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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Auswirkungen der russischen Sanktionen gegen Agrarimporte aus der EU als Antwort Russlands auf die EU-Sanktionen gegen Russland

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

16.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/904404.04.2019

Die Auswirkungen der russischen Sanktionen gegen Agrarimporte aus der EU als Antwort Russlands auf die EU-Sanktionen gegen Russland

der Abgeordneten Stephan Protschka, Wilhelm von Gottberg, Franziska Gminder, Verena Hartmann, Peter Felser und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die IHK Stuttgart erläutert auf ihrer Webseite die Problematik der sog. Russland-Sanktionen: „Hintergrund des im Juli 2014 verhängten EU-Embargos gegen Russland ist die unrechtmäßige Annektion der Halbinsel Krim und der Hafenstadt Sewastopol durch die Russische Föderation.“ Weiter wird unter Punkt 2 ausgeführt: „Am 25. Juli 2017 hat das US-Repräsentantenhaus ein umfassendes Gesetzespaket, den ‚Countering America’s Adversaries Through Sanctions Act‘ (CAATSA) mit verschärften Sanktionen gegen Russland verabschiedet. Die Maßnahmen sehen unter anderem drastische Finanzierungsbeschränkungen vor und erlauben Sanktionsmaßnahmen auch gegen drittländische (deutsche) Unternehmen, die sich an beispielsweise an Energieprojekten beteiligen.“ Unter Punkt 3 wird fortgesetzt: „Als Gegenmaßnahme für die EU-Sanktionen hat Präsident Wladimir Putin am 6. August 2014 den Erlass Nummer 560 ‚über spezielle wirtschaftliche Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit der Russischen Föderation‘ unterzeichnet. Darin wurde ein einjähriges Einfuhrverbot für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Rohstoffe und Lebensmittel aus den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, Kanada, Australien und aus dem Königreich Norwegen verhängt. […] Mitte 2017 verlängerte Präsident Putin die bestehenden Sanktionen um eineinhalb Jahre bis zum 31. Dezember 2018“ (alle Zitate entnommen von www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unternehmen/international/import_export/Exportkontrolle/EU-Sanktionen_gegen_Russland_beschlossen/675356).

Nach einer Information des DBV (= Deutscher Bauernverband e. V.) vom August 2015 (Deutscher Bauernverband e. V. 2015: 1 Jahr Embargo für Agrarexporte nach Russland – Auswirkungen auf die deutsche Landwirtschaft. Berlin, 5. August 2015; http://media.repro-mayr.de/90/640490.pdf, Stand: 15. März 2019) halbierte sich der deutsche Agrarexport durch das Embargo von 1,5 bis 1,9 Mrd. Euro jährlich auf 0,9 Mrd. Euro. Völlig gesperrt sind demnach Produkte, die der deutschen Landwirtschaft in besonderem Maße „Wertschöpfung und Arbeitsplätze bringen“, wie z. B. Fleisch, Milchprodukte sowie Obst und Gemüse. Der indirekte Schaden geht über diesen Umsatzverlust hinaus, weil die Mengen, die davor nach Russland geliefert wurden, auf den EU-Markt drängen und dort zu Preisensenkungen führen.

Im Sommer 2015 schätzte der DBV den jährlichen Gesamtschaden für die deutsche Landwirtschaft auf 1 Mrd. Euro (http://media.repro-mayr.de/90/640490.pdf). Bei Milchprodukten, Fleisch und Fleischwaren sowie Obst und Gemüse betrug der Rückgang von den Erhebungszeiträumen August 2013 bis Juli 2014 zu August 2014 bis Juli 2015 96 bis 99 Prozent, diese Produktgruppen hatten im Zeitraum 2012 bis 2013 noch einen Umsatz von über 600 Mio. Euro erzielt (ebenda, S. 4).

Laut Landtagsdrucksache 16/2293 (Landtag von Baden-Württemberg) haben die EU, der Bund und die Länder die landwirtschaftlichen Betriebe „durch zahlreiche Maßnahmen unterstützt“, um die Auswirkungen des russischen Embargos abzufedern. In der genannten Drucksache sind nur einige Maßnahmen in Baden-Württemberg genannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Durch welche „zahlreichen Maßnahmen“ von EU, Bund und Ländern wurden die Landwirte in Deutschland für die wirtschaftlichen Schäden durch das russische Embargo für Agrarprodukte nach Kenntnis der Bundesregierung entschädigt oder gestützt?

2

Welche Summen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dafür von EU, Bund und Ländern aufgewendet (bitte getrennt nach Jahren, EU, Bund, Ländern und Zahl der Empfängerbetriebe auflisten)?

3

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Agrarexporte nach Russland seit 2015 bei Milchprodukten, Fleisch und Fleischwaren sowie Obst und Gemüse entwickelt (bitte getrennt nach Jahren, Produkten, in Euro und in Tonnen auflisten)?

4

Welche Länder konnten nach Kenntnis der Bundesregierung durch das russische Embargo gegen die EU ihre Liefermengen in absoluten Mengen am stärksten steigern (bitte je Produktgruppe die fünf Länder mit den betragsmäßig größten Mengensteigerungen nach Jahren getrennt auflisten)?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten der EU-Agrarwirtschaft, nach einem möglichen Ende dieses Handelsembargos die Liefermengen der Jahre 2012 und 2013 wieder zu erreichen?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung den politischen Ertrag hinsichtlich der Wirksamkeit der EU-Sanktionen gegen Russland in Bezug auf den von der EU im Juli 2014 genannten Grund „unrechtmäßige Annektion der Halbinsel Krim und der Hafenstadt Sewastopol“?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation in der EU nach Brexit und Neuwahlen zum EU-Parlament in der Vorausschau hinsichtlich des Auslaufens des bisher genannten Endtermins der Sanktionen zum 31. Juli 2019 (BESCHLUSS (GASP) 2018/2078 DES RATES vom 21. Dezember 2018)?

8

Welche Informationen besitzt die Bundesregierung darüber, ob die bisher bis zum 31. Dezember 2018 verhängten Gegenmaßnahmen Russlands ebenfalls verlängert wurden?

Berlin, den 19. Februar 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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