungen und Planungen?

b) Wenn nein, wie begründet sie in diesem Zusammenhang ihre von den Übertragungsnetzbetreibern abweichende Einschätzung?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung der „Kohlekommission“ zur Abschaltung von Kohleblöcken mit mindestens 12,5 GW Leistung bis zum Jahr 2022 in Hinblick auf die Versorgungssicherheit in Deutschland, und inwiefern wird sie dieser Empfehlung mit entsprechenden Gesetzen nachkommen (siehe Absatz 7 der Vorbemerkung der Fragesteller)?

13

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Leistungsdefizit in Höhe von 4,6 GW im Jahr 2021 in Hinblick auf die Empfehlung der „Kohlekommission“, bis 2022 weitere 12,5 GW gesicherte Leistung vom Netz zu nehmen (siehe Absätze 4 und 7 der Vorbemerkung der Fragesteller)?

14

Wann hätte aus Sicht der Bundesregierung mit dem Bau von Gaskraftwerken begonnen werden müssen, wenn die Bauzeit vier bis sieben Jahre beträgt und im Falle der Umsetzung der Kommissionsempfehlungen im Jahr 2022 ein Leistungsdefizit von voraussichtlich 17,1 GW bestehen wird?

15

Worin liegt aus Sicht der Bundesregierung die Ursache dafür, dass einerseits Vertreter der Bundesregierung regelmäßig betonen, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland durch die Energiewende nicht gefährdet sei (www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/handelsblatt-energie-gipfelaltmaier-sieht-keine-grosse-blackout-gefahr-und-geht-bei-nord-stream-2-aufusa-zu/23895106.html?ticket=ST-73578-bMclRukpln92m1v0rVpd-ap6), andererseits aber die zuständigen und verantwortlichen Stellen bzw. Bundesbehörden aus dem Energiesektor dieser Aussage in den genannten Quellen eindeutig widersprechen?

16

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung v. a. in Hinblick auf die Momentanreserve eine physikalisch-technische Grenze des Anteils an volatilem erneuerbarem Strom, ab der die Netzstabilität nicht mehr dauerhaft gewährleistet werden kann, und wenn ja, bei welchem Anteil (in Prozent der eingespeisten Leistung) liegt diese Grenze?

17

Wie bewertet die Bundesregierung Stromausfälle im Sekundenbereich vor dem Hintergrund einer von ihr geforderten weiteren Digitalisierung der Gesellschaft?

18

Wann wird die Bundesregierung darüber entscheiden, ob und inwiefern die Empfehlungen der Kohlekommission mit entsprechenden politischen Maßnahmen umgesetzt werden?

Berlin, den 14. März 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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