Konsequenzen aus den Angeboten von Steuersünder-Datensätzen
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Deutschland ist ein Sozialstaat. Die Finanzierung des Sozialstaates kann nur gelingen, wenn sich alle Steuerpflichtigen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an der Finanzierung der öffentlichen Aufgaben beteiligen. Steuerpflichtige, die Steuern hinterziehen oder gesetzliche Lücken zur Steuervermeidung ausnützen, handeln unsozial und schädigen mit ihrem Verhalten die gesamte Gemeinschaft des Sozialstaates. Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sind keine Kavaliersdelikte, sie untergraben nachhaltig die Steuermoral in der Gesellschaft. Daher gilt es, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung effektiv zu bekämpfen. Die aktuellen Angebote mehrerer illegal beschaffter CDs aus dem Ausland mit Daten von potenziellen deutschen Steuersündern lassen Zweifel an der Effektivität der Bekämpfung von Steuerhinterziehung in Deutschland aufkommen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie zukünftig Steuerhinterziehung und Steuervermeidung konsequenter bekämpft werden kann und welche Auswirkungen von dem Ankauf der angebotenen Daten erwartet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Sieht die Bundesregierung infolge der jüngsten Datenangebote über Fälle möglicher Steuerhinterziehungen die Notwendigkeit gesetzlicher Anpassungen, um eine effektivere Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu gewährleisten (bitte mit Begründung)?
Welche nationalen und internationalen Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerhinterziehung in der aktuellen Legislaturperiode?
Wie hoch ist die Anzahl der eingeleiteten und abgeschlossenen Ermittlungsverfahren, und in welcher Höhe fielen die steuerlichen Nachzahlungen bis Ende 2009 aus, die aus dem Kauf von gestohlenen Bankdaten im Zuge der so genannten Liechtenstein-Steueraffäre vom Februar 2008 resultieren (bitte Nachzahlungen nach Steuerarten differenziert angeben)?
Welche Schätzungen über den Wert der von deutschen Steuerpflichtigen gegenüber den hiesigen Finanzbehörden geheim gehaltenen Geldanlagen im Ausland sind der Bundesregierung bekannt (bitte Werte nach Staaten differenziert angeben)?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen bzw. hat sie ergriffen, um die aktuell angebotenen Daten aus dem Ausland über mögliche Fälle der Steuerhinterziehung zu erwerben?
Welche Behörden werden bei dem Ankauf der Daten mitwirken, die Federführung übernehmen, den Ankauf tatsächlich tätigen, die finanziellen Mittel bereitstellen, und wie werden die Ankaufskosten auf Bund und Länder verteilt?
Welche Erwägungen haben die Bundesregierung veranlasst, den Ankauf der Daten zu unterstützen?
Hält die Bundesregierung den Preis von 2,5 Mio. Euro für eine Daten-CD mit potenziellen deutschen Steuersündern für angemessen (bitte mit Begründung)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die zusätzlichen Steuereinnahmen, die durch die Verwertung der angebotenen Daten erzielt werden können?
Wie wird der Kaufpreis der angebotenen Daten beim Verkäufer ertragsteuerlich behandelt, und wie ist der Fall umsatzsteuerlich zu behandeln (bitte mit Angabe der Gesetzesnormen und des Nettopreises)?
Wie bewertet die Bundesregierung juristisch den Ankauf und den Verkauf des angebotenen Datenmaterials allgemein und hinsichtlich der Bestandskraft vor Gericht vor dem Hintergrund, dass unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2101/09 vor dem Bundesverfassungsgericht derzeit ein vergangener Ankauf und die daraus gewonnenen Informationen beurteilt werden?
Werden den Verkäufern der Steuersünder-CDs von der Bundesregierung und/oder zuständigen Behörden Zusagen hinsichtlich einer strafrechtlichen Nichtverfolgung erteilt, soweit sich diese durch ihre Handlungen strafbar gemacht haben?
Betrachtet die Bundesregierung einen früheren Ankauf von Steuerdaten (Liechtensteiner LGT Bank) als Präzedenzfall, so dass auch bei künftigen Datenangeboten über mögliche Fälle von Steuerhinterziehung ein Kauf erwogen wird?
Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, wonach eine testweise überlassene Stichprobe Steuernachzahlungen von jeweils 1 Mio. Euro pro Fall bei Verwertung der Daten ergeben haben?
Sind die in der Stichprobe enthaltenen Datensätze bereits an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet worden, und wenn nein, weshalb nicht?
Hätten die in der Stichprobe enthaltenen Fälle der Steuerhinterziehung mit Hilfe der bisherigen Rechtsmittel, insbesondere durch die gesetzlichen Neuregelungen des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes, aufgedeckt werden können (bitte mit Begründung)?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass sich ein möglicher Ankauf der Daten auf die Verhandlungen über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz nachteilig auswirken könnte (bitte mit Begründung)?
Von wie vielen Fällen hat die Bundesregierung Kenntnis, in denen Behörden seit Oktober 2009 Daten über mögliche Fälle von Steuerhinterziehung angeboten wurden, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in diesen Fällen unternehmen?
Werden die oder Teile der angekauften Daten auch anderen europäischen Staaten zur Verfügung gestellt (bitte mit Begründung über die rechtlichen Grundlagen der Datenüberlassung)?
Wie oft wurden von deutschen Finanzbehörden Auskunftsersuchen an ausländische Staaten gestellt, um von ausländischen Staaten erworbene Daten über mögliche Steuersünder auszuwerten (bitte untergliedert nach Anzahl und ausländischen Staaten)?