EU-Agrarsubventionen für mehrjährige Blühmischungen
der Abgeordneten Stephan Protschka, Wilhelm von Gottberg, Franziska Gminder, Verena Hartmann, Peter Felser und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft Deutschlands ist in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen (www.bfn.de/fileadmin/BfN/ landwirtschaft/Dokumente/BfN-Agrar-Report_2017.pdf). Eine biodiversitätsfreundliche Flächenbewirtschaftung muss sich nach Ansicht der Fragesteller einerseits für Landwirte lohnen und andererseits auf Langfristigkeit ausgerichtet sein.
Aus EU-Agrarsubventionen geförderte Blühmischungen werden länderabhängig mit 420 bis 1 500 Euro je Hektar gefördert. In der Regel werden sie nach fünfjähriger Laufzeit, dem Ende der Förderperiode wieder umgebrochen (www. bluehende-landschaft.de/fix/doc/%DCbersicht%20Agrarumweltf%F6rderung% 202017.pdf). Währenddessen haben sich wertvolle Populationen an Insekten, Vögeln und Kleinsäugetieren etabliert (www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/ 136197/index.php; www.lbv-brandenburg.de/index.php?option=com_content& view=article&id=2553:wir-machen-die-landschaft-bunt&catid=87:aktuelles& Itemid=63; www.ljn.de/uploads/tx_news/Bluehstreifen.pdf; www.bfn.de/fileadmin/ BfN/service/Dokumente/skripten/Skript472.pdf, Seite 24).
Zwar ist eine Weiterführung der Blühflächen als Greening-Fläche möglich, sie wird aber zurzeit mit einem Faktor von 1,0 gefördert (www.bfn.de/fileadmin/ BfN/service/Dokumente/skripten/Skript472.pdf, Seiten 31, 40).
Die Kosten für die Pflege der Flächen und Ernteausfälle werden nach Ansicht der Fragesteller ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gedeckt. Eine Weiterförderung von Blühstreifen auf derselben Fläche ist gegenwärtig für den Landwirt als unattraktiv anzusehen. Zusätzlich gilt ab dem fünften Jahr die Grünlandregelung, d. h. der Landwirt verliert möglicherweise den Status Ackerland (www.landwirt.com/ Ackerland-bald-Dauergruenland,,15779,,Bericht.html).
Aufgrund der Befristung muss er demzufolge eine Bodenbearbeitung durchführen, um gegebenenfalls eine neue Blühmischung auszubringen. Aus dem Blickwinkel der ökonomischen Verwendung von Finanzmitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik und aus Gründen des Artenschutzes ist diese Praxis fraglich (Sandra Mann, Hochschule Anhalt, mündliche Mitteilung, November 2019). Wertvolle Populationen an Insekten und Vögeln, die sich während der fünfjährigen Förderperiode etabliert haben, gehen so folgerichtig (siehe Link zur Etablierung der wertvollen Populationen) verloren. Der parlamentarische Staatssekretär, Michael Stübgen, legt dazu in seinem Schreiben vom 10. Dezember 2018 dar, dass die positiven Effekte der Biodiversität erhalten bleiben, wenn ausreichend neue Blühstreifen angelegt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele Millionen Euro wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 jährlich aus Agrarsubventionen Säule I und Säule II für Blühflächen ausgegeben (bitte getrennt nach Säule I und Säule II aufführen)?
Wie viele Landwirte haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach fünfjähriger Förderdauer für Blühmischungen aus Säule II eine Förderung aus Säule I (Greening) in Anspruch genommen, um ihre Blühflächen zu erhalten?
Wie gedenkt die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller widersprüchlichen Ansätze, einerseits Blühflächen zu fördern und andererseits positive Ergebnisse nach fünf Jahren abbrechen zu lassen, zu lösen?
Gedenkt die Bundesregierung eine Aneinanderkettung von Förderprogrammen zu Blühmischungen der Säule II zu ermöglichen?
Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung der organisatorische Aufwand zur Beantragung von Fördermaßnahmen so gestaltet werden, dass sie für den Landwirt attraktiv und nicht abschreckend wirken?
Welche Erkenntnisse bestehen seitens der Bundesregierung bezüglich der Zusammensetzung von Blühmischungen gebietseigener Herkunft, damit sie sich gegenüber sommerkeimenden Unkräutern durchsetzen?
Welche Erkenntnisse bestehen seitens der Bundesregierung bezüglich der Pflege von Blühmischungen gebietseigener Herkunft, damit sie sich gegenüber sommerkeimenden Unkräutern durchsetzen?
Wie werden diese Erkenntnisse gegenüber dem Landwirt kommuniziert?
Welche Flächenanteile hält die Bundesregierung für ausreichend, damit bei Umbruch von Blühmischungen die positiven Effekte der Biodiversität erhalten bleiben?